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Rechtsprechung
   BGH, 22.07.2021 - I ZR 199/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,32075
BGH, 22.07.2021 - I ZR 199/20 (https://dejure.org/2021,32075)
BGH, Entscheidung vom 22.07.2021 - I ZR 199/20 (https://dejure.org/2021,32075)
BGH, Entscheidung vom 22. Juli 2021 - I ZR 199/20 (https://dejure.org/2021,32075)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Online-Casinos in Malta steht kein Annahmeverweigerungsrecht deutscher Klagen zu

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (68)Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BGH, 22.07.2021 - I ZR 199/20
    Im Streitfall stellt sich keine entscheidungserhebliche Frage zur Auslegung des Unionsrechts, die nicht bereits durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs geklärt oder nicht zweifelsfrei zu beantworten ist (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - 283/81, Slg. 1982, 3415 Rn. 21 = NJW 1983, 1257 - Cilfit u.a.;… Urteil vom 1. Oktober 2015 - C-452/14, GRUR Int. 2015, 1152 Rn. 43 - Doc Generici, mwN).
  • EuGH, 08.09.2010 - C-46/08

    Carmen Media Group - Art. 49 EG - Freier Dienstleistungsverkehr - Inhaber einer …

    Auszug aus BGH, 22.07.2021 - I ZR 199/20
    Der Gerichtshof hat entschieden, dass die unionsrechtliche Kohärenzprüfung beschränkender Maßnahmen im Glücksspielsektor im Einzelfall Sache der nationalen Gerichte ist (vgl. EuGH, Urteil vom 8. September 2010 - C-46/08, Slg. 2010, I-8149 = NVwZ 2010, 1422 Rn. 65 - Carmen Media Group).
  • EuGH, 15.09.2011 - C-347/09

    Ein Monopol für Internet-Glücksspiele kann nur gerechtfertigt werden, wenn mit …

    Auszug aus BGH, 22.07.2021 - I ZR 199/20
    Die für diese Prüfung maßgeblichen Grundsätze des Unionsrechts hat er bereits geklärt (vgl. EuGH, Urteil vom 15. September 2011 - C-347/09, Slg. 2011, I-8185 = EuZW 2011, 841 Rn. 44, 56 - Dickinger und Ömer, mwN).
  • EuGH, 01.10.2015 - C-452/14

    Doc Generici - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV - Pflicht zur …

    Auszug aus BGH, 22.07.2021 - I ZR 199/20
    Im Streitfall stellt sich keine entscheidungserhebliche Frage zur Auslegung des Unionsrechts, die nicht bereits durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs geklärt oder nicht zweifelsfrei zu beantworten ist (vgl. EuGH…, Urteil vom 6. Oktober 1982 - 283/81, Slg. 1982, 3415 Rn. 21 = NJW 1983, 1257 - Cilfit u.a.; Urteil vom 1. Oktober 2015 - C-452/14, GRUR Int. 2015, 1152 Rn. 43 - Doc Generici, mwN).
  • OLG Frankfurt, 08.04.2022 - 23 U 55/21

    Rückzahlungsverpflichtung von Online-Glückspieleinsätzen bei Fehlen der …

    Auch eine Vorlage an den EuGH nach Art. 267 Abs. 3 AEUV ist nicht veranlasst (vgl. BGH, Beschl. v. 22.07.2021 - I ZR 199/20 -).
  • OLG Braunschweig, 23.02.2023 - 9 U 3/22

    Online-Glücksspiel; unerlaubtes Glücksspiel; Glücksspiel; Spiel; Internet; …

    Auch eine Vorlage an den EuGH nach Art. 267 Abs. 3 AEUV ist nicht veranlasst (vgl. BGH Beschluss v. 22. Juli 2021 - I ZR 199/20, BeckRS 2021, 21504).
  • OLG München, 20.09.2022 - 18 U 538/22

    Rückzahlung von Verlusten aus Teilnahme an Onlineglücksspielen

    Wie schon im Hinweisbeschluss (auf S. 3 unter Ziffer I.3) erläutert, hat der BGH erst jüngst mit Beschluss vom 22.07.2021 (Az.: I ZR 199/20) nicht nur klargestellt, dass auch er - wie das Kammergericht Berlin (Urteil vom 06.10.2020 - 5 U 72/19, zitiert nach juris) - nicht von einem Verstoß gegen Unionsrecht ausgeht.

    Rn. 25 4. Bereits im Hinweisbeschluss (auf S. 10 = Bl. 202 d.A. unter Ziffer I.10) war unter Bezugnahme auf BGH, Beschluss vom 22.07.2021 - I ZR 199/20, dargelegt worden, dass kein Revisionszulassungsgrund gem. § 543 Abs. 2 ZPO vorliegt.

    Die Fortbildung des Rechts i.S.d. § 543 Abs. 2 Alt. 1 ZPO gebietet hier ebenso wenig eine Revisionszulassung (vgl. BGH, Beschluss vom 22.07.2021 - I ZR 199/20); dass sich die streitentscheidenden Fragen aufgrund des Geschäftsmodells der Beklagten und weiterer Anbieter von Internet-Glücksspielen in weiteren Fällen stellen und eine Vielzahl vergleichbar gelagerter Fälle anhängig sind, macht sie nach dem Sach- und Streitstand in der Gesamtschau für die Allgemeinheit gleichwohl nicht in einem Maße rechtlich bedeutsam, das eine Revisionszulassung rechtfertigen würde.

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