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Rechtsprechung
   BFH, 23.10.1985 - I R 230/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,2163
BFH, 23.10.1985 - I R 230/82 (https://dejure.org/1985,2163)
BFH, Entscheidung vom 23.10.1985 - I R 230/82 (https://dejure.org/1985,2163)
BFH, Entscheidung vom 23. Oktober 1985 - I R 230/82 (https://dejure.org/1985,2163)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Begriff der verdeckten Gewinnausschüttung - Vorgänge, durch die Vermögen einer Kapitalgesellschaft den Gesellschaftern oder diesen nahestehenden Personen zugeführt wird

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (7)

  • BFH, 23.05.1984 - I R 294/81

    Verdeckte Gewinnausschüttung - Ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter - …

    Auszug aus BFH, 23.10.1985 - I R 230/82
    Entscheidend ist damit, ob Leistungen an den Gesellschafter aus betrieblichen Gründen oder mit Rücksicht auf das Gesellschaftsverhältnis gewährt werden (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. Mai 1984 I R 294/81, BFHE 141, 266, BStBl II 1984, 673).

    Maßstab ist dabei im Regelfall, ob die Kapitalgesellschaft einem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zugewendet hat, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (Urteil in BFHE 141, 266, BStBl II 1984, 673).

  • BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvR 571/81

    Betriebsaufspaltung

    Auszug aus BFH, 23.10.1985 - I R 230/82
    Eine derartige Vermutung, die sich ungeachtet ihrer Widerlegbarkeit als steuerbegründender Tatbestand auswirkt, ist - wie das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Beschluß vom 12. März 1985 1 BvR 571/81 und andere (BVerfGE 69, 188, BStBl II 1985, 475) unter Ablehnung der bisherigen Rechtsprechung des BFH entschieden hat - mit Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) nicht vereinbar.
  • BFH, 24.06.1976 - IV R 101/75

    Feststellungslast des Steuerpflichtigen - Minderung des Betriebsvermögens - …

    Auszug aus BFH, 23.10.1985 - I R 230/82
    Andererseits gilt aber auch, daß den Steuerpflichtigen die objektive Beweislast für die betriebliche Veranlassung der in der Buchführung als Betriebsvermögensminderung behandelten Aufwendungen trifft (BFH-Urteil vom 24. Juni 1976 IV R 101/75, BFHE 119, 164, BStBl II 1976, 562).
  • BFH, 24.06.1969 - I R 15/68

    Unternehmer - Ausgleich - Pflicht zur Zahlung - Beendigung des …

    Auszug aus BFH, 23.10.1985 - I R 230/82
    Auf das vom FG angeführte BFH-Urteil vom 24. Juni 1969 I R 15/68 (BFHE 96, 101, BStBl II 1969, 581) wird verwiesen.
  • BFH, 13.12.1972 - I R 8/70

    Rückstellungen wegen Garantieverpflichtungen - Lieferung mangelfreier Sachen - …

    Auszug aus BFH, 23.10.1985 - I R 230/82
    Im Einklang mit dieser Auffassung ist für die Bildung von Garantierückstellungen Voraussetzung, daß eine künftige Inanspruchnahme auf Garantieleistungen - nach den Erfahrungen des Schuldners im eigenen Betrieb oder innerhalb seiner Branche - wahrscheinlich ist (BFH-Urteil vom 13. Dezember 1972 I R 7-8/70, BFHE 107, 521, BStBl II 1973, 217).
  • BFH, 16.02.1977 - I R 94/75

    Kapitalgesellschaft - Erstellung von Erzeugnissen - Aufwendungen - Förderung des …

    Auszug aus BFH, 23.10.1985 - I R 230/82
    Für das Vorliegen der Tatsachen, die eine verdeckte Gewinnausschüttung begründen, trägt zwar grundsätzlich das FA die Beweislast (BFH-Urteil vom 16. Februar 1977 I R 94/75, BFHE 122, 48, BStBl II 1977, 568).
  • RFH, 09.03.1937 - I A 22/37
    Auszug aus BFH, 23.10.1985 - I R 230/82
    Es ist auch zweifelhaft, ob der erkennende Senat der Auffassung des Reichsfinanzhofs in den Urteilen vom 10. Oktober 1933 I A 169/33 (RStBl 1933, 1338) und vom 9. März 1937 I A 22/37 (RStBl 1937, 590) folgen könnte, der Grundsatz der Abhängigkeit der Steuerbilanz von der Handelsbilanz bedinge lediglich, daß der Gesamtbetrag der bisherigen Rückstellungen in der Steuerbilanz den entsprechenden Rückstellungsbetrag in der Handelsbilanz nicht übersteige.
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