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Rechtsprechung
   BGH, 05.06.1956 - I ZR 4/55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,226
BGH, 05.06.1956 - I ZR 4/55 (https://dejure.org/1956,226)
BGH, Entscheidung vom 05.06.1956 - I ZR 4/55 (https://dejure.org/1956,226)
BGH, Entscheidung vom 05. Juni 1956 - I ZR 4/55 (https://dejure.org/1956,226)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1956, 1556
  • GRUR 1957, 23
  • DB 1956, 768
 
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Wird zitiert von ... (26)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.03.1954 - I ZR 201/52

    Radschutz

    Auszug aus BGH, 05.06.1956 - I ZR 4/55
    Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, daß von dem Grundsatz der Unzulässigkeit vergleichender Werbung nur in Ausnahmefällen abgewichen werden darf, z.B. wenn im Falle gebotener Abwehr (BGH GRUR 1954, 337 [341] - Radschutz) der Wettbewerber genötigt ist, auf den Konkurrenten hinzuweisen.

    Diese angeblichen wettbewerbswidrigen Angriffe der Klägerinnen stehen mit den in der Klage beanstandeten Werbemaßnahmen der Beklagten nicht derartig im Zusammenhang, daß sie als taugliche und angemessene Mittel zur Abwehr der angeblichen Angriffe der Klägerinnen angesehen werden könnten (BGH GRUR 1954, 337 [341] - Radschutz).

  • RG, 19.01.1915 - II 511/14

    Unlauterer Wettbewerb

    Auszug aus BGH, 05.06.1956 - I ZR 4/55
    So hat das Reichsgericht die Bezugnahme auf einen fremden, eingeführten Namen oder auf ein fremdes Wortzeichen, um durch sie den eigenen Wettbewerb zu erleichtern und den des fremden Wettbewerbers zu erschweren, regelmäßig als sittenwidrig bezeichnez (vgl. RGZ 86, 123 [125 f] "Garlock-Ersatz"; RG JW 1926, 47 [48] "Aspirin-Substitut").
  • BGH, 07.02.2006 - KZR 33/04

    Probeabonnement

    Während in der Vergangenheit für die Frage der Unlauterkeit maßgeblich auf das Anstandsgefühl des verständigen Durchschnittsgewerbetreibenden (vgl. BGHZ 23, 365, 373 - Suwa; 37, 30, 32 - Selbstbedienungsgroßhandel; 34, 264, 274 - Einpfennig-Süßwaren; 43, 359, 364 - Warnschild; 81, 291, 296 - Bäckerfachzeitschrift) sowie auf die Verkehrssitte und damit auf die im Verkehr herrschende tatsächliche Übung (vgl. BGH, Urt. v. 5.6.1956 - I ZR 4/55, GRUR 1957, 23, 24 = WRP 1956, 244 - Bünder Glas;… Urt. v. 4.12.1964 - Ib ZR 38/63, GRUR 1965, 315, 316 = WRP 1965, 95 - Werbewagen) abgestellt wurde, besteht heute Einigkeit darüber, dass der Wettbewerb in bedenklicher Weise beschränkt würde, wenn das Übliche zur Norm erhoben würde (…vgl. Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm aaO § 3 UWG Rdn. 39;… Harte/Henning/Schünemann aaO § 3 Rdn. 99 ff.).
  • BGH, 12.01.1972 - I ZR 60/70

    Statt Blumen Onko-Kaffee

    Für die Wettbewerbswidrigkeit der anlehnenden bezugnehmenden Werbung ist zwar der Gesichtspunkt einer Ausnutzung fremder Leistung als Vorspann für die eigene Ware entscheidend (vgl. BGH GRUR 57, 23 - Bünder Glas); ferner ist hier nach den Feststellungen des Berufungsgerichts von einer erheblichen Leistung der Blumenzüchter und des Blumenhandels auszugehen.

