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Rechtsprechung
   BGH, 21.06.2018 - I ZB 61/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,23744
BGH, 21.06.2018 - I ZB 61/17 (https://dejure.org/2018,23744)
BGH, Entscheidung vom 21.06.2018 - I ZB 61/17 (https://dejure.org/2018,23744)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 2018 - I ZB 61/17 (https://dejure.org/2018,23744)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Vorlage an EuGH zur Auslegung der Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Marken: Unterscheidungskraft eines Zeichens bei praktisch bedeutsamen und naheliegenden Möglichkeiten der Verwendung als Herkunftshinweis - #darferdas?

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 Buchst b EGRL 95/2008, § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, Art 267 AEUV
    Vorlage an EuGH zur Auslegung der Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Marken: Unterscheidungskraft eines Zeichens bei praktisch bedeutsamen und naheliegenden Möglichkeiten der Verwendung als Herkunftshinweis - #darferdas?

  • IWW

    Art. 3 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2008/95/EG, § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, Art. 267 Abs. 1 Buchst. b, Abs. 3 AEUV

  • Wolters Kluwer

    Unterscheidungskraft eines Zeichens bei Vorliegen von praktisch bedeutsamen und naheliegenden Möglichkeiten der Verwendung für die Waren oder Dienstleistungen als Herkunftshinweis (hier: #darferdas?)

  • Betriebs-Berater

    Zur Unterscheidungskraft eines Zeichens - #darferdas? - Vorabentscheidungsersuchen

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Zur Unterscheidungskraft der Zeichenfolge "#darferdas?"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterscheidungskraft eines Zeichens bei Vorliegen von praktisch bedeutsamen und naheliegenden Möglichkeiten der Verwendung für die Waren oder Dienstleistungen als Herkunftshinweis (hier: #darferdas?)

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Markenrecht: #darferdas?

  • datenbank.nwb.de

    Vorlage an EuGH zur Auslegung der Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Marken: Unterscheidungskraft eines Zeichens bei praktisch bedeutsamen und naheliegenden Möglichkeiten der Verwendung als Herkunftshinweis - #darferdas?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    BGH legt EuGH vor: Unterscheidungskraft einer Zeichenfolge - Kann Marke "#darferdas?" für Bekleidung angemeldet werden ?

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    EuGH-Vorlage: Hat die Wortmarke #darferdas? eine Unterscheidungskraft und herkunftshinweisende Funktion?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2019, 116
  • GRUR 2018, 932
  • BB 2018, 1921
  • K&R 2018, 642
 
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Wird zitiert von ... (452)Zitiert selbst (19)

  • BGH, 10.11.2016 - I ZR 191/15

    Markenzeichenschutz: Markenmäßige Verwendung einer dem Verkehr nicht als …

    Auszug aus BGH, 21.06.2018 - I ZB 61/17
    Im Bekleidungssektor findet der Verkehr in unterschiedlicher Größe angebrachte Aufdrucke markenrechtlich geschützter Zeichen auf Bekleidungsstücken vor (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 2016 - I ZR 191/15, GRUR 2017, 730 Rn. 22 = WRP 2017, 811 - Sierpinski-Dreieck, mwN).

    Bei Bildern, Motiven, Symbolen und Wörtern, die auf der Vorderseite oder der Rückseite von Bekleidungsstücken angebracht sind, geht der Verkehr nicht generell davon aus, es handele sich um einen Herkunftshinweis; ob dies der Fall ist, bedarf vielmehr einer Beurteilung im jeweiligen Einzelfall (vgl. BGH…, Urteil vom 14. Januar 2010 - I ZR 92/08, GRUR 2010, 838 Rn. 20 = WRP 2010, 1043 - DDR-Logo;… Urteil vom 14. Januar 2010 - I ZR 82/08, juris Rn. 20 - CCCP; BGH, GRUR 2017, 730 Rn. 22 - Sierpinski-Dreieck).

