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Rechtsprechung
   BGH, 11.11.1982 - I ZR 126/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1316
BGH, 11.11.1982 - I ZR 126/80 (https://dejure.org/1982,1316)
BGH, Entscheidung vom 11.11.1982 - I ZR 126/80 (https://dejure.org/1982,1316)
BGH, Entscheidung vom 11. November 1982 - I ZR 126/80 (https://dejure.org/1982,1316)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Unterlassung von Werbung eines Lohnsteuerhilfevereins - Rechtsfähigkeit und Parteifähigkeit eines Vereins aufgrund Eintragung im Vereinsregister unabhängig von vereinsrechtlichen Voraussetzungen - Ermittlung des Zwecks der Bekämpfung von unlauterer Werbung ...

  • vereinsknowhow.de

    Werbeverbot auch für privatrechtliche Zusammenschlüsse von Lohnsteuerhilfevereinen - Verstoß gegen das Werbeverbot durch Presseerklärungen - Lohnsteuerhilfe-Bundesverband

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 993
  • MDR 1983, 375
  • GRUR 1983, 130
  • afp 1983, 302
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.11.1969 - I ZR 34/68

    Zulässigkeit von Werbung durch einen Steuerbevollmächtigten - Sinn und Zweck …

    Auszug aus BGH, 11.11.1982 - I ZR 126/80
    Die Werbewirksamkeit von Mitteilungen über geschäftliche Erfolge, wie sie hier in der Erklärung zum Ausdruck kommen, daß die Mitgliedsvereine des Beklagten im Jahresdurchschnitt eine Rückerstattung von 806,- DM und damit 84,- DM mehr als im Vorjahr erzielt hätten, hat der Senat bereits in der Entscheidung Lohnsteuerzahler (GRUR 1970, 179, 181 = WRP 1970, 217, 218) im Hinblick auf die damals maßgebende Vorschrift des § 107 a Abs. 3 Nr. 4 b AbgO bejaht.

    Der Verstoß gegen die §§ 8 und 26 Abs. 1 SteuerberatungsG ist zugleich ein Verstoß gegen § 1 UWG (BGH GRUR 1970, 179, 181, 182 = WRP 1970, 217, 218 - Lohnsteuerzahler).

  • BGH, 30.06.1972 - I ZR 16/71

    Schutzverein Deutscher Endverbraucher - Einwand des Rechtsmissbrauchs - …

    Auszug aus BGH, 11.11.1982 - I ZR 126/80
    Das ergibt sich aus der rechtsbegründenden Wirkung der Eintragung, die auch dann gilt, wenn die vereinsrechtlichen Voraussetzungen für die Eintragung des Vereins oder einer Satzungsänderung nicht vorliegen und die Eintragung zu Unrecht erfolgt ist (RGZ 81, 206, 210; RG HRR 1928 Nr. 1958; BGH GRUR 1973, 78, 79 = WRP 1972, 525 - Verbraucherverband; BAG AP BGB § 242 Nr. 2 Bl. 493 - Prozeßverwirkung).
  • BGH, 10.07.1981 - I ZR 96/79

    Getarnte Werbung

    Auszug aus BGH, 11.11.1982 - I ZR 126/80
    Bei ihnen handelt es sich nach den Feststellungen des Berufungsgerichts entgegen der Auffassung der Revision nicht um eine allgemeine sachliche Unterrichtung der Öffentlichkeit über Tätigkeit und Bedeutung von Lohnsteuerhilfevereinen, hinter die eine werbende Wirkung der Information zurücktritt, sondern um eine gezielte Werbung mit Angaben über Größe und Erfolge der Mitgliedsvereine in einer von dem Beklagten für die Teilnehmer der Pressekonferenz zum Zwecke der Weiterverbreitung eigens herausgegebenen Pressenotiz (vgl. BGH GRUR 1981, 835, 836 = WRP 1981, 642, 643 - Getarnte Werbung).
  • BFH, 09.12.1980 - VII R 20/77

    Steuerberatungsgesellschaft - Geschäftsführer - Anerkennungsverfahren - …

    Auszug aus BGH, 11.11.1982 - I ZR 126/80
    Insoweit berücksichtigt die Revision nicht hinreichend, daß das Werbeverbot der §§ 8 und 26 Abs. 1 SteuerberatungsG grundsätzlich und generell jedes unaufgeforderte Anbieten von Diensten erfaßt, also alle unaufgeforderten Werbemaßnahmen, die in einem weitergehenden Sinne der eigenen oder fremden Berufstätigkeit auf dem Gebiet der Hilfeleistung in Steuersachen förderlich sind und direkt oder indirekt als Anregung zur Anbahnung geschäftlicher Beziehungen verstanden werden können (vgl. BFHE 132, 372, 377 = Der Steuerberater 1981, 144, 145; Klöcker-Mittelsteiner-Späth, Handbuch der Steuerberatung, § 8 Anm. 3;… Kolbeck-Peter-Rawald, Steuerberatungsgesetz, § 8 Rdn. 5;… Gehre, Steuerberatungsgesetz, § 8 Rdn. 3).
  • BGH, 19.02.1965 - Ib ZR 45/63

