Rechtsprechung
| BGH, 03.12.1971 - I ZR 137/69 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ansprüche einer Vereinigung zum Schutz der Wirtschaft und Gewerbetreibenden gegen unlauteren Wettbewerb - Benutzung von Telegrammadressen zu Zwecken des Wettbewerbs - Wettbewerbsverstoß durch die Verwendung der Bezeichnung "Patentmark" durch einen Rechtsanwalt - ...
Papierfundstellen
- GRUR 1972, 709
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (10)
- BGH, 01.10.1962 - AnwSt (B) 12/62
Generalklausel bei ehrengerichtlichen Strafen
Auszug aus BGH, 03.12.1971 - I ZR 137/69
Denn die Richtlinien der Bundesrechtsanwaltskammer setzen keine Rechtsnormen; sie bilden lediglich eine Sammlung von Erfahrungssätzen (BGHZ 37, 396, 400 [BGH 16.07.1962 - AnwZ B 10/62] ; BGHSt 18, 77), die gegebenenfalls - trotz fehlender förmlicher Änderung - durch die Entwicklung überholt sein können (BGH vom 4. Januar 1968 - AnwZ(B) 10/67 Ehrenger.Entsch.Daraus ergibt sich, daß die Richtlinien zwar eine wichtige Erkenntnisquelle dafür sind, was nach der Auffassung angesehener und erfahrener Standesgenossen der Meinung aller anständig und gerecht denkenden Anwälte und der Würde des Anwaltsstandes entspricht (BGHSt 18, 77, 78) [BGH 01.10.1962 - AnwSt B 12/62] .
- BGH, 16.05.1962 - IV ZR 215/61
Feststellungsklage um das Erbrecht nach noch lebenden Personen
Auszug aus BGH, 03.12.1971 - I ZR 137/69
Soweit die Kläger gegen den Widerspruch der Beklagten die Hauptsache für erledigt erklärt haben, war die Klage von vornherein unbegründet, so daß keine Hauptsacheerledigung eingetreten ist (BGHZ 23, 333, 340 [BGH 18.02.1957 - II ZR 287/54] ; 37, 137, 142) [BGH 16.05.1962 - IV ZR 215/61] . - BGH, 18.02.1957 - II ZR 287/54
Ostenteignung
Auszug aus BGH, 03.12.1971 - I ZR 137/69
Soweit die Kläger gegen den Widerspruch der Beklagten die Hauptsache für erledigt erklärt haben, war die Klage von vornherein unbegründet, so daß keine Hauptsacheerledigung eingetreten ist (BGHZ 23, 333, 340 [BGH 18.02.1957 - II ZR 287/54] ; 37, 137, 142) [BGH 16.05.1962 - IV ZR 215/61] .
- BGH, 29.01.1957 - I ZR 53/55
Arzneimittelverkauf in Drogerien
Auszug aus BGH, 03.12.1971 - I ZR 137/69
Denn wie bei der wettbewerbsrechtlichen Beurteilung von Gesetzesverletzungen (vgl. BGHZ 22, 167, 180 [BGH 16.11.1956 - I ZR 150/54] - Arzneimittel; 23, 184, 186 - Spalttabletten; BGH GRUR 70, 558, 559 - Sanatorium) kann dieser Gesichtspunkt auch hier nur bei einer Verletzung an sich wertneutraler Normen des Standesrechts Bedeutung gewinnen. - BGH, 26.06.1970 - I ZR 14/69
Unterlassungsanspruch bei Verstoß gegen das Gesetz über die Werbung auf dem …
Auszug aus BGH, 03.12.1971 - I ZR 137/69
Denn wie bei der wettbewerbsrechtlichen Beurteilung von Gesetzesverletzungen (vgl. BGHZ 22, 167, 180 [BGH 16.11.1956 - I ZR 150/54] - Arzneimittel; 23, 184, 186 - Spalttabletten; BGH GRUR 70, 558, 559 - Sanatorium) kann dieser Gesichtspunkt auch hier nur bei einer Verletzung an sich wertneutraler Normen des Standesrechts Bedeutung gewinnen. - BGH, 16.11.1956 - I ZR 150/54
Lieferung von Arzneimitteln an Drogisten
Auszug aus BGH, 03.12.1971 - I ZR 137/69
