Rechtsprechung
| BGH, 02.04.1998 - I ZB 7/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Beantragung der Verlängerung einer Berufungsbegründungsfrist - Vorabentscheidung über einen Prozesskostenhilfeantrag - Begründung eines Prozesskostenhilfeantrags
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 519 Abs. 3
Behandlung eines Prozeßkostenhilfeantrags für das Berufungsverfahren als Berufungsbegründung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1998, 1362
- VersR 1999, 76
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.10.1985 - VIII ZB 15/85
Bestimmung eines Schriftsatzes zur Begründung der Berufung
Auszug aus BGH, 02.04.1998 - I ZB 7/98
Soweit der Bundesgerichtshof in einer früheren Entscheidung (BGH, Beschl. v. 16.10.1985 - VIII ZB 15/85, VersR 1986, 91) "insbesondere" einem Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist entnommen hat, daß der fragliche Schriftsatz nicht zur Berufungsbegründung bestimmt gewesen sei, hat er das auf weitere, damals vorliegende Gegebenheiten gestützt, die dafür sprachen, daß der damalige Beklagte seinen Berufungsantrag auf einen unter der Beschwer liegenden Antrag richten wollte.
- OLG Brandenburg, 18.04.2007 - 3 U 188/06
Zurückbehaltungsrecht des Mieters bezüglich des zu leistenden Mietzinses wegen …
Der anwaltliche Schriftsatz des Beklagten vom 14. November 2006, der inhaltlich den Anforderungen von § 520 Abs. 3 Satz 2 ZPO genügt, ist - in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der sich der Senat angeschlossen hat (vgl. BGH, Beschl. v. 02.04.1998 - I ZB 7/98, NJW-RR 1998, 1362 = VersR 1999, 76;… ferner Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 26. Aufl., § 520 Rdn. 39) - als Berufungsbegründung anzusehen; dass er zugleich Ausführungen zum Prozesskostenhilfeantrag des Beklagten enthält, erweist sich als unschädlich. - BGH, 15.02.2022 - XI ZB 12/21
Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags; Anforderungen an die …
Da im Allgemeinen keine Partei die mit der Versäumung einer Rechtsmittel(begründungs)frist verbundenen prozessualen Nachteile in Kauf nehmen will, ist in der Regel zu vermuten, dass ein inhaltlich den Anforderungen des § 522 Abs. 3 ZPO entsprechender Schriftsatz als Berufungsbegründung dienen soll, sofern nicht ein anderer Wille des Berufungsklägers erkennbar ist (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Oktober 1985 aaO und vom 2. April 1998 - I ZB 7/98, NJW-RR 1998, 1362 f.).
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