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Rechtsprechung
   BGH, 29.11.1984 - I ZR 149/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,840
BGH, 29.11.1984 - I ZR 149/82 (https://dejure.org/1984,840)
BGH, Entscheidung vom 29.11.1984 - I ZR 149/82 (https://dejure.org/1984,840)
BGH, Entscheidung vom 29. November 1984 - I ZR 149/82 (https://dejure.org/1984,840)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    - Agip -, AA des TStH, SB-Betrieb, Umstellung des Tankbetriebes auf SB, Mitursächlichkeit des HV für die Neukundenwerbung, Offenhalten der Station

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 862 (Ls.)
  • MDR 1985, 645
  • BB 1985, 353
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.11.1984 - I ZR 79/82

    Ausgleichsanspruch eines Tankstellen-Handelsvertreters

    Auszug aus BGH, 29.11.1984 - I ZR 149/82
    Davon ist der Senat auch in seinem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 15. November 1984 - I ZR 79/82 - ausgegangen.

    Das Berufungsgericht wird zu prüfen haben, ob es mit dem Landgericht die von diesem insoweit getroffenen Feststellungen als ausreichend erachtet oder ob es weitere Beweiserhebungen für erforderlich hält; dabei könnte es ausreichen, daß das Berufungsgericht eine Auswahl der zu vernehmenden Kunden trifft und diese nach § 377 Abs. 3 und 4 ZPO schriftlich anhört (vgl. dazu und zu den weiteren Voraussetzungen des Unternehmervorteils im Falle des Betriebs einer Selbstbedienungstankstelle das Urteil des BGH vom 15. November 1984 - I ZR 79/82).

  • BGH, 21.01.1965 - VII ZR 22/63

    Anforderungen an die Tätigkeit eines Handelsvertreters

    Auszug aus BGH, 29.11.1984 - I ZR 149/82
    Für die Annahme einer Vermittlungstätigkeit ist nicht erforderlich, daß der Handelsvertreter von sich aus an die Kunden herantritt und diese zu einem Geschäftsabschluß zu gewinnen versucht (vgl. BGHZ 43, 108, 113 f [BGH 21.01.1965 - VII ZR 22/63]ür eine Lotto-Annahmestelle;… BGH, Urt. v. 11. März 1982 - I ZR 27/80, LM HGB § 84 Nr. 14 für eine Kaufhauspropagandistin).

    Eine weitere Werbetätigkeit braucht nicht zwingend entfaltet zu werden (vgl. BGHZ 43, 108, 113) [BGH 21.01.1965 - VII ZR 22/63].

  • BGH, 15.10.1964 - VII ZR 150/62

    Ausgleichsanspruch eines Tankstelleninhabers

    Auszug aus BGH, 29.11.1984 - I ZR 149/82
    Diese Annahme entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, wonach der Tankstellenhalter grundsätzlich Handelsvertreter ist, wenn er - wie der Kläger - gegen Provision ständig damit betraut ist, im Namen und für Rechnung einer Treibstoffgesellschaft deren Treib- und Schmierstoffe von einer Tankstelle aus zu verkaufen (vgl. BGHZ 42, 244, 245 m.w.N.).

    Ausgleichsbegründende Geschäftsbeziehungen nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 dieser Bestimmung werden bei dem mit einer besonderen Fluktuation des Kundenkreises verbundenen Tankstellenbetrieb allerdings nur hinsichtlich der Stammkundschaft hergestellt, während die bloß gelegentlich abschließende Laufkundschaft als Grundlage eines Ausgleichsanspruchs ausscheidet (vgl. BGHZ 42, 244, 247).

  • BGH, 11.03.1982 - I ZR 27/80

    Begriff der Vermittlungstätigkeit

    Auszug aus BGH, 29.11.1984 - I ZR 149/82
    Für die Annahme einer Vermittlungstätigkeit ist nicht erforderlich, daß der Handelsvertreter von sich aus an die Kunden herantritt und diese zu einem Geschäftsabschluß zu gewinnen versucht (vgl. BGHZ 43, 108, 113 f [BGH 21.01.1965 - VII ZR 22/63]ür eine Lotto-Annahmestelle; BGH, Urt. v. 11. März 1982 - I ZR 27/80, LM HGB § 84 Nr. 14 für eine Kaufhauspropagandistin).
  • BGH, 04.06.1975 - I ZR 130/73

    Geltendmachung eines Ausgleichsanspruchs eines Bezirksstellenleiters von Toto- …

    Auszug aus BGH, 29.11.1984 - I ZR 149/82
    Die Beklagte übersieht auch, daß es dafür ohne Belang ist, ob die Kunden ausschließlich oder überwiegend durch die Tätigkeit des Handelsvertreters geworben worden sind; es reicht vielmehr auf, daß der Handelsvertreter hierbei wesentlich mitgewirkt hat (vgl. BGH, Urt. v. 4. Juni 1975 - I ZR 130/73, LM HGB § 89 b Nr. 48 für einen Toto- und Lotto-Bezirksstellenleiter).
  • BGH, 12.09.2007 - VIII ZR 194/06

    Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters nach Vertragsbeendigung: Bestimmung des …

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Verkaufsbemühungen des Tankstellenhalters durch eine von der Lage der Tankstelle oder der Marke des Produkts, aber auch dann, wenn diese durch eine von dem Preis des Kraftstoffs ausgehende "Sogwirkung" in nicht unerheblichem Maße gefördert werden (vgl. BGH, Urteil vom 29. November 1984 - I ZR 149/82, BB 1985, 353, unter II 2).
  • BGH, 06.08.1997 - VIII ZR 92/96

    Berechnung des Ausgleichsanspruchs eines Tankstellenhalters

    Das Berufungsgericht ist weiter im Ansatz zutreffend davon ausgegangen, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 42, 244, 247; Urteil vom 29. November 1984 - I ZR 149/82 = BB 1985, 353 unter III) zur Berechnung des Ausgleichsbetrages von dem Provisionsanteil für werbende Tätigkeit wegen der besonderen Fluktuation des Kundenkreises beim Tankstellenbetrieb nur der Teil zu berücksichtigen ist, den der Tankstellenhalter für Umsätze mit Stammkunden erhalten hat, weil nur mit diesen Kunden eine Geschäftsverbindung im Sinne von § 89 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HGB besteht.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 42, 244, 247; Urteil vom 29. November 1984 aaO) ist die "Stammkundschaft" von der übrigen "unzuverlässigen, nicht zu erfassenden Kundschaft", der nur gelegentlich abschließenden "Laufkundschaft", abzugrenzen.

    Dafür genügt aber eine bloße Mitursächlichkeit der Tätigkeit des Handelsvertreters, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 29. November 1984 aaO unter II 1 und 2) bei einer Selbstbedienungstankstelle schon dann gegeben ist, wenn der Tankstellenhalter die Tankstelle offen und die Vorrichtungen zur Abgabe von Kraftstoffen betriebsbereit hält.

  • BGH, 06.08.1997 - VIII ZR 150/96

    Ausgleichsanspruch eines Tankstellenhalters

    Rechtsfehlerfrei ist der Ausgangspunkt des Berufungsgerichts, daß der Berechnung des Ausgleichsanspruchs eines Tankstellenhalters die letzte Jahresprovision im Treib- und Schmierstoffgeschäft zugrunde zu legen und davon nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 42, 244, 247; Urteil vom 29. November 1984 - I ZR 149/82 = BB 1985, 353 unter III) wegen der besonderen Fluktuation des Kundenkreises beim Tankstellenbetrieb nur der Teil zu berücksichtigen ist, den er für Umsätze mit Stammkunden erhalten hat, weil nur mit diesen Kunden eine Geschäftsverbindung im Sinne von § 89 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HGB besteht.

    Entgegen der Ansicht der Revision hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 29. November 1984 (aaO unter II 1 und 2) das Offenhalten einer Tankstelle nicht nur als mitursächliche und damit ausreichende Vermittlungstätigkeit im Sinne von § 84 HGB angesehen, sondern zugleich ausgesprochen, daß diese Mitursächlichkeit bei der Vermittlungstätigkeit auch für die Werbetätigkeit im Sinne des § 89 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HGB ausreicht.

  • BGH, 21.04.2010 - VIII ZR 108/09

    Ausgleichsanspruch eines Tankstellenhalters im Shopgeschäft: Begriff des …

    Rn. 31 a) Beim Ausgleichsanspruch eines Tankstellenhalters kann ein Billigkeitsabschlag gerechtfertigt sein, wenn dessen Verkaufsbemühungen durch eine von der Lage der Tankstelle oder der Marke des Produkts ausgehende "Sogwirkung" in nicht unerheblichem Maße gefördert werden (…vgl. Senatsurteile vom 11. November 2009, aaO, Tz. 44;… vom 15. Juli 2009, aaO, Tz. 28, …und vom 12. September 2007, aaO, Tz. 53; BGH, Urteil vom 29. November 1984 - I ZR 149/82, BB 1985, 353, unter II 2).
  • BGH, 11.11.2009 - VIII ZR 249/08

    Berechnung des Handelsvertreterausgleichsanspruchs eines Tankstellenhalters

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn dessen Verkaufsbemühungen durch eine von der Lage der Tankstelle oder der Marke des Produkts ausgehende "Sogwirkung" in nicht unerheblichem Maße gefördert werden (…vgl. Senatsurteile vom 15. Juli 2009, aaO, Tz. 28, …und vom 12. September 2007, aaO, Tz. 53; BGH, Urteil vom 29. November 1984 - I ZR 149/82, BB 1985, 353, unter II 2).
  • BFH, 30.06.2005 - III R 76/03