Denn wie bei der wettbewerbsrechtlichen Beurteilung von Gesetzesverletzungen (vgl. BGHZ 22, 167, 180 [BGH 16.11.1956 - I ZR 150/54] - Arzneimittel; 23, 184, 186 - Spalttabletten; BGH GRUR 70, 558, 559 - Sanatorium) kann dieser Gesichtspunkt auch hier nur bei einer Verletzung an sich wertneutraler Normen des Standesrechts Bedeutung gewinnen. - BGH, 04.01.1968 - AnwZ (B) 10/67
Bürogemeinschaft eines Rechtsanwalts mit Steuerberatersozietät
Auszug aus BGH, 03.12.1971 - I ZR 137/69
Denn die Richtlinien der Bundesrechtsanwaltskammer setzen keine Rechtsnormen; sie bilden lediglich eine Sammlung von Erfahrungssätzen (BGHZ 37, 396, 400 [BGH 16.07.1962 - AnwZ B 10/62] ; BGHSt 18, 77), die gegebenenfalls - trotz fehlender förmlicher Änderung - durch die Entwicklung überholt sein können (BGH vom 4. Januar 1968 - AnwZ(B) 10/67 Ehrenger.Entsch. - BGH, 28.03.1969 - I ZR 33/67
Belieferung brauereigebundener Gastwirte mit Bier aus fremden Brauereien - …
Auszug aus BGH, 03.12.1971 - I ZR 137/69
Wettbewerbsrechtlich kann die Verletzung einer berufsständischen Ordnung erst dann von Bedeutung werden, wenn innerhalb des Berufsstandes eine einheitliche und gefestigte Standesauffassung besteht, nach der das im Einzelfall zu beurteilende Verhalten zu mißbilligen ist (BGH GRUR 65, 390, 393 - Facharzt; 69, 474, 476 - Bierbezug). - BGH, 10.03.1971 - I ZR 73/69
Förderung des lauteren Wettbewerbs durch Aufklärung und Belehrung - Bekämpfung …
Auszug aus BGH, 03.12.1971 - I ZR 137/69
Die Klägerin zu 1 ist nach § 13 Abs. 1 UWG zur Prozeßführung berechtigt, wie der erkennende Senat in seinem Beschluß vom 10. März 1971 (WRP 1971, 264) ausgeführt hat. - BGH, 16.07.1962 - AnwZ (B) 10/62
"Beschluß" im Sinne der §§ 90, 91 BRAO
Auszug aus BGH, 03.12.1971 - I ZR 137/69
Denn die Richtlinien der Bundesrechtsanwaltskammer setzen keine Rechtsnormen; sie bilden lediglich eine Sammlung von Erfahrungssätzen (BGHZ 37, 396, 400 [BGH 16.07.1962 - AnwZ B 10/62] ; BGHSt 18, 77), die gegebenenfalls - trotz fehlender förmlicher Änderung - durch die Entwicklung überholt sein können (BGH vom 4. Januar 1968 - AnwZ(B) 10/67 Ehrenger.Entsch.
- OLG Schleswig, 04.11.2003 - 6 U 17/03
Wettbewerbswidrigkeit von Pauschalzahlungen einer Klinik für die postoperative …
Richtig ist, dass Verstöße gegen standesrechtliche Ordnungen, soweit sie keine Rechtsnormen darstellen, nur dann ohne weiteres auch einen Verstoß gegen § 1 UWG begründen können, wenn eine einheitliche und gefestigte Standesauffassung innerhalb des Berufsstandes besteht, nach der das im Einzelfall zu beurteilende Verhalten zu missbilligen ist (BGH GRUR 1972, 709, 710 - Patentmark; BGH NJW 1996, 3081, 3083 - Laborbotendienst;… Baumbach/Hefermehl, a.a.O., Rz. 673). - BGH, 20.01.1983 - I ZR 13/81
Kaufmannseigenschaft eines Apothekers
Die von der Klägerin herangezogene Senatsentscheidung vom 3. Dezember 1971 (I ZR 137/69 GRUR, 1972, 709, 710 - Patentmark) erwähnt den anderen, hier nach Auffassung der Klägerin gerade nicht in Betracht kommenden Fall, daß ein nicht unerheblicher Teil der beteiligten Berufskreise einen Verstoß gegen eine Standesvorschrift für unbedenklich hält und deshalb der Vorwurf eines wettbewerbswidrigen Verhaltens nicht erhoben werden kann. - OLG Stuttgart, 28.06.1996 - 2 U 146/95
Zulässigkeit der Abgabe von Kontaktlinsen durch Augenärzte
Die Bejahung eines Verstoßes gegen die Berufsordnung setzt dabei die Feststellung einer einheitlichen und gefestigten Standesauffassung voraus (BGH GRUR 1972, 709 ff - Patentmark).
