Rechtsprechung
| BGH, 09.02.2023 - I ZR 142/22 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Besorgnis der Befangenheit: Ablehnung eines Mitglieds des Revisionsgerichts im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde wegen Mitwirkung der Ehefrau des abgelehnten Richters an der Zurückweisung der Berufung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 42 Abs 2 ZPO, § 522 Abs 2 ZPO
Besorgnis der Befangenheit: Ablehnung eines Mitglieds des Revisionsgerichts im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde wegen Mitwirkung der Ehefrau des abgelehnten Richters an der Zurückweisung der Berufung - IWW
§ 42 Abs. 2 ZPO, § ... 42 ZPO, § 41 ZPO, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, § 522 Abs. 2 ZPO, § 42 Abs. 3 ZPO, § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes
- Wolters Kluwer
Begründete Besorgnis der Befangenheit; Zuvorige Mitwirkung der Ehefrau des abgelehnten Richters als Berufungsrichterin
- gesellschaftsrechtskanzlei.com
Befangenheit
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 42 Abs. 2
Begründete Besorgnis der Befangenheit; Zuvorige Mitwirkung der Ehefrau des abgelehnten Richters als Berufungsrichterin - datenbank.nwb.de
Besorgnis der Befangenheit: Ablehnung eines Mitglieds des Revisionsgerichts im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde wegen Mitwirkung der Ehefrau des abgelehnten Richters an der Zurückweisung der Berufung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Ehefrau als OLG-Richterin beteiligt: BGH-Richter befangen!
Kurzfassungen/Presse (3)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Befangenheit: Vorbefassung der Ehefrau des Richters - Teilnahme am "einstimmigen Beschluss"
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Befangenheit eines Richters bei Vorbefassung der Ehefrau - Befangenheit eines Richters bei Vorbefassung der Ehefrau
- bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)
Besorgnis der Befangenheit bei Mitwirkung der Ehefrau des Richters an beanstandetem Beschluss
Besprechungen u.ä. (2)
- lto.de (Entscheidungsbesprechung)
Befangenheit in Berufungsinstanz: Richter darf nicht über Urteile seiner Frau entscheiden
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
§ 42 ZPO
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 27.08.2021 - 415 HKO 45/20
- OLG Hamburg, 26.07.2022 - 13 U 58/22
- BGH, 09.02.2023 - I ZR 142/22
- OLG Hamburg - 3 U 129/21 (anhängig)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2023, 431
- ZIP 2023, 662
- MDR 2023, 591
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (9)
- BGH, 20.10.2003 - II ZB 31/02
Mitwirkung des Ehegatten eines Rechtsmittelrichters
Auszug aus BGH, 09.02.2023 - I ZR 142/22
Rn. 7 a) Allerdings stellt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Mitwirkung des Ehegatten eines Rechtsmittelrichters an der angefochtenen Entscheidung keinen generellen Ablehnungsgrund gemäß § 42 Abs. 2 ZPO im Hinblick auf dessen Beteiligung an der Entscheidung im Rechtsmittelverfahren dar (BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2003 - II ZB 31/02, NJW 2004, 163 [juris Rn. 7]; Beschluss vom 17. März 2008 - II ZR 313/06, NJW 2008, 1672; vgl. auch BGH…, Beschluss vom 26. August 2015 - III ZR 170/14, MDR 2016, 49 [juris Rn. 3]).Diese Auffassung hat der Bundesgerichtshof damit begründet, dass eine solche generalisierende, allein auf die Tatsache des ehelichen Verhältnisses abstellende Betrachtung im Ergebnis auf dem Umweg über § 42 ZPO zu einer unzulässigen Erweiterung des Anwendungsbereichs des § 41 ZPO führen würde, da sie faktisch einem Ausschluss kraft Gesetzes gleichkäme (BGH, NJW 2004, 163 [juris Rn. 7]).
Schon wegen der verfassungsmäßigen Forderung, den gesetzlichen Richter im voraus möglichst eindeutig zu bestimmen (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG), sei die Vorschrift einer erweiternden Auslegung nicht zugänglich (BGH, NJW 2004, 163 [juris Rn. 6]).