    Dagegen wird der Verkehr in Zeichen, die sich auf eingenähten Etiketten auf der Innenseite von Bekleidungsstücken befinden, regelmäßig einen Herkunftshinweis sehen (…vgl. BGH, GRUR 2008, 1093 Rn. 22 - Marlene-Dietrich-Bildnis I; GRUR 2017, 730 Rn. 22 - Sierpinski-Dreieck; vgl. auch BGH…, Beschluss vom 8. März 2012 - I ZB 13/11, GRUR 2012, 1044 Rn. 20 = WRP 2012, 1398 - Neuschwanstein).

  • BGH, 24.04.2008 - I ZB 21/06

    Marlene-Dietrich-Bildnis

    Auszug aus BGH, 21.06.2018 - I ZB 61/17
    Hierzu rechnet die Art und Weise, in der Kennzeichnungsmittel bei den betreffenden Waren üblicherweise verwendet werden, und insbesondere die Stelle, an der sie angebracht werden (BGH, Beschluss vom 24. April 2008 - I ZB 21/06, GRUR 2008, 1093 Rn. 22 = WRP 2008, 1428 - Marlene-Dietrich-Bildnis I).

    Dagegen wird der Verkehr in Zeichen, die sich auf eingenähten Etiketten auf der Innenseite von Bekleidungsstücken befinden, regelmäßig einen Herkunftshinweis sehen (vgl. BGH, GRUR 2008, 1093 Rn. 22 - Marlene-Dietrich-Bildnis I;… GRUR 2017, 730 Rn. 22 - Sierpinski-Dreieck; vgl. auch BGH…, Beschluss vom 8. März 2012 - I ZB 13/11, GRUR 2012, 1044 Rn. 20 = WRP 2012, 1398 - Neuschwanstein).

  • BGH, 08.03.2012 - I ZB 13/11

    Neuschwanstein

    Auszug aus BGH, 21.06.2018 - I ZB 61/17
    Dagegen wird der Verkehr in Zeichen, die sich auf eingenähten Etiketten auf der Innenseite von Bekleidungsstücken befinden, regelmäßig einen Herkunftshinweis sehen (…vgl. BGH, GRUR 2008, 1093 Rn. 22 - Marlene-Dietrich-Bildnis I;… GRUR 2017, 730 Rn. 22 - Sierpinski-Dreieck; vgl. auch BGH, Beschluss vom 8. März 2012 - I ZB 13/11, GRUR 2012, 1044 Rn. 20 = WRP 2012, 1398 - Neuschwanstein).

    Es genügt, wenn es praktisch bedeutsame und naheliegende Möglichkeiten gibt, das angemeldete Zeichen bei den Waren und Dienstleistungen, für die es Schutz beansprucht, so zu verwenden, dass es vom Verkehr ohne weiteres als Marke verstanden wird (vgl. BGH, Beschluss vom 21. September 2000 - I ZB 35/98, GRUR 2001, 240, 242 - SWISS-ARMY;… BGH, GRUR 2008, 193 Rn. 22 - Marlene-Dietrich-Bildnis I; BGH…, Beschluss vom 31. März 2010 - I ZB 62/09, BGHZ 185, 152 Rn. 21 - Marlene-Dietrich-Bildnis II;… Beschluss vom 24. Juni 2010 - I ZB 115/08, GRUR 2010, 1100 Rn. 28 - TOOOR!; BGH, GRUR 2012, 1044 Rn. 20 - Neuschwanstein).

  • BGH, 15.05.2014 - I ZB 29/13

    DüsseldorfCongress - Markenschutz: Rechtliche Gleichbehandlung von Waren- und …

    Auszug aus BGH, 21.06.2018 - I ZB 61/17
    Auch Angaben, die sich auf Umstände beziehen, die die Ware oder die Dienstleistung selbst nicht unmittelbar betreffen, fehlt die Unterscheidungskraft, wenn durch die Angabe ein enger beschreibender Bezug zu den angemeldeten Waren oder Dienstleistungen hergestellt wird und deshalb die Annahme gerechtfertigt ist, dass der Verkehr den beschreibenden Begriffsinhalt als solchen ohne Weiteres und ohne Unklarheiten erfasst und in der Bezeichnung nicht ein Unterscheidungsmittel für die Herkunft der angemeldeten Waren oder Dienstleistungen sieht (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Mai 2014 - I ZB 29/13, GRUR 2014, 1204 Rn. 12 = WRP 2014, 1462 - DüsseldorfCongress, mwN).