- OLG Bremen, 03.10.1977 - 2 U 81/77
Führen des Titels "Professors" außerhalb des Tätigkeitsbereichs der …
Zwar steht auch der Rechtsanwalt in seinem Tätigkeitsbereich im Wettbewerb und ist den Bestimmungen des UWG unterworfen (BGH, Urt. vom 3.12.1971 - I ZR 137/69 - "Patentmark" - in GRUR 1972 S. 709).Der Verstoß gegen standesrechtliche Grundsätze, die unmittelbar der Regelung des Wettbewerbs unter den Standesgenossen dienen, enthält regelmäßig zugleich einen Verstoß gegen § 1 UWG (BGH, Urt. vom 3.12.1971 - I ZR 137/69 - "Patentmark" - in GRUR 1972 S. 709).
- BGH, 18.01.1974 - I ZR 13/73
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus einem Unfall durch ein …
Der erkennende Senat hat im übrigen in Fällen, in denen der den Standespflichten unterliegende Berufsangehörige wegen Verletzung der Standesordnung und eines daraus hergeleiteten Verstoßes gegen § 1 UWG selbst verklagt war, die Klagebefugnis der Klägerin und vergleichbarer Gewerbeförderungsverbände ebenfalls bejaht (vgl. BGH GRUR 1971, 585, 586 - Spezialklinik; GRUR 1972, 709 - Patentmark). - OLG Schleswig, 03.11.2003 - 6 U 17/03
Rechtmäßigkeit von Nachbehandlungsverträgen; Vorliegen einer wettbewerbswidrigen …
Rn. 27 Richtig ist, dass Verstöße gegen standesrechtliche Ordnungen, soweit sie keine Rechtsnormen darstellen, nur dann ohne weiteres auch einen Verstoß gegen § 1 UWG begründen können, wenn eine einheitliche und gefestigte Standesauffassung innerhalb des Berufsstandes besteht, nach der das im Einzelfall zu beurteilende Verhalten zu missbilligen ist (BGH GRUR 1972, 709, 710 - Patentmark; BGH NJW 1996, 3081, 3083 [BGH 13.06.1996 - I ZR 114/93] - Laborbotendienst;… Baumbach/Hefermehl, a.a.O., Rz. 673). - OLG Koblenz, 13.04.1999 - 4 U 1730/98
Anwaltliches Rundschreiben als Werbemaßnahme; Anspruch auf Unterlassung; Hinweis …
Auf das Vorliegen eines Wettbewerbsvorsprungs oder weiterer wettbewerbswidriger Umstände kommt es daher nicht an (vgl. auch OLG Düsseldorf BRAK-Mitt. 1990, 58 ff; BGH GRUR 1972, 709). - OLG Hamm, 31.03.1998 - 4 U 21/98
Berufsrecht; Fortführung des Namens eines verstorbenen Berufsangehörigen
Ihre Verletzung führt daher regelmäßig auch zu einem Unterlassungsanspruch nach § 1 UWG (vgl. BGH, GRUR 1972, 709 - Patentmark). - BGH, 17.02.1986 - II ZR 154/85
Grundsätze des anwaltlichen Standesrechts
Die Richtlinien sind danach weder die Grundlage der Standesauffassung, noch deren verbindliche und allgemein gültige Feststellung, so daß es im Einzelfalle weiterer tatsächlicher Feststellungen bedarf (vgl. BGH, Urt. v. 3.12.1971 - I ZR 137/69, GRUR 1972, 709). - BGH, 14.10.1977 - I ZR 7/76
Verletzung der Regelungen zum Wettbewerb unter Ärzten führen unmittelbar zum …
Dient - wie hier - das Standesrecht unmittelbar der Regelung des Wettbewerbs der Standesgenossen, so enthält seine Verletzung regelmäßig zugleich einen Verstoß gegen § 1 UWG; es kommt dann nicht einmal darauf an, ob sich der Verletzer dadurch einen Wettbewerbsvorsprung verschafft hat (BGH GRUR 1972, 709 - Patentmark). - BGH, 23.06.1978 - I ZR 149/76
Verstoß gegen das ärztliche Werbeverbot
- OLG Celle, 30.09.1981 - 13 U 54/81
Unterlassungsanspruch ; Beseitigungsanspruch ; Irreführung; Beschilderung eines …
- OLG Schleswig, 12.04.1994 - 6 U 68/93
- BGH, 23.05.1985 - I ZR 31/83
Betrieb eines rechtswissenschaftlichen Hilfsdienstes für Rechtsanwälte - Umfang …
- LG Hagen, 08.11.1989 - 22 O 168/89
Anspruch auf Unterlassung von Werbung gegen eine Anwaltskanzlei auf Basis des …
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