Diese Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat im Schrifttum Kritik erfahren (Feiber, NJW 2004, 650 f.; M. Vollkommer, EWiR 2004, 205, 206;… Zöller/G. Vollkommer, ZPO, 34. Aufl., § 42 Rn. 13a mwN).
Letztere ist nicht in gleichem Maße zu erwarten, wenn der Ehegatte des abgelehnten Richters lediglich als Mitglied eines Kollegialgerichts an der angefochtenen Entscheidung mitgewirkt hat (vgl. BGH, NJW 2004, 163 [juris Rn. 8];… BGH, NJW-RR 2020, 633 [juris Rn. 13]; Fellner, MDR 2020, 777, 778).
- BGH, 27.02.2020 - III ZB 61/19
Begründung der Besorgnis der Befangenheit durch Entscheidung des abgelehnten …
Auszug aus BGH, 09.02.2023 - I ZR 142/22
Denn aus Sicht der ablehnenden Partei kann die Alleinverantwortung der Ehefrau des abgelehnten Richters für das angefochtene Urteil zu einer Solidarisierungsneigung des abgelehnten Richters führen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Februar 2020 - III ZB 61/19, NJW-RR 2020, 633 [juris Rn. 13]).Letztere ist nicht in gleichem Maße zu erwarten, wenn der Ehegatte des abgelehnten Richters lediglich als Mitglied eines Kollegialgerichts an der angefochtenen Entscheidung mitgewirkt hat (…vgl. BGH, NJW 2004, 163 [juris Rn. 8]; BGH, NJW-RR 2020, 633 [juris Rn. 13]; Fellner, MDR 2020, 777, 778).
Auch wenn es näher liegen mag, dass die in der Vorinstanz unterlegene Beklagte eine Solidarisierung des abgelehnten Richters mit seiner Ehefrau befürchtet (vgl. BGH, NJW-RR 2020, 633 [juris Rn. 13]), kann auch die Klägerin die nachvollziehbare Besorgnis hegen, dass der abgelehnte Richter in dem Bestreben, seine Unvoreingenommenheit in dieser Sache zu zeigen, geneigt sein könnte, dem Begehren der Beklagten näherzutreten.
- BGH, 21.06.2018 - I ZB 58/17
Richterablehnung: Tätigkeit der Ehefrau des Richters in der von der Gegenseite …
Auszug aus BGH, 09.02.2023 - I ZR 142/22
Dabei kommen nur objektive Gründe in Betracht, die aus der Sicht einer verständigen Prozesspartei berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit oder der Unabhängigkeit des abgelehnten Richters aufkommen lassen (BGH…, Beschluss vom 13. Januar 2016 - VII ZR 36/14, NJW 2016, 1022 [juris Rn. 9];… Beschluss vom 20. November 2017 - IX ZR 80/15, juris Rn. 3; Beschluss vom 21. Juni 2018 - I ZB 58/17, NJW 2019, 516 [juris Rn. 10]).Solche Zweifel können sich aus dem Verhalten des Richters innerhalb oder außerhalb des konkreten Rechtsstreits, aus einer besonderen Beziehung des Richters zum Gegenstand des Rechtsstreits oder zu Prozessbeteiligten (vgl. BGH, NJW 2019, 516 [juris Rn. 10] mwN) oder - wie vorliegend - aus nahen persönlichen Beziehungen zwischen an derselben Sache beteiligten Richtern ergeben.
