Rechtsprechung
| BGH, 13.01.1953 - I ZR 105/52 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1953,965) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (2)
- BGH, 27.09.1951 - IV ZR 155/50
Öffentlichrechtliche Verwahrung. Rechtsweg
Auszug aus BGH, 13.01.1953 - I ZR 105/52
Nach anerkannter Rechtsauffassung (BGHZ 3, 162 ff [175]) bedarf es für eine einwandfreie Würdigung der Sach- und Rechtslage nicht eines ausdrücklichen Eingehens auf jedes einzelne Vorbringen der Parteien und jedes einzelne Beweismittel und keiner besonderen Erörterung, wenn sich nur ergibt, daß eine sachentsprechende Beurteilung des Streitstoffes überhaupt stattgefunden hat. - RG, 24.03.1888 - I 6/26. 88
Seerecht. Schiffskollision.
Auszug aus BGH, 13.01.1953 - I ZR 105/52
In der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 20, 175 ff [179]; RG Recht 1907 Nr. 2823; RG Recht 1928 Nr. 2425), der sich der Senat anschließt, war seit langem anerkannt, daß insbesondere bei Schiffskollisionen Fehler entschuldbar sein können, wenn es sich dabei um Maßnahmen des letzten Augenblicks handelt, also um solche, die in einem Zeitpunkt ausgeführt werden, in dem ein Zusammenstoß der Schiffe bereits unvermeidlich erscheint und in dem daher erfahrungsgemäß infolge der eingetretenen Besorgnis und Verwirrung eine ruhige Überlegung und ein klares Abwägen fehlen.
- BGH, 09.03.1965 - VI ZR 218/63
Haftungsverteilung bei einem Kettenauffahrunfall auf der Autobahn
Denn wenn eine Handlung eine gefährliche Lage geschaffen hat, in welcher ein nicht außer aller Erfahrung liegendes fehlerhaftes Verhalten eines anderen einen schädlichen Erfolg herbeiführt, dann besteht adäquater Zusammenhang zwischen der ersten Handlung und dem erwachsenen Schaden (BGH Urteil vom 13. Januar 1953 - I ZR 105/52 - VRS 5, 191 = LM Nr. 5 zu § 735 BGB = VersR 1953, 204; Urteile des erkennenden Senats vom 9. Dezember 1958 - VI ZR 259/57 - NJW 1959, 573 = VRS 16, 161 = LM Nr. 8 zu § 276 [Cg] BGB = VersR 1959, 194; vom 8. Januar 1963 - VI ZR 80/62 - VRS 24, 167 = LM Nr. 27 zu § 823 [C] BGB = JZ 1964, 178 = VersR 1963, 262; vom 21. Januar 1964 - VI ZR 45/63 - VersR 1964, 408). - BGH, 08.01.1963 - VI ZR 80/62
Pflichten des Radfahrers beim Abbiegen
Der vorliegende Fall gehört zu einer Baugruppe, bei der die Rechtsprechung von jeher das Bestehen eines solchen Ursachenzusammenhangs angenommen hat, der zu der Zurechnung eines Schadens an den Täter führt, der schuldhaft eine Ursache zu seiner Entstehung gesetzt hat (vgl. RGZ 102, 230; I ZR 105/52 vom 13. Januar 1953 = LM HGB § 735 Nr. 5, VI ZR 18/53 vom 31. März 1954 = LM BGB § 249 (Bb) Nr. 3). - BGH, 09.12.1958 - VI ZR 259/57 Denn wenn eine Handlung, die zwar nicht notwendig zu einem schädigenden Erfolge führen muß, eine gefährliche Lage geschaffen hat, in welcher ein nicht außer aller Erfahrung liegendes fehlerhaftes Verhalten eines anderen einen schädlichen Erfolg herbeiführt, dann besteht adäquater Zusammenhang zwischen der ersten Handlung und dem erwachsenen Schaden (BGH Urt. vom 13. Januar 1953 - I ZR 105/52 = VRS 1953, 191 = LM Nr. 5 zu § 735 HGB).
