Rechtsprechung
| BGH, 07.10.2020 - I ZR 28/20 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Bemessen des Werts der Beschwer bei der Verurteilung zur Auskunftserteilung nach dem Interesse der verurteilten Partei; Auskunftserteilung über die Art und Stückzahl der in Deutschland veräußerten oder in Verkehr gebrachten externen Festplatten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG München, 16.01.2020 - 6 Sch 48/18
- OLG München, 18.09.2020 - 6 Sch 48/18
- BGH, 07.10.2020 - I ZR 28/20
- BGH, 04.03.2021 - I ZB 8/21
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (8)
- BGH, 30.07.2020 - III ZR 15/20
Unterlassung der Verwendung von Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen …
Auszug aus BGH, 07.10.2020 - I ZR 28/20
Dabei ist - von dem hier nicht in Rede stehenden Fall eines besonderen Geheimhaltungsinteresses abgesehen - im Wesentlichen auf den Aufwand an Zeit und Kosten abzustellen, den die Erteilung der hiernach geschuldeten Auskunft erfordert (vgl. BGH…, Beschluss vom 24. November 1994 - GSZ 1/94, BGHZ 128, 85, 87 bis 91 [juris Rn. 10 bis 20];… Beschluss vom 13. Juli 2017 - I ZB 94/16, juris Rn. 11; Beschluss vom 30. Juli 2020 - III ZR 15/20, juris Rn. 7).Zu berücksichtigen ist nur der eigene Aufwand des Auskunftspflichtigen; allgemeine betriebliche Kosten, die nicht unmittelbar durch die Auskunftserteilung verursacht sind, dürfen in die Berechnung nicht einfließen (BGH, Beschluss vom 30. Juli 2020 - III ZR 15/20, juris Rn. 7).
Eigene Mitarbeiter des beklagten Unternehmensträgers sind keine fremden Hilfspersonen, deren Kostenaufwand, wenn ihre Hinzuziehung erforderlich ist, uneingeschränkt berücksichtigungsfähig ist; eine Überschreitung der Entschädigungssätze nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz kommt bei ihnen nicht in Betracht (vgl. BGH…, Beschluss vom 28. Februar 2017 - I ZR 46/16, ZUM- RD 2017, 251 Rn. 13 f.; Beschluss vom 30. Juli 2020 - III ZR 15/20, juris Rn. 8).
Die Kosten sachkundiger Hilfspersonen können jedoch nur berücksichtigt werden, wenn sie zwangsläufig entstehen, weil der Auskunftspflichtige selbst zu einer sachgerechten Auskunftserteilung nicht in der Lage ist (BGH, Beschluss vom 30. Juli 2020 - III ZR 15/20, juris Rn. 10 mwN).
- BGH, 24.11.1994 - GSZ 1/94
Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft
Auszug aus BGH, 07.10.2020 - I ZR 28/20
Dabei ist - von dem hier nicht in Rede stehenden Fall eines besonderen Geheimhaltungsinteresses abgesehen - im Wesentlichen auf den Aufwand an Zeit und Kosten abzustellen, den die Erteilung der hiernach geschuldeten Auskunft erfordert (vgl. BGH, Beschluss vom 24. November 1994 - GSZ 1/94, BGHZ 128, 85, 87 bis 91 [juris Rn. 10 bis 20];… Beschluss vom 13. Juli 2017 - I ZB 94/16, juris Rn. 11;… Beschluss vom 30. Juli 2020 - III ZR 15/20, juris Rn. 7). - BGH, 16.03.2017 - I ZR 35/15
externe Festplatten - Urheberrechtliche Gerätevergütung: Grundlage der …
Auszug aus BGH, 07.10.2020 - I ZR 28/20
Soweit sie ergänzend darauf verweist, die Klägerin sei im Schiedsstellenverfahren von einer nach dem Gegenstandswert ihres Vergütungsanspruchs zu bemessenden Sicherheitsleitung von 500.000 EUR ausgegangen, hält die Beschwerdeerwiderung dem mit Recht entgegen, dass dieser Berechnung noch die höheren Vergütungssätze des Tarifs vom 25. Oktober 2011, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 3. November 2011 (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 16. März 2017 - I ZR 35/15, GRUR 2017, 684 Rn. 3 = WRP 2017, 815 - externe Festplatten), zugrunde lagen und die Beklagte die Höhe der geforderten Sicherheitsleistung darüber hinaus bestritten hat.
