Rechtsprechung
| BGH, 30.04.2009 - I ZR 148/07 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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90% Preisnachlass wegen Räumung - Die Nichtangabe der Dauer eines tatsächlich von vornherein befristeten Räumungsverkaufs stellt eine Verletzung der Informationspflichten des § 4 Nr. 4 UWG dar, die den Wettbewerb spürbar beeinträchtigen kann.
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- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Streitgegenständliche Ankündigung eines Preisnachlasses von bis zu 90 Prozent wegen Räumung als Verkaufsförderungsmaßnahme i.S.d. § 4 Nr. 4 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
- kanzlei.biz
Verstoß gegen Transparenzgebot des §4 Nr.4 UWG bei Nichtangabe der Dauer eines befristeten Räumungsverkaufs
- info-it-recht.de
"90% Preisnachlass wegen Räumung" bei von vornherein befristeten Räumungsverkauf
- ra.de
- kanzlei.biz
Verstoß gegen Transparenzgebot des §4 Nr.4 UWG bei Nichtangabe der Dauer eines befristeten Räumungsverkaufs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 3 Abs. 1; UWG § 4 Nr. 4
Wettbewerbswidrigkeit der Werbung mit einem Preisnachlass für einen Räumungsverkauf - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§§ 3, 4 Nr. 4 UWG
Zu der Wettbewerbswidrigkeit eines ohne jegliche Frist ausgewiesenen Räumungsverkaufs - rechtsindex.de (Kurzinformation)
Befristeter Räumungsverkauf muss als solcher zu erkennen sein
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Muss Laufzeit eines Preisnachlasses in der Werbung bekannt gegeben werden?
Verfahrensgang
- LG Essen, 23.11.2005 - 41 O 123/05
- OLG Hamm, 09.01.2007 - 4 U 30/06
- BGH, 30.04.2009 - I ZR 148/07
Papierfundstellen
- MIR 2009, Dok. 225
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 11.09.2008 - I ZR 120/06
Räumungsfinale
Auszug aus BGH, 30.04.2009 - I ZR 148/07
Sie stünde zudem im Widerspruch dazu, dass eine Verkaufsförderungsmaßnahme i.S. des § 4 Nr. 4 UWG nicht zeitlich begrenzt zu sein braucht (vgl. BGH, Urt. v. 11.9.2008 - I ZR 120/06, GRUR 2008, 1114 Tz. 13 = WRP 2008, 1508 - Räumungsfinale).Das in dieser Bestimmung geregelte Transparenzgebot gilt im Übrigen - wie sich ebenfalls aus der Senatsentscheidung "Räumungsfinale" ergibt (BGH GRUR 2008, 1114 Tz. 13) - bereits für die Werbung für die Verkaufsaktion, setzt also kein Anbieten von Waren oder Dienstleistungen im Sinne der Preisangabenverordnung voraus.
Die Beklagte hätte diesen Zeitpunkt daher gemäß § 4 Nr. 4 UWG auf den Werbeplakaten angeben müssen (BGH GRUR 2008, 1114 Tz. 13 - Räumungsfinale).
- BGH, 11.03.2009 - I ZR 194/06
Geld-zurück-Garantie II
Auszug aus BGH, 30.04.2009 - I ZR 148/07
Demgegenüber ist für den Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten allein die Rechtslage zum Zeitpunkt der Abmahnung maßgeblich (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urt. v. 11.3.2009 - I ZR 194/06, WRP 2009, 1229 Tz. 13 - Geldzurück-Garantie II).Die in § 4 Nr. 4 UWG vorgesehene Pflicht, über die Bedingungen der Inanspruchnahme von Verkaufsförderungsmaßnahmen zu informieren, steht mit der Richtlinie in Einklang (BGH WRP 2009, 1229 Tz. 16-19 - Geldzurück-Garantie II).
- OLG Köln, 09.09.2005 - 6 U 96/05
Sonderpreis mit Zugabe "solange der Vorrat reicht" - unklare Bedingungen bei …
Auszug aus BGH, 30.04.2009 - I ZR 148/07
Die Frage, ob eine Verletzung der in § 4 Nr. 4 UWG vorgeschriebenen Informationspflichten den Wettbewerb nicht nur unerheblich beeinträchtigt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. OLG Köln GRUR-RR 2006, 57, 59; OLG Naumburg GRUR-RR 2007, 159, 160;… Köhler in Hefermehl/Köhler/ Bornkamm, UWG, 27. Aufl., § 4 Rdn. 4.19;… Seichter in Ullmann, jurisPK-UWG, 2. Aufl., § 4 Nr. 4 Rdn. 47). - OLG Naumburg, 09.06.2006 - 10 U 13/06
Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit des Rabattsystems einer Apotheke - …
Auszug aus BGH, 30.04.2009 - I ZR 148/07
Die Frage, ob eine Verletzung der in § 4 Nr. 4 UWG vorgeschriebenen Informationspflichten den Wettbewerb nicht nur unerheblich beeinträchtigt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. OLG Köln GRUR-RR 2006, 57, 59; OLG Naumburg GRUR-RR 2007, 159, 160;… Köhler in Hefermehl/Köhler/ Bornkamm, UWG, 27. Aufl., § 4 Rdn. 4.19;… Seichter in Ullmann, jurisPK-UWG, 2. Aufl., § 4 Nr. 4 Rdn. 47).
- BGH, 10.12.2009 - I ZR 195/07
Preisnachlass nur für Vorratsware
Die in § 4 Nr. 4 UWG vorgesehene Pflicht, über die Bedingungen der Inanspruchnahme von Verkaufsförderungsmaßnahmen zu informieren, steht mit der Richtlinie 2005/29/EG in Einklang (BGH GRUR 2009, 1064 Tz. 16-19 - Geld-zurück-Garantie II; Urt. v. 30.4. 2009 - I ZR 148/07, juris Tz. 11). - OLG Bamberg, 22.06.2016 - 3 U 18/16
Bedingungen einer Verkaufsförderungsmaßnahme - Sternchenhinweis in Printwerbung …
Die in § 4 Nr. 4 UWG 2008 vorgesehene Pflicht, über die Bedingungen der Inanspruchnahme von Verkaufsförderungsmaßnahmen zu informieren, stand nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs mit der Richtlinie 2005/29/EG in Einklang (BGH GRUR 2010, 649 Tz. 15 - Preisnachlass nur für Vorratsware; ausführlich in GRUR 2009, 1064 Tz. 16-19 -Geld-zurück-Garantie II; Urt. v. 30.04.2009 - I ZR 148/07, juris Tz. 11).
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