Rechtsprechung
| BFH, 19.10.2005 - I R 40/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
KStG § 1 Abs. 1 Nr. 6; ; KStG § ... 4 Abs. 1; ; KStG § 4 Abs. 2; ; KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9; ; KStG § 5 Abs. 1 Nr. 18; ; KStG § 8; ; KStG § 8 Abs. 3 Satz 2; ; GmbHG § 43 Abs. 1; ; FGO § 118 Abs. 2; ; EStG § 4 Abs. 1 Satz 1; ; EStG § 5 Abs. 2; ; EStG § 5 Abs. 6; ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2; ; EStG § 6 Abs. 6 Satz 2; ; HGB § 248 Abs. 2; ; HGB § 255 Abs. 1
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
KStG § 8 Abs. 3 Satz 2
Beteiligung an einer Wirtschaftsförderungsgesellschaft - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Sparkasse - Beteiligung an Wirtschaftsförderungsgesellschaft; Fremdvergleich
- datenbank.nwb.de
Bewertung der Beteiligung einer Sparkasse an einer Wirtschaftsförderungsgesellschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Besteuerung gemeinnütziger Gesellschaften; Zuwendungen eines bilanzierbaren Vermögensvorteils an Kapitalgesellschaften durch einen Gesellschafter; Teilwert einer Beteiligung
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Köln, 24.03.2004 - 13 K 455/03
- BFH, 19.10.2005 - I R 40/04
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (22)
- BFH, 28.04.2004 - I R 20/03
Nachträgliche AK; verdeckte Einlage
Auszug aus BFH, 19.10.2005 - I R 40/04
Solche sind Zuwendungen eines bilanzierbaren Vermögensvorteils an Kapitalgesellschaften durch einen Gesellschafter ohne Entgelt in Gestalt von Gesellschaftsrechten, die ihre Ursachen im Gesellschaftsverhältnis finden (vgl. dazu in jüngerer Zeit BFH-Urteil vom 28. April 2004 I R 20/03, BFH/NV 2005, 19, m.w.N.).Eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis ist daher zu bejahen, wenn und soweit ein Nichtgesellschafter bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns der Gesellschaft den Vermögensvorteil nicht eingeräumt hätte (BFH-Urteile in BFH/NV 2005, 19; vom 4. Dezember 1991 I R 68/89, BFHE 166, 465, BStBl II 1992, 744;… vom 18. Dezember 1990 VIII R 158/86, BFH/NV 1992, 15, jeweils m.w.N.).
aa) Zwar sind vE unabhängig von einer damit verbundenen tatsächlichen Wertsteigerung der Beteiligung beim Gesellschafter als nachträgliche Anschaffungskosten seiner Beteiligung zu behandeln und zu aktivieren (BFH-Urteile in BFH/NV 2005, 19;… in BFH/NV 1992, 15, jeweils m.w.N.).
Auch eine Aktivierung von vE in Form geleisteter zusätzlicher Anschaffungskosten schließt eine (gleichzeitige) Abschreibung der Beteiligung auf einen niedrigeren Teilwert nicht aus (BFH-Urteile in BFH/NV 2005, 19;… in BFH/NV 1992, 15; vom 9. März 1977 I R 203/74, BFHE 122, 68, BStBl II 1977, 515).
Zwar wird der Teilwert einer Beteiligung unter Zugrundelegung dieser Definition nicht nur durch die Ertragslage und die Ertragsaussichten sowie den Vermögenswert der Beteiligungsgesellschaft bestimmt, sondern auch durch die funktionale Bedeutung des Beteiligungsunternehmens im Unternehmensverbund beeinflusst (BFH-Urteile in BFH/NV 2005, 19; vom 27. Juli 1988 I R 104/84, BFHE 155, 56, BStBl II 1989, 274).
Im Falle einer Bezuschussung wie im Streitfall ist zudem von Bedeutung und Tatfrage, welche Erwägungen und Beweggründe dem im Einzelnen zugrunde lagen (BFH-Urteil in BFH/NV 2005, 19).