- BGH, 21.01.1964 - VI ZR 45/63
Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung eines Mopedfahrers und Fehlreaktion …
Aber auch dann, wenn eine unerlaubte Handlung lediglich eine gefährliche Lage geschaffen hat, in welcher erst der nicht jenseits aller Erfahrung liegende Fehler eines andere den schädlichen Erfolg herbeiführt, besteht adäquater Zusammenhang zwischen der ersten Handlung und dem erwachsenden Schaden (BGH, Urteil vom 13. Januar 1953 - I ZR 105/52, LM HGB § 735 Nr. 5; Urteil vom 9. Dezember 1958 - VI ZR 259/57, NJW 1959, 572 ; vgl. auch RGZ 102, 230). - BGH, 30.10.1956 - I ZR 81/55
Rechtsmittel
Deshalb geht auch der Hinweis auf die Entscheidung des Senats I ZR 105/52 in LM HGB § 735 Nr. 5 fehl. - BGH, 14.02.1957 - II ZR 332/55
Rechtsmittel
Dem Beklagten kann daher auch nicht zum Vorwurf gemacht werden, daß er eine Gefahrenlage schuldhaft herbeigeführt habe (BGH Urteil vom 13. Januar 1953 I ZR 105/52). - BGH, 09.07.1956 - II ZR 74/55
Rechtsmittel
Dies ist ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts dem sich der Bundesgerichtshofs angeschlossen hat (RG JW 1911, 946; 1912, 754; BGHZ 3, 162 [175]; BGH Urt v 18. Mai 1951 - V ZR 12/50; BGH Urt v 13. Januar 1953 - I ZR 105/52; BGH Urt v 27. Oktober 1954 - II ZR 80/53). - BGH, 27.03.1958 - II ZR 338/56
Rechtsmittel
Daß die pflichtwidrige Fortsetzung der Fahrt durch den "D."-Zug entgegen der Auffassung der Revision die Zusammenstöße adäquat verursacht hat, bedarf keiner näheren Ausführung; das Verbot der Fahrtfortsetzung bei ungünstigem Wetter soll gerade solche Unfälle verhindern, mit denen der die Fahrt Fortsetzende rechnen muß, gleichgültig, ob der Entgegenkommer schuldhaft oder schuldlos ebenfalls seine Fahrt fortsetzt (vgl. zur Ursächlichkeit das Urteil des Ersten Zivilsenats vom 13. Januar 1953 I ZR 105/52 L-M HGB § 735 Nr. 5 ). - BGH, 13.11.1970 - V ZR 59/68
Räumung eines Gebäudes als kaufvertragliche Pflicht - Mitwirkung bei der Räumung …
Auch ein Handeln, das noch nicht notwendig zu einem Schadenserfolg führen muß, kann für diesen Erfolg eine adäquate Ursache bilden, wenn es eine gefährliche läge geschaffen hat, bei der ein selbst objektiv fehlerhaftes Verhalten der Gegenseite erfahrungsgemäß in Rechnung zu stellen ist (Urteil vom .13. Januar 1953, I ZR 105/52, LM HGB § 735 Nr. 5). - BGH, 27.03.1958 - II ZR 340/56
Rechtsmittel
Daß die pflichtwidrige Fortsetzung der Fahrt durch den "D."-Zug entgegen der Auffassung der Revision die Zusammenstöße adäquat verursacht hat, bedarf keiner näheren Ausführung; das Verbot der Fahrtfortsetzung bei ungünstigem Wetter soll gerade solche Unfälle verhindern, mit denen der die Fahrt Fortsetzende rechnen muß, gleichgültig, ob der Entgegenkommer schuldhaft oder schuldlos ebenfalls seine Fahrt fortsetzt (vgl. zur Ursächlichkeit das Urteil des I. Zivilsenats vom 13. Januar 1953 I ZR 105/52 L-M HGB § 735 Nr. 5 ). - BGH, 27.03.1958 - II ZR 339/56
Rechtsmittel
- BGH, 27.10.1954 - II ZR 80/53
Rechtsmittel
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.