Rechtsprechung
| BGH, 21.04.1988 - I ZR 129/86 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Ersatz von Verfahrenskosten wegen Verfassungswidrigkeit der streitentscheidenden Norm - Schadensersatzanspruch aus Verzicht auf die Rechte aus der einstweiligen Verfügung - Bindungswirkung der Hauptsacheentscheidung für das Schadensersatzgericht im Verfahren nach § 945 ZPO ...
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ZPO § 927, § 945
Kostenerstattung bei einer aufgrund einer später für verfassungswidrig erklärten Norm ergangenen einstweiligen Verfügung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1989, 106
- MDR 1988, 936
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 08.11.1983 - 1 BvR 1249/81
Verfassungswidrigkeit der Preisauszeichnungspflicht für den Handel
Auszug aus BGH, 21.04.1988 - I ZR 129/86
Im Verfahren auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung zahlte die Klägerin (dort Antragsgegnerin) aufgrund verschiedener Kostenfestsetzungsbeschlüsse an die Beklagte sowie an die Gerichtskasse insgesamt 7.695,71 DM an Verfahrenskosten, die sie - die Klägerin - von der Beklagten nunmehr erstattet verlangt, nachdem die durch § 1 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 der Preisangabenverordnung vom 10. Mai 1973 begründete Pflicht zur Preisauszeichnung im Handel durch Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 8. November 1983 (BVerfGE 65, 248) als von der Ermächtigung in § 2 des Preisgesetzes nicht gedeckt und für verfassungswidrig erklärt worden ist.Entgegen der Auffassung der Revision gilt dies auch in Fällen wie dem vorliegenden, in denen die maßgeblich gewesene Rechtsgrundlage für unwirksam erklärt worden ist (BVerfGE 65, 248;… BGH, Urt. v. 16.2.1984 - I ZR 22/82, WRP 1984, 388, 389).
- OLG Köln, 08.02.1985 - 6 U 213/84
Auszug aus BGH, 21.04.1988 - I ZR 129/86
Da weiterhin für Fälle, in denen eine einstweilige Verfügung sich wegen erst später bekannt gewordener Umstände als von Anfang an unbegründet erweist, die Auffassung vertreten wird, im Aufhebungsverfahren sei eine Kostenentscheidung ausnahmsweise nicht nur über die Kosten des Aufhebungsverfahrens, sondern auch über die Kosten des vorangegangenen Eilverfahrens zulässig mit der Folge, daß dem Gläubiger der einstweiligen Verfügung und Antragsgegner des Aufhebungsverfahrens auch die Kosten des Eilverfahrens auferlegt werden (vgl. etwa OLG Köln GRUR 1985, 458, 460), könnte die Gefahr gesehen werden, daß die endgültige Kostenbelastung bezüglich des Eilverfahrens in Fällen wie dem vorliegenden davon abhängt, ob der Verfügungsschuldner das Verfahren nach § 927 ZPO wählt oder einen vertraglichen Verzicht auf die Rechte aus der einstweiligen Verfügung erwirkt.Aus der von ihr in diesem Zusammenhang herangezogenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln (GRUR 1985, 458, 459) kann die Revision für sich nichts herleiten, weil in dem dort zu beurteilenden Fall im Gegensatz zu dem hier vorliegenden der Kostenerstattungsanspruch des Verfügungsgläubigers noch nicht erfüllt war, als der Verzicht auf die Rechte aus der einstweiligen Verfügung erklärt wurde.
- BGH, 16.02.1984 - I ZR 22/82
Vereinbarkeit von § 1 Abs.1 S. 1 1. Alt. Preisangabenverordnung (PangV) mit Art. …
Auszug aus BGH, 21.04.1988 - I ZR 129/86
Entgegen der Auffassung der Revision gilt dies auch in Fällen wie dem vorliegenden, in denen die maßgeblich gewesene Rechtsgrundlage für unwirksam erklärt worden ist (BVerfGE 65, 248; BGH, Urt. v. 16.2.1984 - I ZR 22/82, WRP 1984, 388, 389). - BGH, 09.01.1981 - V ZR 18/80
Auslegung einer Vertragsbestimmung bei nicht eindeutiger Regelung - Auslegung …
Auszug aus BGH, 21.04.1988 - I ZR 129/86
Entgegen der Auffassung der Revision ist es nicht rechtsfehlerhaft, wenn das Berufungsgericht auf den Wortlaut des Aufforderungsschreibens und der Antwort der Beklagten abstellt, um den Inhalt der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung zu ermitteln; denn dieser Wortlaut ist - anders als in der von der Revision herangezogenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (WM 1981, 362) - eindeutig.
