Rechtsprechung
| BFH, 18.05.1999 - I R 90/98 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Zinslauf gem. § 233 a Abs. 2 a AO bei offener Gewinnausschüttung
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG München, 02.09.1998 - 15 K 1479/98
- BFH, 18.05.1999 - I R 90/98
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 22.10.2003 - I R 15/03
Vollverzinsung bei offener Gewinnausschüttung
Durch den Beschluss über eine offene Gewinnausschüttung für ein abgelaufenes Wirtschaftsjahr wird kein abweichender Zinslauf gemäß § 233a Abs. 2 a AO 1977 i.d.F. des JStG 1997 ausgelöst, wenn dieser Beschluss ein erstmaliger ist (Bestätigung der Senatsurteile vom 18. Mai 1999 I R 60/98, BFHE 188, 542, BStBl II 1999, 634; vom 18. Mai 1999 I R 90/98, BFH/NV 1999, 1448, und vom 29. November 2000 I R 45/00, BFHE 193, 500, BStBl II 2001, 326).a) Wie der erkennende Senat in mittlerweile ständiger Rechtsprechung entschieden hat (vgl. Senatsurteile vom 18. Mai 1999 I R 60/98, BFHE 188, 542, BStBl II 1999, 634; vom 18. Mai 1999 I R 90/98, BFH/NV 1999, 1448; vom 29. November 2000 I R 45/00, BFHE 193, 500, BStBl II 2001, 326; vom 29. November 2000 I R 18/00, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2001, 943), wird durch den Beschluss über eine offene Gewinnausschüttung für ein abgelaufenes Wirtschaftsjahr kein abweichender Zinslauf gemäß § 233a Abs. 2 a AO 1977 i.d.F. des JStG 1977 ausgelöst, wenn dieser Beschluss ein erstmaliger ist.
- BFH, 29.11.2000 - I R 45/00
Vollverzinsung nach Gewinnausschüttung
Wie der erkennende Senat durch die Urteile in BFHE 188, 542, BStBl II 1999, 634, und vom 18. Mai 1999 I R 90/98 (BFH/NV 1999, 1448) entschieden hat, wird durch den Beschluss über eine offene Gewinnausschüttung für ein abgelaufenes Wirtschaftsjahr kein abweichender Zinslauf gemäß § 233a Abs. 2a AO 1977 i.d.F. des JStG 1977 ausgelöst, wenn dieser Beschluss ein erstmaliger ist. - BFH, 29.11.2000 - I R 18/00
Körperschaftsteuererklärung - Gewinnverteilungsbeschluss - Gewinnausschüttung - …
Wie der erkennende Senat durch die Urteile in BFHE 188, 542, BStBl II 1999, 634, und vom 18. Mai 1999 I R 90/98 (BFH/NV 1999, 1448) entschieden hat, wird durch den Beschluss über eine offene Gewinnausschüttung für ein abgelaufenes Wirtschaftsjahr kein abweichender Zinslauf gemäß § 233a Abs. 2 a AO 1977 i.d.F. des JStG 1977 ausgelöst, wenn dieser Beschluss ein erstmaliger ist.
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