Rechtsprechung
| BFH, 06.04.2005 - I R 86/04 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Simons & Moll-Simons
KStG § 8 Abs. 3 Satz 2; EStG § 12 Nr. 1
- Wolters Kluwer
Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung bei Finanzierung von Aufwendungen für Reisen von Gesellschafter-Geschäftsführern durch die Kapitalgesellschaft - Vorliegen einer schädlichen privaten Mitveranlassung - Unmittelbare Geltung des Aufteilungsverbots und ...
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
KStG § 8 Abs. 3 Satz 2; EStG § 12 Nr. 1
Aufwendungen der GmbH für Geschäftsführer-Reisen als vGA - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KStG § 8 Abs. 3 S. 2; EStG § 12 Nr. 1
Aufwendungen für eine Auslandsreise des Gesellschafter-Geschäftsführers als verdeckte Gewinnausschüttung - datenbank.nwb.de
Kosten für Auslandsreise des Gesellschafter-Geschäftsführers als verdeckte Gewinnausschüttung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Fernreise des GmbH-Geschäftsführers als verdeckte Gewinnausschüttung
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsanmerkung)
Auslandsgruppenreise eines Geschäftsführers als verdeckte Gewinnausschüttung bewertet
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Berlin, 22.06.2004 - 7 K 7147/02
- BFH, 06.04.2005 - I R 86/04
Papierfundstellen
- BFHE 209, 468
- NJW 2005, 2735
- BB 2005, 1614
- BB 2005, 2000
- DB 2005, 1548
- BStBl II 2005, 666
- BStBl II 2005, 667
- NZG 2005, 727
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (14)
- BFH, 14.07.1988 - IV R 57/87
Zur betrieblichen Veranlassung der Aufwendungen für ein Steuerberater-Symposium …
Auszug aus BFH, 06.04.2005 - I R 86/04
c) Nach den hiernach anwendbaren Regeln sind Aufwendungen für eine Studienreise nicht als Betriebsausgaben abziehbar, wenn die Reise sowohl betrieblichen Belangen dient als auch ein nicht nur untergeordnetes allgemein-touristisches Interesse befriedigt (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. April 1988 IV R 86/86, BFHE 153, 135, BStBl II 1988, 633; vom 14. Juli 1988 IV R 57/87, BFHE 154, 312, BStBl II 1989, 19, m.w.N.).Der hiernach maßgebliche Veranlassungszusammenhang muss jeweils nach den Gesamtumständen des konkreten Einzelfalls beurteilt werden, wobei u.a. auf die Reiseroute und die touristische Attraktivität der aufgesuchten Orte sowie auf die fachliche Organisation der Reise und die Ausfüllung der Reisezeit mit fachbezogenen Veranstaltungen abzustellen ist (…BFH-Urteile vom 12. September 1996 IV R 36/96, BFH/NV 1997, 219; in BFHE 154, 312, BStBl II 1989, 19).
- BFH, 15.05.2002 - I R 92/00
VGA bei Verlustgeschäften
Auszug aus BFH, 06.04.2005 - I R 86/04
Eine solche Handhabung ist nicht zuletzt im Interesse einer rechtsformneutralen Besteuerung sachgerecht (vgl. dazu Senatsurteile vom 15. Mai 2002 I R 92/00, BFHE 199, 217;… vom 17. November 2004 I R 56/03, BFH/NV 2005, 793;… s. auch Gosch, a.a.O., § 8 Rz. 835). - BFH, 27.03.2001 - I R 27/99
"Nur-Gewinntantiemezusage" als vGA
Auszug aus BFH, 06.04.2005 - I R 86/04
Das wiederum ist dann anzunehmen, wenn ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter (§ 43 Abs. 1 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung --GmbHG--) unter ansonsten vergleichbaren Umständen einem gesellschaftsfremden Geschäftsführer gegenüber der Übernahme der Aufwendungen nicht zugestimmt hätte (vgl. Senatsurteile vom 29. November 2000 I R 90/99, BFHE 194, 64, BStBl II 2001, 204, 205; vom 27. März 2001 I R 27/99, BFHE 195, 228, BStBl II 2002, 111, 112).
