Rechtsprechung
| BGH, 02.10.1959 - I ZR 1/58 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BGH, 27.09.1951 - IV ZR 155/50
Öffentlichrechtliche Verwahrung. Rechtsweg
Auszug aus BGH, 02.10.1959 - I ZR 1/58
Jedoch müssen die Entscheidungsgründe auch hier wenigstens in ihrem Zusammenhang ergeben, daß der Tatrichter die von den Parteien vorgebrachten schätzungsbegründenden Tatsachen und die Beweiserbieten sachentsprechend gewürdigt und daß er die von ihm nicht berücksichtigten Beweiserbieten nach sachlicher Prüfung für unerheblich gehalten hat (RGZ 130, 108, 114; BGHZ 3, 162, 177 [BGH 27.09.1951 - IV ZR 155/50] ; BGH LM § 287 Nr. 1).Der hierin liegende Verstoß gegen die Grundsätze des richterlichen Ermessens, bei dem eine wesentliche, die Entscheidung bedingende Tatsache außer acht gelassen wurde (BGHZ 3, 162, 176 [BGH 27.09.1951 - IV ZR 155/50] ; BGHZ 6, 62, 63) [BGH 30.04.1952 - III ZR 198/51] , ist im Revisionsrechtszuge nachprüfbar (vgl. RG GRUR 1944, 132, 134) und mußte ebenfalls zur Aufhebung des angefochtenen Urteils führen.
- BGH, 25.09.1952 - III ZR 322/51
Ursächlichkeit einer Unterlassung
Auszug aus BGH, 02.10.1959 - I ZR 1/58
Das Berufungsgericht bewegt sich damit vielmehr in den Grenzen des ihm durch § 287 ZPO eingeräumten tatrichterlichen Ermessens, dem auch die Beurteilung des ursächlichen Zusammenhangs zwischen Haftungsgrund und Schaden unterliegt (BGH NJW 1951, 405 = LM § 287 Nr. 3; BGHZ 7, 198, 203 [BGH 25.09.1952 - III ZR 322/51] ; BGH GRUR 1959 S. 331, 333 - Dreigroschenroman). - BGH, 30.04.1952 - III ZR 198/51
Schätzungsgrundlagen im Urteil
Auszug aus BGH, 02.10.1959 - I ZR 1/58
Der hierin liegende Verstoß gegen die Grundsätze des richterlichen Ermessens, bei dem eine wesentliche, die Entscheidung bedingende Tatsache außer acht gelassen wurde (BGHZ 3, 162, 176 [BGH 27.09.1951 - IV ZR 155/50] ; BGHZ 6, 62, 63) [BGH 30.04.1952 - III ZR 198/51] , ist im Revisionsrechtszuge nachprüfbar (vgl. RG GRUR 1944, 132, 134) und mußte ebenfalls zur Aufhebung des angefochtenen Urteils führen.
- BGH, 01.03.1951 - III ZR 9/50
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 02.10.1959 - I ZR 1/58
Das Berufungsgericht bewegt sich damit vielmehr in den Grenzen des ihm durch § 287 ZPO eingeräumten tatrichterlichen Ermessens, dem auch die Beurteilung des ursächlichen Zusammenhangs zwischen Haftungsgrund und Schaden unterliegt (BGH NJW 1951, 405 = LM § 287 Nr. 3; BGHZ 7, 198, 203 [BGH 25.09.1952 - III ZR 322/51] ; BGH GRUR 1959 S. 331, 333 - Dreigroschenroman). - BGH, 19.12.1958 - I ZR 153/57
Dreigroschenroman
Auszug aus BGH, 02.10.1959 - I ZR 1/58
Das Berufungsgericht bewegt sich damit vielmehr in den Grenzen des ihm durch § 287 ZPO eingeräumten tatrichterlichen Ermessens, dem auch die Beurteilung des ursächlichen Zusammenhangs zwischen Haftungsgrund und Schaden unterliegt (BGH NJW 1951, 405 = LM § 287 Nr. 3; BGHZ 7, 198, 203 [BGH 25.09.1952 - III ZR 322/51] ; BGH GRUR 1959 S. 331, 333 - Dreigroschenroman). - RG, 22.10.1930 - I 128/30
1. Wann kann der Patentinhaber vom Verletzer gemäß § 35 PatG. denjenigen Betrag …
Auszug aus BGH, 02.10.1959 - I ZR 1/58
Jedoch müssen die Entscheidungsgründe auch hier wenigstens in ihrem Zusammenhang ergeben, daß der Tatrichter die von den Parteien vorgebrachten schätzungsbegründenden Tatsachen und die Beweiserbieten sachentsprechend gewürdigt und daß er die von ihm nicht berücksichtigten Beweiserbieten nach sachlicher Prüfung für unerheblich gehalten hat (RGZ 130, 108, 114; BGHZ 3, 162, 177 [BGH 27.09.1951 - IV ZR 155/50] ; BGH LM § 287 Nr. 1).