- BFH, 18.12.1990 - VIII R 158/86
Ablehnung der Teilwertabschreibung und Aktivierungspflicht eines Barzuschusses …
Auszug aus BFH, 19.10.2005 - I R 40/04
Eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis ist daher zu bejahen, wenn und soweit ein Nichtgesellschafter bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns der Gesellschaft den Vermögensvorteil nicht eingeräumt hätte (…BFH-Urteile in BFH/NV 2005, 19; vom 4. Dezember 1991 I R 68/89, BFHE 166, 465, BStBl II 1992, 744; vom 18. Dezember 1990 VIII R 158/86, BFH/NV 1992, 15, jeweils m.w.N.).aa) Zwar sind vE unabhängig von einer damit verbundenen tatsächlichen Wertsteigerung der Beteiligung beim Gesellschafter als nachträgliche Anschaffungskosten seiner Beteiligung zu behandeln und zu aktivieren (…BFH-Urteile in BFH/NV 2005, 19; in BFH/NV 1992, 15, jeweils m.w.N.).
Auch eine Aktivierung von vE in Form geleisteter zusätzlicher Anschaffungskosten schließt eine (gleichzeitige) Abschreibung der Beteiligung auf einen niedrigeren Teilwert nicht aus (…BFH-Urteile in BFH/NV 2005, 19; in BFH/NV 1992, 15; vom 9. März 1977 I R 203/74, BFHE 122, 68, BStBl II 1977, 515).
dd) Ob sich der Teilwert einer Beteiligung nach gewährter vE erhöht oder durch andere Umstände wiederum gemindert hat, hängt von den Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalles ab und ist infolgedessen ebenfalls aufgrund der vom FG getroffenen Feststellungen zu beantworten (BFH-Urteile in BFHE 122, 68, BStBl II 1977, 515; in BFH/NV 1992, 15).
- BFH, 20.08.1986 - I R 150/82
Verdeckte Gewinnausschüttung - Kapitalgesellschaft - Übertragung eines …
Auszug aus BFH, 19.10.2005 - I R 40/04
Ein so verbesserter Geschäftswert der Klägerin wäre durch die von ihr geleisteten Kostenzuschüsse nicht entgeltlich von einem Dritten (derivativ) in dem Sinne erworben worden, dass sich das Entgelt zuordenbar auf die gewonnenen Vorteile bezog und auch nach den Vorstellungen der beteiligten Vertragsteile die Gegenleistung hierfür darstellte (BFH-Urteil vom 20. August 1986 I R 150/82, BFHE 149, 25, BStBl II 1987, 455).Dieses Aktvierungsverbot rechtfertigt sich insbesondere aus dem Umstand, dass ein selbst geschaffener Geschäftswert wertmäßig regelmäßig nicht hinreichend bestimmbar ist (BFH-Urteil in BFHE 149, 25, BStBl II 1987, 455;… ADS, § 255 HGB Rn. 257); dies gilt gleichermaßen für die vom FA angeführten Vorteile der Beteiligung der Klägerin an der WFG.
- BFH, 09.03.1977 - I R 203/74
Geltung der Vermutung - Teilwert eines Wirtschaftsgutes - Zeitpunkt der …
Auszug aus BFH, 19.10.2005 - I R 40/04
Auch eine Aktivierung von vE in Form geleisteter zusätzlicher Anschaffungskosten schließt eine (gleichzeitige) Abschreibung der Beteiligung auf einen niedrigeren Teilwert nicht aus (…BFH-Urteile in BFH/NV 2005, 19;… in BFH/NV 1992, 15; vom 9. März 1977 I R 203/74, BFHE 122, 68, BStBl II 1977, 515).dd) Ob sich der Teilwert einer Beteiligung nach gewährter vE erhöht oder durch andere Umstände wiederum gemindert hat, hängt von den Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalles ab und ist infolgedessen ebenfalls aufgrund der vom FG getroffenen Feststellungen zu beantworten (BFH-Urteile in BFHE 122, 68, BStBl II 1977, 515;… in BFH/NV 1992, 15).
