Rechtsprechung
| BFH, 13.09.2000 - I R 57/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
BFHEntlG Art. 1 Nr. 7
- Wolters Kluwer
Bindung des Finanzgerichts - Mündliche Verhandlung - Rechtliche Beurteilung - Rechtsauffassung der Vorentscheidung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 118 Abs. 2, § 120, § 126 Abs. 5
Bindung an die rechtliche Beurteilung des BFH in der Revisionsentscheidung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BFH, 29.04.1993 - IV R 26/92
Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Klageerhebung vor Zurückverweisung im …
Auszug aus BFH, 13.09.2000 - I R 57/99
Dies gilt auch hinsichtlich der Beurteilungen, welche der bei der Aufhebung der Vorentscheidung ausgesprochenen Rechtsauffassung logisch vorausgehen (BFH-Urteil vom 29. April 1993 IV R 26/92, BFHE 171, 1, BStBl II 1993, 720). - BFH, 17.09.1992 - IV R 78/90
Rechtzeitigkeit des Eingangs eines Einspruchs gegen festgelegte Steuerbescheide - …
Auszug aus BFH, 13.09.2000 - I R 57/99
Die Bindung des Finanzgerichts besteht auch hinsichtlich der anlässlich der Zurückverweisung vom Bundesfinanzhof (BFH) vertretenen rechtlichen Beurteilung (BFH-Urteile vom 17. April 1969 V R 112/67, BFHE 95, 372, BStBl II 1969, 447; vom 17. September 1992 IV R 78/90, BFH/NV 1993, 398). - BFH, 17.04.1969 - V R 112/67
Aufhebendes Urteil - Bindung des FG - Zurückverweisung vom BFH - Vertretene …
Auszug aus BFH, 13.09.2000 - I R 57/99
Die Bindung des Finanzgerichts besteht auch hinsichtlich der anlässlich der Zurückverweisung vom Bundesfinanzhof (BFH) vertretenen rechtlichen Beurteilung (BFH-Urteile vom 17. April 1969 V R 112/67, BFHE 95, 372, BStBl II 1969, 447;… vom 17. September 1992 IV R 78/90, BFH/NV 1993, 398).
- BFH, 04.11.2004 - III R 38/02
Kein Pauschbetrag für behinderte Menschen neben als außergewöhnliche Belastung …
Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung besteht die Bindung an ein zurückverweisendes Urteil auch hinsichtlich der Gründe, welche der bei der Aufhebung der Vorentscheidung ausgesprochenen Rechtsauffassung logisch vorausgehen (BFH-Urteil vom 29. April 1993 IV R 26/92, BFHE 171, 1, BStBl II 1993, 720; ebenfalls BFH-Beschluss vom 13. September 2000 I R 57/99, BFH/NV 2001, 458 --nur Leitsatz--). - FG Berlin-Brandenburg, 18.10.2012 - 3 K 3183/07
Einheitsbewertung des Grundvermögens für das Grundstück Darwinstraße 6/12 in …
Diese Regelung gilt für die gesamte rechtliche Beurteilung, die der BFH in dem zurückweisenden Urteil getroffen hat, ohne, dass es darauf ankommt, ob sie für die Aufhebung und Zurückverweisung unmittelbar oder mittelbar kausal ist (…vgl. Gräber, FGO, § 126 Rn. 22; BFH-Urteil vom 13. September 2000 I R 57/99 [NV], Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2001, 458). - FG Köln, 28.01.2003 - 8 K 1213/02
Reichweite der Bindungswirkung nach § 126 Abs. 5 FGO
Als vom BFH in seiner Revisionsentscheidung geprüft und mithin abschließend rechtlich beurteilt gelten jedoch nicht nur die im Urteil ausdrücklich erwähnten rechtlichen Erwägungen, sondern auch die Beurteilungen, die der dort ausgesprochenen Rechtsauffassung logisch vorausgehen (BFH-Urteil vom 13.09.2000 I R 57/99, BFH/NV 2001, 458 m. w. N.).
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