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Weitere Entscheidung unten: BGH, 05.02.2009

Rechtsprechung
   BGH, 26.02.2009 - I ZR 155/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,7625
BGH, 26.02.2009 - I ZR 155/07 (https://dejure.org/2009,7625)
BGH, Entscheidung vom 26.02.2009 - I ZR 155/07 (https://dejure.org/2009,7625)
BGH, Entscheidung vom 26. Februar 2009 - I ZR 155/07 (https://dejure.org/2009,7625)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Abgabe eines wirksamen Geständnisses durch eine nicht postulationsfähige Partei in einem Verfahren mit Anwaltszwang

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen der Erklärung einer Partei in der mündlichen Anhörung im Anwaltsprozess

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1272
  • GRUR-RR 2009, 398
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.02.2006 - VI ZR 20/05

    Haftung der Beteiligten an einem "Rempeltanz"

    Auszug aus BGH, 26.02.2009 - I ZR 155/07
    Einer Erklärung, die eine Partei bei ihrer persönlichen Anhörung gemäß § 137 Abs. 4 ZPO oder § 141 ZPO in der mündlichen Verhandlung abgibt, kann nicht die Wirkung eines Geständnisses beigemessen werden (BGH, Urt. v. 7.2.2006 - VI ZR 20/05, NJW-RR 2006, 672, 673; OLG Hamm NJW-RR 1997, 999; a.A. OLG Brandenburg OLG-Rep 1997, 326, 327).

    Darüber hinaus kann in einem Verfahren mit Anwaltszwang die nicht postulationsfähige Partei - wie hier der Beklagte - kein wirksames Geständnis abgeben; jedenfalls wäre eine derartige Erklärung einer Partei, soweit sie von den Erklärungen des Prozessbevollmächtigen abweicht, vom Gericht frei zu würdigen (BGH NJW-RR 2006, 672, 673 m.w.N.).

  • BGH, 14.03.1995 - VI ZR 122/94

    Geständniswirkung von Erklärungen einer Partei im Rahmen der Parteivernehmung

    Auszug aus BGH, 26.02.2009 - I ZR 155/07
    Eine solche Erklärung hat keine weiterreichende Wirkung als eine Parteierklärung bei einer Parteivernehmung gemäß § 445 ZPO, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht als Geständnis gewertet werden kann (BGHZ 129, 108, 109 ff.).
  • OLG Hamm, 28.12.1995 - 31 U 117/94
    Auszug aus BGH, 26.02.2009 - I ZR 155/07
    Einer Erklärung, die eine Partei bei ihrer persönlichen Anhörung gemäß § 137 Abs. 4 ZPO oder § 141 ZPO in der mündlichen Verhandlung abgibt, kann nicht die Wirkung eines Geständnisses beigemessen werden (…BGH, Urt. v. 7.2.2006 - VI ZR 20/05, NJW-RR 2006, 672, 673; OLG Hamm NJW-RR 1997, 999; a.A. OLG Brandenburg OLG-Rep 1997, 326, 327).
  • BAG, 28.08.2019 - 10 AZR 549/18

    Verzugszinsen auf Sozialkassenbeiträge

    Im Weg der freien Überzeugungsbildung nach § 286 ZPO war es möglich, die vom Beklagten eingeführten Tatsachen zu berücksichtigen (vgl. BGH 26. Februar 2009 - I ZR 155/07 - Rn. 10;… Zöller/Greger ZPO 32. Aufl. § 288 Rn. 3a).
  • OLG Nürnberg, 06.04.2021 - 3 U 2801/19

    Was ist, wenn der Fußballspieler nicht will?

    Einer Erklärung, die eine Partei bei ihrer persönlichen Anhörung in der mündlichen Verhandlung abgibt, kann daher nicht die Wirkung eines Geständnisses beigemessen werden (BGH, Urteil vom 26.02.2009 - I ZR 155/07, NJW-RR 2009, 1272, Rn. 8, 10).
  • OLG Hamm, 21.06.2024 - 7 U 154/23

    Erfordernis einer konkret individuellen Darlegung der über den Kontrollverlust …

    Der Senat hält zudem weiter daran fest, dass es einer konkret individuellen Darlegung der über den Kontrollverlust hinausgehenden, kausal auf das Scraping zurückzuführenden persönlichen Beeinträchtigungen bedarf (vgl. Senat…, Urteil vom 15.08.2023 - 7 U 19/23, GRUR-RS 2023, 22505 = juris Rn. 164 f.), die im Zweifel im Rahmen einer persönlichen Anhörung nach § 141 ZPO im Hinblick auf die Beweislast des Klägers zur Überzeugung des Gerichts nach § 286 ZPO - hier gar widerlegt - festzustellen sind (BGH…, Beschluss vom 25.10.2022 - VI ZR 382/21, BeckRS 2022, 35153 Rn. 13, 15; BGH, Urteil vom 26.02.2009 - I ZR 155/07, BeckRS 2009, 9695 Rn. 8).

