Rechtsprechung
| BGH, 29.06.1956 - I ZR 33/55 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.01.1955 - I ZR 75/53
Pechmarie
Auszug aus BGH, 29.06.1956 - I ZR 33/55
Erlös herauszuverlangen (L-M BGB § 816 - [6] = GRUR 1955, 447 [449]).
- BGH, 22.04.1964 - V ZR 94/62
Rechtsmittel
Die gegen Ende der Urteilsbegründung ausgesprochene Erwägung, daß Ernst R. mit dem Erwerb des streitigen Grundstücks für seine Ehefrau dieser eine Schenkung gemacht und damit einer sittlichen Pflicht, nämlich der Vorsorge für ihre Zukunft, genügt habe, widerspricht nicht, wie die Revision geltend macht (unter Bezugnahme auf die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 12. Dezember 1953, VI ZR 242/52, LM BGB § 157 B Nr. 1 , vom 29. Juni 1956, I ZR 33/55, S. 6, und vom 11. Februar 1957, VII ZR 263/56, S. 4), dem übereinstimmend erklärten Willen der Eheleute R. und damit dem § 157 BGB.
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