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Rechtsprechung
   BGH, 02.02.2017 - I ZR 146/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,3055
BGH, 02.02.2017 - I ZR 146/16 (https://dejure.org/2017,3055)
BGH, Entscheidung vom 02.02.2017 - I ZR 146/16 (https://dejure.org/2017,3055)
BGH, Entscheidung vom 02. Februar 2017 - I ZR 146/16 (https://dejure.org/2017,3055)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Zwangsvollstreckung: Klauselerteilung aus einem abgetretenen Anspruch an den Insolvenzverwalter

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 265 Abs 2 ZPO, § 724 ZPO, § 725 ZPO
    Zwangsvollstreckung: Klauselerteilung aus einem abgetretenen Anspruch an den Insolvenzverwalter

  • IWW

    § 732 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § ... 727 Abs. 1 ZPO, § 80 Abs. 1 InsO, § 727 ZPO, § 265 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 325 ZPO, § 265 Abs. 2 ZPO, §§ 724, 725 ZPO, § 767 ZPO, § 733 Abs. 1 ZPO, §§ 767, 768 ZPO, § 11 Abs. 4 RPflG

  • Wolters Kluwer

    Erinnerung gegen die Erteilung einer Rechtsnachfolgeklausel; Insolvenzrechtliche Zuordnung des titulierten Anspruchs auf eidesstattliche Versicherung der Richtigkeit einer Auskunft zum Vermögen

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 727 Abs. 1 ; ZPO § 732 Abs. 1 S. 1
    Erinnerung gegen die Erteilung einer Rechtsnachfolgeklausel; Insolvenzrechtliche Zuordnung des titulierten Anspruchs auf eidesstattliche Versicherung der Richtigkeit einer Auskunft zum Vermögen

  • datenbank.nwb.de

    Zwangsvollstreckung: Klauselerteilung aus einem abgetretenen Anspruch an den Insolvenzverwalter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2017, 542
  • MDR 2017, 560
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.10.1984 - V ZR 218/83

    Grundschuldbestellung zugunsten des Sohnes - §§ 727, 767 ZPO, Unzulässigkeit …

    Auszug aus BGH, 02.02.2017 - I ZR 146/16
    Er behält das Recht zur Zwangsvollstreckung, bis es aufgrund einer Klauselerteilung an den neuen Gläubiger auf diesen übergegangen oder die Zwangsvollstreckung durch den ursprünglichen Gläubiger nach § 767 ZPO für unzulässig erklärt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 26. Oktober 1984 - V ZR 218/83, BGHZ 92, 347, 349;… Münzberg in Stein/Jonas aaO § 727 Rn. 51, 54).

    Dieser Umstand hindert nicht die Klauselerteilung, sondern ist im Wege der Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO geltend zu machen (vgl. BGHZ 92, 347, 349f).

  • BGH, 23.11.1983 - IVa ZR 161/83

    Umschreibung eines Vollstreckungstitels für und gegen den Rechtsnachfolger

    Auszug aus BGH, 02.02.2017 - I ZR 146/16
    Diesem steht daher ein Recht auf die Vollstreckungsklausel gemäß § 727 ZPO jedenfalls dann zu, wenn der alte Gläubiger nicht seinerseits eine vollstreckbare Ausfertigung beansprucht und der Schuldner daher nicht der Gefahr der Doppelvollstreckung ausgesetzt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 1983 - IVa ZR 161/83, NJW 1984, 806;… Assmann in Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl., § 265 Rn. 80).
  • OLG Köln, 06.12.2024 - 15 U 300/24

    Anspruch des Erben auf Herausgabe von Vervielfältigungen von Tonbandaufnahmen aus …

    Etwas anderes folgt auch nicht daraus, dass - worauf unten noch zurückzukommen ist - im Rahmen des systematisch an § 259 Abs. 1 BGB anknüpfenden § 259 Abs. 2 BGB auf der Stufe II einer Stufenklage die Frage nach einem Bestehen eines materiell-rechtlichen Auskunftsanspruchs anerkanntermaßen als solches nicht mehr zu prüfen ist, denn hier geht es allein um den materiell-rechtlichen Herausgabeanspruch, welcher für den Auskunftsanspruch wiederum eine sog. präjudizielle Vorfrage darstellen mag (den Unterschied zwischen der Bindungswirkung bei den Stufen II und III betonend dann etwa auch LG Stuttgart, Teilurteil vom 07.11.2012 - 24 O 467/09, BeckRS 2014, 14987; insofern von BGH - I ZB 60/13 und I ZR 146/16 unberührt), mit dem Vorgenannten aber weiterhin mangels rechtskräftiger Klärung vom Gericht noch zu prüfen ist.
  • BGH, 17.01.2024 - VII ZB 54/21

    Vorliegen der Vollstreckungsvoraussetzungen nach Abtretung und Rückabtretung der …

    Der im Titel genannte Gläubiger behält das Recht zur Zwangsvollstreckung, bis es aufgrund einer Klauselerteilung an den neuen Gläubiger auf diesen übergegangen oder die Zwangsvollstreckung des ursprünglichen Gläubigers nach § 767 ZPO für unzulässig erklärt worden ist (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 2. Februar 2017 - I ZR 146/16, MDR 2017, 542).