    Rn. 54 In Würdigung der (fehlenden) Angaben der Klägerin im Rahmen ihrer persönlichen Anhörung zu inneren Empfindungen in Abweichung zum schriftsätzlichen Vortrag (vgl. zu dieser Vorgehensweise BGH Beschl. v. 25.10.2022 - VI ZR 382/21, BeckRS 2022, 35153 Rn. 15 sowie BGH Urt. v. 26.2.2009 - I ZR 155/07, BeckRS 2009, 9695 Rn. 8) ist der Senat davon überzeugt, dass ein immaterieller Schaden in Form der Befürchtung der missbräuchlichen Datenverwendung mit negativen Folgen bei der Klägerin nicht vorliegt.

  • OLG Hamm, 05.11.2024 - 7 U 83/24

    Erfolglose Klage nach Scraping-Vorfall bei Facebook

    Rn. 48 Soweit sich infolgedessen schriftsätzlicher Klage- und Berufungsvortrag zum sensiblen und zurückhaltenden Umgang mit den eigenen Kontaktdaten, namentlich der Telefonnummer, mit den Angaben der Klägerin im Rahmen ihrer persönlichen Anhörung nicht in Einklang bringen lassen, hatte der Senat dies zu würdigen (…st. Rspr. BGH Beschl. v. 25.10.2022 - VI ZR 382/21, BeckRS 2022, 35153 Rn. 15;… BGH Urt. v. 17.2.2010 - IV ZR 259/08, VersR 2010, 473 Rn. 17; BGH Urt. v. 26.2.2009 - I ZR 155/07, BeckRS 2009, 9695 Rn. 8;… BGH Urt. v. 7.2.2006 - VI ZR 20/05, NJW-RR 2006, 672 Rn. 7;… BGH Urt. v. 1.3.1957 - VIII ZR 286/56, BeckRS 1957, 31194675 Ls.). Angesichts der Pauschalität des schriftsätzlichen Vortrags hegt der Senat keinerlei vernünftige Zweifel, dass die persönlichen Angaben der Klägerin zugrundezulegen sind.
  • OLG Hamm, 22.11.2024 - 25 U 33/24

    Anforderungen an Schutzmaßnahmen gegen Scraping-Vorfälle

    Rn. 156 In Würdigung der fehlenden Angaben der Klägerin im Rahmen ihrer persönlichen Anhörung zu inneren Empfindungen in Abweichung zum schriftsätzlichen Vortrag (vgl. BGH BeckRS 2022, 35153; BGH BeckRS 2009, 9695) ist der Senat zu der Überzeugung gelangt, dass ein immaterieller Schaden in Form der Befürchtung der missbräuchlichen Datenverwendung mit negativen Folgen bei der Klägerin nicht vorliegt.
  • OLG Saarbrücken, 12.09.2012 - 1 U 5/11

    Höhe des Schmerzensgeldes bei einem ärztlichen Kunstfehler bei Einbau einer …

    Es kommt hinzu, dass auch der Beklagte zu 2) bei seiner Anhörung in der mündlichen Verhandlung am 07.06.2010 erklärt hat, dass ihm am Ende des Fräsvorganges sehr wohl bewusst gewesen sei, dass zu viel Knochensubstanz verloren gegangen und er sich diesbezüglich der nachteiligen Folgen für die Patientin durchaus bewusst gewesen sei (Bl. 100 d.A.), auch wenn diese Erklärung nicht als Geständnis im Sinne des § 288 ZPO gewertet werden kann (vgl. BGH, NJW-RR 2009, 1272, 1273).
  • OLG Köln, 20.12.2018 - 3 U 19/18
    Weicht der mündliche Vortrag der Partei von ihrem schriftsätzlichen Sachvortrag ab, ist dies vom Prozessgericht als Inbegriff der mündlichen Verhandlung frei zu würdigen (…Zöller-Greger, a.a.O., § 288 Rn. 3c in Verbindung mit Rn. 3b; BGH NJW-RR 2009, 1272; BGH VersR 2006, 663).
  • OLG Hamm, 05.11.2024 - 7 U 52/24