- BFH, 17.11.2004 - I R 56/03
Bemessung der vGA bei verlustbringender Vermietung eines Einfamilienhauses an den …
Auszug aus BFH, 06.04.2005 - I R 86/04
Eine solche Handhabung ist nicht zuletzt im Interesse einer rechtsformneutralen Besteuerung sachgerecht (vgl. dazu Senatsurteile vom 15. Mai 2002 I R 92/00, BFHE 199, 217; vom 17. November 2004 I R 56/03, BFH/NV 2005, 793;… s. auch Gosch, a.a.O., § 8 Rz. 835). - BFH, 14.07.2004 - I R 57/03
Geburtstagsfeier einer GmbH für ihren GGf
Auszug aus BFH, 06.04.2005 - I R 86/04
Voraussetzung dafür ist, dass die Übernahme der Aufwendungen durch die Gesellschaft durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst oder zumindest mitveranlasst ist (Senatsurteil vom 14. Juli 2004 I R 57/03, BFHE 206, 431, m.w.N.). - BFH, 09.12.1987 - I R 260/83
1. Ausschüttung i. S. des § 27 KStG ist das Abfließen der Gewinnanteile bei der …
Auszug aus BFH, 06.04.2005 - I R 86/04
Dazu muss zwar zur Entstehung des steuerbilanziell wirkenden Aufwands der Abfluss der entsprechenden Beträge hinzutreten (Senatsurteile vom 9. Dezember 1987 I R 260/83, BFHE 151, 560, BStBl II 1988, 460; vom 24. Mai 1989 I R 90/85, BFHE 157, 168, BStBl II 1989, 800). - BFH, 29.11.2000 - I R 90/99
Hinterbliebenenversorgung zugunsten der Lebensgefährtin des Geschäftsführers
Auszug aus BFH, 06.04.2005 - I R 86/04
Das wiederum ist dann anzunehmen, wenn ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter (§ 43 Abs. 1 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung --GmbHG--) unter ansonsten vergleichbaren Umständen einem gesellschaftsfremden Geschäftsführer gegenüber der Übernahme der Aufwendungen nicht zugestimmt hätte (vgl. Senatsurteile vom 29. November 2000 I R 90/99, BFHE 194, 64, BStBl II 2001, 204, 205; vom 27. März 2001 I R 27/99, BFHE 195, 228, BStBl II 2002, 111, 112). - BFH, 26.05.2004 - I R 86/03
Gesellschafter-Geschäftsführer-Bezüge: Angemessenheit
Auszug aus BFH, 06.04.2005 - I R 86/04
Die Abwägung der einzelnen zu berücksichtigenden Umstände ist als Bestandteil der tatrichterlichen Würdigung in erster Linie Aufgabe des FG (…BFH-Beschluss vom 6. Mai 2002 VI B 34/00, BFH/NV 2002, 1030, m.w.N.; vgl. auch Senatsurteile vom 26. Mai 2004 I R 86/03, BFH/NV 2005, 75;… vom 11. August 2004 I R 108-110/03, BFH/NV 2005, 385). - BFH, 24.05.1989 - I R 90/85
Zur Frage einer klaren und von vornherein abgeschlossenen Vereinbarung zwischen …
Auszug aus BFH, 06.04.2005 - I R 86/04
Dazu muss zwar zur Entstehung des steuerbilanziell wirkenden Aufwands der Abfluss der entsprechenden Beträge hinzutreten (Senatsurteile vom 9. Dezember 1987 I R 260/83, BFHE 151, 560, BStBl II 1988, 460; vom 24. Mai 1989 I R 90/85, BFHE 157, 168, BStBl II 1989, 800). - BFH, 11.08.2004 - I R 108/03
Erteilung einer Pensionszusage trotz lebensbedrohender Erkrankung
Auszug aus BFH, 06.04.2005 - I R 86/04
Die Abwägung der einzelnen zu berücksichtigenden Umstände ist als Bestandteil der tatrichterlichen Würdigung in erster Linie Aufgabe des FG (…BFH-Beschluss vom 6. Mai 2002 VI B 34/00, BFH/NV 2002, 1030, m.w.N.;… vgl. auch Senatsurteile vom 26. Mai 2004 I R 86/03, BFH/NV 2005, 75; vom 11. August 2004 I R 108-110/03, BFH/NV 2005, 385). - BFH, 12.09.1996 - IV R 36/96
Fortbildungstagungen an beliebten Erholungsorten
- BFH, 06.05.2002 - VI B 34/00
