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Weitere Entscheidung unten: BGH, 12.07.2012

Rechtsprechung
   BGH, 23.02.2012 - I ZB 30/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,9386
BGH, 23.02.2012 - I ZB 30/10 (https://dejure.org/2012,9386)
BGH, Entscheidung vom 23.02.2012 - I ZB 30/10 (https://dejure.org/2012,9386)
BGH, Entscheidung vom 23. Februar 2012 - I ZB 30/10 (https://dejure.org/2012,9386)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Notwendige Begründung der Anhörungsrüge: "Neue und eigenständige" Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs durch das Bundespatentgericht in einem Markenlöschungsstreit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 3 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 10 MarkenG
    Notwendige Begründung der Anhörungsrüge: "Neue und eigenständige" Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs durch das Bundespatentgericht in einem Markenlöschungsstreit

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Löschung des angemeldeten Zeichens für die Deutsche Postreklame GmbH für Werbung in Branchen-Fernsprechbüchern eingetragenen Wortmarke Nr. 1 177 265

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag auf Löschung des angemeldeten Zeichens für die Deutsche Postreklame GmbH für Werbung in Branchen-Fernsprechbüchern eingetragenen Wortmarke Nr. 1 177 265

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erfolglose Rechtsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BGH, 23.02.2012 - I ZB 30/10
    Rn. 7 a) Art. 103 Abs. 1 GG garantiert den Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens, dass sie Gelegenheit haben, sich zu dem der gerichtlichen Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt und zur Rechtslage zu äußern, und dass das Gericht das Vorbringen zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht (vgl. BVerfGE 96, 205, 216 f. mwN).
  • OLG Düsseldorf, 11.05.2015 - 26 W 2/13

    Berechnung der Barabfindung bei einem einem Beherrschungs- und …

    Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein Gericht das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat, da es nicht verpflichtet ist, jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen ausdrücklich zu bescheiden (vgl. nur BVerfGE 5, 22, 24; 11, 218, 220; 14, 320, 323; 18, 380, 383; 22, 267, 274; 96, 205, 216 f.; BGH, Beschluss vom 23.02.2012, I ZB 30/10, Rn. 7 zitiert aus JURIS m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 09.01.2014 - 26 W 22/12

    Auch Spruchverfahren zum Beherrschungsvertrag mit der Keramag AG abgeschlossen

    Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein Gericht das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat, da es nicht verpflichtet ist, jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen ausdrücklich zu bescheiden (vgl. nur BVerfGE 5, 22, 24; 11, 218, 220; 14, 320, 323; 18, 380, 383; 22, 267, 274; 96, 205, 216 f.; BGH, Beschluss vom 23.02.2012, I ZB 30/10, zitiert aus JURIS Rn. 7 m. w. N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 12.07.2012 - I ZB 30/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,24675
BGH, 12.07.2012 - I ZB 30/10 (https://dejure.org/2012,24675)
BGH, Entscheidung vom 12.07.2012 - I ZB 30/10 (https://dejure.org/2012,24675)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 2012 - I ZB 30/10 (https://dejure.org/2012,24675)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erfolgreiche Anhörungsrüge setzt neue Rüge von Verletzungen durch das Rechtsmittelgericht voraus

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BGH, 12.07.2012 - I ZB 30/10
    Hingegen ist es nicht erforderlich, alle Einzelpunkte des Parteivorbringens in den Gründen der Entscheidung auch ausdrücklich zu bescheiden (BVerfGE 96, 205, 216 f.).
  • BVerfG, 05.05.2008 - 1 BvR 562/08

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung des Zivilrechtsschutzes …

    Auszug aus BGH, 12.07.2012 - I ZB 30/10
    Nach der vom Bundesverfassungsgericht gebilligten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können mit der Anhörungsrüge nur neue und eigenständige Verletzungen des Art. 103 Abs. 1 GG durch das Rechtsmittelgericht gerügt werden (vgl. BGH…, Beschluss vom 27. November 2007 - VI ZR 38/07, NJW 2008, 923 Rn. 5; BVerfG (Kammer), Beschluss vom 5. Mai 2008 - 1 BvR 562/08, NJW 2008, 2635 f.).
  • BGH, 20.11.2007 - VI ZR 38/07

    Zulässigkeit der Anhörungsrüge gegen eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs

    Auszug aus BGH, 12.07.2012 - I ZB 30/10
    Nach der vom Bundesverfassungsgericht gebilligten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können mit der Anhörungsrüge nur neue und eigenständige Verletzungen des Art. 103 Abs. 1 GG durch das Rechtsmittelgericht gerügt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2007 - VI ZR 38/07, NJW 2008, 923 Rn. 5; BVerfG (Kammer), Beschluss vom 5. Mai 2008 - 1 BvR 562/08, NJW 2008, 2635 f.).
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