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Rechtsprechung
   BGH, 11.06.1954 - I ZR 174/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1954,382
BGH, 11.06.1954 - I ZR 174/52 (https://dejure.org/1954,382)
BGH, Entscheidung vom 11.06.1954 - I ZR 174/52 (https://dejure.org/1954,382)
BGH, Entscheidung vom 11. Juni 1954 - I ZR 174/52 (https://dejure.org/1954,382)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Schutzbereichs prioritätsälterer Klagezeichen (Patrizier-Haus und Dreigiebel-Haus) - Schwächung der Kennzeichnungskraft durch mehrfache Verwendung von Zeichen mit Motiven mittelalterlicher Gebäude - Inanspruchnahme eines uneingeschränkten Motivschutzes für ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 14, 15
  • NJW 1954, 1565
  • GRUR 1955, 91
 
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Wird zitiert von ... (26)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.10.1953 - I ZR 147/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.06.1954 - I ZR 174/52
    Der erkennende Senat hat in Übereinstimmung mit der neueren Rechtsprechung des Reichsgerichts wiederholt ausgesprochen, daß aus dem bloßen Nebeneinanderbestehen einer Mehrzahl gleicher Zeichen eine Schwächung der Unterscheidungskraft der Zeichen nur dann herzuleiten sei, wenn sie oder ihr Motiv gerade für gleichartige oder nahe verwandte Warengebiete Verwendung finden (Urteil des erkennenden Senats vom 30. Oktober 1953 - I ZR 147/52 - BGH LM Nr. 1 zu § 31 WZG - Störche - vgl. auch BGH LM Nr. 5 zu § 24 WZG - Gumasol -).
  • BGH, 17.09.1957 - I ZR 105/56

    Rechtsmittel

    Dazu verweist das Berufungsgericht auf die Entscheidung des erkennenden Senats in BGHZ 14, 15 (19) [BGH 11.06.1954 - I ZR 174/52] - Römer -.

    Indessen ist es der Auffassung, daß die Klägerin diese Verwechslungsgefahr ebenso in Kauf nehmen müsse, wie nach der angeführten Entscheidung BGHZ 14, 15 sich der Inhaber eines Warenzeichens mit der Verwechslungsgefahr abfinden müsse, die durch die Benutzung des mit seinem Zeichen verwechslungsfähigen Abbildes eines Wahrzeichens gegeben sei.

    Das ergibt sich entgegen der Meinung des Berufungsgerichts nicht aus den Rechtsgrundsätzen, die in dem Urteil BGHZ 14, 15 (19) [BGH 11.06.1954 - I ZR 174/52] - Römer - für einen Sonderfall entwickelt worden sind, sondern folgt daraus, daß eine Bezeichnung, die dem Verkehr mit dem Hinweis auf den Ursprungsort lediglich die Vorstellung einer bestimmten Beschaffenheit der angebotenen Ware vermittelt, nicht für ein bestimmtes Unternehmen kennzeichnend ist und auch nicht kennzeichnend sein soll.

  • BGH, 27.02.1980 - I ZR 8/78

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit des Vertreibens eines Magenbitters unter einer …

    Daß das Warenzeichenrecht nicht außerhalb des allgemeinen Wettbewerbsrechts steht, sondern in den Rahmen der Gesamtwettbewerbsordnung eingeordnet ist und deshalb der Schutz eines Warenzeichens dort seine Grenze findet, wo sein Gebrauch wettbewerbswidrig ist (vgl. BGHZ 14, 15, 18 - Römer), verkennt auch die Revision nicht.
  • BGH, 05.02.1964 - Ib ZR 70/62

    Motivschutz eines eingetragenen Warenzeichens bei Verwendung von Sagen und …

    Unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 14, 15 - Frankfurter Römer) legt es dar, daß das Zeichen der Klägerin in seiner subtilen Ausgestaltung des Eppeleinsprunges, des dramatischen Höhepunktes der Eppeleinlegende, nichts anderes zum Ausdruck bringe als den abgebildeten Vorgang selbst.

    Nach der ständigen Rechtsprechung ist bei der Prüfung der Verwechslungsgefahr zweier Zeichen neben deren klanglicher oder bildlicher Wirkung auch der gedankliche Inhalt der Zeichen heranzuziehen (BGHZ 14, 15, 20 - Frankfurter Römer; 28, 321, 323 f - Quick).

