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Rechtsprechung
   BGH, 16.01.1959 - I ZR 33/58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,749
BGH, 16.01.1959 - I ZR 33/58 (https://dejure.org/1959,749)
BGH, Entscheidung vom 16.01.1959 - I ZR 33/58 (https://dejure.org/1959,749)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 1959 - I ZR 33/58 (https://dejure.org/1959,749)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1959, 532
  • MDR 1959, 277
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BGH, 10.10.2013 - III ZR 358/13

    Verfahrensunterbrechung durch Insolvenzeröffnung: Verwerfung einer …

    Ein Rechtsmittel, das bereits vor der Unterbrechung des Verfahrens unzulässig war, kann in entsprechender Anwendung des § 249 Abs. 3 ZPO auch während der Unterbrechung des Verfahrens verworfen werden (Anschluss BGH, 16. Januar 1959, I ZR 33/58, NJW 1959, 532).

    Ein Rechtsmittel, das - wie hier - bereits vor der Unterbrechung des Verfahrens unzulässig war, kann in entsprechender Anwendung des § 249 Abs. 3 ZPO auch während der Unterbrechung des Verfahrens verworfen werden (BGH, Beschluss vom 16. Januar 1959 - I ZR 33/58, NJW 1959, 532; OLG Düsseldorf, MDR 2001, 470; OLG München, NJOZ 2004, 2619;… Roth in Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 249 Rn. 19 mwN;… MünchKommZPO/Gehrlein, 4. Aufl., § 249 Rn. 23;… Hk-ZPO/Wöstmann, 5. Aufl., § 249 Rn. 11;… Zöller/Greger, ZPO, 30. Aufl., § 249 Rn. 9).

  • BGH, 28.08.2012 - XI ZR 236/12

    Beschwer über 20 000,- EUR als Voraussetzung für die Statthaftigkeit einer …

    In entsprechender Anwendung von § 249 Abs. 3 ZPO steht das jedoch der Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde nicht entgegen, da diese schon vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens unzulässig war (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Januar 1959 - I ZR 33/58, NJW 1959, 532).

    Das gilt in entsprechender Anwendung von § 249 Abs. 3 ZPO auch für die Kostenentscheidung (offen gelassen in BGH, Beschluss vom 16. Januar 1959 aaO).

  • BFH, 09.05.2007 - IV B 10/07

    Keine Statthaftigkeit einer außerordentlichen Beschwerde nach Einführung des § …

    Es ist daher in entsprechender Anwendung der Regelung in § 249 Abs. 3 ZPO gerechtfertigt, ein bereits vor der Unterbrechung des Verfahrens unzulässig gewesenes oder gewordenes Rechtsmittel noch während der Unterbrechung des Verfahrens zu verwerfen (vgl. BGH-Beschluss vom 16. Januar 1959 I ZR 33/58, Neue Juristische Wochenschrift 1959, 532; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Oktober 2000 21 U 25/00, Monatsschrift für Deutsches Recht 2001, 470).
  • OLG Brandenburg, 18.09.2024 - 4 U 34/24

    Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung eines Anspruchs auf Einräumung einer …

    Ist aber - wie im Fall einer nicht fristgerecht eingelegten oder begründeten Berufung (§ 522 Abs. 1 Satz 3 ZPO) - keine mündliche Verhandlung vorgeschrieben, kann in entsprechender Anwendung des § 249 Abs. 3 ZPO eine Entscheidung auch während der Unterbrechung des Verfahrens ergehen, wenn keine Fristen mehr laufen, alle erforderlichen Prozesshandlungen vor Eintritt der Unterbrechung vorgenommen worden sind, der Rechtsmittelführerführer wegen des Ablaufs der Begründungsfrist vor Eintritt der Unterbrechung mit weiterem Vortrag zur Begründung ausgeschlossen ist und durch die Zustellung der Entscheidung keine Frist in Lauf gesetzt wird (BGH, Beschlüsse vom 20.12.2018 - IX ZR 82/16 - Rn 5, vom 03.12.2019 - III ZR 344/17 - vom 10.10.2013 - III ZR 358/13 - und vom 16.01.1959 - I ZR 33/58 - BFH, Beschluss vom 27.05.2015 - X B 72/14 - Rn 10; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 25.01.2017 - 4 U 159/16 - Rn 3; OLG Naumburg, Beschluss vom 06.11.2007 - 1 U 79/07 - Rn 5).
  • BGH, 25.06.2004 - IXa ZB 249/03