    Diese Ausführungen sind nach Auffassung des Senats dahin zu verstehen, dass bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft die Prüfung nur dann auf die wahrscheinlichste Verwendungsform zu beschränken ist, wenn die übrigen in Betracht kommenden Verwendungsformen nicht praktisch bedeutsam oder naheliegend sind (vgl. BGH, GRUR 2014, 1204 Rn. 21 - DüsseldorfCongress; vgl. Ströbele, MarkenR 2012, 455, 458).

  • BGH, 21.07.2016 - I ZB 52/15

    Bestand der roten Farbmarke der Sparkassen

    Auszug aus BGH, 21.06.2018 - I ZB 61/17
    Denn die Hauptfunktion der Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (zu Art. 7 Abs. 1 Buchst. b GMV vgl. EuGH…, Urteil vom 21. Januar 2010 - C-398/08, GRUR 2010, 228 Rn. 33 = WRP 2010, 364 - Audi [Vorsprung durch Technik]; BGH…, Beschluss vom 17. Oktober 2013 - I ZB 11/13, GRUR 2014, 376 Rn. 11 = WRP 2014, 449 - grill meister;… Beschluss vom 10. Juli 2014 - I ZB 81/13, GRUR 2015, 173 Rn. 13 = WRP 2015, 195 - for you; Beschluss vom 21. Juli 2016 - I ZB 52/15, BGHZ 211, 268 Rn. 13 - Sparkassen-Rot).
  • EuGH, 21.01.2010 - C-398/08

    Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - …

    Auszug aus BGH, 21.06.2018 - I ZB 61/17
    Denn die Hauptfunktion der Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (zu Art. 7 Abs. 1 Buchst. b GMV vgl. EuGH, Urteil vom 21. Januar 2010 - C-398/08, GRUR 2010, 228 Rn. 33 = WRP 2010, 364 - Audi [Vorsprung durch Technik]; BGH…, Beschluss vom 17. Oktober 2013 - I ZB 11/13, GRUR 2014, 376 Rn. 11 = WRP 2014, 449 - grill meister;… Beschluss vom 10. Juli 2014 - I ZB 81/13, GRUR 2015, 173 Rn. 13 = WRP 2015, 195 - for you;… Beschluss vom 21. Juli 2016 - I ZB 52/15, BGHZ 211, 268 Rn. 13 - Sparkassen-Rot).
  • BGH, 17.10.2013 - I ZB 11/13

    grill meister - Rechtsbeschwerdeverfahren nach Zurückweisung einer …

    Auszug aus BGH, 21.06.2018 - I ZB 61/17
    Denn die Hauptfunktion der Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (zu Art. 7 Abs. 1 Buchst. b GMV vgl. EuGH…, Urteil vom 21. Januar 2010 - C-398/08, GRUR 2010, 228 Rn. 33 = WRP 2010, 364 - Audi [Vorsprung durch Technik]; BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2013 - I ZB 11/13, GRUR 2014, 376 Rn. 11 = WRP 2014, 449 - grill meister;… Beschluss vom 10. Juli 2014 - I ZB 81/13, GRUR 2015, 173 Rn. 13 = WRP 2015, 195 - for you;… Beschluss vom 21. Juli 2016 - I ZB 52/15, BGHZ 211, 268 Rn. 13 - Sparkassen-Rot).
  • BGH, 31.03.2010 - I ZB 62/09

    Marlene-Dietrich-Bildnis II

    Auszug aus BGH, 21.06.2018 - I ZB 61/17
    Es genügt, wenn es praktisch bedeutsame und naheliegende Möglichkeiten gibt, das angemeldete Zeichen bei den Waren und Dienstleistungen, für die es Schutz beansprucht, so zu verwenden, dass es vom Verkehr ohne weiteres als Marke verstanden wird (vgl. BGH, Beschluss vom 21. September 2000 - I ZB 35/98, GRUR 2001, 240, 242 - SWISS-ARMY;… BGH, GRUR 2008, 193 Rn. 22 - Marlene-Dietrich-Bildnis I; BGH, Beschluss vom 31. März 2010 - I ZB 62/09, BGHZ 185, 152 Rn. 21 - Marlene-Dietrich-Bildnis II;… Beschluss vom 24. Juni 2010 - I ZB 115/08, GRUR 2010, 1100 Rn. 28 - TOOOR!;… BGH, GRUR 2012, 1044 Rn. 20 - Neuschwanstein).
  • BGH, 14.01.2010 - I ZR 92/08

