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Rechtsprechung
   BGH, 09.10.2013 - I ZB 51/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,27877
BGH, 09.10.2013 - I ZB 51/11 (https://dejure.org/2013,27877)
BGH, Entscheidung vom 09.10.2013 - I ZB 51/11 (https://dejure.org/2013,27877)
BGH, Entscheidung vom 09. Oktober 2013 - I ZB 51/11 (https://dejure.org/2013,27877)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Zwangsvollstreckung der Entfernung einer Werbetafel bei fehlender Zustimmung des Werbenden

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 887 Abs 1 ZPO, § 888 Abs 1 S 1 ZPO
    Zwangsvollstreckung der Entfernung einer Werbetafel bei fehlender Zustimmung des Werbenden

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Mieters von Werbeflächen auf Entfernung fremder Werbetafeln von der angemieteten Fläche; Folgen einer Doppelvermietung von Werbeflächen an verschiedene Mieter

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 887; ZPO § 888
    Anspruch eines Mieters von Werbeflächen auf Entfernung fremder Werbetafeln von der angemieteten Fläche; Folgen einer Doppelvermietung von Werbeflächen an verschiedene Mieter

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entfernen von Werbeschildern in der Zwangsvollstreckung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.11.2008 - I ZB 46/08

    Anspruch aus Titel auf Bekanntgabe von Mieternamen?

    Auszug aus BGH, 09.10.2013 - I ZB 51/11
    Das geschuldete Verhalten kann von einem Dritten anstelle der Schuldnerin vorgenommen werden, ohne dass es der Gläubigerin darauf ankommt, dass die Beseitigung gerade von der Schuldnerin selbst vorgenommen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2008 - I ZB 46/08, NJW-RR 2009, 443 Rn. 8 mwN).

    In einem solchen Fall ist die Zwangsvollstreckung nach § 888 Abs. 1 ZPO durchzuführen (BGH, NJW-RR 2009, 443 Rn. 8 mwN).

    Die Voraussetzungen für diesen Ausnahmetatbestand hat der Schuldner im Einzelnen darzulegen (BGH, NJW-RR 2009, 443 Rn. 13 mwN).

    Rn. 16 aa) Ein Titel, der auf die Vornahme einer Handlung gerichtet ist, die von der Mitwirkung oder dem Einverständnis eines Dritten abhängt, der dazu nicht bereit ist, kann in der Weise vollstreckt werden, dass der Gläubiger nach § 888 Abs. 1 ZPO die Festsetzung eines Zwangsgeldes gegen den Schuldner beantragt, solange dieser nicht alle zumutbaren Maßnahmen rechtlicher oder tatsächlicher Art ergriffen hat, um seinerseits den Dritten zur Duldung der geschuldeten Handlung oder Mitwirkung daran zu bewegen (BGH, NJW-RR 2009, 443 Rn. 14; BGH…, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - I ZB 68/08, NJW 2009, 2308 Rn. 21).

  • BGH, 18.12.2008 - I ZB 68/08

    Auskunft über Tintenpatronen

    Auszug aus BGH, 09.10.2013 - I ZB 51/11
    Rn. 16 aa) Ein Titel, der auf die Vornahme einer Handlung gerichtet ist, die von der Mitwirkung oder dem Einverständnis eines Dritten abhängt, der dazu nicht bereit ist, kann in der Weise vollstreckt werden, dass der Gläubiger nach § 888 Abs. 1 ZPO die Festsetzung eines Zwangsgeldes gegen den Schuldner beantragt, solange dieser nicht alle zumutbaren Maßnahmen rechtlicher oder tatsächlicher Art ergriffen hat, um seinerseits den Dritten zur Duldung der geschuldeten Handlung oder Mitwirkung daran zu bewegen (…BGH, NJW-RR 2009, 443 Rn. 14; BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - I ZB 68/08, NJW 2009, 2308 Rn. 21).

    Rn. 17 Nichts anderes ergibt sich auch daraus, dass im Einzelfall eine gerichtliche Fristsetzung zur Vornahme der Handlung oder die Einräumung einer Abwendungsbefugnis durch den Nachweis einer Klageerhebung gegen Dritte innerhalb einer Frist geboten sein kann, wenn damit nach den Umständen des Einzelfalls einem besonderen Bedürfnis des Schuldners Rechnung getragen wird, etwa weil dieser für eine Rechnungslegung oder die Fertigung einer Klageschrift eine angemessene Zeit benötigt (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - I ZB 68/08, NJW 2009, 2308 Rn. 29 mwN;… MünchKomm.ZPO/, 4. Aufl., § 888 Rn. 24;… BT-Drucks. 13/341, S. 41).

