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Weitere Entscheidung unten: BGH, 06.03.2014

Rechtsprechung
   BGH, 17.07.2013 - I ZR 211/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,40530
BGH, 17.07.2013 - I ZR 211/12 (https://dejure.org/2013,40530)
BGH, Entscheidung vom 17.07.2013 - I ZR 211/12 (https://dejure.org/2013,40530)
BGH, Entscheidung vom 17. Juli 2013 - I ZR 211/12 (https://dejure.org/2013,40530)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Unlauterer Wettbewerb: Pfandpflichtigkeit eines in sektähnlichen Glasflaschen abgefüllten Fruchtsaftgetränks für Kinder

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 S 1 VerpackV, § 9 Abs 2 Nr 3 VerpackV, § 4 Nr 11 UWG, § 7 Abs 1 EGRL 62/94, § 7 Abs 2 EGRL 62/94
    Unlauterer Wettbewerb: Pfandpflichtigkeit eines in sektähnlichen Glasflaschen abgefüllten Fruchtsaftgetränks für Kinder

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Lebensmittelrechtliche Bezeichnungen gelten nur eingeschränkt bezüglich der Verpackungsverordnung - Zur Pfandpflicht bei Fruchtsäften

  • Wolters Kluwer

    Zulassung der Berufung im Zusammenhang mit der Einordnung eines Fruchtnektars als pfandpflichtiges Erfrischungsgetränk

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassung der Berufung im Zusammenhang mit der Einordnung eines Fruchtnektars als pfandpflichtiges Erfrischungsgetränk

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Zur Pfandpflicht bei Fruchtsäften

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Mit Aromen zugesetzter Fruchtsaft ist kein pfandpflichtiges Erfrischungsgetränk

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Mit Aromen zugesetzter Fruchtsaft ist kein pfandpflichtiges Erfrischungsgetränk

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Für die Frage der Pfandpflicht ist die Verpackungsverordnung abfallwirtschaftlich und nicht lebensmittelkennzeichnungsrechtlich zu interpretieren

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Pfandpflicht für Flaschen mit Fruchtsaftgetränk

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 354
  • GRUR-RR 2014, 129
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.04.2012 - I ZB 80/11

    Alles kann besser werden

    Auszug aus BGH, 17.07.2013 - I ZR 211/12
    Rn. 14 aa) Ohne Erfolg macht die Beschwerde geltend, die vom Berufungsgericht herangezogene Ansicht des Verordnungsgebers, wonach für die Auslegung zwar grundsätzlich auf das Lebensmittelrecht zurückgegriffen werden könne, aber die Begriffe nach Sinn und Zweck der abfallwirtschaftlichen Zielsetzung auszulegen seien, um abfallwirtschaftlich unerwünschte Ergebnisse zu vermeiden (vgl. die Gesetzesbegründung zur Dritten Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung vom 13. Januar 2005, BT-Drucks. 15/4642, Seite 11), habe in § 9 Abs. 2 Nr. 3 VerpackV keinen hinreichenden Niederschlag gefunden und könne deshalb nach den Grundsätzen der Senatsentscheidung "Alles kann besser werden" (Beschluss vom 19. April 2012 - I ZB 80/11, GRUR 2012, 1026 Rn. 30) für die Auslegung nicht maßgeblich sein.
  • BGH, 08.02.2010 - II ZR 54/09

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; Haftung …

    Auszug aus BGH, 17.07.2013 - I ZR 211/12
    Rn. 24 Die von der Beschwerde angeführte abweichende, vereinzelt gebliebene und nicht näher begründete Meinung von Fischer/Arndt (…Verpackungsverordnung, 2. Aufl., § 8 Rn. 97) rechtfertigt keine Zulassung wegen Grundsatzbedeutung (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2010 - II ZR 54/09, NJW-RR 2010, 1047 Rn. 3).
  • OLG Düsseldorf, 16.03.2017 - 20 U 17/16

    Sorgfaltspflichten des Betreibers von WLAN-Hotspots

    Die Gesetzesbegründung soll nur als Auslegungskriterium Berücksichtigung finden können (vgl. Beschluss vom 17.07.2013, NJW-RR 2014, 354 (355) - Kindersekt).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.2025 - 10 S 1403/24

    Einordnung von Verpackungen als pfandfrei; abfallrechtliche Auslegung des …

    Der Begriff ist nicht lebensmittelrechtlich, sondern abfallrechtlich zu interpretieren (vgl. zur Verpackungsverordnung BGH, Beschluss vom 17.07.2013 - I ZR 211/12 - juris Rn. 13 ff.; OLG Köln…, Urteil vom 19.10.2012 - I-6 U 103/12 - juris Rn. 12 ff.; LG Köln…, Urteil vom 22.02.2012 - 84 O 175/11 - juris Rn. 21 ff.;… zum Begriff Milcherzeugnis des Verpackungsgesetzes vgl. LG Hamburg, Urteile vom 22.10.2020 - 327 O 441/19 juris Rn. 20 ff. …und vom 20.08.2019 - 406 HKO 93/19 - juris Rn. 17 f.).