    Der im Titel genannte Gläubiger behält das Recht zur Zwangsvollstreckung, bis es aufgrund einer Klauselerteilung an den neuen Gläubiger auf diesen übergegangen oder die Zwangsvollstreckung durch den ursprünglichen Gläubiger nach § 767 ZPO für unzulässig erklärt worden ist (BGH, Beschluss vom 2. Februar 2017 - I ZR 146/16 Rn. 9, MDR 2017, 542).

    Sollte - entgegen dem Vortrag der Gläubigerin - zugunsten der Abtretungsempfänger eine Vollstreckungsklausel nach § 796 Abs. 1, § 727 ZPO erteilt worden sein, ist der Schuldner vor einer doppelten Zwangsvollstreckung dadurch hinreichend geschützt, dass er die Zwangsvollstreckung des ursprünglichen Gläubigers nach § 794 Abs. 1 Nr. 4, § 795 Satz 1, § 767 Abs. 1 ZPO für unzulässig erklären lassen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Februar 2017 - I ZR 146/16 Rn. 10, MDR 2017, 542;… Urteil vom 26. Oktober 1984 - V ZR 218/83, BGHZ 92, 347, juris Rn. 8).

  • BGH, 15.12.2022 - I ZR 135/21

    Insolvenz eines Versicherungsnehmers nach Abtretung einer …

    Der Kläger ist in zulässiger Weise in zweifacher Hinsicht in Prozessstandschaft tätig (vgl. BGH…, Urteil vom 12. März 1986 - VIII ZR 64/85, NJW 1986, 3206 [juris Rn. 16]; Beschluss vom 2. Februar 2017 - I ZR 146/16, ZinsO 2017, 596 [juris Rn. 8]).
  • BGH, 11.08.2026 - VIII ZR 92/26

    Erfolgloser Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung; …

    Rn. 13 bb) Überdies muss die Gläubigerin (vgl. zum Anspruch der Zessionarin auf Erteilung einer Vollstreckungsklausel nach § 727 ZPO BGH, Beschluss vom 2. Februar 2017 - I ZR 146/16, ZInsO 2017, 596 Rn. 7 ff. mwN), da die Beklagte - wie ausgeführt - die zur Abwendung der Zwangsvollstreckung mögliche Sicherheit (§ 711 ZPO) durch Hinterlegung erbracht hat, ihrerseits vor einer Vollstreckung Sicherheit leisten.
  • BayObLG, 11.09.2025 - 101 W 136/24

    Klärungsbedürftigkeit, Gesellschafterbeschluss, Insolvenzgläubiger, …

    Insolvenzverwalter sind, wenn gegen sie vollstreckt werden soll, im Sinn des § 727 ZPO als Rechtsnachfolger anzusehen, soweit der Anspruch das ihrer Verwaltung unterliegende Vermögen betrifft (BGH, Beschluss vom 2. Februar 2017, I ZR 146/16, ZInsO 2017, 596 Rn. 5;… Seibel in Zöller, ZPO, § 727 Rn. 18; auch OLG Hamm…, Beschluss vom 10. Januar 2008, 15 W 343/07, ZIP 2008, 899 [juris Rn. 8]; überholt: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. April 1980, 9 W 42/80, OLGZ 1980, 484).
  • LG Rottweil, 05.04.2022 - 1 T 10/21

    Gläubiger und Titelgläubiger identisch: Keine Rechtsnachfolgeklausel erforderlich

    In diesem Fall wäre eine Titelumschreibung auf ihn erforderlich (vgl. BGH, Beschluss v. 02.02.2017 - I ZR 146/16).

    Soweit die Gläubigerin durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Verfügungsbefugnis über die titulierte Forderung gem. § 80 InsO verloren hätte, müsste dies der Schuldner wiederum im Wege der Vollstreckungsgegenklage geltend machen oder - wie dargestellt - der Insolvenzverwalter die Erteilung einer Klausel nach § 727 ZPO zu seinen Gunsten beantragen (vgl. BGH, Beschluss v. 05.07.2005 - VII ZB 16/05; BGH, Beschluss v. 02.02.2017 - I ZR 146/16; LG München, Beschluss v. 16.08.2017 - 16 T 2094/17; LG Hagen, Beschluss v. 13.02.2020 - 3 T 35/20).

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