    DDR-Logo

    Auszug aus BGH, 21.06.2018 - I ZB 61/17
    Bei Bildern, Motiven, Symbolen und Wörtern, die auf der Vorderseite oder der Rückseite von Bekleidungsstücken angebracht sind, geht der Verkehr nicht generell davon aus, es handele sich um einen Herkunftshinweis; ob dies der Fall ist, bedarf vielmehr einer Beurteilung im jeweiligen Einzelfall (vgl. BGH, Urteil vom 14. Januar 2010 - I ZR 92/08, GRUR 2010, 838 Rn. 20 = WRP 2010, 1043 - DDR-Logo;… Urteil vom 14. Januar 2010 - I ZR 82/08, juris Rn. 20 - CCCP;… BGH, GRUR 2017, 730 Rn. 22 - Sierpinski-Dreieck).
  • BGH, 27.03.2013 - I ZR 100/11

    AMARULA/Marulablu

    Auszug aus BGH, 21.06.2018 - I ZB 61/17
    Auch wenn es sich beim nationalen Markenrecht und dem Unionsmarkenrecht um voneinander unabhängige Rechtssysteme handelt, kann bei der Anwendung des auf der Markenrichtlinie beruhenden Markengesetzes auf Erkenntnisse zum Unionsmarkenrecht zurückgegriffen werden (vgl. EuGH…, Urteil vom 16. September 2015 - C-215/14, GRUR 2015, 1198 Rn. 45 = WRP 2015, 1455 - Nestlé/Cadbury [Kit Kat]; BGH, Urteil vom 27. März 2013 - I ZR 100/11, GRUR 2013, 631 Rn. 23 = WRP 2013, 778 - AMARULA/Marulablu;… Hacker in Ströbele/Hacker/Thiering aaO Einl. Rn. 36).
  • BGH, 19.02.2014 - I ZB 3/13

    Schutzentziehung für eine IR-Marke: Unterscheidungskraft eines englischsprachigen …

  • BGH, 10.07.2014 - I ZB 81/13

    Markenrecht: Schutzhindernis der mangelnden Unterscheidungskraft - for you

  • BGH, 14.01.2010 - I ZR 82/08

    Keine Markenverletzung durch Zeichen "CCCP" und "DDR" auf Kleidungssstücken

  • EuGH, 16.09.2015 - C-215/14

    Société des Produits Nestlé - Vorlage zur Vorabentscheidung - Marken - Richtlinie …

  • BGH, 22.07.2004 - I ZR 204/01

    "Mustang"; Verwechselungsgefahr zusammengesetzter Wortzeichen mit …

  • BGH, 24.06.2010 - I ZB 115/08

    TOOOR!

  • EuGH, 26.04.2012 - C-307/11

    Deichmann / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 …

  • BGH, 21.09.2000 - I ZB 35/98

    SWISS ARMY; Bezeichnung ähnlich einer staatlichen Einrichtung

  • BPatG, 03.05.2017 - 27 W (pat) 551/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "#darferdas?" - keine Unterscheidungskraft - …

  • BGH, 07.03.2019 - I ZR 195/17

    SAM - Markenrechtsverletzung durch Verwendung eines markenrechtlich geschützten …

    Dagegen wird der Verkehr in Zeichen, die sich auf eingenähten Etiketten auf der Innenseite von Bekleidungsstücken befinden, regelmäßig einen Herkunftshinweis sehen (BGH, Beschluss vom 21. Juni 2018 - I ZB 61/17, GRUR 2018, 932 Rn. 18 = WRP 2018, 1196 - #darferdas?).
  • BGH, 11.04.2019 - I ZR 108/18

