Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BGH, 25.04.2012 - I ZR 156/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,31286
BGH, 25.04.2012 - I ZR 156/10 (https://dejure.org/2012,31286)
BGH, Entscheidung vom 25.04.2012 - I ZR 156/10 (https://dejure.org/2012,31286)
BGH, Entscheidung vom 25. April 2012 - I ZR 156/10 (https://dejure.org/2012,31286)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,31286) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (17)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Orion

    MarkenG § 26

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die einmalige Belieferung eines Händlers kann für die rechtserhaltende Nutzung einer Marke ausreichen

  • openjur.de

    § 26 MarkenG
    Orion

  • bundesgerichtshof.de PDF

    Orion

  • rechtsinformationen.bund.de

    Markenlöschungsverfahren: Rechtserhaltende Benutzung einer Marke bei Auslieferung entsprechend gekennzeichneter ausländischer Ware an einen einzelnen deutschen Empfänger und ausschließlicher Weiterveräußerung im Ausland - Orion

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Orion

    § 26 MarkenG
    Markenlöschungsverfahren: Rechtserhaltende Benutzung einer Marke bei Auslieferung entsprechend gekennzeichneter ausländischer Ware an einen einzelnen deutschen Empfänger und ausschließlicher Weiterveräußerung im Ausland - Orion

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit des Vorliegens einer ernsthaften Benutzung einer Marke bei einem einzigen Liefervertrag mit einem einzelnen Kunden

  • kanzlei.biz

    Orion

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 26
    Möglichkeit des Vorliegens einer ernsthaften Benutzung einer Marke bei einem einzigen Liefervertrag mit einem einzelnen Kunden

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Orion

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Markenrecht - Ein einziger Liefervertrag genügt für Benutzung einer Marke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Rechtserhalten Benutzung einer Marke durch einen einzigen Liefervertrag bei entsprechendem Umfang - Orion

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Markennutzung

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Liefervertrag mit einzelnem Kunden kann für ernsthafte Benutzung einer Marke ausreichen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Liefervertrag mit einzelnem Kunden kann bereits für ernsthafte Benutzung einer Marke ausreichen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rechtserhaltende Markenbenutzung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2012, 1261
  • K&R 2013, 51
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (30)Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 11.03.2003 - C-40/01

    Ansul - Marken -Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 12 Absatz 1 - Verfall der Rechte …

    Auszug aus BGH, 25.04.2012 - I ZR 156/10
    Rn. 12 b) Die rechtserhaltende Benutzung setzt voraus, dass die Marke für die Waren oder Dienstleistungen verwendet wird, für die sie geschützt ist, um für diese Produkte einen Absatzmarkt zu erschließen oder zu sichern (vgl. EuGH, Urteil vom 11. März 2003 - C40/01, Slg. 2003, I2439 = GRUR 2003, 425 Rn. 43 - Ansul/Ajax;… Urteil vom 15. Januar 2009 - C495/07, Slg. 2009, I137 = GRUR 2009, 410 Rn. 18 - Silberquelle/Maselli; BGH…, Urteil vom 9. Juni 2011 - I ZR 41/10, GRUR 2012, 180 Rn. 42 = WRP 2012, 980 - Werbegeschenke, mwN).

    Dies steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, wonach die Frage der rechtserhaltenden Benutzung anhand sämtlicher relevanter Umstände zu prüfen ist, wobei insbesondere die Art der Ware oder Dienstleistung sowie der Umfang und die Häufigkeit der Benutzung der Marke wesentlich sind (EuGH, GRUR 2003, 425 Rn. 43 - Ansul/Ajax).

    Zwar können Verwendungen, die in dem betreffenden Wirtschaftszweig nicht als gerechtfertigt anzusehen sind, um Marktanteile für die durch die Marke geschützten Waren oder Dienstleistungen zu behalten oder zu gewinnen, gegen eine ernsthafte Benutzung sprechen (vgl. EuGH, GRUR 2003, 425 Rn. 43 - Ansul/Ajax).