- BGH, 06.05.1999 - V ZB 1/99
Berufung gegen zweites Versäumnisurteil
Auszug aus BGH, 09.02.2023 - I ZR 142/22
Eine Abweichung gemäß § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes ist nicht gegeben, wenn die Rechtsauffassungen zwar nicht voll übereinstimmen, aber zum selben Ergebnis führen (BGH, Beschluss vom 6. Mai 1999 - V ZB 1/99, BGHZ 141, 351 [juris Rn. 20] mwN). - BVerfG, 25.07.2012 - 2 BvR 615/11
Stattgebender Kammerbeschluss: Offensichtlich unhaltbare Zurückweisung eines …
Auszug aus BGH, 09.02.2023 - I ZR 142/22
Tatsächliche Befangenheit oder Voreingenommenheit ist nicht erforderlich; es genügt schon der "böse Schein", das heißt der mögliche Eindruck mangelnder Objektivität (BVerfG, NJW 2012, 3228 [juris Rn. 13]). - BGH, 13.01.2016 - VII ZR 36/14
Ablehnung eines Richters am BGH wegen öffentlicher Äußerungen auf einer …
Auszug aus BGH, 09.02.2023 - I ZR 142/22
Dabei kommen nur objektive Gründe in Betracht, die aus der Sicht einer verständigen Prozesspartei berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit oder der Unabhängigkeit des abgelehnten Richters aufkommen lassen (BGH, Beschluss vom 13. Januar 2016 - VII ZR 36/14, NJW 2016, 1022 [juris Rn. 9];… Beschluss vom 20. November 2017 - IX ZR 80/15, juris Rn. 3;… Beschluss vom 21. Juni 2018 - I ZB 58/17, NJW 2019, 516 [juris Rn. 10]). - BGH, 17.03.2008 - II ZR 313/06
Begriff des gesetzlichen Richters im Berufungsverfahren; Entscheidung über einen …
Auszug aus BGH, 09.02.2023 - I ZR 142/22
Rn. 7 a) Allerdings stellt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Mitwirkung des Ehegatten eines Rechtsmittelrichters an der angefochtenen Entscheidung keinen generellen Ablehnungsgrund gemäß § 42 Abs. 2 ZPO im Hinblick auf dessen Beteiligung an der Entscheidung im Rechtsmittelverfahren dar (BGH…, Beschluss vom 20. Oktober 2003 - II ZB 31/02, NJW 2004, 163 [juris Rn. 7]; Beschluss vom 17. März 2008 - II ZR 313/06, NJW 2008, 1672; vgl. auch BGH…, Beschluss vom 26. August 2015 - III ZR 170/14, MDR 2016, 49 [juris Rn. 3]). - BGH, 26.08.2015 - III ZR 170/14
Selbstablehnung des Rechtsmittelrichters: Mitwirkung des Vaters seines …
Auszug aus BGH, 09.02.2023 - I ZR 142/22
Rn. 7 a) Allerdings stellt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Mitwirkung des Ehegatten eines Rechtsmittelrichters an der angefochtenen Entscheidung keinen generellen Ablehnungsgrund gemäß § 42 Abs. 2 ZPO im Hinblick auf dessen Beteiligung an der Entscheidung im Rechtsmittelverfahren dar (BGH…, Beschluss vom 20. Oktober 2003 - II ZB 31/02, NJW 2004, 163 [juris Rn. 7]; Beschluss vom 17. März 2008 - II ZR 313/06, NJW 2008, 1672; vgl. auch BGH, Beschluss vom 26. August 2015 - III ZR 170/14, MDR 2016, 49 [juris Rn. 3]). - BGH, 20.11.2017 - IX ZR 80/15
Richterablehnung nach Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde: …
Auszug aus BGH, 09.02.2023 - I ZR 142/22
Dabei kommen nur objektive Gründe in Betracht, die aus der Sicht einer verständigen Prozesspartei berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit oder der Unabhängigkeit des abgelehnten Richters aufkommen lassen (BGH…, Beschluss vom 13. Januar 2016 - VII ZR 36/14, NJW 2016, 1022 [juris Rn. 9]; Beschluss vom 20. November 2017 - IX ZR 80/15, juris Rn. 3;… Beschluss vom 21. Juni 2018 - I ZB 58/17, NJW 2019, 516 [juris Rn. 10]).