    Hausierhandel mit Seife aus Versehrtenbetrieb - Gefühlsbetonte Werbung - …

    Auszug aus BGH, 11.11.1982 - I ZR 126/80
    Vielmehr genügt es, wenn sich der Satzung ein dahingehender Zweck hinreichend deutlich entnehmen läßt (BGH GRUR 1965, 485, 486 = WRP 1965, 140, 141 - Versehrtenbetrieb).
  • BGH, 11.11.1977 - I ZR 14/76

    Rechte von Vereinen, die zur Hilfeleistung in Lohnsteuersachen ihrer Mitglieder …

    Auszug aus BGH, 11.11.1982 - I ZR 126/80
    Wie der Senat im Urteil Lohnsteuerhilfevereine II (GRUR 1978, 180, 181 = WRP 1978, 126, 128) dargelegt hat, gestattet die WerbeVOSteuerberatungsG den Lohnsteuerhilfevereinen eine weitergehende Werbetätigkeit, als sie steuerberatenden Berufen erlaubt ist.
  • RG, 17.01.1913 - III 264/12

    Eingetragener Verein. ; Krankenkassen und Aufsichtsbehörde.

    Auszug aus BGH, 11.11.1982 - I ZR 126/80
    Das ergibt sich aus der rechtsbegründenden Wirkung der Eintragung, die auch dann gilt, wenn die vereinsrechtlichen Voraussetzungen für die Eintragung des Vereins oder einer Satzungsänderung nicht vorliegen und die Eintragung zu Unrecht erfolgt ist (RGZ 81, 206, 210; RG HRR 1928 Nr. 1958; BGH GRUR 1973, 78, 79 = WRP 1972, 525 - Verbraucherverband; BAG AP BGB § 242 Nr. 2 Bl. 493 - Prozeßverwirkung).
  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 397/87

    Lohnsteuerhilfeverein

    Das Werbeverbot erfasse grundsätzlich und generell jedes unaufgeforderte Anbieten von Diensten, also alle Werbemaßnahmen, die in einem weitergehenden Sinne der eigenen oder fremden Berufstätigkeit auf dem Gebiet der Hilfeleistung in Steuersachen förderlich sind und direkt oder indirekt als Anregung zur Anbahnung geschäftlicher Beziehungen verstanden werden können (BGH, NJW 1983, S. 993).

    Das ergibt sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus § 8 Abs. 1 StBerG, wonach auch das unaufgeforderte Anbieten steuerberatender Dienste Dritter verboten ist (BGH, NJW 1983, S. 993).

  • OVG Thüringen, 18.12.2000 - 4 N 472/00

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht; Zweckverband; …

    Die rechtsbegründende Wirkung der Eintragung gilt auch dann, wenn die vereinsrechtlichen Voraussetzungen für die Eintragung nicht vorliegen oder die Eintragung zu Unrecht erfolgt ist (vgl. BGH, Urteil vom 11.11.1982 - I ZR 126/80 - NJW 1983, 993).
  • BGH, 01.03.1984 - I ZR 8/82

    Verstoß gegen das Werbeverbot für Steuerberater

    Hinsichtlich eines privatrechtlich organisierten Dachverbandes von Lohnsteuerhilfevereinen hat der Senat deshalb auch ausgesprochen, daß ein solcher Verband dem Werbeverbot der §§ 8 Abs. 1 und 26 Abs. 1 SteuerberatungsG genauso unterworben ist wie jedes einzelne seiner Mitglieder (BGH, Urt. v. 11. November 1982 - I ZR 126/80, GRUR 1983, 130, 132 = WRP 1983, 154, 156 - Lohnsteuerhilfe-Bundesverband ).

    Der Verstoß gegen das Werbeverbot des Steuerberatungsgesetzes ist zugleich ein Verstoß gegen § 1 UWG (…BGH, Urt. v. 26. November 1969 - I ZR 34/68, GRUR 1970.179, 181, 182 = WRP 1970, 217, 218 - Lohnsteuerzahler; Urt. v. 11. November 1982 - I ZR 126/80, GRUR 1983, 150, 132 = WRP 1983, 154, 157 - Lohnsteuerhilfe-Bundesverband).

  • BGH, 12.04.1984 - I ZR 14/82

    Verbot berufswidriger Werbung für Steuerberater und Steuerbevollmächtigte - …

    Hinsichtlich eines privatrechtlich organisierten Dachverbandes von Lohnsteuerhilfevereinen hat der Senat deshalb auch ausgesprochen, daß ein solcher Verband dem Werbeverbot der §§ 8 Abs. 1 und 26 Abs. 1 SteuerberatungsG genauso unterworfen ist wie jedes einzelne seiner Mitglieder (BGH, Urt. v. 11. November 1982 - I ZR 126/80, GRUR 1983, 130, 132 = WRP 1983, 154, 156 - Lohnsteuerhilfe-Bundesverband).