Grundsätzliche Bedeutung; Auslandsreise eine Hochschullehrers
- BFH, 14.04.1988 - IV R 86/86
Reisekosten nicht wegen betrieblichen Zuschusses Betriebsausgaben
- BFH, 07.07.1976 - I R 180/74
Aufwendungen für eine Auslandsreise - Gesellschaftergeschäftsführer einer …
- BFH, 18.08.2005 - VI R 32/03
Eine Aufteilung in Arbeitslohn und Zuwendungen im betrieblichen Eigeninteresse …
Das BFH-Urteil vom 6. April 2005 I R 86/04 (BFH/NV 2005, 1459) erfordert ebenfalls keine Divergenzanfrage (§ 11 Abs. 3 FGO). - BFH, 20.08.2008 - I R 19/07
Eigenkapitalersatzrechtliche Erstattungsverpflichtungen gegenüber …
Denn nach gefestigter Rechtsprechung des Senats reicht für den Tatbestand der vGA eine Mitveranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis, die im Streitfall nicht in Zweifel steht, aus (Senatsurteile vom 6. April 2005 I R 86/04, BFHE 209, 468, BStBl II 2005, 666; vom 14. Juli 2004 I R 57/03, BFHE 206, 431, m.w.N.). - BFH, 09.03.2010 - VIII R 32/07
Teilnahme an Auslandsreisen des Ministerpräsidenten als Mitglied einer …
Ist nach diesen Maßstäben eine Reise privat veranlasst und übernimmt die Kapitalgesellschaft gleichwohl die Aufwendungen für die Reise, so ist dieses Verhalten regelmäßig durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst (vgl. BFH-Urteil vom 6. April 2005 I R 86/04, BFHE 209, 468, BStBl II 2005, 666;… BFH-Beschluss vom 7. Oktober 2008 I B 37/07, BFH/NV 2009, 216).
- BFH, 24.10.2024 - I R 40/21
Sogenannte gemischte Aufwendungen als verdeckte Gewinnausschüttungen
Jedoch kommen bei nicht nur in untergeordnetem Maße durch private Interessen des Gesellschafters mitveranlassten Aufwendungen sachlich im Kern dieselben Maßstäbe zur Anwendung (vgl. Senatsurteil vom 06.04.2005 - I R 86/04, BFHE 209, 468, BStBl II 2005, 666 zu einer überwiegend touristisch veranlassten Auslandsreise eines Gesellschafter-Geschäftsführers;… vgl. auch Gosch in Gosch, KStG, 4. Aufl., § 8 Rz 835; Brandis/Heuermann/Rengers, § 8 KStG Rz 376;… s. zur Entwicklung der Rechtsprechung auch Oppenländer, Verdeckte Gewinnausschüttung, 2004, S. 80 ff.).Dessen Beurteilung kann im Revisionsverfahren nur daraufhin überprüft werden, ob sie verfahrensfehlerfrei zustande gekommen ist und ob sie gegen Denkgesetze oder gegen allgemeine Erfahrungssätze verstößt (s. nur Senatsurteile vom 28.11.1991 - I R 13/90, BFHE 166, 251, BStBl II 1992, 359; vom 06.04.2005 - I R 86/04, BFHE 209, 468, BStBl II 2005, 666).
- FG Saarland, 09.07.2014 - 1 K 1332/12
Aufwendungen für Geburtstagsfeier vGA? (§ 8 Abs. 3 KStG) - Annahme einer …
Diese Grundsätze seien auch auf Körperschaften übertragbar, so dass § 12 Nr. 1 S. 2 EStG auch im vorliegenden Falle gelte (BFH vom 6. April 2005, I R 86/04, BStBl II 2005, 666).Für diese Beurteilung sind auch bei einer Kapitalgesellschaft, die nicht über eine Privatsphäre verfügt, nach der Rechtsprechung des BFH diejenigen Kriterien heranzuziehen, die zum Betriebsausgabenabzug von Einzelunternehmern und Personengesellschaften entwickelt worden sind (BFH vom 6. April 2005 I R 86/04, BStBl II 2005, 666).
Eine solche Handhabung ist nicht zuletzt im Interesse einer rechtsformneutralen Besteuerung sachgerecht (BFH vom 6. April 2005 I R 86/04, BStBl II 2005, 666; vom 15. Mai 2002 I R 92/00, DStR 2002, 1660 ;… vom 17. November 2004 I R 56/03, BFH/NV 2005, 793;… s. auch Gosch, a.a.O., § 8 Rz. 835).