    Markenrechtsverletzung im Internet-Versandhandel: Herkunftshinweisende …

    Dagegen wird der Verkehr in Zeichen, die sich auf eingenähten Etiketten auf der Innenseite von Bekleidungsstücken befinden, regelmäßig einen Herkunftshinweis sehen (BGH, Beschluss vom 21. Juni 2018 - I ZB 61/17, GRUR 2018, 932 Rn. 18 = WRP 2018, 1196 - #darferdas?).
  • BGH, 30.01.2020 - I ZB 61/17

    Markenrecht: Anforderungen an die Prüfung der Unterscheidungskraft bei mehreren …

    Rn. 2 Der Senat hat mit Beschluss vom 21. Juni 2018 dem Gerichtshof der Europäischen Union die folgende Frage zur Auslegung von Art. 3 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2008/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Marken (…ABl. L 299 vom 8. November 2008, S. 25) zur Vorabentscheidung vorgelegt (BGH, GRUR 2018, 932 = WRP 2018, 1196 - #darferdas? I):.

    Denn die Hauptfunktion der Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. BGH, GRUR 2018, 932 Rn. 7 - #darferdas? I, mwN).

    Rn. 11 Keine Unterscheidungskraft haben Marken, die aus gebräuchlichen Wörtern der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache bestehen und die vom angesprochenen Verkehr stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. BGH, GRUR 2018, 932 Rn. 8 - #darferdas? I, mwN).

    Rn. 13 c) Zutreffend ist das Bundespatentgericht allerdings davon ausgegangen, dass bei der Prüfung, ob das Schutzhindernis der fehlenden Unterscheidungskraft besteht, auf die Kennzeichnungsgewohnheiten im maßgeblichen Warensektor abzustellen ist (vgl. BGH, GRUR 2018, 932 Rn. 18 - #darferdas? I, mwN;… EuGH, GRUR 2019, 1194 Rn. 24 und 33 - AS/DPMA [#darferdas?]).

    Dagegen wird der Verkehr in Zeichen, die sich auf eingenähten Etiketten auf der Innenseite von Bekleidungsstücken befinden, regelmäßig einen Herkunftshinweis sehen (vgl. BGH, GRUR 2018, 932 Rn. 18 - #darferdas? I, mwN).

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dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BGH, 30.01.2020 - I ZB 61/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,4646
BGH, 30.01.2020 - I ZB 61/17 (https://dejure.org/2020,4646)
BGH, Entscheidung vom 30.01.2020 - I ZB 61/17 (https://dejure.org/2020,4646)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 2020 - I ZB 61/17 (https://dejure.org/2020,4646)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • bundesgerichtshof.de PDF

    #darferdas? II

  • rechtsinformationen.bund.de

    Markenrecht: Anforderungen an die Prüfung der Unterscheidungskraft bei mehreren Verwendungsarten der angemeldeten Marke; Beschränkung auf die wahrscheinliches Verwendung - #darferdas? II

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 Buchst b EGRL 95/2008, Art 4 Abs 1 Buchst b EURL 2015/2436, § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG
    Markenrecht: Anforderungen an die Prüfung der Unterscheidungskraft bei mehreren Verwendungsarten der angemeldeten Marke; Beschränkung auf die wahrscheinliches Verwendung - #darferdas? II

  • IWW

    Art. 3 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2008/95/EG, § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, Richtlinie 2008/95/EG, Richtlinie (EU) 2015/2436, Art. 4 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie (EU) 2015/2436... (MarkenRL), Art. 4 Abs. 1 Buchst. b MarkenRL, Art. 3 Abs. 1 Buchst. b MarkenRL, § 89 Abs. 4 Satz 1 MarkenG

  • JurPC

    #darferdas? II

  • Wolters Kluwer

    Prüfung der Unterscheidungskraft eines als Marke angemeldeten Zeichens unter Berücksichtigung aller relevanten Tatsachen und Umstände und einschließlich sämtlicher wahrscheinlicher Verwendungsarten der angemeldeten Marke (hier: #darferdas?); Bedeutsamkeit nur einer ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    Prüfung der Unterscheidungskraft eines als Marke angemeldeten Zeichens unter Berücksichtigung aller relevanten Tatsachen und Umstände und einschließlich sämtlicher wahrscheinlicher Verwendungsarten der angemeldeten Marke (hier: #darferdas?); Bedeutsamkeit nur einer ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)

    Markenrecht: #darferdas? II

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Alle wahrscheinlichen Verwendungsarten einer Marke müssen berücksichtigt werden - #darferdas? II

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Einer Marke wie #darferdas? kann nicht wegen fehlender Unterscheidungskraft schlechthin Markenschutz versagt werden

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Bei Prüfung der Unterscheidungskraft im Rahmen einer Markenanmeldung sind vom DPMA sämtliche wahrscheinliche Verwendungsarten der angemeldeten Marke zu prüfen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unterscheidungskraft der angemeldeten Wortmarke "#darferdas?"