- OVG Niedersachsen, 23.05.2025 - 8 ME 51/25
Ablehnungsantrag; Ablehnungsgesuch; Ausschluss; Befangenheit; Ehegatte; …
Solche auf objektiven Gründen basierenden Zweifel können sich aus dem Verhalten des Richters innerhalb oder außerhalb des konkreten Rechtsstreits, aus einer besonderen Beziehung des Richters zum Gegenstand des Rechtsstreits oder den Prozessbeteiligten oder - wie vorliegend - aus nahen persönlichen Beziehungen zwischen an derselben Sache beteiligten Richtern ergeben (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Februar 2023 - I ZR 142/22 - NJW-RR 2023, 431 Rn. 5 m. w. N.)..In jüngerer Zeit hat der Bundesgerichtshof allerdings offengelassen, ob hieran festzuhalten ist (BGH…, Beschluss vom 27. Februar 2020 - III ZB 61/19 - MDR 2020, 625 Rn. 13 und Beschluss vom 9. Februar 2023 - I ZR 142/22 - NJW-RR 2023, 431 Rn. 8).
Gleiches soll gelten, wenn der Ehegatte an einem Beschluss mitgewirkt hat, der nach der gesetzlichen Regelung nur einstimmig gefasst werden kann (BGH, Beschluss vom 9. Februar 2023 - I ZR 142/22 - NJW-RR 2023, 431 Rn. 10)..
Die Entscheidungen des Bundessozialgerichts (…Beschl. v. 24.11.2005 - B 9a VG 6/05 B -, juris Rn. 8 u. v. 18.3.2013 - B 14 AS 70/12 R -, juris Rn. 7 m.w.N.), des III. und I. Senat des Bundesgerichtshofes (BGH, Beschl. v. 27.2.2020 - III ZB 61/19 -, BeckRS 2020, 4241 Rn. 13 u. v. 9.2.2023 - I ZR 142/22 -, juris Rn. 9) sowie des Bundesverwaltungsgerichts (…Beschl. v. 17.6.2024 - 9 C 3/23 u. 9 C 4/23 -, beide juris Rn. 5ff.) werden von den betreffenden Gerichten selbst als Ausnahmen von der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 20. Oktober 2003 (- II ZB 31/02 -, juris) bezeichnet.
- BVerwG, 17.06.2024 - 9 C 4.23
Mitwirkung des Ehegatten eines Rechtsmittelrichters an der angefochtenen …
Solche auf objektiven Gründen basierenden Zweifel können sich aus dem Verhalten des Richters innerhalb oder außerhalb des konkreten Rechtsstreits, aus einer besonderen Beziehung des Richters zum Gegenstand des Rechtsstreits oder den Prozessbeteiligten oder - wie vorliegend - aus nahen persönlichen Beziehungen zwischen an derselben Sache beteiligten Richtern ergeben (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Februar 2023 - I ZR 142/22 - NJW-RR 2023, 431 Rn. 5 m. w. N.).In jüngerer Zeit hat der Bundesgerichtshof allerdings offengelassen, ob hieran festzuhalten ist (BGH…, Beschluss vom 27. Februar 2020 - III ZB 61/19 - MDR 2020, 625 Rn. 13 und Beschluss vom 9. Februar 2023 - I ZR 142/22 - NJW-RR 2023, 431 Rn. 8).
Gleiches soll gelten, wenn der Ehegatte an einem Beschluss mitgewirkt hat, der nach der gesetzlichen Regelung nur einstimmig gefasst werden kann (BGH, Beschluss vom 9. Februar 2023 - I ZR 142/22 - NJW-RR 2023, 431 Rn. 10).