- FG München, 17.02.2014 - 7 K 50/12
Verdeckte Gewinnausschüttungen, Reisekosten des Geschäftsführers einer GmbH
Voraussetzung dafür ist, dass die Übernahme der Aufwendungen durch die Gesellschaft durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst oder zumindest mitveranlasst ist (BFH-Urteile vom 6. April 2005 I R 86/04, BStBl II 2005, 666 …und vom 9. März 2010 VIII R 32/07, BFH/NV 2010, 1330 jeweils m.w.N.).23 Übernimmt eine Kapitalgesellschaft Aufwendungen für eine Reise des Gesellschafter-Geschäftsführers, die in nicht nur untergeordnetem Umfang dessen private Interessen berührt, so ist dieses Verhalten regelmäßig durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst (BFH-Urteil in BStBl II 2005, 666 unter Hinweis auf Gosch, Körperschaftsteuergesetz, § 8 Rz. 1160).
Rn. 24 Nach den hiernach anwendbaren Regeln sind Aufwendungen für eine Studienreise nicht als Betriebsausgaben abziehbar, wenn die Reise sowohl betrieblichen Belangen dient als auch ein nicht nur untergeordnetes allgemein-touristisches Interesse befriedigt (BFH-Urteil in BStBl II 2005, 666 unter Hinweis auf die BFH-Urteile vom 14. April 1988 IV R 86/86, BStBl II 1988, 633 und vom 14. Juli 1988 IV R 57/87, BStBl II 1989, 19).
- FG Münster, 03.11.2006 - 9 K 1100/03
Rückstellungsbildung wegen Kapitalersatzansprüchen einer GmbH in der Krise keine …
Eine gesellschaftliche Mitveranlassung, die von nur untergeordneter Bedeutung ist, vermag aber den Ansatz einer vGA nicht zu rechtfertigen (vgl. - wenngleich in einem anderen Sachzusammenhang - BFH-Urteil vom 6. April 2005 I R 86/04, BFHE 209, 468, BStBl II 2005, 666). - FG Saarland, 21.02.2006 - 1 V 7/06
Einkommensteuer; Fahrten eines Steuerpflichtigen zwischen Wohnung und …
Voraussetzung dafür ist, dass die Übernahme der Aufwendungen durch die Gesellschaft durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst oder zumindest mitveranlasst ist (BFH-Urteil vom 6. April 2005 I R 86/04, BStBl. II 2005, 666 m.w.N.).Letzteres ist dann anzunehmen, wenn die Gesellschaft dem Gesellschafter gegenüber Aufwendungen übernimmt, die privat veranlasst sind (BFH-Urteil vom 6. April 2005 I R 86/04, BStBl. II 2005, 666 zur Übernahme von Reisekosten).
- FG Düsseldorf, 19.06.2007 - 6 K 6462/04
Körperschaftsteuerliche Einordnung der Aufwendungen für Hotelbesuche und …
Rn. 25 Eine verdeckte Gewinnausschüttung im Sinne des § 8 Abs. 3 Satz 2 Körperschaftsteuergesetz (KStG) kann u.a. daran liegen, dass eine Kapitalgesellschaft im Interesse ihres Gesellschafters Aufwendungen tätigt, die in ihrer Bilanz den Unterschiedsbetrag gemäß § 4 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) ändern; Voraussetzung hierfür ist, dass die Übernahme der Aufwendungen durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst oder zumindest mitveranlasst ist (vgl. BFH-Urteil vom 06.04.2005 I R 86/04, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 2005, 666).Trägt nämlich eine Kapitalgesellschaft Aufwendungen ihres Gesellschafter-Geschäftsführers, die durch private Interessen des Geschäftsführers veranlasst oder in nicht nur untergeordnetem Maße mitveranlasst sind, so liegt darin eine verdeckte Gewinnausschüttung; eine schädliche private Mitveranlassung liegt regelmäßig vor, wenn bei einem entsprechenden Aufwand eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft das Aufteilungs- und Abzugsverbots § 12 Nr. 1 EStG eingreifen würde (vgl. im Einzelnen BFH in BStBl. II 2005, 666).
- FG Düsseldorf, 25.01.2011 - 6 K 2991/08
Teilwertabschreibung auf Darlehen als verdeckte Gewinnausschüttung
Rn. 35 4. Für den Tatbestand der vGA reicht nach ständiger Rechtsprechung bereits eine Mitveranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis aus (z.B. BFH-Urteil vom 6.04 2005 I R 86/04, BStBl II 2005, 666). - BFH, 07.10.2008 - I B 37/07
Verdeckte Gewinnausschüttung durch Finanzierung einer Reise des …
- FG München, 24.02.2025 - 7 K 1583/24
Steuerliche Behandlung von Aufwendungen für private Reisen und Förderung sozialer …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".