    Wäre dem Gesetzgeber eine Angleichung der Begriffe für den Bereich der Fruchtsäfte wichtig gewesen, hätte insbesondere aufgrund der zivilgerichtlichen Auslegung des Fruchtsaftbegriffs (vgl. BGH, Beschluss vom 17.07.2013 - I ZR 211/12 - juris Rn. 13 ff.; OLG Köln…, Urteil vom 19.10.2012 - I-6 U 103/12 - juris Rn. 12 ff.; LG Köln…, Urteil vom 22.02.2012 - 84 O 175/11 - juris Rn. 21 ff.) Anlass für eine ausdrückliche Inbezugnahme des Fruchtsaftbegriffs der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung bestanden.

    Rn. 35 Im Übrigen hat der Normgeber die lebensmittelkennzeichnungsrechtliche Begriffsbestimmung ausdrücklich nur für diesen Regelungsbereich als maßgebende Legaldefinition festgelegt (vgl. § 3 Abs. 1 FrSaftErfrischGetrV: "…Bezeichnungen der Lebensmittel nach der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel…"; vgl. zur früheren Fassung BGH, Beschluss vom 17.07.2013 - I ZR 211/12 - juris Rn. 15).

  • VG Stuttgart, 18.07.2024 - 14 K 1009/22

    Einordnung einer Getränkeverpackung als pfandpflichtig; kohlensäurehaltige …

    Die Auslegung der Begriffe Fruchtsaft und Gemüsesaft in § 31 Abs. 4 S. 1 Nr. 7 lit. h VerpackG hat von der lebensmittelrechtlichen Begrifflichkeit der FrSaftErfrischGetrV (juris: FrSaftV 2004) auszugehen (a.A. zur Vorgängernorm: BGH, Beschluss vom 17.07.2013 - I ZR 211/12 -, juris); einer autonom verpackungsrechtlichen, erweiternden Begriffsbildung sind durch die Zielsetzungen des VerpackG enge Grenzen gesetzt (§§ 1 Abs. 3, 31 VerpackG).

    Rn. 37 Aus der Rechtsprechung der Zivilgerichte, die teilweise vom Erfordernis einer autonom abfallwirtschaftlichen Auslegung ausgegangen sind und angenommen haben, dass ein Getränk, das lebensmittelrechtlich nicht als Fruchtsaft oder -nektar bezeichnet werden darf, verpackungsrechtlich als pfandfreies fruchtsaftähnliches Getränk einzuordnen sei, folgt nichts anderes (BGH, Beschluss vom 17.07.2013 - I ZR 211/12 -, Rn. 13; OLG Köln…, Urteil vom 19.10.2012 - I-6 U 103/12 -, Rn. 16, beide juris).

    Sie vertraut dafür nach ihrem schriftsätzlichen Vortrag vorrangig auf ein wettbewerbsrechtliches Vorgehen der Marktteilnehmer gegeneinander, das in Anbetracht der höchstrichterlichen zivilrechtlichen Rechtsprechung, die von der Pfandfreiheit fruchtsaftähnlicher Getränke ausgeht (BGH, Beschluss vom 17.07.2013 - I ZR 211/12 -, juris), aber mit erheblichen Prozessrisiken behaftet ist.

  • LG Hamburg, 20.08.2019 - 406 HKO 93/19

    Energy-Drinks: Befreiung von der Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen

    Vielmehr ist die Norm abfallwirtschaftlich zu interpretieren (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 17.07.2013, Az. I ZR 211/12 - Kindersekt - zur Parallelproblematik der Auslegung des Begriffes des Fruchtsaftes).
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Rechtsprechung
   BGH, 06.03.2014 - I ZR 211/12   

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https://dejure.org/2014,5521
BGH, 06.03.2014 - I ZR 211/12 (https://dejure.org/2014,5521)
BGH, Entscheidung vom 06.03.2014 - I ZR 211/12 (https://dejure.org/2014,5521)
BGH, Entscheidung vom 06. März 2014 - I ZR 211/12 (https://dejure.org/2014,5521)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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