    Selbständigen Tankstellenverwaltern zum Betrieb überlassene Tankstellen keine …

    Auch beim Verkauf in Form der Selbstbedienung kommt es zu Vermittlungstätigkeiten der Tankstellenverwalter, weil die Kunden die Tankstelle nicht allein wegen deren Lage sowie der Marke und des Preises der Kraftstoffe auswählen, sondern ihre Wahl auch dadurch beeinflusst wird, wie der Tankstellenverwalter die Tankstelle führt und welche weiteren Leistungen er anbietet (vgl. BGH-Urteil vom 29. November 1984 I ZR 149/82, Der Betrieb --DB-- 1985, 748).
  • BGH, 02.07.1987 - I ZR 188/85

    Voraussetzungen und Höhe des Ausgleichsanspruchs eines Kfz-Eigenhändlers

    Das genügt zwar im allgemeinen für die Zubilligung eines Ausgleichs (vgl. Urt. v. 29. November 1984 - I ZR 149/82, BB 1985, 353 = HVR 599); doch entspricht es meist der Billigkeit, bei der Bemessung des Ausgleichsanspruchs zu berücksichtigen, daß die Verkaufsbemühungen des Eigenhändlers durch die von der Marke ausgehende Sogwirkung in nicht unerheblichem Ausmaß gefördert werden.
  • BGH, 15.07.2009 - VIII ZR 171/08

    Zur Berechnung des Handelsvertreter- ausgleichsanspruchs eines Tankstellenhalters

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Verkaufsbemühungen des Tankstellenhalters durch eine von der Lage der Tankstelle oder der Marke des Produkts ausgehende "Sogwirkung" in nicht unerheblichem Maße gefördert werden (…vgl. Senatsurteil vom 12. September 2007, aaO, Tz. 53; BGH, Urteil vom 29. November 1984 - I ZR 149/82, BB 1985, 353, unter II 2).
  • BGH, 15.04.1986 - KVR 3/85

    EH-Partner-Vertrag; Weisungsrecht des Unternehmers gegenüber einem …

    So ist es keineswegs ein Einzelfall, daß Waren des täglichen Bedarfs durch Handelsvertreter an Letztverbraucher vertrieben werden (vgl. etwa BGH NJW 1985, 859 zum Vertrieb von Haushaltsgeräten an Letztverbraucher); ebensowenig ist es außergewöhnlich, daß Handelsvertretertätigkeit und Einzelhandel in einer Hand zusammenfallen (…vgl. die Tankstellenhalterverträge, BGH a.a.O. - Shell-Tankstelle; BGH BB 1981, 871; BGH NJW 1985, 860; 1985, 862;… BGH, Urt. v. 20. Februar 1986 - I ZR 105/84 - Konzertkartenvertrieb durch Zigarrenhändler) oder die Handelsvertretertätigkeit in einem Geschäftslokal oder Ladengeschäft ausgeübt wird (vgl. BGH NJW 1974, 1242 - Reisebüro; BB 1982, 2008 - Reisebüro; BGHZ 59, 87 - Lotto-, Toto-Annahmestelle;… BGH, Urt. v. 20. Februar 1986 - I ZR 105/84).
  • BFH, 30.06.2005 - III R 47/03

    Selbständigen Tankstellenverwaltern zum Betrieb überlassene Tankstellen keine …

    Auch beim Verkauf in Form der Selbstbedienung kommt es zu Vermittlungstätigkeiten der Tankstellenverwalter, weil die Kunden die Tankstelle nicht allein wegen deren Lage sowie der Marke und des Preises der Kraftstoffe auswählen, sondern ihre Wahl auch dadurch beeinflusst wird, wie der Tankstellenverwalter die Tankstelle führt und welche weiteren Leistungen er anbietet (vgl. BGH-Urteil vom 29. November 1984 I ZR 149/82, Der Betrieb --DB-- 1985, 748).
  • BGH, 06.08.1997 - VIII ZR 91/96

    Ausgleichsanspruch eines Tankstellenpächters

  • BGH, 06.08.1997 - VIII ZR 90/96

    Ausgleichsanspruch eines Tankstellenpächters

  • LAG Hamm, 27.11.2003 - 4 Sa 767/03

    Betriebsbedingte Kündigung bei Zustandekommen eines Interessenausgleichs mit …

  • BGH, 16.01.1986 - I ZR 223/83

    Ausgleichsanspruch des Eigenhändlers; Berücksichtigung von Direktgeschäften

  • BGH, 02.07.1987 - I ZR 189/85

    Klage eines Vertragshändlers für Personenkraftwagen auf Zahlung eines …

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