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Berücksichtigung sämtlicher wahrscheinlichen Verwendungsformen einer Marke im Rahmen der Prüfung ihrer Unterscheidungskraft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2020, 744
  • GRUR 2020, 411
 
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Wird zitiert von ... (251)Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 12.09.2019 - C-541/18

    Deutsches Patent- und Markenamt (#darferdas?) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    Auszug aus BGH, 30.01.2020 - I ZB 61/17
    Rn. 3 Der Gerichtshof der Europäischen Union hat diese Frage mit Urteil vom 12. September 2019 (C-541/18, GRUR 2019, 1194 = WRP 2019, 1444 - AS/DPMA [#darferdas?]) wie folgt beantwortet:.

    Rn. 13 c) Zutreffend ist das Bundespatentgericht allerdings davon ausgegangen, dass bei der Prüfung, ob das Schutzhindernis der fehlenden Unterscheidungskraft besteht, auf die Kennzeichnungsgewohnheiten im maßgeblichen Warensektor abzustellen ist (…vgl. BGH, GRUR 2018, 932 Rn. 18 - #darferdas? I, mwN; EuGH, GRUR 2019, 1194 Rn. 24 und 33 - AS/DPMA [#darferdas?]).

    Rn. 15 aa) Nach dem aufgrund des Vorabentscheidungsersuchens des Senats ergangenen Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union muss die Unterscheidungskraft eines als Marke angemeldeten Zeichens unter Berücksichtigung aller relevanten Tatsachen und Umstände, einschließlich sämtlicher wahrscheinlicher Verwendungsarten der angemeldeten Marke, geprüft werden (vgl. EuGH, GRUR 2019, 1194 Rn. 33 - AS/DPMA [#darferdas?]).

    Sind in der maßgeblichen Branche mehrere Verwendungsarten praktisch bedeutsam, müssen bei der Prüfung der Unterscheidungskraft alle diese verschiedenen Verwendungsarten berücksichtigt werden, um zu klären, ob der Durchschnittsverbraucher der erfassten Waren oder Dienstleistungen das Zeichen als Hinweis auf ihre betriebliche Herkunft wahrnehmen kann (vgl. EuGH, GRUR 2019, 1194 Rn. 25 - AS/DPMA [#darferdas?]).

    Verwendungsarten, die in der betreffenden Branche zwar denkbar, aber praktisch nicht bedeutsam sind und somit wenig wahrscheinlich erscheinen, sind dagegen für die Prüfung der Unterscheidungskraft irrelevant, es sei denn, der Anmelder hat konkrete Anhaltspunkte geliefert, die eine in der fraglichen Branche unübliche Verwendungsart in seinem Fall wahrscheinlich machen (vgl. EuGH, GRUR 2019, 1194 Rn. 26 - AS/DPMA [#darferdas?]).

    Die Prüfung der Unterscheidungskraft kann mithin nur in den Fällen auf die wahrscheinlichste Verwendung der angemeldeten Marke beschränkt werden, in denen in der betreffenden Branche nur eine Verwendungsart praktisch bedeutsam ist (vgl. EuGH, GRUR 2019, 1194 Rn. 32 - AS/DPMA [#darferdas?]).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union sind der Prüfung der Unterscheidungskraft sämtliche wahrscheinlichen Verwendungsformen des Zeichens zugrunde zu legen (vgl. EuGH, GRUR 2019, 1194 Rn. 33 - AS/DPMA [#darferdas?]).

