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   BGH, 28.06.1968 - I ZR 142/67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,3928
BGH, 28.06.1968 - I ZR 142/67 (https://dejure.org/1968,3928)
BGH, Entscheidung vom 28.06.1968 - I ZR 142/67 (https://dejure.org/1968,3928)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 1968 - I ZR 142/67 (https://dejure.org/1968,3928)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Begrenzung der persönlichen Haftung der Kläger als Gesellschafter durch den bestätigten Vergleich auf die bereits erfüllte Vergleichsquote - Auf ein konstitutives Schuldanerkenntnis hindeutende Umstände - Vorzugsabkommen zwischen dem Vergleichsschuldner und einem ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DB 1968, 1707
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (1)

  • RG, 23.05.1932 - VIII 60/32

    1. Welchen Zusammenhang mit dem Vergleich muß ein Abkommen mit einem einzelnen …

    Auszug aus BGH, 28.06.1968 - I ZR 142/67
    Sollten aber die Parteien bei ausdrücklicher Ablehnung eines Vergleichsverfahrens dennoch eine Sicherung der Beklagten im Vergleichsverfahren gegen die Zustimmung der Beklagten zu einem Vergleich ausgehandelt haben - dafür spricht einerseits die Hervorhebung des Sicherungszwecks durch die in tatsächlicher Hinsicht (d.h. hinsichtlich der nicht mehr haltbaren wirtschaftlichen Lage der Kläger) informierte und in den einschlägigen Rechtsfragen unterrichtete Beklagte, andererseits der Umstand, daß die Kläger dem Rechtsanwalt G. bereits am 22. Mai 1965, also drei Tage nach Abgabe des Anerkenntnisses Vollmacht zur "Eröffnung des Vergleichsverfahrens" (GA 3 der Akten 2 VN 2/65 Amtsgericht Eschershausen) erteilt haben - dann wäre diese Vereinbarung nach § 8 Abs. 3 VerglO nichtig, wonach ein Vorzugsabkommen zwischen dem Vergleichsschuldner und einem Vergleichsgläubiger nichtig ist, wenn es im Hinblick auf den Vergleich geschlossen wird, d.h. wenn sich die Beteiligten von der Absicht haben leiten lassen, daß das Abkommen neben dem Vergleich gelten solle (RGZ 136, 288, 290; BGH LM § 8 VerglO Nr. 2).
  • BVerwG, 23.05.1995 - 1 C 32.92

    Einstandspflicht - Träger der Insolvenzsicherung - Betriebliche Altersversorgung …

    Die insoweit bei Eröffnung des Vergleichsverfahrens auf diesen übergegangenen Ansprüche bestehen nur noch als zwar erfüllbare, aber nicht erzwingbare Naturalobligationen (vgl. RGZ 160, 138; BGH, Urteil vom 28. Juni 1968 - I ZR 142/67 - KTS 1969, 50 [53]).
  • OLG Celle, 10.05.2023 - 14 U 36/20

    Bahnunfall; Haftungseinheit; Zurechnungseinheit; Unfall; Betriebsgefahr; Zur …

    Das Schreiben konnte zwar gem. § 350 HGB entgegen § 781 Satz 2 BGB in elektronischer Form ergehen, weil es für die Beklagte zu 3 ein Handelsgeschäft iSv § 343 Abs. 1 HGB darstellt (…vgl. Staub in: Staub, HGB, 4. Aufl. 2014, § 343, Rn. 3; vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 1968 - I ZR 142/67, juris).
  • BGH, 09.04.1992 - IX ZR 304/90

    Liquidationsvergleich

    Soweit die Schuld erlassen ist, besteht eine natürliche Verbindlichkeit fort, das heißt der erlassene Teil der Forderung ist erfüllbar, aber nicht erzwingbar (Schuld ohne Haftung;… vgl. BGH, Urt. v. 30. Oktober 1967 - VII ZR 31/65, WM 1968, 39, 40; v. 28. Juni 1968 - I ZR 142/67, KTS 1969, 50, 53;… Bley/Mohrbutter, a.a.O. § 82 Rdnr. 15, 16;… Böhlestamschräder/Kilger, a.a.O. § 82 Anm. 3, § 85 Anm. 7;… Baur/Stürner, Zwangsvollstreckungs-, Konkurs- und Vergleichsrecht Bd. II 12. Aufl. S. 350).

    Hinsichtlich des über die Vergleichsquote hinausgehenden Betrages kann er - unbeschadet des Fortbestandes einer natürlichen Verbindlichkeit - von den Gläubigern nicht zur Leistung gezwungen werden, solange die Vergleichsschranken bestehen, also die Bestimmungen der §§ 988, 69 VerglO nicht eingreifen (BGH, Urt. v. 28. Juni 1968 aaO; Senatsurt. v. 21. März 1991, BGHZ 114, 117, 124;… Bley/Mohrbutter, a.a.O. § 82 Rdnr. 15; im Ergebnis ebenso Künne KTS 1971, 235, 240).

  • BGH, 20.10.1986 - II ZR 293/85

    Verrechnung von Forderungen aus debitorischem Girokonto mit Gutschriften im …

    Hiervon abgesehen berücksichtigt die Ansicht von Bley nicht, daß vor dem Vergleichsverfahren zustandegekommene Sonderabkommen nur dann unzulässig und im Vergleichsverfahren nichtig sind, wenn sich die Beteiligten von der Absicht haben leiten lassen, daß das Sonderabkommen neben dem Vergleich gelten solle (RGZ 136, 288, 290;… BGH Urt. vom 8. Februar 1961 - VIII ZR 20/60, WM 1961, 431; BGH Urt. vom 28. Juni 1968 - I ZR 142/67, WM 1968, 1055; Serick, Eigentumsvorbehalt und Sicherungsübertragung Bd. III § 36 II 2 S. 370).
  • BGH, 11.05.1978 - VII ZR 55/77

    Bevorzugung eines Vergleichsgläubigers im Liquidationsvergleich

    Mit Recht nimmt das Berufungsgericht allerdings an, daß die Schuld der Klägerin insoweit als Naturalobligation bestehen geblieben ist, als sie aufgrund des bestätigten Vergleichs erlassen worden war (Senatsurteil vom 30. Oktober 1967 - VII ZR 31/65 - WM 1968, 39, 40; BGH Urteil vom 28. Juni 1968 - I ZR 142/67 = KTS 1969, 50, 53;… Bley/Mohrbutter a.a.O., § 82 Anm. 16 b;… Böhle-Stamschräder a.a.O., § 82 Anm. 3).
  • BVerwG, 23.05.1995 - 1 C 33.92

    Abwendung eines Konkurses durch ein gerichtliches Vergleichsverfahren nach …

    Die insoweit bei Eröffnung des Vergleichsverfahrens auf diesen übergegangenen Ansprüche bestehen nur noch als zwar erfüllbare, aber nicht erzwingbare Naturalobligationen (vgl. RGZ 160, 138; BGH, Urteil vom 28. Juni 1968 - I ZR 142/67 - KTS 1969, 50 ).
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