Rechtsprechung
| BFH, 07.02.1990 - I R 42/86 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Verpflichtung zum Erlaß einer Billigkeitsmaßnahme bei der Festsetzung der Körperschaftsteuer
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70
Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters …
Auszug aus BFH, 07.02.1990 - I R 42/86
Die nach § 163 Abs. 1 Satz 1 AO 1977 zu treffende Entscheidung des FA über den Antrag der Klägerin auf eine Billigkeitsmaßnahme bei der Festsetzung der Körperschaftsteuer 1977 ist eine Ermessensentscheidung, die materiell-rechtlich von den FG nur auf Ermessensüberschreitung und Ermessensfehlgebrauch nachgeprüft werden kann und bei der eine Verpflichtung zum Erlaß einer Billigkeitsmaßnahme nur dann ausgesprochen werden kann, wenn nach den Umständen des Einzelfalles jede andere Entscheidung ermessensfehlerhaft wäre (vgl. Beschluß des Gemeinsamen Senates der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Oktober 1971 - GmS-OGB - 3/70, BFHE 105, 101, BStBl II 1972, 603). - BFH, 04.02.1987 - I R 252/83
Abzug der Kapitalertragsteuer sowie Ausschluß von der Vergütung der …
Auszug aus BFH, 07.02.1990 - I R 42/86
Den entsprechenden Antrag kann nur der Anteilseigner persönlich stellen (vgl. BFH-Urteil vom 4. Februar 1987 I R 252/83, BFHE 149, 50, BStBl II 1987, 682). - BFH, 24.03.1981 - VIII R 117/78
Kapitalverlust - Bankenzusammenbruch - Veranlagung
Auszug aus BFH, 07.02.1990 - I R 42/86
Dies schließt eine Verletzung der Ermessensgrenzen aus (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 24. März 1981 VIII R 117/78, BFHE 133, 60, BStBl II 1981, 505). - BFH, 25.04.1978 - VII R 24/74
Auszug aus BFH, 07.02.1990 - I R 42/86
Mit seiner Entscheidung weicht der erkennende Senat nicht von dem Urteil des VII. Senats des BFH vom 25. April 1978 VII R 24/74 (BFHE 125, 129) ab.
- BFH, 12.12.1990 - I R 43/89
Zum Verbot der Körperschaftsteueranrechnung für gemeinnützige Stiftungen
In dieser Höhe wird die von der Kapitalgesellschaft geleistete Körperschaftsteuer im Verhältnis zum steuerbefreiten bzw. nicht anrechnungsberechtigten Anteilseigner zur definitiven Belastung (vgl. Senatsurteil vom 7. Februar 1990 I R 42/86, BFH/NV 1990, 737, 738 zu 3.; BFH-Beschluß vom 9. Februar 1982 VIII B 132/81, BFHE 135, 303, 305, BStBl II 1982, 401, 402, zu 2. a).Für die verfassungsrechtliche Prüfung des Gesetzes kommt es nicht auf eine - ggf. im Billigkeitsverfahren (siehe V.) - zu prüfende ungewöhnliche Härte im Einzelfall an (vgl. BVerfG-Beschluß vom 21. Dezember 1966 1 BvR 33/64, BVerfGE 21, 54, 71 f., BStBl III 1967, 743, 747, zu B II. 6 b; zu nicht anrechnungsberechtigten Anteilseignern Senatsurteile in BFH/NV 1990, 737; vom 4. Februar 1987 I R 252/83, BFHE 149, 50, 55, BStBl II 1987, 682, 685, zu 5.; ferner Schreiben des Bundesministers der Finanzen - BMF - vom 4. September 1987, BStBl I 1987, 721).
- FG Köln, 07.10.2004 - 4 K 785/02
Zeitliche Zuordnung einer Rückzahlung von Arbeitslohn
Rn. 24 Die nach § 163 Abs. 1 Satz 1 AO zu treffende Entscheidung der Finanzbehörde über den Antrag des Klägers auf eine Billigkeitsmaßnahme bei der Festsetzung der ESt 1998 ist eine Ermessensentscheidung, die materiell-rechtlich von den Finanzgerichten nur auf Ermessensüberschreitung und Ermessensfehlgebrauch nachgeprüft werden kann und bei der eine Verpflichtung zum Erlaß einer Billigkeitsmaßnahme nur dann ausgesprochen werden kann, wenn nach den Umständen des Einzelfalles jede andere Entscheidung ermessensfehlerhaft wäre (vgl. BFH-Urteil vom 7. Februar 1990 I R 42/86, BFH/NV 1990, 737). - BFH, 06.02.2007 - X B 89/06
NZB: grundsätzliche Bedeutung, Versorgungsausgleich
Mit der vom Kläger zitierten Aussage gibt das FG wörtlich Ausführungen im Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 7. Februar 1990 I R 42/86 (BFH/NV 1990, 737) wieder, die das in § 102 FGO geregelte Programm zur gerichtlichen Überprüfung einer Ermessensentscheidung der Finanzbehörde beschreiben. - FG Hamburg, 31.10.1997 - II 106/96
Streit um die Festsetzung der Verwendung von aus ausländischen Einkünften …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".