- BFH, 18.02.1993 - IV R 40/92
Aktivierung von Aufwendungen für den Erwerb eines Mitunternehmeranteils an einem …
Auszug aus BFH, 19.10.2005 - I R 40/04
Ein solcher wird definiert als Unterschiedsbetrag zwischen dem (Ertrags-) Wert eines Unternehmens und dessen Substanz (§ 255 Abs. 4 Satz 1 HGB) und wird vornehmlich durch die vom FA angeführten Elemente eines immateriellen "Mehrwerts" wie Ruf, Kundenstamm, Bezugs- und Absatzmöglichkeiten, Standort, Organisation, Know-how und Belegschaftsqualität entscheidend bestimmt (BFH-Urteil vom 6. März 1970 III R 20/66, BFHE 99, 50, BStBl II 1970, 489;… BFH-Beschluss vom 18. August 1993 II S 7/93, BFH/NV 1994, 151;… vgl. dazu auch Adler/Düring/Schmaltz --ADS--, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., § 255 HGB Rn. 257;… Ellrott/Schmidt-Wendt in Beck'scher Bilanzkommentar, 5. Aufl., § 247 HGB Rn. 406), der sich in erhöhten Ertragserwartungen eines Unternehmens niederschlägt (BFH-Urteile vom 18. Februar 1993 IV R 40/92, BFHE 171, 422, BStBl II 1994, 224;… vom 26. Juli 1989 I R 49/85, BFH/NV 1990, 442; vom 8. Mai 1985 II R 184/80, BFHE 144, 268, BStBl II 1985, 608). - BFH, 27.07.1988 - I R 104/84
Vermutung - Beteiligung - Teilwert - Anschaffungskosten - Erwerb von Anteilen …
Auszug aus BFH, 19.10.2005 - I R 40/04
Zwar wird der Teilwert einer Beteiligung unter Zugrundelegung dieser Definition nicht nur durch die Ertragslage und die Ertragsaussichten sowie den Vermögenswert der Beteiligungsgesellschaft bestimmt, sondern auch durch die funktionale Bedeutung des Beteiligungsunternehmens im Unternehmensverbund beeinflusst (…BFH-Urteile in BFH/NV 2005, 19; vom 27. Juli 1988 I R 104/84, BFHE 155, 56, BStBl II 1989, 274). - BFH, 07.11.1990 - I R 116/86
Zur Bestimmung des Teilwertes einer Beteiligung
Auszug aus BFH, 19.10.2005 - I R 40/04
Dennoch ist er ein objektiver Wert, der nicht auf der persönlichen Auffassung des einzelnen Kaufmannes, sondern auf einer allgemeinen Werteinschätzung beruht, wie sie in den Verhältnissen zum Bilanzstichtag ihren Ausdruck findet (BFH-Urteil vom 7. November 1990 I R 116/86, BFHE 162, 552, BStBl II 1991, 342). - BFH, 26.07.1989 - I R 49/85
Auslegung von Willenserklärungen und Verträgen als Feststellung des …
Auszug aus BFH, 19.10.2005 - I R 40/04
Ein solcher wird definiert als Unterschiedsbetrag zwischen dem (Ertrags-) Wert eines Unternehmens und dessen Substanz (§ 255 Abs. 4 Satz 1 HGB) und wird vornehmlich durch die vom FA angeführten Elemente eines immateriellen "Mehrwerts" wie Ruf, Kundenstamm, Bezugs- und Absatzmöglichkeiten, Standort, Organisation, Know-how und Belegschaftsqualität entscheidend bestimmt (BFH-Urteil vom 6. März 1970 III R 20/66, BFHE 99, 50, BStBl II 1970, 489;… BFH-Beschluss vom 18. August 1993 II S 7/93, BFH/NV 1994, 151;… vgl. dazu auch Adler/Düring/Schmaltz --ADS--, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., § 255 HGB Rn. 257;… Ellrott/Schmidt-Wendt in Beck'scher Bilanzkommentar, 5. Aufl., § 247 HGB Rn. 406), der sich in erhöhten Ertragserwartungen eines Unternehmens niederschlägt (BFH-Urteile vom 18. Februar 1993 IV R 40/92, BFHE 171, 422, BStBl II 1994, 224; vom 26. Juli 1989 I R 49/85, BFH/NV 1990, 442; vom 8. Mai 1985 II R 184/80, BFHE 144, 268, BStBl II 1985, 608). - BFH, 08.05.1985 - II R 184/80
Anteilsvermögen - Güterfernverkehrsgenehmigung - Einheitswert des …
Auszug aus BFH, 19.10.2005 - I R 40/04
