Rechtsprechung
| BFH - I R 95/15 |
Sonstiges (4)
- IWW (Verfahrensmitteilung)
EStG § 4 Abs 1 S 3, EStG § 4 Abs 1 S 4, EStG § 52 Abs 8b
Entnahme, Stille Reserven, Betriebsstätte, Rückwirkungsverbot, Verfassungswidrigkeit - nwb.de (Verfahrensmitteilung)
Betriebsstätte; Entnahme; Rückwirkungsverbot; Stille Reserven; Verfassungswidrigkeit
- Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)
EStG § 4 Abs 1 S 3 ; EStG § 4 Abs 1 S 4 ; EStG § 52 Abs 8b ; GG Art 2 Abs 1 ; GG Art 20 Abs 3
- juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 28.11.2023 - 2 BvL 8/13
§ 6 Abs. 5 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes ist mit dem Grundgesetz …
Auszug aus BFH - I R 95/15
Hinweis: Das Verfahren wurde durch Beschluss vom 14.06.2017 bis zur Entscheidung des BVerfG über das Normenkontrollersuchen des Senats vom 10.04.2013 I R 80/12 (Az. des BVerfG: 2 BvL 8/13) ausgesetzt. - BFH, 10.04.2013 - I R 80/12
BVerfG-Vorlage: Fehlende Buchwertübertragung von Wirtschaftsgütern zwischen …
Auszug aus BFH - I R 95/15
Hinweis: Das Verfahren wurde durch Beschluss vom 14.06.2017 bis zur Entscheidung des BVerfG über das Normenkontrollersuchen des Senats vom 10.04.2013 I R 80/12 (Az. des BVerfG: 2 BvL 8/13) ausgesetzt.
- BFH, 26.03.2025 - I R 5/24
Entstrickung durch Überführung von Wirtschaftsgütern in ausländische …
Rn. 7 Der erkennende Senat hat das Revisionsverfahren mit Beschluss vom 14.06.2017 - I R 95/15 bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) über das Normenkontrollersuchen des Senats vom 10.04.2013 - I R 80/12 (BFHE 241, 483, BStBl II 2013, 1004) ausgesetzt. - FG Münster, 10.08.2022 - 13 K 559/19
Passive Entstrickung führt nicht zur Besteuerung
Zwar wurde bereits über den Fall einer Überführung eines Wirtschaftsguts von einer inländischen Betriebsstätte zu einer ausländischen Betriebsstätte, also über den Fall einer aktiven Entstrickung entschieden (FG Köln, Urteil vom 16.2.2016 10 K 2335/11, EFG 2016, 793, rkr.; FG Düsseldorf, Urteil vom 19.11.2015 8 K 3664/11 F, EFG 2016, 209, Rev. anhängig vor dem BFH unter dem Az. I R 95/15, nach Abgabe XI R 24/15, ausgesetzt durch Beschluss vom 14.6.2017 bis zur Entscheidung des BVerfG über das Normenkontrollersuchen des BFH durch Beschluss vom 10.04.2013 I R 80/12, Az. des BVerfG: 2 BvL 8/13). - FG Köln, 16.02.2016 - 10 K 2335/11
Besteuerung eines Entnahmegewinns anlässlich der Überführung von im …
Dabei kann es aus Sicht des erkennenden Senats letztlich dahinstehen, ob der vorliegend gegebene Fall der Überführung eines bisher einer inländischen Betriebsstätte des Steuerpflichtigen zuzuordnenden Wirtschaftsgutes in eine ausländische Betriebsstätte in einem DBA-Staat, mit welchem die Freistellungsmethode vereinbart ist, bereits vor Einführung des § 4 Abs. 1 Satz 4 EStG vom Anwendungsbereich des § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG i.d.F. des SEStEG erfasst wurde oder nicht (vgl. zum Streitstand und der diesbezüglich bejahenden Auffassung: FG Düsseldorf, Urteil vom 19.11.2015 - 8 K 3664/11 F, EFG 2016, 209 (Rev. beim BFH anh. unter Az.: I R 95/15).
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