  • BGH, 10.04.2008 - I ZR 167/05

    LOTTOCARD

    Auszug aus BGH, 25.04.2012 - I ZR 156/10
    Den Beklagten kann aber nach dem auch im Prozessrecht geltenden Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) eine prozessuale Erklärungspflicht treffen, wenn der Löschungskläger keine genaue Kenntnis von den Umständen der Benutzung der Marke hat und auch nicht über die Möglichkeit verfügt, den Sachverhalt von sich aus aufzuklären (BGH, Urteil vom 10. April 2008 - I ZR 167/05, GRUR 2009, 60 Rn. 37 = WRP 2008, 1544 - LOTTOCARD mwN).

    Die Benutzung muss also erfolgen, um im Inland Marktanteile für die durch die Marke geschützten Waren oder Dienstleistungen zu behalten oder zu gewinnen (vgl. BGH, GRUR 2009, 60 Rn. 37 = WRP 2008, 1544 - LOTTOCARD).

  • EuGH, 09.11.2006 - C-281/05

    Montex Holdings - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Recht des Inhabers einer …

    Auszug aus BGH, 25.04.2012 - I ZR 156/10
    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass es keine rechtsverletzende Benutzung einer Marke in einem Mitgliedstaat der Union darstellt, wenn eine mit der Marke gekennzeichnete Ware lediglich durch das Gebiet dieses Mitgliedstaats in einen Drittstaat befördert wird (EuGH…, Urteil vom 23. Oktober 2003 - C115/02, Slg. 2003, I12705 Rn. 27 = GRUR Int. 2004, 39 - Rioglass; Urteil vom 9. November 2006 - C281/05, Slg. 2006, I-10881 Rn. 19 = GRUR 2007, 146 - Montex Holdings/Diesel).

    Rn. 22 Der Sachverhalt unterscheidet sich dadurch grundlegend von einer zeitweiligen Lagerung von Ware in einem inländischen Zolllager im Zollverschlussverfahren oder der bloßen ungebrochenen Durchfuhr von für einen ausländischen Empfänger bestimmter Ware durch das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (…vgl. EuGH, GRUR Int. 2004, 39 Rn. 27 - Rioglass; GRUR 2007, 146 Rn. 19 f. - Montex Holdings/Diesel;… BGH, GRUR 2007, 875 Rn. 13 - Durchfuhr von Originalware).

  • BGH, 21.03.2007 - I ZR 66/04

    Durchfuhr von Originalware

    Auszug aus BGH, 25.04.2012 - I ZR 156/10
    Rn. 13 Daran fehlt es bei einer bloßen ungebrochenen Durchfuhr, die mit keiner Vermarktung der betreffenden Waren in Deutschland verbunden ist (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2007 - I ZR 66/04, GRUR 2007, 875 Rn. 13 = WRP 2007, 1184 - Durchfuhr von Originalware).

    Rn. 22 Der Sachverhalt unterscheidet sich dadurch grundlegend von einer zeitweiligen Lagerung von Ware in einem inländischen Zolllager im Zollverschlussverfahren oder der bloßen ungebrochenen Durchfuhr von für einen ausländischen Empfänger bestimmter Ware durch das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (…vgl. EuGH, GRUR Int. 2004, 39 Rn. 27 - Rioglass;… GRUR 2007, 146 Rn. 19 f. - Montex Holdings/Diesel; BGH, GRUR 2007, 875 Rn. 13 - Durchfuhr von Originalware).

  • EuGH, 23.10.2003 - C-115/02

    Rioglass und Transremar - "Freier Warenverkehr - Maßnahmen gleicher Wirkung - …

    Auszug aus BGH, 25.04.2012 - I ZR 156/10
    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass es keine rechtsverletzende Benutzung einer Marke in einem Mitgliedstaat der Union darstellt, wenn eine mit der Marke gekennzeichnete Ware lediglich durch das Gebiet dieses Mitgliedstaats in einen Drittstaat befördert wird (EuGH, Urteil vom 23. Oktober 2003 - C115/02, Slg. 2003, I12705 Rn. 27 = GRUR Int. 2004, 39 - Rioglass;… Urteil vom 9. November 2006 - C281/05, Slg. 2006, I-10881 Rn. 19 = GRUR 2007, 146 - Montex Holdings/Diesel).