    Der Verstoß gegen das Werbeverbot des Steuerberatungsgesetzes ist zugleich ein Verstoß gegen § 1 UWG(…BGH, Urt. v. 26. November 1969 - I ZR 34/68, GRUR 1970, 179, 181, 182 = WRP 1970, 217, 218 - Lohnsteuerzahler; Urt. v. 11. November 1982 - I ZR 126/80, GRUR 1983, 130, 132 = WRP 1983, 154, 157 - Lohnsteuerhilfe-Bundesverband;… Urt. v. 1. März 1984 - I ZR 8/82 - Lohnsteuerberatung).

  • OVG Thüringen, 15.07.1999 - 4 ZEO 978/98

    Beiträge; Beiträge, Beitragsrecht; Zweckverband; Existenz; Gründung; Entstehung; …

    Die Voraussetzungen, auf denen die Eintragung in das Vereinsregister beruht, lassen die Gerichte bei der rechtlichen Prüfung unberührt (vgl. BGH, Urteil vom 11.11.1982 - I ZR 126/80 -, NJW 1983, 993).
  • OLG Stuttgart, 10.01.2022 - 9 U 358/21

    Vorläufige Fortführung eines Girokontos für einen Verein; …

    Denn die - erfolgte - Eintragung ins Vereinsregister hat konstitutive Wirkung (s. nur BGH, Urteil vom 11.11.1982 - I ZR 126/80, zit. nach juris, Rn. 19, m.w.N.), und nach § 3 Abs. 1 Satz 1 VereinsG darf ein Verein erst mit einer Verbotsverfügung der zuständigen Landesbehörde bzw. des Bundesministeriums des Inneren als verboten - und damit aufgrund Auflösung als nicht existent - behandelt werden.
  • BGH, 07.05.1987 - I ZR 195/85

    "Verbreitungsgebiet"; Begriff des Verbreitungsgebiet einer Zeitung

    Mit diesem Gesetzeszweck würde es nicht in Einklang stehen, dem Beklagten lediglich im Hinblick auf seine vereinsrechtliche Selbständigkeit ein Verhalten zu gestatten, das den ihn tragenden Mitgliedern untersagt ist (BGH, Urt. v. 11.11.1982 - I ZR 126/80, GRUR 1983, 130, 132 = WRP 1983, 154 - Lohnsteuerhilfe-Bundesverband;… Urt. v. 1.3.1984 - I ZR 8/82, GRUR 1984, 540, 542 = WRP 1984, 391 - Lohnsteuerberatung).
  • VG München, 22.03.2023 - M 31 K 19.4797

    Rücknahme einer Zuwendung

    Anknüpfend an die Eintragung im Vereinsregister als staatlichen Hoheitsakt gemäß § 21 BGB stehen mit ihr die Existenz und Rechtsfähigkeit des Vereins bindend gegenüber jedermann fest; die einmal erfolgte Eintragung ist auch dann wirksam, wenn wesentliche Voraussetzungen der Eintragung nicht vorliegen (…Geißler in: Gsell/Krüger/Lorenz/Reymann, BeckOGK BGB, Stand 1.3.2023, § 64 Rn. 11f.; BGH, U.v 11.11.1982 - I ZR 126/80 - NJW 1983, 993 m.w.N.).
  • BGH, 20.10.1983 - I ZR 130/81

    Mitgliederwerbung eines Idealvereins als ein Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs - …

    Das wäre, wie die Vorinstanzen bei dem gegebenen Sachverhalt zutreffend angenommen haben, nur dann der Fall gewesen, wenn die Beklagte damit gegen die Vorschriften des Steuerberatungsgesetzes, § 2, und das in ihm enthaltene Werbeverbot, § 8 Abs. 1, verstoßen hätte um dadurch einen Vorsprung im Wettbewerb zu erlangen (vgl. BGH GRUR 1970, 179, 182 - WRP 170, 217 - Lohnsteuerzahler; BGH GRUR 1983, 130,= WRP 1983, 154 - Lohnsteuerhilfe Bundesverband).
  • LG Ravensburg, 28.12.2021 - 2 O 237/21

    Rechts- und Prozessfähigkeit eines Vereins; Nichtigkeit einer Vereinssatzung als …

    Rn. 23 1. Zwar geht die herrschende Rechtsprechung davon aus, dass der Eintragung eines Vereins in das Vereinsregister konstitutive Wirkung zukommt und damit die Rechts- und Prozessfähigkeit eines Vereins der Nachprüfung entzogen ist, solange ein Verein im Vereinsregister nicht gelöscht ist (BGH, Urteil vom 11. November 1982 - I ZR 126/80 -, juris; RG, Urteil vom 17. Januar 1913 - III 264/12 -, RGZ 81, 206-214).
  • OLG Stuttgart, 19.12.1984 - 4 U 65/84

    Rechtsfähigkeit eines im Vereinsregister eingetragenen Idealvereins; Mangelnder …

  • BVerwG, 21.04.1986 - 1 B 60.86

    Zulässigkeitsvoraussetzungen der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision …

  • OLG Koblenz, 30.01.1986 - 6 U 24/85

    Werberechtliche Zulässigkeit der Nennung der Namen der Leiter der …

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