- BGH, 27.09.1960 - I ZR 56/59
Unlautere Wettbewerbshandlung durch Hervorrufen des Anscheins eines besonders …
Wie das Berufungsgericht indessen zutreffend erkannt hat, setzt die Vorschrift des § 3 UWG nicht voraus, daß die unrichtige Angabe jeweils den ausschlaggebenden Beweggrund für den vollzogenen Kauf bildet; es genügt vielmehr, daß der Kaufinteressent durch die Angabe angelockt und geneigter gemacht wird, sich mit dem Angebot näher zu befassen, welches er anderenfalls möglicherweise unbeachtet gelassen hätte (vgl. dazu das Urteil des erkennenden Senats vom 2. Oktober 1959, I ZR 1/58 - Lungenautomatik).Angesichts des Ergebnisses der erwähnten Umfrage kann auch die weitere Verfahrensrüge der Revision nicht durchdringen, das Berufungsgericht habe im vorliegenden Rechtsstreit nicht seine Feststellung aus dem früher entschiedenen Parallelprozeß 2 O 139/56 (= I ZR 1/58) verwerten dürfen, daß bei Geräten der vorliegenden Art die Bestellung häufig ohne vorherige Vorführung erteilt werde.
Bei dieser Festsetzung hat das Berufungsgericht vielmehr seinen Ausgangspunkt, die Abwägung des Verhältnisses der unzulässigen Werbung zu den sonstigen für den Kaufentschluß maßgebenden Umständen, verlassen und nunmehr einen völlig anderen Faktor, nämlich die Schadensberechnung aus dem früheren Rechtsstreit 2 U 139/56 (= I ZR 1/58) zum Maßstab genommen.
- BGH, 04.03.1982 - I ZR 19/80
Korrekturflüssigkeit
Der Bundesgerichtshof hat zwar diesen Ausgangspunkt für die Errechnung eines Marktverwirrungsschadensersatzes in seinem (nicht veröffentlichten) Urteil vom 2.10.1959 - I ZR 1/58 - Lungenautomatik - (auf Seite 20 des Urteilsabdrucks) als rechtlich unbedenklich angesehen; (vgl. weiter auch BGH GRUR 1954, 457, 459 - Irus-Urus - und GRUR 1965, 313, 315 - Umsatzauskunft -). - BGH, 21.04.1988 - I ZR 82/86
Meßpuffer; Irreführung bei an Fachkreise gerichteter Werbung
Denn § 3 UWG richtet sich auch gegen das vor Vertragsabschluß liegende, durch Irreführung erreichte Anlocken von Kunden (…BGH, Urt. v. 22.12.1961 - I ZR 152/59, GRUR 1962, 310, 313 f - Gründerbildnis, insoweit nicht in BGHZ 36, 252;… BGH, Urt. v. 29.4.1970 - I ZR 123/68, GRUR 1970, 425, 426 - Melitta-Kaffee;… BGH, Urt. v. 18.12.1981 - I ZR 198/79, GRUR 1982, 242, 244 - Anforderungsscheck für Barauszahlung), so daß es genügt, wenn die im Vorfeld der Kaufentscheidung tätigen Personen irregeführt und als Folge der Irreführung ihrerseits denjenigen, der die Kaufentscheidung zu treffen hat, erst veranlassen, sich mit dem beworbenen Gegenstand überhaupt oder näher zu befassen (vgl. hierzu schon BGH, Urt. v. 2.10.1959 - I ZR 1/58, Urteilsabdruck S. 6 - Lungenautomatik;… BGH, Urt. v. 27.9.1960 - I ZR 56/59, GRUR 1961, 241, 242 - Socsil m.w.N.;… BGH, Urt. v. 4.3.1964 - Ib ZR 118/62, GRUR 1965, 39, 41 f - Ahlborn sowie in jüngerer Zeit - zwar für den insoweit ähnlichen Fall einer Täuschung durch Kennzeichen, aber ausdrücklich zur Beachtlichkeit einer Täuschung auch der "im Vorfeld der Kaufentscheidung tätigen Personen" - BGH, Urt. v. 11.3.1982 - I ZR 58/80, GRUR 1982, 420, 422 - BBC/DDC).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".