  • OLG München, 06.06.2002 - 29 U 2131/02

    Keine Irreführung der angesprochenen Verkehrskreise i.S.d. § 3 UWG durch …

    Das U M ist das Wahrzeichen der Stadt Ulm; hieraus schließt der Verkehr vorbehaltlich entlokalisierender Zusätze auf die Herkunft des so gekennzeichneten Bieres aus Ulm (…vgl. Ingerl/Rohnke, Markengesetz, § 126, Rdn. 6;… Fezer, Markenrecht, 3. Aufl., § 126 MarkenG, Rdn. 7;… Gruber in v. Schultz, Markenrecht, Vorbemerkungen zu §§ 126 bis 129, Rdn. 9; BGH GRUR 1955, 91, 92 f -Mouson [Frankfurter Römer]).
  • BGH, 01.06.1988 - I ZR 83/87

    Wettbewerbsverhältnis zwischen Gewerbetreibenden verschiedener Wirtschaftsstufen …

    Das Zeichenrecht ist, wie in Rechtsprechung und Literatur anerkannt (vgl. BGHZ 14, 15, 18 - Römer;… Baumbach/Hefermehl, WZG, 12. Aufl. Einl. Rdz. 44, 45 m.w.N.), ein Teil des Wettbewerbsrechts.
  • BGH, 24.11.1965 - Ib ZB 4/64

    Freihaltebedürfnis bei Warenzeichen

    Einen Sonderfall ähnlicher Art betraf die Entscheidung BGHZ 14, 15 - Römer, deren tragender Grundgedanke der ist, daß auf die warenzeichenmäßige Benutzung des Abbildes eines bekannten historischen Bauwerkes, welches weithin als Wahrzeichen eines Landes oder einer Stadt gilt, alle in dem Lande oder der Stadt ansässigen Unternehmer einen Anspruch haben, weil das Wahrzeichen für sie die Bedeutung einer Herkunftsbezeichnung im Sinne eines Hinweises auf den örtlichen Ursprung der Ware hat (…a.a.O. S. 19).
  • BGH, 05.03.1971 - I ZR 101/69

    Anspruch auf Unterlassung der Verwendung eines Zeichens aufgrund eingetragenen …

    Allenfalls das so dargestellte Wort wird als individuelle Herkunftsbezeichnung verstanden, dagegen regelmäßig nicht das bloße graphische Darstellungsmittel unabhängig von dem Wort (vgl. BGHZ 14, 15, 23 [BGH 11.06.1954 - I ZR 174/52] -Frankfurter Römer; BGH BPatGerE 3, 248, 253 - Polymer).
  • BGH, 26.05.1988 - I ZR 238/86

    Wettbewerbsrechtliche Beurteilung der Entfernung von Kontrollnummern bei Fehlen …

    Das Zeichenrecht ist, wie in Rechtsprechung und Literatur anerkannt (vgl. BGHZ 14, 15, 18 - Römer;… Baumbach/Hefermehl, WZG, 12. Aufl. Einl. Rdz. 44, 45 m.w.N.), ein Teil des Wettbewerbsrechts.
  • BGH, 30.04.1986 - VIII ZR 90/85

    AGB beim Leasing - Unwirksame AGB-Klausel

    In diesem Falle müßte aber die Steuerumgehung der alleinige oder der Hauptzweck des Vertrages sein (BGHZ 14, 25 (30 f.) = NJW 1954, 1565; BGH, LM § 404 BGB Nr. 15 = WM 1975, 1279 (1281); BGH, WM 1976, 1026 (1027)).
  • BGH, 18.11.1966 - Ib ZR 16/65

    Gleichartigkeit gewirkter und gewebter Stoffe - Verwechslungsfähigkeit der Namen …

    Soweit sich, die Revision dabei auf die Römer-Entscheidung des früheren Ersten Zivilsenats (BGHZ 14, 15) beruft, beachtet sie nicht hinreichend die Besonderheiten des damaligen Falles und verkennt, daß daraus - wie der Senat zuletzt in dem Shortening-Beschluß (BGHZ 45, 131, 141) [BGH 24.11.1965 - Ib ZB 4/64] klargestellt hat - keine über diesen Sonderfall hinausgehenden Folgerungen gezogen werden können.
  • BGH, 10.05.1963 - Ib ZB 24/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 21.04.1959 - I ZR 189/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.06.1955 - I ZR 81/54

    Rechtsmittel

  • BPatG, 16.03.2005 - 26 W (pat) 347/03
  • BGH, 23.10.1956 - I ZR 76/54

    Rechtsmittel

  • BPatG, 02.03.2005 - 26 W (pat) 258/03
  • BGH, 05.04.1957 - I ZR 127/55

    Eucerin / Estarin

  • BGH, 05.02.1957 - I ZR 168/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.10.1972 - I ZR 147/71

    Verwechslungsgefahr im Klang und im Schriftbild zwischen "twenty" und dem …

  • BGH, 15.11.1960 - I ZR 10/59

    Carl-Zeiss-Stiftung

  • BGH, 27.10.1959 - I ZR 76/58

    Kosaken-Kaffee

  • BGH, 17.11.1972 - I ZB 15/71
  • BGH, 12.02.1971 - I ZR 53/69

    Warengleichartigkeit von Rasier- und Handspiegeln mit Wandspiegeln - Beurteilung …

  • BGH, 15.03.1957 - I ZR 7/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.06.1958 - I ZR 76/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.06.1956 - I ZR 130/54

    Rechtsmittel

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