- BGH, 28.02.2017 - I ZR 46/16
Anspruch des Filmurhebers auf Fairnessausgleich: Wert der Beschwer des im Wege …
Auszug aus BGH, 07.10.2020 - I ZR 28/20
Eigene Mitarbeiter des beklagten Unternehmensträgers sind keine fremden Hilfspersonen, deren Kostenaufwand, wenn ihre Hinzuziehung erforderlich ist, uneingeschränkt berücksichtigungsfähig ist; eine Überschreitung der Entschädigungssätze nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz kommt bei ihnen nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Februar 2017 - I ZR 46/16, ZUM- RD 2017, 251 Rn. 13 f.;… Beschluss vom 30. Juli 2020 - III ZR 15/20, juris Rn. 8). - BGH, 13.07.2017 - I ZB 94/16
Streitwertbemessung: Wert der Beschwer bei Auskunftsanspruch
Auszug aus BGH, 07.10.2020 - I ZR 28/20
Dabei ist - von dem hier nicht in Rede stehenden Fall eines besonderen Geheimhaltungsinteresses abgesehen - im Wesentlichen auf den Aufwand an Zeit und Kosten abzustellen, den die Erteilung der hiernach geschuldeten Auskunft erfordert (vgl. BGH…, Beschluss vom 24. November 1994 - GSZ 1/94, BGHZ 128, 85, 87 bis 91 [juris Rn. 10 bis 20]; Beschluss vom 13. Juli 2017 - I ZB 94/16, juris Rn. 11;… Beschluss vom 30. Juli 2020 - III ZR 15/20, juris Rn. 7). - BGH, 06.06.2019 - I ZR 159/18
Streitwert bei Eingrenzung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsantrags auf …
Auszug aus BGH, 07.10.2020 - I ZR 28/20
Rn. 7 1. Der Beschwerdeführer muss, um dem Revisionsgericht die Prüfung der in § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO geregelten Wertgrenze von 20.000 EUR zu ermöglichen, bereits innerhalb der laufenden Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde (auch) darlegen und glaubhaft machen, dass er mit der beabsichtigten Revision das Berufungsurteil in einem Umfang, der die Wertgrenze von 20.000 EUR übersteigt, abändern lassen will (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juni 2019 - I ZR 159/18, juris Rn. 5 mwN;… Beschluss vom 19. Dezember 2019 - V ZR 81/19, juris Rn. 4;… Beschluss vom 12. März 2020 - V ZR 190/19, juris Rn. 4). - BGH, 19.12.2019 - V ZR 81/19
Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde: Feststellung der Beschwer eines …
Auszug aus BGH, 07.10.2020 - I ZR 28/20
Rn. 7 1. Der Beschwerdeführer muss, um dem Revisionsgericht die Prüfung der in § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO geregelten Wertgrenze von 20.000 EUR zu ermöglichen, bereits innerhalb der laufenden Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde (auch) darlegen und glaubhaft machen, dass er mit der beabsichtigten Revision das Berufungsurteil in einem Umfang, der die Wertgrenze von 20.000 EUR übersteigt, abändern lassen will (vgl. BGH…, Beschluss vom 6. Juni 2019 - I ZR 159/18, juris Rn. 5 mwN; Beschluss vom 19. Dezember 2019 - V ZR 81/19, juris Rn. 4;… Beschluss vom 12. März 2020 - V ZR 190/19, juris Rn. 4). - BGH, 12.03.2020 - V ZR 190/19
Wert der Beschwer für die Nichtzulassungsbeschwerde: Abgewiesene Klage gegen den …
Auszug aus BGH, 07.10.2020 - I ZR 28/20
Rn. 7 1. Der Beschwerdeführer muss, um dem Revisionsgericht die Prüfung der in § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO geregelten Wertgrenze von 20.000 EUR zu ermöglichen, bereits innerhalb der laufenden Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde (auch) darlegen und glaubhaft machen, dass er mit der beabsichtigten Revision das Berufungsurteil in einem Umfang, der die Wertgrenze von 20.000 EUR übersteigt, abändern lassen will (vgl. BGH…, Beschluss vom 6. Juni 2019 - I ZR 159/18, juris Rn. 5 mwN;… Beschluss vom 19. Dezember 2019 - V ZR 81/19, juris Rn. 4; Beschluss vom 12. März 2020 - V ZR 190/19, juris Rn. 4).