    Rn. 22 Der Sachverhalt unterscheidet sich dadurch grundlegend von einer zeitweiligen Lagerung von Ware in einem inländischen Zolllager im Zollverschlussverfahren oder der bloßen ungebrochenen Durchfuhr von für einen ausländischen Empfänger bestimmter Ware durch das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (vgl. EuGH, GRUR Int. 2004, 39 Rn. 27 - Rioglass;… GRUR 2007, 146 Rn. 19 f. - Montex Holdings/Diesel;… BGH, GRUR 2007, 875 Rn. 13 - Durchfuhr von Originalware).

  • BGH, 09.06.2011 - I ZR 41/10

    Werbegeschenke

    Auszug aus BGH, 25.04.2012 - I ZR 156/10
    Rn. 12 b) Die rechtserhaltende Benutzung setzt voraus, dass die Marke für die Waren oder Dienstleistungen verwendet wird, für die sie geschützt ist, um für diese Produkte einen Absatzmarkt zu erschließen oder zu sichern (vgl. EuGH…, Urteil vom 11. März 2003 - C40/01, Slg. 2003, I2439 = GRUR 2003, 425 Rn. 43 - Ansul/Ajax;… Urteil vom 15. Januar 2009 - C495/07, Slg. 2009, I137 = GRUR 2009, 410 Rn. 18 - Silberquelle/Maselli; BGH, Urteil vom 9. Juni 2011 - I ZR 41/10, GRUR 2012, 180 Rn. 42 = WRP 2012, 980 - Werbegeschenke, mwN).
  • BGH, 10.10.2002 - I ZR 235/00

    "BIG BERTHA"; Benutzung einer Marke durch Verwendung als Unternehmenskennzeichen; …

    Auszug aus BGH, 25.04.2012 - I ZR 156/10
    Das könnte etwa der Fall sein, wenn mit der Lieferung allein bezweckt wird, ein Überangebot von Waren auf einem bestimmten Markt dadurch zu beseitigen, dass diese Waren in einer einmaligen Aktion zu Schleuderpreisen in einem anderen räumlichen Markt verkauft werden (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 2002 - I ZR 235/00, GRUR 2003, 428, 431 = WRP 2003, 647 - BIG BERTHA).
  • EuGH, 15.01.2009 - C-495/07

    Silberquelle - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Art. 10 und 12 - Verfall - …

    Auszug aus BGH, 25.04.2012 - I ZR 156/10
    Rn. 12 b) Die rechtserhaltende Benutzung setzt voraus, dass die Marke für die Waren oder Dienstleistungen verwendet wird, für die sie geschützt ist, um für diese Produkte einen Absatzmarkt zu erschließen oder zu sichern (vgl. EuGH…, Urteil vom 11. März 2003 - C40/01, Slg. 2003, I2439 = GRUR 2003, 425 Rn. 43 - Ansul/Ajax; Urteil vom 15. Januar 2009 - C495/07, Slg. 2009, I137 = GRUR 2009, 410 Rn. 18 - Silberquelle/Maselli; BGH…, Urteil vom 9. Juni 2011 - I ZR 41/10, GRUR 2012, 180 Rn. 42 = WRP 2012, 980 - Werbegeschenke, mwN).
  • EuG, 08.07.2004 - T-203/02

    Sunrider / OHMI - Espadafor Caba (VITAFRUIT)

    Auszug aus BGH, 25.04.2012 - I ZR 156/10
    Danach kann auch die Belieferung eines einzigen Kunden für eine rechtserhaltende Benutzung ausreichen, wenn sie einen Umfang erreicht, der eine ernsthafte Benutzungsabsicht für einen bestimmten räumlichen Markt erkennen lässt (vgl. EuG, Urteil vom 8. Juli 2004 - T203/02, GRUR Int. 2005, 47 Rn. 48 ff. - Sunrider/HABM).
  • BGH, 14.01.2021 - I ZR 40/20