Ein solcher wird definiert als Unterschiedsbetrag zwischen dem (Ertrags-) Wert eines Unternehmens und dessen Substanz (§ 255 Abs. 4 Satz 1 HGB) und wird vornehmlich durch die vom FA angeführten Elemente eines immateriellen "Mehrwerts" wie Ruf, Kundenstamm, Bezugs- und Absatzmöglichkeiten, Standort, Organisation, Know-how und Belegschaftsqualität entscheidend bestimmt (BFH-Urteil vom 6. März 1970 III R 20/66, BFHE 99, 50, BStBl II 1970, 489;… BFH-Beschluss vom 18. August 1993 II S 7/93, BFH/NV 1994, 151;… vgl. dazu auch Adler/Düring/Schmaltz --ADS--, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., § 255 HGB Rn. 257;… Ellrott/Schmidt-Wendt in Beck'scher Bilanzkommentar, 5. Aufl., § 247 HGB Rn. 406), der sich in erhöhten Ertragserwartungen eines Unternehmens niederschlägt (BFH-Urteile vom 18. Februar 1993 IV R 40/92, BFHE 171, 422, BStBl II 1994, 224;… vom 26. Juli 1989 I R 49/85, BFH/NV 1990, 442; vom 8. Mai 1985 II R 184/80, BFHE 144, 268, BStBl II 1985, 608). - BFH, 18.08.1993 - II S 7/93
Vorläufiger Rechtsschutz gegenüber einem negativen (Gewinn-)Feststellungsbescheid
Auszug aus BFH, 19.10.2005 - I R 40/04
Ein solcher wird definiert als Unterschiedsbetrag zwischen dem (Ertrags-) Wert eines Unternehmens und dessen Substanz (§ 255 Abs. 4 Satz 1 HGB) und wird vornehmlich durch die vom FA angeführten Elemente eines immateriellen "Mehrwerts" wie Ruf, Kundenstamm, Bezugs- und Absatzmöglichkeiten, Standort, Organisation, Know-how und Belegschaftsqualität entscheidend bestimmt (BFH-Urteil vom 6. März 1970 III R 20/66, BFHE 99, 50, BStBl II 1970, 489; BFH-Beschluss vom 18. August 1993 II S 7/93, BFH/NV 1994, 151;… vgl. dazu auch Adler/Düring/Schmaltz --ADS--, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., § 255 HGB Rn. 257;… Ellrott/Schmidt-Wendt in Beck'scher Bilanzkommentar, 5. Aufl., § 247 HGB Rn. 406), der sich in erhöhten Ertragserwartungen eines Unternehmens niederschlägt (BFH-Urteile vom 18. Februar 1993 IV R 40/92, BFHE 171, 422, BStBl II 1994, 224;… vom 26. Juli 1989 I R 49/85, BFH/NV 1990, 442; vom 8. Mai 1985 II R 184/80, BFHE 144, 268, BStBl II 1985, 608). - BFH, 06.03.1970 - III R 20/66
Zahlungen von Werbeprovisionen - Vermittlung von Belieferungsverträgen - …
- BFH, 27.02.2003 - I R 46/01
VGA bei Gewinntantieme
- BFH, 29.07.1997 - VIII R 57/94
Forderungsverzicht als verdeckte Einlage
- BFH, 14.07.2004 - I R 111/03
Steuerfreie Zuschläge für Gesellschafter-Geschäftsführer?
- BFH, 09.08.1989 - I R 4/84
1. Abgrenzung zwischen Betriebsausgaben und Spenden - 2. Verdeckte …
- BFH, 15.10.1997 - I R 80/96
- BFH, 23.07.2003 - I R 80/02
VGA: Nicht erdienbare Pensionszusage
- BFH, 08.04.1992 - I R 126/90
Spendenbeschluß einer Sparkasse zugunsten des Gewährträgers
- BFH, 09.07.2003 - I R 36/02
VGA: Tantiemezahlungen an Gesellschafter-Geschäftsführer
- BFH, 11.08.2004 - I R 40/03
Gesellschafter-Geschäftsführer: keine Untergrenze für die Bandbreite der …
- BFH, 04.12.1991 - I R 68/89
- Zum Rechtscharakter der Zuwendungen zwischen Trägerunternehmen und …
- FG Köln, 24.03.2004 - 13 K 455/03
Kostenzuschüsse einer Sparkasse an eine Wirtschaftsförderungsgesellschaft sind …
- FG Rheinland-Pfalz, 07.10.2020 - 1 K 1264/19
Zuwendungen einer teilweise steuerbefreiten Körperschaft an ihre gemeinnützige …
Ob und inwieweit eine derartige Zuwendung durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, ist - wie hinsichtlich der Zuwendung eines Vermögensvorteils als Grundlage einer vGA - aufgrund eines Fremdvergleichs zu beurteilen (BFH-Urteil vom 19. Oktober 2005 I R 40/04, BFH/NV 2006, 822).Eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis ist daher zu bejahen, wenn und soweit ein Nichtgesellschafter bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns der Gesellschaft den Vermögensvorteil nicht eingeräumt hätte (BFH-Urteil vom 19. Oktober 2005 I R 40/04, BFH/NV 2006, 822 m.w.N.).