    Mit dieser Betrachtungsweise hat das Berufungsgericht rechtsirrig übersehen, daß das Unwerturteil der anlehnenden bezugnehmenden Werbung nicht in der bloßen Anlehnung als solcher liegt, sondern darin, daß sich der Wettbewerber an den Arbeitserfolg und den guten Ruf der Erzeugnisse eines bestimmten Mitbewerbers anlehnt und gerade dessen Leistung und Ruf zu dessen Nachteil als Vorspann für seine eigene Werbung benutzt (BGH GRUR 57, 23 - Bünder Glas).

  • BGH, 07.02.2006 - KZR 27/05

    Günstige Probeabonnements für Zeitschriften zulässig -BGH schränkt die Bedeutung …

    Während in der Vergangenheit für die Frage der Unlauterkeit maßgeblich auf das Anstandsgefühl des verständigen Durchschnittsgewerbetreibenden (vgl. BGHZ 23, 365, 373 - Suwa; 37, 30, 32 - Selbstbedienungsgroßhandel; 34, 264, 274 - Einpfennig-Süßwaren; 43, 359, 364 - Warnschild; 81, 291, 296 - Bäckerfachzeitschrift) sowie auf die Verkehrssitte und damit auf die im Verkehr herrschende tatsächliche Übung (vgl. BGH, Urt. v. 5.6.1956 - I ZR 4/55, GRUR 1957, 23, 24 = WRP 1956, 244 - Bünder Glas;… Urt. v. 4.12.1964 - Ib ZR 38/63, GRUR 1965, 315, 316 = WRP 1965, 95 - Werbewagen) abgestellt wurde, besteht heute Einigkeit darüber, dass der Wettbewerb in bedenklicher Weise beschränkt würde, wenn das Übliche zur Norm erhoben würde (…vgl. Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm aaO § 3 UWG Rdn. 39;… Harte/Henning/Schünemann aaO § 3 Rdn. 99 ff.).
  • BGH, 03.03.1965 - Ib ZR 68/63

    Anlehnende vergleichende Werbung - Beantwortung ausdrücklicher und bestimmter …

    Das Berufungsgericht geht zutreffend davon aus, daß es mit den Grundsätzen eines lauteren Wettbewerbs nicht vereinbar ist, den Arbeitserfolg und den guten Ruf eines Wettbewerbers zu dessen Nachteil als Vorspann für den eigenen Wettbewerb auszunutzen und daß es daher grundsätzlich nicht zulässig ist, auf die Übernahme von Fachkräften hinzuweisen, die beim Mitbewerber tätig waren (BGH GRUR 1957, 23 - Bünder Glas; GRUR 1964, 316, 317 - Stahlexport).

    In jedem Falle ist aber Zurückhaltung am Platze, und der Befragte muß sich Inhalt und Umfang dessen, was er mitteilen will, genau überlegen (BGH GRUR 1957, 23 - Bünder Glas).

    In dem bereits erwähnten Urteil (GRUR 1957, 23 - Bünder Glas) hat der frühere I. Zivilsenat dargelegt, daß solche allgemeinen Fragen den Befragten noch nicht berechtigen, gleichzeitig etwas über den Konkurrenten auszusagen, und daß besondere Zurückhaltung dann verlangt werden müsse, wenn die Firmen in derselben kleinen Stadt ansässig seien.

  • BGH, 02.07.1971 - I ZR 43/70

    Kopplung im Kaffeehandel

    Eine Klage ist nicht deshalb ohne weiteres mißbräuchlich, weil der Kläger sich wettbewerbswidrig verhält (vgl. BGHZ 10, 203 [BGH 09.06.1953 - I ZR 97/51] - Dim-Europa; BGH GRUR 1957, 23 - Bünder-Glas).

    Ausnahmsweise hat die Rechtsprechung den Einwand dann für beachtlich angesehen, wenn der Kläger sich bei wechselseitiger Abhängigkeit der beiderseitigen unlauteren Wettbewerbsmaßnahmen mit seinem eigenen Handeln in Widerspruch setzen würde (BGH GRUR 1957, 23, 24 - Bünder-Glas).