  • BGH, 21.06.2018 - I ZB 61/17

    Vorlage an EuGH zur Auslegung der Richtlinie zur Angleichung der …

    Auszug aus BGH, 30.01.2020 - I ZB 61/17
    Rn. 2 Der Senat hat mit Beschluss vom 21. Juni 2018 dem Gerichtshof der Europäischen Union die folgende Frage zur Auslegung von Art. 3 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2008/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Marken (…ABl. L 299 vom 8. November 2008, S. 25) zur Vorabentscheidung vorgelegt (BGH, GRUR 2018, 932 = WRP 2018, 1196 - #darferdas? I):.

    Denn die Hauptfunktion der Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. BGH, GRUR 2018, 932 Rn. 7 - #darferdas? I, mwN).

    Rn. 11 Keine Unterscheidungskraft haben Marken, die aus gebräuchlichen Wörtern der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache bestehen und die vom angesprochenen Verkehr stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. BGH, GRUR 2018, 932 Rn. 8 - #darferdas? I, mwN).

    Rn. 13 c) Zutreffend ist das Bundespatentgericht allerdings davon ausgegangen, dass bei der Prüfung, ob das Schutzhindernis der fehlenden Unterscheidungskraft besteht, auf die Kennzeichnungsgewohnheiten im maßgeblichen Warensektor abzustellen ist (vgl. BGH, GRUR 2018, 932 Rn. 18 - #darferdas? I, mwN;… EuGH, GRUR 2019, 1194 Rn. 24 und 33 - AS/DPMA [#darferdas?]).

    Dagegen wird der Verkehr in Zeichen, die sich auf eingenähten Etiketten auf der Innenseite von Bekleidungsstücken befinden, regelmäßig einen Herkunftshinweis sehen (vgl. BGH, GRUR 2018, 932 Rn. 18 - #darferdas? I, mwN).

  • BPatG, 03.05.2017 - 27 W (pat) 551/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "#darferdas?" - keine Unterscheidungskraft - …

    Auszug aus BGH, 30.01.2020 - I ZB 61/17
    Die Beschwerde der Anmelderin ist ohne Erfolg geblieben (BPatG, Beschluss vom 3. Mai 2017 - 27 W(pat) 551/16, juris).
  • BGH, 12.10.2023 - I ZB 28/23

    KÖLNER DOM - Eintragung der Bezeichnung KÖLNER DOM als Marke für Reiseandenken …

    Die Eignung, Waren oder Dienstleistungen ihrer Herkunft nach zu unterscheiden, kommt solchen Angaben nicht zu, die aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die vom Verkehr stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (…BGH, GRUR 2016, 934 [juris Rn. 12] - OUI; BGH, Beschluss vom 30. Januar 2020 - I ZB 61/16, GRUR 2020, 411 [juris Rn. 11] = WRP 2020, 586 - #darferdas? II; jeweils mwN).

    Bei der Prüfung, ob das Schutzhindernis der fehlenden Unterscheidungskraft besteht, ist auf die Kennzeichnungsgewohnheiten im maßgeblichen Warensektor abzustellen (…EuGH, GRUR 2019, 1194 [juris Rn. 24 und 33] - AS/DPMA [#darferdas?]; BGH, GRUR 2020, 411 [juris Rn. 13] - #darferdas? II).

    Rn. 32 (1) Die Unterscheidungskraft eines als Marke angemeldeten Zeichens muss unter Berücksichtigung aller relevanten Tatsachen und Umstände, einschließlich sämtlicher wahrscheinlicher Verwendungsarten der angemeldeten Marke, geprüft werden (…vgl. EuGH, GRUR 2019, 1194 [juris Rn. 33] - AS/DPMA [#darferdas?]; BGH, GRUR 2020, 411 [juris Rn. 15] - #darferdas? II).

    Sind in der maßgeblichen Branche mehrere Verwendungsarten praktisch bedeutsam, müssen bei der Prüfung der Unterscheidungskraft alle diese verschiedenen Verwendungsarten berücksichtigt werden, um zu klären, ob der Durchschnittsverbraucher der erfassten Waren oder Dienstleistungen das Zeichen als Hinweis auf ihre betriebliche Herkunft wahrnehmen kann (…vgl. EuGH, GRUR 2019, 1194 [juris Rn. 25] - AS/DPMA [#darferdas?]; BGH, GRUR 2020, 411 [juris Rn. 15] - #darferdas? II).