Vor dem Hintergrund, dass sich die X in finanziellen Schwierigkeiten befand, erscheint es im Übrigen nicht fernliegend, dass eine Werterhöhung durch eine - unterstellte - verdeckte Einlage (wovon der Senat aber nicht ausgeht) durch wertmindernde Umstände mit der Folge ausgeglichen worden wäre, dass dem ursprünglichen Buchwert der Beteiligung keine nachträglichen Anschaffungskosten zuzuschreiben gewesen wären (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 19. Oktober 2005 I R 40/04, BFH/NV 2006, 822).
- BFH, 19.12.2007 - I R 83/06
Spenden an Kirche als verdeckte Gewinnausschüttungen
Ist all dies nicht der Fall, so ist der Bundesfinanzhof (BFH) auch dann an die Beurteilung seitens des FG gebunden, wenn eine abweichende Würdigung des Veranlassungszusammenhangs gleichermaßen möglich oder nahe liegend ist (Senatsurteile vom 14. Juli 2004 I R 111/03, BFHE 206, 437, BStBl II 2005, 307; vom 19. Oktober 2005 I R 40/04, BFH/NV 2006, 822, 823; in BFHE 210, 14, 18, BStBl II 2006, 196, 197). - FG Münster, 15.03.2012 - 9 K 2139/07
Berücksichtigung von Forderungen eines Unternehmens gegenüber ihrer …
Die Vermutung, dass der Teilwert den aufgewendeten Anschaffungskosten entspricht, gilt bei durch verdeckte Einlagen bedingten Anschaffungskosten nicht ohne Weiteres (BFH-Urteil vom 19.10.2005 I R 40/04, BFH/NV 2006, 822).Vielmehr kann die durch die verdeckte Einlage grundsätzlich bewirkte Wertsteigerung im Einzelfall durch entsprechende wertmindernde Umstände ausgeglichen werden (BFH in BFH/NV 2006, 822).
Für den Fall von verdeckten Einlagen durch eine Bezuschussung kann zudem von Bedeutung sein, welche Erwägungen und Beweggründe dieser zugrunde lagen (vgl. BFH in BFH/NV 2006, 822).
Sollen die Zuschüsse hingegen allein der Abwendung eines Konkurses der Gesellschaft dienen oder lediglich zur Werterhaltung der Gesellschaft beitragen, würde ein gedachter Erwerber diese nicht vergüten (…vgl. BFH in BFH/NV 2005, 19; BFH in BFH/NV 2006, 822).
- BFH, 24.10.2024 - I R 36/22
Tantiemezahlungen an den Minderheitsaktionär als verdeckte Gewinnausschüttungen
Ist beides nicht der Fall, ist der BFH als Revisionsgericht gemäß § 118 Abs. 2 FGO auch dann an die Beurteilung des FG gebunden, wenn eine abweichende Würdigung des Veranlassungszusammenhangs gleichermaßen möglich oder nahe liegend ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Senatsurteile vom 23.07.2003 - I R 80/02, BFHE 203, 114, BStBl II 2003, 926; vom 06.04.2005 - I R 15/04, BFHE 210, 14, BStBl II 2006, 196; vom 19.10.2005 - I R 40/04, BFH/NV 2006, 822;… vom 09.12.2010 - I R 28/09, BFH/NV 2011, 850).Deshalb ist die Gesamtwürdigung materiell-rechtlich fehlerhaft und für das Revisionsgericht nicht bindend, wenn die Tatsacheninstanz die maßgeblichen Umstände nicht vollständig oder ihrer Bedeutung entsprechend in ihre Überzeugungsbildung einbezieht (vgl. Senatsurteil vom 19.10.2005 - I R 40/04, BFH/NV 2006, 822; s. --zu vergleichbaren Zusammenhängen-- auch BFH-Urteile vom 12.05.2009 - IX R 46/08, BFHE 225, 112, BStBl II 2011, 24; vom 18.06.2015 - VI R 77/12, BFHE 250, 132, BStBl II 2015, 903; vom 04.10.2016 - IX R 8/16, BFHE 255, 259, BStBl II 2017, 273; vom 21.06.2017 - V R 4/17, BFHE 259, 146, BStBl II 2018, 370).