- VerfGH Thüringen, 30.08.2023 - VerfGH 12/23
Besorgnis der Befangenheit - keine Ablehnung eines Mitglieds des …
Solche Umstände können sich aus dem Verhalten des Richters innerhalb oder außerhalb des konkreten Rechtsstreits, aus einer besonderen Beziehung des Richters zum Gegenstand des Rechtsstreits oder zu Prozessbeteiligten oder aus nahen persönlichen Beziehungen zwischen an derselben Sache beteiligten Richtern ergeben (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Februar 2023 - I ZR 142/22 -, ZIP 2023, 662 [663] = juris Rn. 5).Dasselbe gilt, wenn sie als Mitglied eines Kollegialgerichts an einer Entscheidung mitgewirkt hat, die nach der gesetzlichen Regelung nur einstimmig gefasst werden kann, und sie somit in nach außen erkennbarer Weise die Verantwortung für die angefochtene Entscheidung mit übernommen hat (ThürVerfGH, Beschluss vom 14. April 2023 - VerfGH 6/22 -, S. 7 des amtlichen Umdrucks; so auch BGH, Beschluss vom 9. Februar 2023 - I ZR 142/22 -, ZIP 2023, 662 [663] = juris Rn. 9 m. w. N.).
Der Schein der Befangenheit ist nicht in gleichem Maße zu erwarten, wenn der Ehegatte des abgelehnten Richters lediglich als Mitglied eines Kollegialgerichts an der angefochtenen Entscheidung mitgewirkt hat (BGH, Beschluss vom 9. Februar 2023 - I ZR 142/22 -, ZIP 2023, 662 [663] = juris Rn. 9 m. w. N.; a. A. BSG, Beschluss vom 18. März 2013 - B 14 AS 70/12 R -, BeckRS 2013, 68558) und keine weiteren besonderen Umstände hinzutreten, die Zweifel an der Unvoreingenommenheit begründen könnten.
- OVG Sachsen-Anhalt, 03.09.2024 - 2 L 89/24
Rechtfertigung von Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters
Solche auf objektiven Gründen basierenden Zweifel können sich aus dem Verhalten des Richters innerhalb oder außerhalb des konkreten Rechtsstreits, aus einer besonderen Beziehung des Richters zum Gegenstand des Rechtsstreits oder den Prozessbeteiligten oder - wie vorliegend - aus nahen persönlichen Beziehungen zwischen an derselben Sache beteiligten Richtern ergeben (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Februar 2023 - I ZR 142/22 - NJW-RR 2023, 431 Rn. 5 m. w. N.).In jüngerer Zeit hat der Bundesgerichtshof allerdings offengelassen, ob hieran festzuhalten ist (BGH…, Beschluss vom 27. Februar 2020 - III ZB 61/19 - MDR 2020, 625 Rn. 13 und Beschluss vom 9. Februar 2023 - I ZR 142/22 - NJW-RR 2023, 431 Rn. 8).
Gleiches soll gelten, wenn der Ehegatte an einem Beschluss mitgewirkt hat, der nach der gesetzlichen Regelung nur einstimmig gefasst werden kann (BGH, Beschluss vom 9. Februar 2023 - I ZR 142/22 - NJW-RR 2023, 431 Rn. 10).
- BGH, 06.03.2025 - I ZB 50/24
Besorgnis der Befangenheit eines Richters bei Autorentätigkeit für eine der …
Solche Zweifel können sich aus einer besonderen Beziehung des Richters zum Gegenstand des Rechtsstreits oder zu den Parteien ergeben (BGH…, Beschluss vom 1. Juli 2022 - II ZR 97/21, NJW-RR 2022, 1222 [juris Rn. 9]; Beschluss vom 9. Februar 2023 - I ZR 142/22, NJW-RR 2023, 431 [juris Rn. 5];… Beschluss vom 28. Mai 2024 - NotZ 1/23, juris Rn. 9). - OLG Stuttgart, 26.03.2026 - 21 W 24/25
Besorgnis der Befangenheit; Näheverhältnis zum als befangen abgelehnten …
