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Weitere Entscheidung unten: BGH, 30.08.2016

Rechtsprechung
   BGH, 09.02.2017 - I ZB 40/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,7367
BGH, 09.02.2017 - I ZB 40/16 (https://dejure.org/2017,7367)
BGH, Entscheidung vom 09.02.2017 - I ZB 40/16 (https://dejure.org/2017,7367)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 2017 - I ZB 40/16 (https://dejure.org/2017,7367)
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Volltextveröffentlichungen (10)

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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.08.2016 - I ZB 10/15

    Wirksamkeit der vor der Stellung des Ablehnungsantrags vorgenommenen …

    Auszug aus BGH, 09.02.2017 - I ZB 40/16
    Die Gegenvorstellung ist unzulässig, weil der Rechtsbehelf nicht durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt worden ist (§ 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO, vgl. BGH, Beschluss vom 30. August 2016 - I ZB 10/15, juris Rn. 5 f.;… Beschluss vom 7. Dezember 2016 - I ZB 84/15, juris Rn. 1).
  • BGH, 07.12.2016 - I ZB 84/15

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung

    Auszug aus BGH, 09.02.2017 - I ZB 40/16
    Die Gegenvorstellung ist unzulässig, weil der Rechtsbehelf nicht durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt worden ist (§ 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO, vgl. BGH…, Beschluss vom 30. August 2016 - I ZB 10/15, juris Rn. 5 f.; Beschluss vom 7. Dezember 2016 - I ZB 84/15, juris Rn. 1).
  • BGH, 14.08.2018 - I ZB 8/18

    Verwerfung des Ablehnungsgesuchs gegen den gesamten Senat wegen Befangenheit als …

    Die Gegenvorstellung ist unzulässig, weil der Rechtsbehelf nicht durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt worden ist (§ 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO, vgl. BGH…, Beschluss vom 30. August 2016 - I ZB 10/15, juris Rn. 5 f.;… Beschluss vom 7. Dezember 2016 - I ZB 84/15, juris Rn. 1; Beschluss vom 9. Februar 2017 - I ZB 40/16, juris Rn. 1).
  • BGH, 14.08.2018 - I ZB 7/18

    Verwerfung des Ablehnungsgesuchs gegen den Senat wegen Befangenheit als …

    Die Gegenvorstellung ist unzulässig, weil der Rechtsbehelf nicht durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt worden ist (§ 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO, vgl. BGH…, Beschluss vom 30. August 2016 - I ZB 10/15, juris Rn. 5 f.;… Beschluss vom 7. Dezember 2016 - I ZB 84/15, juris Rn. 1; Beschluss vom 9. Februar 2017 - I ZB 40/16, juris Rn. 1).
  • BGH, 07.07.2021 - IV ZR 234/20

    Verwerfung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    Der als Gegenvorstellung gegen den Senatsbeschluss vom 26. Mai 2021 zu wertende Rechtsbehelf des Klägers vom 15. Juni 2021 wird als unzulässig verworfen, weil er entgegen § 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO nicht durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2017 - I ZB 10/15 und I ZB 40/16, jeweils zitiert nach juris;… Beschluss vom 30. August 2016 - I ZB 10/15, juris Rn. 6; Senatsbeschluss vom 17. Januar 2018 - IV ZB 28/17, juris).
  • BGH, 17.01.2018 - IV ZB 28/17

    Verwerfung der Gegenvorstellung gegen den Senatsbeschluss als unzulässig

    Der als Gegenvorstellung gegen den Senatsbeschluss vom 20. Dezember 2017 zu wertende und am 28. Dezember 2017 bei dem Bundesgerichtshof eingegangene Rechtsbehelf des Beschwerdeführers wird als unzulässig verworfen, weil er entgegen § 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO nicht durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2017 - I ZB 10/15 und I ZB 40/16, jeweils zitiert nach juris;… Beschluss vom 30. August 2016 - I ZB 10/15, juris Rn. 6).
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Rechtsprechung
   BGH, 30.08.2016 - I ZB 40/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,32952
BGH, 30.08.2016 - I ZB 40/16 (https://dejure.org/2016,32952)
BGH, Entscheidung vom 30.08.2016 - I ZB 40/16 (https://dejure.org/2016,32952)
BGH, Entscheidung vom 30. August 2016 - I ZB 40/16 (https://dejure.org/2016,32952)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; ZPO § 577 Abs. 1 S. 2
    Unzulässigkeit eines nicht zugelassenen Rechtsmittels

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.10.2014 - IX ZB 69/14

    Unanfechtbarkeit der Nichtzulassung einer Rechtsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 30.08.2016 - I ZB 40/16
    Das als Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts - 5. Zivilsenat - vom 24. März 2016 zu wertende Rechtsmittel wird auf Kosten der Schuldner als unzulässig verworfen, weil das Beschwerdegericht das Rechtsmittel nicht zugelassen hat (§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 577 Abs. 1 Satz 2 ZPO; vgl. BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2014 - IX ZB 69/14, juris).
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