  • BGH, 22.07.2021 - I ZB 16/20

    NJW-Orange - Markenlöschungsverfahren: Beweislast bei Zweifel am Vorliegen eines …

    Denn die Hauptfunktion der Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (zu Art. 3 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2008/95/EG vgl. EuGH…, Urteil vom 19. Juni 2014 - C-217/13 und C-218/13, GRUR 2014, 776 Rn. 40 f. = WRP 2014, 940 - Oberbank u.a. [Farbmarke Rot]; BGH…, Beschluss vom 17. Oktober 2013 - I ZB 11/13, GRUR 2014, 376 Rn. 11 = WRP 2014, 449 - grill meister;… Beschluss vom 10. Juli 2014 - I ZB 81/13, GRUR 2015, 173 Rn. 13 = WRP 2015, 195 - for you;… BGHZ 211, 268 Rn. 13 - Sparkassen-Rot; BGH, Beschluss vom 30. Januar 2020 - I ZB 61/17 - GRUR 2020, 411 Rn. 10 = WRP 2020, 58 - #darferdas? II).
  • BPatG, 15.12.2020 - 29 W (pat) 537/20

    Markenbeschwerdeverfahren - "#darferdas?" - Unterscheidungskraft- kein …

    Eine für die Beurteilung des Streitfalls maßgebliche Änderung der Rechtslage folgt daraus nicht (BGH GRUR 2020, 411 Rn. 8 - #darferdas? II).

    Rn. 27 a. Unterscheidungskraft im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Buchst. b MarkenRL (Art. 3 Abs. 1 Buchst. b MarkenRL a. F.) und § 8 Abs. 2. Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die in Rede stehenden Waren und Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese Waren oder Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (…EuGH GRUR 2015, 1198 Rn. 59 f. - Nestlé/Cadbury [Kit Kat];… GRUR Int. 2012, 914 Rn. 23 - Smart/HABM [WIR MACHEN DAS BESONDERE EINFACH];… GRUR 2010, 228 Rn. 33 - Audi AG/HABM [Vorsprung durch Technik];… GRUR 2008, 608 Rn. 66 f. - EUROHYPO; BGH GRUR 2020, 411 Rn. 10 - #darferdas? II;… GRUR 2018, 301 Rn. 11 - Pippi-Langstrumpf-Marke;… GRUR 2016, 934 Rn. 9 - OUI;… GRUR 2015, 173 Rn. 15 - for you;… GRUR 2014, 872 Rn. 12 - Gute Laune Drops;… GRUR 2013, 731 Rn. 11 - Kaleido;… GRUR 2012, 1143 Rn. 7 - Starsat).

    Rn. 28 Keine Unterscheidungskraft besitzen Marken daher dann, wenn ihnen die maßgeblichen Verkehrskreise im Zeitpunkt der Anmeldung des Zeichens (…BGH GRUR 2013, 1143 Rn. 15 - Aus Akten werden Fakten) lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (…EuGH GRUR 2013, 519 Rn. 46 - Deichmann SE/HABM [Umsäumter Winkel];… GRUR 2004, 674, Rn. 86 - Koninklijke KPN Nederland NV/Benelux-Merkenbureau [Postkantoor];… BGH GRUR 2014, 1204 Rn. 12 - DüsseldorfCongress), sie aus Angaben bestehen, die sich auf Umstände beziehen, welche die Ware oder Dienstleistung zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird (…BGH GRUR 2017, 186 Rn. 32 - Stadtwerke Bremen;… GRUR 2014, 1204 Rn. 12 - DüsseldorfCongress), oder sie - wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder den Medien - aus gebräuchlichen Wörtern der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache bestehen und die Zeichen vom Verkehr stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH GRUR 2020, 411 Rn. 11 - #darferdas? II;… GRUR 2018, 932 Rn. 8 - #darferdas? I m. w. N.).

    Selbst wenn eine solche Verwendung im Verhältnis zu einer Verwendung als Schriftzug auf der Vorderseite eines Kleidungsstücks weniger wahrscheinlich und auch praktisch nicht so bedeutsam und naheliegend ist, ist sie zu berücksichtigen (BGH GRUR 2020, 411 Rn. 16 - #darferdas? II).

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