    STELLA - Markenverfall, Darlegungs- und Beweislast

    Den Beklagten einer Löschungsklage treffe nach dem auch im Prozessrecht geltenden Grundsatz von Treu und Glauben nach § 242 BGB nur eine prozessuale Erklärungspflicht, wenn der Löschungskläger keine genaue Kenntnis von den Umständen der Benutzung der Marke habe und auch nicht über die Möglichkeit verfüge, den Sachverhalt von sich aus aufzuklären (vgl. BGH…, Urteil vom 10. April 2008 - I ZR 167/05, GRUR 2009, 60 Rn. 19 = WRP 2008, 1544 - Lottocard; Urteil vom 25. April 2012 - I ZR 156/10, GRUR 2012, 1261 Rn. 11 = WRP 2012, 1533 - Orion;… Urteil vom 27. November 2014 - I ZR 91/13, GRUR 2015, 685 Rn. 10 = WRP 2015, 874 - STAYER;… Beschluss vom 18. Mai 2017 - I ZR 178/16, MarkenR 2017, 551 Rn. 6, jeweils mwN;… v. Gamm in Büscher/Dittmer/Schiwy aaO § 55 MarkenG, Rn. 10;… Ingerl/Rohnke aaO § 55 Rn. 12;… BeckOK.MarkenR/Kopacek aaO § 55 MarkenG Rn. 11;… Thiering in Ströbele/Hacker/Thiering aaO 13. Aufl., § 55 MarkenG, Rn. 62; Kochendörfer, WRP 2007, 258, 260;… kritisch Hoppe/Dück in Ekey/Bender/Fuchs-Wissemann aaO § 55 MarkenG Rn. 46).
  • BGH, 18.05.2017 - I ZR 178/16

    Markenlöschungsverfahren: Umfang der Markennutzungspflicht

    Rn. 6 1. Rechtlich nicht zu beanstanden ist allerdings die Beurteilung des Berufungsgerichts, die Klägerin habe nach Ausschöpfung der von ihr vorgenommenen Aufklärungsmaßnahmen keine genauen Kenntnisse von den konkreten Benutzungshandlungen der Beklagten erlangen können, so dass der Beklagten eine sekundäre Darlegungslast hinsichtlich etwaiger Benutzungshandlungen im maßgeblichen Zeitraum obliege (vgl. BGH…, Urteil vom 10. April 2008 - I ZR 167/05, GRUR 2009, 60 Rn. 19 = WRP 2008, 1544 - LOTTOCARD; Urteil vom 25. April 2012 - I ZR 156/10, GRUR 2012, 1261 Rn. 11 = WRP 2012, 1533 - Orion;… Urteil vom 27. November 2014 - I ZR 91/13, GRUR 2015, 685 Rn. 10 = WRP 2015, 874 - STAYER; jeweils mwN).

    Dass die Lieferbeziehung nur zu einem Kunden besteht, hindert die Annahme einer ernsthaften Zeichennutzung nicht (vgl. Urteil vom 25. April 2012 - I ZR 156/10, GRUR 2012, 1261 Rn. 17 = WRP 2012, 1533 - Orion).

  • LG Düsseldorf, 02.08.2017 - 2a O 166/16

    Rechtstreit mit Spielzeughersteller: Ferrari verliert Kultmarke Testarossa

    Vielmehr handelt es sich lediglich um Fälle der nicht rechtsverletzenden "Markennennung" (…vgl. Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 14 Rn. 311, m.w.N.), die daher auch keine rechtserhaltenden Benutzungshandlungen darstellen können (vgl. BGH GRUR 2012, 1261 - Orion).

    Da der Begriff der rechtserhaltenden Benutzung jedenfalls nicht weiter ist als derjenige der rechtsverletzenden Benutzung, kann der nicht rechtsverletzende Vertrieb erschöpfter Ware auch keine rechtserhaltende Benutzungshandlung darstellen (vgl. BGH GRUR 2012, 1261 - Orion).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht