Rechtsprechung
| BGH, 16.05.2012 - I ZB 52/11 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Zwangs- oder Ordnungsmittelbeschlüsse in der Zwangsvollstreckung: Aufschiebende Wirkung der Beschwerde
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 570 Abs 1 ZPO, § 888 Abs 1 ZPO, § 890 ZPO
Zwangs- oder Ordnungsmittelbeschlüsse in der Zwangsvollstreckung: Aufschiebende Wirkung der Beschwerde - Wolters Kluwer
Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss hinsichtlich der Verhängung eines Zwangsgeldes gem. § 888 Abs. 1 ZPO zur Erzwingung einer Auskunftserteilung; Feststetzung eines Ordnungsgeldes bzw. Zwangsmittels bei einem Pfändungsbeschluss und Überweisungsbeschluss
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 570; ZPO § 888 Abs. 1; ZPO § 890
Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss hinsichtlich der Verhängung eines Zwangsgeldes gem. § 888 Abs. 1 ZPO zur Erzwingung einer Auskunftserteilung; Feststetzung eines Ordnungsgeldes bzw. Zwangsmittels bei einem Pfändungsbeschluss und Überweisungsbeschluss - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Rechtsbeschwerde gegen Zwangsgeldbeschluss
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Pforzheim, 12.05.2011 - 29 M 3008/11
- AG Pforzheim, 31.05.2011 - 29 M 3008/11
- LG Karlsruhe, 08.08.2011 - 6 T 13/11
- BGH, 16.05.2012 - I ZB 52/11
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2012, 496
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.08.2011 - I ZB 20/11
Aufschiebende Wirkung
Auszug aus BGH, 16.05.2012 - I ZB 52/11
Wie der beschließende Senat zeitlich nach Erlass des angefochtenen Beschlusses entschieden hat, gilt dies auch für Beschwerden gegen die Festsetzung eines Zwangs- oder Ordnungsmittels bei Zwangs- oder Ordnungsmittelbeschlüssen gemäß §§ 888, 890 ZPO (Beschluss vom 17. August 2011 - I ZB 20/11, NJW 2011, 3791 Rn. 8 ff. - Aufschiebende Wirkung).
- BGH, 18.06.2021 - I ZB 30/21
Zwangsvollstreckungsverfahren: Aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde …
Nach ihrem ausdrücklich weiten Wortlaut schließt die Vorschrift auch Maßnahmen der Zwangsvollstreckung ein (vgl. BGH…, Beschluss vom 17. August 2011 - I ZB 20/11, GRUR 2012, 427 Rn. 8 bis 10 - Aufschiebende Wirkung; Beschluss vom 16. Mai 2012 - I ZB 52/11, juris Rn. 6;… vgl. auch Zöller/Heßler, ZPO, 33. Aufl., § 570 Rn. 2). - BGH, 04.03.2021 - I ZB 8/21
Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen eine vollstreckungsgerichtliche …
Die Vorschrift des § 793 ZPO, die die Anfechtbarkeit eines Beschlusses zur Vollstreckung einer nicht vertretbaren Handlung gemäß § 888 Abs. 1 ZPO regelt (…vgl. MünchKomm.ZPO/Gruber, 6. Aufl., § 888 Rn. 34; hierzu auch BGH, Beschluss vom 16. Mai 2012 - I ZB 52/11, juris Rn. 5 f.), wird zwar als Regelung über die Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde verstanden (…vgl. BeckOK.ZPO/Preuß, 39. Edition [Stand 1. Dezember 2020], § 793 Rn. 11).
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