    Erfolglose Klage nach Scraping-Vorfall bei Facebook

    Rn. 57 Soweit sich infolgedessen schriftsätzlicher Klage- und Berufungsvortrag zum sensiblen und zurückhaltenden Umgang mit den eigenen Kontaktdaten, namentlich der Telefonnummer, mit den Angaben der Klägerin im Rahmen ihrer persönlichen Anhörung nicht in Einklang bringen lassen, hatte der Senat dies zu würdigen (…st. Rspr. BGH Beschl. v. 25.10.2022 - VI ZR 382/21, BeckRS 2022, 35153 Rn. 15;… BGH Urt. v. 17.2.2010 - IV ZR 259/08, VersR 2010, 473 Rn. 17; BGH Urt. v. 26.2.2009 - I ZR 155/07, BeckRS 2009, 9695 Rn. 8;… BGH Urt. v. 7.2.2006 - VI ZR 20/05, NJW-RR 2006, 672 Rn. 7;… BGH Urt. v. 1.3.1957 - VIII ZR 286/56, BeckRS 1957, 31194675 Ls.).
  • OLG Köln, 20.12.2018 - 3 U 19/18 U 45/18
    Weicht der mündliche Vortrag der Partei von ihrem schriftsätzlichen Sachvortrag ab, ist dies vom Prozessgericht als Inbegriff der mündlichen Verhandlung frei zu würdigen (…Zöller-Greger, a.a.O., § 288 Rn. 3c in Verbindung mit Rn. 3b; BGH NJW-RR 2009, 1272 ; BGH VersR 2006, 663 ).
  • OLG Hamm, 05.08.2024 - 7 U 57/24

    Verpflichtung eines einen Lkw Überholenden zum Ausschluss jeder Behinderung des …

    Rn. 23 f) Von der Richtigkeit der Angaben der Beklagten zu 2 zum Ursprung und Ziel ihrer Fahrt hat sich das Landgericht hingegen aufgrund der nach § 141 ZPO durchgeführten persönlichen Anhörung (Protokoll vom 04.04.2024 Seite 1 f., eGA I-519 f.) überzeugt gezeigt und dies treffend in die Überzeugungsbildung nach § 286 ZPO einfließen lassen (…vgl. dazu nur BGH Beschl. v. 25.10.2022 - VI ZR 382/21, BeckRS 2022, 35153 Rn. 13, 15; BGH Urt. v. 26.2.2009 - I ZR 155/07, BeckRS 2009, 9695 Rn. 8;… Senat Urt. v. 21.6.2024 - 7 U 154/23, GRUR-RS 2024, 16856 = juris Rn. 38 f.).
  • OLG Brandenburg, 15.02.2012 - 4 U 146/11

    Übertragung des mittelbaren Besitzes durch Abtretung des schuldrechtlichen …

  • OLG Frankfurt, 11.03.2026 - 14 U 128/25

    Autorisierung eines Zahlungsvorgangs im Push-TAN-Verfahren auf telefonisches …

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   BGH, 05.02.2009 - I ZR 155/07   

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BGH, 05.02.2009 - I ZR 155/07 (https://dejure.org/2009,32274)
BGH, Entscheidung vom 05.02.2009 - I ZR 155/07 (https://dejure.org/2009,32274)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.02.2006 - VI ZR 20/05

    Haftung der Beteiligten an einem "Rempeltanz"

    Auszug aus BGH, 05.02.2009 - I ZR 155/07
    Einer Erklärung, die eine Partei bei ihrer persönlichen Anhörung gemäß § 137 Abs. 4 ZPO oder § 141 ZPO in der mündlichen Verhandlung abgibt, kann nicht die Wirkung eines Geständnisses beigemessen werden (BGH, Urt. v. 7.2.2006 - VI ZR 20/05, NJW-RR 2006, 672, 673; OLG Hamm NJW-RR 1997, 999 ; a.A. OLG Brandenburg OLG-Rep 1997, 326, 327).

    Darüber hinaus kann in einem Verfahren mit Anwaltszwang die nicht postulationsfähige Partei - wie hier der Beklagte - kein wirksames Geständnis abgeben; jedenfalls wäre eine derartige Erklärung einer Partei, soweit sie von den Erklärungen des Prozessbevollmächtigen abweicht, vom Gericht frei zu würdigen (BGH NJW-RR 2006, 672, 673 m.w.N.).

  • BGH, 14.03.1995 - VI ZR 122/94

    Geständniswirkung von Erklärungen einer Partei im Rahmen der Parteivernehmung

    Auszug aus BGH, 05.02.2009 - I ZR 155/07
    Eine solche Erklärung hat keine weiterreichende Wirkung als eine Parteierklärung bei einer Parteivernehmung gemäß § 445 ZPO, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht als Geständnis gewertet werden kann (BGHZ 129, 108, 109 ff.) .
  • OLG Hamm, 28.12.1995 - 31 U 117/94
    Auszug aus BGH, 05.02.2009 - I ZR 155/07
    Einer Erklärung, die eine Partei bei ihrer persönlichen Anhörung gemäß § 137 Abs. 4 ZPO oder § 141 ZPO in der mündlichen Verhandlung abgibt, kann nicht die Wirkung eines Geständnisses beigemessen werden (…BGH, Urt. v. 7.2.2006 - VI ZR 20/05, NJW-RR 2006, 672, 673; OLG Hamm NJW-RR 1997, 999 ; a.A. OLG Brandenburg OLG-Rep 1997, 326, 327).
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