  • BGH, 23.09.2021 - I ZB 20/21

    Zwangsvollstreckung zur Erwirkung einer unvertretbaren Handlung: Verhängung von …

    Daraus ergibt sich, dass die objektive oder subjektive Unmöglichkeit der Handlung die Anordnung eines Zwangsmittels ausschließt (vgl. BGH…, Beschluss vom 27. November 2008 - I ZB 46/08, NJW-RR 2009, 443 Rn. 13;… Beschluss vom 18. Dezember 2008 - I ZB 68/08, GRUR 2009, 794 Rn. 20 = WRP 2009, 996 - Auskunft über Tintenpatronen; Beschluss vom 9. Oktober 2013 - I ZB 51/11, juris Rn. 13;… Beschluss vom 27. August 2020 - III ZB 30/20, GRUR 2020, 1348 Rn. 45;… BAG, NZA 2020, 542 Rn. 17).

    Es ist Sache des Schuldners darzulegen, dass und aus welchen Gründen ihm die Vornahme der titulierten Handlung unmöglich ist (…vgl. BGH, NJW-RR 2009, 443 Rn. 12 f., BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2013 - I ZB 51/11, juris Rn. 13).

  • OLG Frankfurt, 24.03.2023 - 26 W 1/23

    Keine Vollstreckung einer Verpflichtung zum Rückschnitt einer Bepflanzung nach § …

    Eine vertretbare Handlung im Sinne des § 887 Abs. 1 ZPO liegt vor, wenn das geschuldete Verhalten von einem Dritten anstelle der Schuldnerin vorgenommen werden kann, ohne dass es den Gläubigern darauf ankommt, dass die Beseitigung gerade von der Schuldnerin selbst vorgenommen wird (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 27.11.2008 - I ZB 46/08 -, NJW-RR 2009, 443; Beschluss vom 09.10.2013 - I ZB 51/11 -, juris;… Brox/Walker, Zwangsvollstreckungsrecht, 11. Aufl. 2018, Rdnr. 1065 f.).

    In einem solchen Fall ist die Zwangsvollstreckung nach § 888 Abs. 1 ZPO vorzunehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 27.11.2008 - I ZB 46/08 -, NJW-RR 2009, 443; Beschluss vom 09.10.2013 - I ZB 51/11 -, juris).

  • BAG, 05.02.2020 - 10 AZB 31/19

    Beschäftigungsanspruch - Zwangsvollstreckung

    Das gilt grundsätzlich auch für den Einwand der Unmöglichkeit (…BAG 15. April 2009 - 3 AZB 93/08 - Rn. 24 f., BAGE 130, 195; BGH 9. Oktober 2013 - I ZB 51/11 - Rn. 13;… BeckOK ZPO/Stürner Stand 1. Januar 2020 § 888 Rn. 18; Ahmad/Horcher NZA 2018, 1234, 1236).
  • BGH, 06.03.2025 - I ZB 38/24

    Zwangsvollstreckung vertretbarer Handlungen (hier: Abriss von Bauwerken) bei …

    Hängt die Zwangsvollstreckung von der Mitwirkung oder Zustimmung eines Dritten ab, gegen den sich der Leistungstitel nicht richtet, ist eine Vollstreckung nach § 887 ZPO nur möglich, wenn der Dritte sein Einverständnis mit der durchzuführenden Maßnahme erklärt oder der Vollstreckungsgläubiger einen eigenen Duldungstitel gegen den Dritten erwirkt (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2013 - I ZB 51/11, juris).

    Das geschuldete Verhalten kann von einem Dritten anstelle der Schuldnerin vorgenommen werden, ohne dass es den Gläubigern darauf ankommt, dass die Beseitigung gerade von der Schuldnerin selbst vorgenommen wird (vgl. BGH…, Beschluss vom 27. November 2008 - I ZB 46/08, NJW-RR 2009, 443 [juris Rn. 8] mwN; Beschluss vom 9. Oktober 2013 - I ZB 51/11, juris Rn. 10).

    Rn. 9 c) Etwas Anderes gilt, wenn der Vollstreckungsschuldner das zu beseitigende Objekt an einen Dritten vermietet hat (…vgl. BGH, NJW-RR 2009, 443 [juris Rn. 8]) oder die Vollstreckung aus sonstigen Gründen von der Mitwirkung oder Zustimmung eines Dritten abhängt, gegen den sich der Leistungstitel nicht richtet (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2013 - I ZB 51/11, juris Rn. 11).

    Fehlt es daran, scheidet eine Vollstreckung nach § 887 ZPO aus und die Zwangsvollstreckung ist nach § 888 Abs. 1 ZPO durchzuführen (…vgl. BGH, NJW-RR 2009, 443 [juris Rn. 8] mwN; BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2013 - I ZB 51/11, juris Rn. 11;… OLG Stuttgart, MDR 2006, 293 [juris Rn. 8 f.];… Lackmann in Musielak/Voit aaO § 887 Rn. 2;… BeckOK.ZPO/Stürner, 55. Edition [Stand 1. Dezember 2024], § 887 Rn. 25;… aA BeckOGK.ZPO/Piekenbrock [Stand 1. November 2024], § 887 Rn. 25).