    Verfahrensunterbrechung durch Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

    Ein Rechtsmittel, das bereits vor der Unterbrechung des Verfahrens unzulässig war, kann aber in entsprechender Anwendung des § 249 Abs. 3 ZPO auch während der Unterbrechung des Verfahrens verworfen werden (BGH, Beschl. v. 16. Januar 1959 - I ZR 33/58, NJW 1959, 532).
  • BGH, 28.02.2002 - VII ZB 29/01

    Unterbrechung des Rechtsstreits durch Einleitung eines Insolvenzverfahrens

    In entsprechender Anwendung des § 249 Abs. 3 ZPO ist es zulässig, ein Rechtsmittel, das bereits vor der Unterbrechung des Verfahrens unzulässig war, auch während der Unterbrechung des Verfahrens zu verwerfen (BGH, Urteil vom 16. Januar 1959 - I ZR 33/58, NJW 1959, 532).
  • OLG Düsseldorf, 10.10.2000 - 21 U 25/00

    Verwerfung der Berufung als unzulässig während Unterbrechung aufgrund Insolvenz

    Es ist deshalb gerechtfertigt, in entsprechender Anwendung des § 249 Abs. 3 ZPO ein bereits vor der Unterbrechung des Verfahrens unzulässig gewesenes oder gewordenes Rechtsmittel noch während der Unterbrechung des Verfahrens zu verwerfen (vgl. BGH NJW 1959, S. 532;… Greger in Zöller, Kommentar zur ZPO, 21. Auf., § 249 Rdnr. 9).
  • OLG Naumburg, 06.11.2007 - 1 U 79/07

    Berufungsverwerfung trotz erfolgter Verfahrensunterbrechung nach § 240 ZPO

    Dieser Sachverhalt rechtfertigt eine entsprechende Anwendung von § 249 Abs. 3 ZPO (BGH, NJW 1959, 532; OLG Düsseldorf, MDR 2001, 470; zustimmend HK-ZPO/Wöstmann, § 249 Rdn.11;… Thomas-Putzo/Hüßtege, ZPO, 27.A., § 249 Rdnr. 10;… Musielak/Stadler, ZPO, 5.A., § 249 Rdn. 5 a.E.).
  • BGH, 02.11.1995 - VII ZB 18/95

    Versäumung der Frist zur Berufungseinlegung - Verlust eines Rechtsmittelantrags …

    Das entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluß vom 16. Januar 1959 - I ZR 33/58 = NJW 1959, 532).
  • BGH, 07.10.1958 - I ZR 69/57

    Unterlassungsklage. Rechtsschutzbedürfnis

    Gegen dieses Urteil haben beide Parteien Revision eingelegt - I ZR 33/58 -, über die noch nicht entschieden ist.
  • BVerwG, 12.06.1973 - III C 115.70

    Hinderung der Verwerfung eines bereits vorher unzulässigen Rechtsmittels durch …

  • BGH, 10.11.1982 - IVb ZB 897/80

    Erlöschen des Anspruchs auf einen noch nicht vollzogenen Versorgungsausgleich mit …

  • BGH, 22.09.1982 - IVb ZB 79/82

    Unterbrechung des Verfahrens bei Versterben des nicht anwaltlich vertretenen …

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 18.06.2012 - 2 K 54/12

    Bezeichnung des Klagebegehrens bei Klage gegen Schätzungsbescheide keine …

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