- BFH, 07.05.2014 - X R 19/11
Teilwertabschreibung einer GmbH-Beteiligung bei über mehrere Jahre gewährten …
Rn. 23 b) Die Sanierungszuschüsse sind als verdeckte Einlagen zunächst unabhängig von einer damit verbundenen tatsächlichen Wertsteigerung der Beteiligung beim Gesellschafter als nachträgliche Anschaffungskosten auf die Beteiligung zu behandeln und als solche zu aktivieren (…vgl. BFH-Urteile vom 18. Dezember 1990 VIII R 158/86, BFH/NV 1992, 15;… vom 28. April 2004 I R 20/03, BFH/NV 2005, 19, und vom 19. Oktober 2005 I R 40/04, BFH/NV 2006, 822, unter II.2.b aa). - BFH, 13.07.2022 - I R 52/20
Spende an Tochtergesellschaft - Abgrenzung zur verdeckten Einlage
Rn. 23 aaa) Verdeckte Einlage ist die Zuwendung eines bilanzierbaren Vermögensvorteils aus gesellschaftsrechtlichen Gründen ohne Entgelt in Gestalt von Gesellschaftsrechten (…z.B. Senatsurteil vom 31.01.2018 - I R 25/16, BFH/NV 2018, 838, m.w.N.). Ob und inwieweit eine derartige Zuwendung im Gesellschaftsverhältnis wurzelt bzw. durch dieses veranlasst ist, ist aufgrund eines Fremdvergleichs zu beurteilen (Senatsurteil vom 19.10.2005 - I R 40/04, BFH/NV 2006, 822). - FG Köln, 14.06.2012 - 10 K 1183/10 Der Hinweis der Klägerin auf das für den Vorstreitzeitraum ergangene Urteil des Bundesfinanzhofs vom 19. Oktober 2005 I R 40/04 (BFH/NV 2006, 822) gehe fehl; der BFH habe die streitige Rechtsfrage in dem besagten Verfahren offen gelassen.
Eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis ist daher zu bejahen, wenn und soweit ein Nichtgesellschafter bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns der Gesellschaft den Vermögensvorteil nicht eingeräumt hätte (vgl. zusammenfassend das BFH-Urteil vom 19. Oktober 2005 I R 40/04, BFH/NV 2006, 822, in Rn. 26).
Rn. 32 Wegen der weiteren Begründung der betrieblichen Veranlassung der Zahlungen wird auf das zwischen den Beteiligten ergangene Urteil des Finanzgerichts Köln vom 24. März 2004 13 K 455/04 (EFG 2004, 1392) und die Revisionsentscheidung des Bundesfinanzhofs vom 19. Oktober 2005 I R 40/04 Bezug genommen.
Rn. 35 Der Senat sieht keine Veranlassung, die Revision zuzulassen, da der BFH in dem Urteil I R 40/04 eindeutig zu der Frage Stellung genommen hat.
- BFH, 15.03.2023 - I R 24/20
Verdeckte Einlage durch Zuwendung eines Anspruchs auf bereits aufgelaufene Zinsen …
Eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis liegt vor, wenn ein fremder Dritter bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns das Wirtschaftsgut zu den fraglichen Bedingungen nicht zugewendet hätte (…sog. Fremdvergleich, vgl. z.B. Senatsurteile in BFH/NV 1998, 624; vom 19.10.2005 - I R 40/04, BFH/NV 2006, 822). - FG Niedersachsen, 23.06.2015 - 6 K 13/14
Zeitpunkt der Gewinnrealisation beim Verkauf von Grundstücken eines noch zu …
Dementsprechend seien die vom BFH in seinem Urteil vom 08.09.2005 I R 40/04 aufgestellten Rechtsgrundsätze hier nicht anwendbar. - FG München, 08.04.2008 - 2 K 863/06
Verdeckte Einlage durch Aufgeld auf neue GmbH-Anteile - Minderung des Gewinns aus …
b) Verdeckte Einlage ist die Zuwendung eines bilanzierbaren Vermögensvorteils aus gesellschaftsrechtlichen Gründen ohne Entgelt in Gestalt von Gesellschaftsrechten, die ihre Ursachen im Gesellschaftsverhältnis finden (vgl. BFH Urteil vom 19.10.2005 - I R 40/04, BFH/NV 2006, 822, unter II. 2. a). - FG Hamburg, 29.06.2012 - 3 K 86/11
Körperschaftsteuer/Einkommensteuer: Verdeckte Gewinnausschüttung durch Seminare …
- FG Hamburg, 29.06.2012 - 3 K 85/11
Körperschaftsteuer/Einkommensteuer: Verdeckte Gewinnausschüttung durch Seminare …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".