  • BGH, 06.11.2025 - I ZB 65/25

    Vollziehung der Handlungsverfügung

    Rn. 13 (2) Das ausweislich der einstweiligen Verfügung vom 23. November 2023 geschuldete Verhalten kann von einem Dritten anstelle des Schuldners vorgenommen werden, ohne dass es der Gläubigerin darauf ankommt, dass die Reparatur gerade vom Schuldner selbst vorgenommen wird (vgl. BGH…, Beschluss vom 27. November 2008 - I ZB 46/08, NJW-RR 2009, 443 [juris Rn. 8] mwN; Beschluss vom 9. Oktober 2013 - I ZB 51/11, juris Rn. 10;… Beschluss vom 6. März 2025 - I ZB 38/24, NJW-RR 2025, 505 [juris Rn. 8]).
  • BGH, 31.07.2025 - I ZB 10/25

    Ausrichtung der Zwangsvollstreckung der gegen die Schuldnerin ausgesprochenen …

    Rn. 10 a) Die Rechtsbeschwerde stützt ihre Rüge auf die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach eine geschuldete an sich vertretbare Handlung zu einer unvertretbaren Handlung im Sinne von § 888 Abs. 1 ZPO wird, wenn deren Vornahme die Mitwirkung oder Zustimmung von dritten Personen erfordert und diese dazu nicht bereit sind (BGH…, Beschluss vom 27. November 2008 - I ZB 46/08, NJW-RR 2009, 443 [juris Rn. 11]; Beschluss vom 9. Oktober 2013 - I ZB 51/11, juris Rn. 11;… Beschluss vom 6. März 2025 - I ZB 38/24, NJW-RR 2025, 505 [juris Rn. 9]).
  • BGH, 31.07.2025 - I ZB 11/25

    Ausrichtung der Zwangsvollstreckung der gegen die Schuldnerin ausgesprochenen …

    Rn. 10 a) Die Rechtsbeschwerde stützt ihre Rüge auf die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach eine geschuldete an sich vertretbare Handlung zu einer unvertretbaren Handlung im Sinne von § 888 Abs. 1 ZPO wird, wenn deren Vornahme die Mitwirkung oder Zustimmung von dritten Personen erfordert und diese dazu nicht bereit sind (BGH…, Beschluss vom 27. November 2008 - I ZB 46/08, NJW-RR 2009, 443 [juris Rn. 11]; Beschluss vom 9. Oktober 2013 - I ZB 51/11, juris Rn. 11;… Beschluss vom 6. März 2025 - I ZB 38/24, NJW-RR 2025, 505 [juris Rn. 9]).
  • VG Münster, 26.03.2026 - 2 K 3992/24

    Bebauungsplan; städtebaulicher Vertrag; § 11 BauGB; Treu und Glauben; textliche …

    Rn. 54 Vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. November 2008 - I ZB 46/08 -, Rn. 11 und vom 9. Oktober 2013 - I ZB 51/11 -, juris Rn. 10; Bayerischer VGH, Beschluss vom 27. Oktober 2022 - 8 C 22.334 -, juris Rn. 30.
  • LG Frankfurt/Main, 26.02.2026 - 13 T 7/26

    Mieter kann sich gegen Beseitigungsbeschluss wehren

    Insoweit entspricht es gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass auch bei an sich vertretbaren Handlungen - wie hier die Entfernung einer unzulässigen baulichen Veränderung - die Vollstreckung nicht nach § 887 ZPO durchgeführt werden kann, sondern nach § 888 ZPO erfolgen muss, wenn der Vollstreckungsschuldner das zu beseitigende Objekt an einen Dritten vermietet hat (vgl. BGH NZM 2009, 202) oder die Vollstreckung aus sonstigen Gründen von der Mitwirkung oder Zustimmung eines Dritten abhängt, gegen den sich der Leistungstitel nicht richtet (vgl. BGH 9.10.2013 - I ZB 51/11, BeckRS 2013, 17799 Rn. 11) und der Dritte mit der Vollstreckung nicht einverstanden ist oder der Gläubiger gegen ihn einen Duldungstitel erwirkt hat (…BGH NJW-RR 2025, 505 Rn. 9).
  • AG München, 23.05.2018 - 481 C 11835/17

    Zurückgewiesener Antrag im Streit um Vornahme einer Handlung

    Ist die Vollstreckungsschuldnerin eine juristische Person, so ist ein Zwangsgeld ist im Falle des § 888 Abs. 1 ZPO gegen deren Vermögen festzusetzen; lediglich Vollstreckungshaft ist ggf. an deren Geschäftsführer zu vollstrecken (st. Rspr.; vgl. zur Tenorierung etwa OLG Köln, Beschluss vom 03.08.2011 - 16 W 1/11, veröffentlicht bei juris, bestätigt durch BGH, Beschluss vom 09.10.2013 - I ZB 51/11, veröffentlicht bei juris;… vgl. auch Zöller-Stöber, ZPO, 31. Auflage 2016, § 888, Rn. 8; dort auch Nachweise weiterer Rspr.).
  • OLG Stuttgart, 28.01.2025 - 1 W 2/25

    Sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung in einem Verfahren wegen der …

  • LG Frankfurt/Main, 23.05.2024 - 13 T 4/24
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