- VerfGH Bayern, 25.08.2016 - 2-VI-15
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der Wiederaufnahme eines …
Die von der Verfassungsbeschwerde zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 21. April 1988 (NJW 1989, 106 f.) und vom 1. April 1993 (BGHZ 122, 172 ff.) äußern sich hierzu nicht. - BGH, 19.03.1992 - IX ZR 14/91
Rückgewähr eines Miterbenanteils bei Nachlaßgrundstück
Da im Streitfall ausgeschlossen werden kann, daß der durch die einstweilige Verfügung gesicherte Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung erst nach Erlaß des Verfügungsverbots entstanden ist, setzt der (mit der Widerklage verfolgte) Schadensersatzanspruch die Abweisung der Hauptsacheklage voraus (vgl. BGH, Urt. v. 21. April 1988 - I ZR 129/86, MDR 1988, 936; Senatsurt. v. 7. Juni 1988 - IX ZR 278/87, WM 1988, 1352, 1354). - OLG Stuttgart, 10.03.2015 - 12 U 144/14
Aufhebung einer einstweiligen Verfügung: Kostenentscheidung im …
Sie bezieht sich grundsätzlich nur auf die in diesem Verfahren entstandenen Kosten und lässt die Kostenentscheidung des Verfügungsverfahrens unberührt (…vgl. Zöller/Vollkommer, a.a.O., m.w.N.; vgl. zur inzidenten Bestätigung dieser Auffassung auch BGH NJW 1989, 106, juris-Rn. 11).
- LG Düsseldorf, 31.01.2017 - 4c O 61/15
Patentfähigkeit des Verfügungspatents mit der Bezeichnung …
Rn. 38 Anerkannt ist darüber hinaus, dass bestimmte rechtliche Veränderungen veränderte Umstände darstellen, wie z. B. die Änderung der Rechtslage durch die Gesetzgebung, die Änderung höchstrichterlicher Rechtsprechung (KG WRP 1990, 330), die Nichtigerklärung der dem Eilverfahren zugrunde liegende Norm durch das Bundesverfassungsgericht (BGH NJW 1989, 106; KG GRUR 1985, 236), das rechtskräftige Obsiegen des Gläubigers im Hauptsacheprozess (…Berneke/Schüttpelz, a.a.O.;… Musielak, ZPO, 8. Aufl., § 927 Rn. 6), ein vorläufig vollstreckbarer Unterlassungstitel, dessen Abänderung im Rechtsmittelverfahren unwahrscheinlich ist (OLG Hamburg GRUR-RR 2001, 143; OLG Düsseldorf NJW-RR 1987, 993) oder die rechtskräftige Abweisung der Hauptsacheklage (BGH NJW 1993, 2685; BGH NJW 1988, 2157). - LG Düsseldorf, 10.01.2001 - 4a O 241/00
Kokille zum Stranggießen
Es ist allgemein anerkannt, dass der Schadensersatzrichter, wenn ein rechtskräftiges Urteil im Hauptsacheverfahren vorliegt, an die dort vorgenommene Beurteilung bezüglich des Verfügungsanspruchs im Umfang der materiellen Rechtskraft dieser Entscheidung gebunden ist (vgl. BGH, NJW 1988, 3268, 3269; NJW 1989, 106; NJW-RR 1992, 999; NJW 1993, 2685, 2686;… Musielak/Huber, a.a.O., § 945 Rdnr. 4;… Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 945 Rdnr. 11). - LG Düsseldorf, 15.09.2011 - 4b O 99/11
Die einstweilige Verfügung zur Untersagung des Anbietens und Vertreibens von …
Anerkannt ist darüber hinaus, dass bestimmte rechtliche Veränderungen veränderte Umstand darstellen, wie z. B. die Änderung der Rechtslage durch die Gesetzgebung, die Änderung höchstrichterlicher Rechtsprechung (KG WRP 1990, 330), die Nichtigerklärung der dem Eilverfahren zugrunde liegende Norm durch das Bundesverfassungsgericht (BGH NJW 1989, 106; KG GRUR 1985, 236), das rechtskräftige Obsiegen des Gläubigers im Hauptsacheprozess (…Berneke, Die einstweilige Verfügung in Wettbewerbssachen, 2. Aufl., Rn. 280;… Musielak, ZPO, 8. Aufl., § 927 Rn. 6), ein vorläufig vollstreckbarer Unterlassungstitel, dessen Abänderung im Rechtsmittelverfahren unwahrscheinlich ist (OLG Hamburg GRUR-RR 2001, 143; OLG Düsseldorf NJW-RR 1987, 993) oder die rechtskräftige Abweisung der Hauptsacheklage (BGH NJW 1993, 2685; BGH NJW 1988, 2157). - OLG Koblenz, 13.01.1993 - 5 U 1584/92
Schadensersatzanspruch nach Aufhebung einer ungerechtfertigten einstweiligen …
Bindungswirkung für den vorliegenden Rechtsstreit (vgl. dazu grundsätzlich BGH NJW 1988, 3268, 3269; BGH NJW 1989, 106 ;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO , 51. Aufl., § 945 Anm. 3 B) hat diese in den Urteilsgründen enthaltene Feststellung - die an eine ausschließlich rückblickende, an den tatsächlichen Geschehensabläufen ausgerichtete Betrachtung des Sachverständigen W. anknüpft - allerdings nicht.
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