- BGH, 05.10.2021 - VIII ZB 68/20
Wert des Beschwerdegegenstands im Falle der Verurteilung zur Erteilung einer …
Die Kosten sachkundiger Hilfspersonen können jedoch nur berücksichtigt werden, wenn sie zwangsläufig entstehen, weil der Auskunftspflichtige selbst zu einer sachgerechten Auskunftserteilung nicht in der Lage ist (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Juli 2020 - III ZR 15/20, juris Rn. 10; vom 7. Oktober 2020 - I ZR 28/20, juris Rn. 10). - BGH, 02.06.2022 - I ZR 3/21
Wert der Beschwer bei der Verurteilung zur Auskunftserteilung
Rn. 7 1. Der Beschwerdeführer muss, um dem Revisionsgericht die Prüfung der in § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO geregelten Wertgrenze von 20.000 EUR zu ermöglichen, bereits innerhalb der laufenden Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde (auch) darlegen und glaubhaft machen, dass er mit der beabsichtigten Revision das Berufungsurteil in einem Umfang, der die Wertgrenze von 20.000 EUR übersteigt, abändern lassen will (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2020 - I ZR 28/20, juris Rn. 7 mwN).Dabei ist - von dem hier nicht in Rede stehenden Fall eines besonderen Geheimhaltungsinteresses abgesehen - im Wesentlichen auf den Aufwand an Zeit und Kosten abzustellen, den die Erteilung der hiernach geschuldeten Auskunft erfordert (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2020 - I ZR 28/20, juris Rn. 8 mwN).
Eigene Mitarbeiter des beklagten Unternehmensträgers sind keine fremden Hilfspersonen, deren Kostenaufwand, wenn ihre Hinzuziehung erforderlich ist, uneingeschränkt berücksichtigungsfähig ist; eine Überschreitung der Entschädigungssätze nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz kommt bei ihnen nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2020 - I ZR 28/20, juris Rn. 9 mwN).
Die Kosten sachkundiger Hilfspersonen können jedoch nur berücksichtigt werden, wenn sie zwangsläufig entstehen, weil der Auskunftspflichtige selbst zu einer sachgerechten Auskunftserteilung nicht in der Lage ist (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2020 - I ZR 28/20, juris Rn. 10 mwN).
Der allgemeine Verweis auf ihr Haftungsrisiko im Falle einer sich nachträglich als falsch erweisenden Auskunft reicht für die Glaubhaftmachung der Erforderlichkeit einer solchen Überprüfung nicht aus (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2020 - I ZR 28/20, juris Rn. 17).
- KG, 13.07.2021 - 5 U 87/19
ALBA - Markenverletzung: Auskunftsanspruch des Markeninhabers über Werbeanzeigen …
Dabei ist im Wesentlichen auf den Aufwand an Zeit und Kosten abzustellen, den die Erteilung der hiernach geschuldeten Auskunft erfordert (vgl. BGH, Beschl. v. 07.10.2020 - I ZR 28/20, GRUR-RS 2020, 31099 Rn. 8 m. w. N.).Die Kosten sachkundiger Hilfspersonen können jedoch nur berücksichtigt werden, wenn sie zwangsläufig entstehen, weil der Auskunftspflichtige selbst zu einer sachgerechten Auskunftserteilung nicht in der Lage ist (vgl. BGH, Beschl. v. 07.10.2020 - I ZR 28/20, GRUR-RS 2020, 31099 Rn. 10 m. w. N.).
- BGH, 23.03.2023 - I ZR 139/22
Wert der Beschwer bei einer Verurteilung zur Auskunftserteilung; Bestimmung der …
Dabei ist im Wesentlichen auf den Aufwand an Zeit und Kosten abzustellen, den die Erteilung der hiernach geschuldeten Auskunft erfordert sowie auf etwaige Geheimhaltungsinteressen des Verurteilten (vgl. BGH…, Beschluss vom 24. November 1994 - GSZ 1/94, BGHZ 128, 85 [juris Rn. 10];… Beschluss vom 22. März 2010 - II ZR 75/09, NJW-RR 2010, 786 [juris Rn. 2]; Beschluss vom 7. Oktober 2020 - I ZR 28/20, juris Rn. 8, jeweils mwN).Erforderlich sind hierzu substantiierte Darlegungen und deren Glaubhaftmachung etwa zum erforderlichen Zeitaufwand und zur benötigten Anzahl von Eigen- oder Fremdpersonal (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2020 - I ZR 28/20, juris Rn. 9 bis 15;… Beschluss vom 2. Juni 2022 - I ZR 3/21, juris Rn. 9 bis 14).
- OLG Köln, 17.06.2022 - 20 U 199/21 Rn. 8 Da die Beklagte den Wert des Beschwerdegegenstandes ihrer Berufung entgegen § 520 Abs. 4 Nr. 1 ZPO weder in der Berufungsbegründung noch in ihrer Stellungnahme zu dem gerichtlichen Hinweis angegeben noch gar glaubhaft gemacht hat, ist der Senat gehalten, diesen unter Auswertung des Akteninhalts von Amts wegen aufgrund eigener Lebenserfahrung und Sachkenntnis nach freiem Ermessen zu schätzen (vgl. BGH, Beschl. v. 07.10.2020 - I ZR 28/20, juris).
Eine Überschreitung der Entschädigungssätze nach dem JVEG kommt bei ihnen nicht in Betracht (BGH, Beschl. v. 7.10.2020 - I ZR 28/20, juris Rn. 9 mwN).
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