Und er ist selbst dann nicht zwingend ausgeschlossen, wenn sein Ehegatte das angefochtene Urteil erlassen hat (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 20.10.2003 - II ZB 31/02, juris Rn. 6 ff.; vom 17.03.2008 - II ZR 313/06, juris;… vom 26.08.2015 - III ZR 170/14, juris Rn. 3;… MünchKomm-ZPO/Stackmann, 7. Aufl., § 41 Rn. 24;… für das Urteil eines Einzelrichters bzw. für zwingend einstimmige Beschlüsse aA BGH, Beschlüsse vom 27.02.2020 - III ZB 61/19, juris Rn. 13; vom 09.02.2023 - I ZR 142/22, juris Rn. 10;… generell aA etwa Zöller/Vollkommer, ZPO, 36. Aufl., § 42 Rn. 13a). - VerfGH Thüringen, 14.04.2023 - VerfGH 6/22
Staats- und Verfassungsrecht; Verfassungsbeschwerde
Solche Umstände können sich aus dem Verhalten des Richters innerhalb oder außerhalb des konkreten Rechtsstreits, aus einer besonderen Beziehung des Richters zum Gegenstand des Rechtsstreits oder zu Prozessbeteiligten oder aus nahen persönlichen Beziehungen zwischen an derselben Sache beteiligten Richtern ergeben (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Februar 2023 - I ZR 142/22 -, ZIP 2023, 662 [663] = juris Rn. 5).Dasselbe gilt, wenn sie als Mitglied eines Kollegialgerichts an einer Entscheidung mitgewirkt hat, die nach der gesetzlichen Regelung nur einstimmig gefasst werden kann, und sie somit in nach außen erkennbarer Weise die Verantwortung für die angefochtene Entscheidung mit übernommen hat (so auch BGH, Beschluss vom 9. Februar 2023 - I ZR 142/22 -, ZIP 2023, 662 [663] = juris Rn. 9 m. w. N.).
- OLG Köln, 22.07.2025 - 3 W 16/25
Des Richters Rechtsansicht ist sein Himmelreich!
Dabei kommen nur objektive Gründe in Betracht, die aus der Sicht einer verständigen Prozesspartei berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit oder der Unabhängigkeit des abgelehnten Richters aufkommen lassen (st. Rspr., vgl. zum Ganzen nur BGH, Beschluss vom 09.02.2023 - I ZR 142/22 -, juris Rn. 5 m.w.N.). - OLG München, 07.03.2025 - 19 U 2749/24
Unbegründete Richterablehnung in Dieselfall wegen Hinweises auf offensichtlich …
Dabei kommen nur objektive Gründe in Betracht, die aus Sicht einer verständigen Prozesspartei berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit des Richters aufkommen lassen (…st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 1. Juli 2022 - II ZR 97/21, NJW-RR 2022, 1222 Rn. 9; vom 9. Februar 2023 - I ZR 142/22, NJW-RR 2023, 431 Rn. 5;… vom 28. Mai 2024 - NotZ 1/23, juris Rn. 8). - OLG Brandenburg, 11.10.2024 - 9 WF 208/24
Unverzüglichkeit eines Ablehnungsgesuchs; Besorgnis der Befangenheit
Dabei kommen nur objektive Gründe in Betracht, die aus der Sicht eines verständigen Beteiligten berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit oder der Unabhängigkeit des abgelehnten Richters aufkommen lassen (st. Rspr. d. BGH, z.B. BGH NJW-RR 2023, 431 m.w.N.), während rein subjektive Vorstellungen oder Gedankengänge des Ablehnenden als Ablehnungsgründe ausscheiden (BGH NJW 2021, 385). - VerfGH Thüringen, 06.09.2023 - VerfGH 12/23
Unbegründetes Ablehnungsgesuch gegen den Präsidenten und ein Mitglied des VerfGH …
- OLG Brandenburg, 02.09.2024 - 9 WF 149/24
Sofortige Beschwerde des Kindesmutter wegen eines Ablehnungsgesuchs eines …
- OLG Brandenburg, 26.01.2024 - 9 WF 18/24
Richterablehnung wegen unterlassener Zuleitung von Schriftsätzen?
- OVG Niedersachsen, 25.03.2026 - 8 LA 8/26
Kein Ausschluss der betreffenden Richterin am OVG aufgrund dienstlicher Äußerung …
- OLG Brandenburg, 02.05.2025 - 13 WF 41/25
Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs eines Richters in …
- OLG Köln, 07.05.2025 - 10 UF 110/24
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