  • BGH, 20.12.1963 - Ib ZR 104/62

    Stahlexport

    Die Grundsätze, die der Bundesgerichtshof für den Hinweis eines Herstellerunternehmens auf die frühere Beschäftigung von Fachkräften bei einem Mitbewerber aufgestellt habe (BGH GRUR 1957, 23 - Bünder Glas), seien auch auf den hier gegebenen Fall anzuwenden, daß bei einem Handelsunternehmen auf die Leitung durch fachkundige Kräfte hingewiesen werde, die aufgrund langjähriger Tätigkeit bei einem anderen namentlich genannten Unternehmen desselben Geschäftszweiges reiche Erfahrungen gesammelt hätten.
  • OLG Nürnberg, 19.08.2025 - 3 U 562/25

    Rechtsmißbrauch, Rechtsverfolgung, Franchisenehmer, Unterlassungsanspruch, …

    Rn. 24 cc) Soweit die Verfügungsbeklagte in Anschluss an die erstinstanzlichen Entscheidungen der Landgerichte Amberg und Bayreuth auf die Entscheidung "Bünder Glas" (BGH, Urteil vom 5. Juni 1956, I ZR 4/55, GRUR 1957, 23) verweist, nach der der Mitbewerber Unterlassung nicht begehren kann, wenn er sich bei wechselseitiger Abhängigkeit der beiderseitigen unlauteren Wettbewerbsmaßnahmen mit seinem eigenen Handeln in Widerspruch setzen würde, ist diese Rechtsprechung insoweit als überholt anzusehen, als für eine Zulassung des uncelan hands-Einwands die genannte weitere Voraussetzung zu verlangen ist (…statt vieler Köhler/Feddersen/Köhler, 43. Aufl. 2025, UWG § 11 Rn. 2.39).
  • BGH, 07.02.2006 - KZR 39/03

    Günstige Probeabonnements für Zeitschriften zulässig -BGH schränkt die Bedeutung …

    Während in der Vergangenheit für die Frage der Unlauterkeit maßgeblich auf das Anstandsgefühl des verständigen Durchschnittsgewerbetreibenden (vgl. BGHZ 23, 365, 373 - Suwa; 37, 30, 32 - Selbstbedienungsgroßhandel; 34, 264, 274 - Einpfennig-Süßwaren; 43, 359, 364 - Warnschild; 81, 291, 296 - Bäckerfachzeitschrift) sowie auf die Verkehrssitte und damit auf die im Verkehr herrschende tatsächliche Übung (vgl. BGH, Urt. v. 5.6.1956 - I ZR 4/55, GRUR 1957, 23, 24 = WRP 1956, 244 - Bünder Glas;… Urt. v. 4.12.1964 - Ib ZR 38/63, GRUR 1965, 315, 316 = WRP 1965, 95 - Werbewagen) abgestellt wurde, besteht heute Einigkeit darüber, dass der Wettbewerb in bedenklicher Weise beschränkt würde, wenn das Übliche zur Norm erhoben würde (…vgl. Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm aaO § 3 UWG Rdn. 39;… Harte/Henning/Schünemann aaO § 3 Rdn. 99 ff.).
  • LG Düsseldorf, 28.11.2025 - 38 O 120/25
    Rn. 28 Abgesehen davon handelt ein Unternehmer regelmäßig nicht rechtsmissbräuchlich und verliert nicht die Befugnis von Mitbewerbern zu verlangen, sich an die ihnen lauterkeitsrechtlich gezogenen Grenzen zu halten, wenn sein Verhalten selbst nicht einwandfrei ist; dem in Anspruch genommenen Mitbewerber gibt dies in solchen Fällen keinen Einwand gegen den Unterlassungsanspruch, sondern verschafft ihm nur die Möglichkeit, seine eigenen etwaigen Rechte aus dem UWG wahrzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 2. Juli 1971 - I ZR 43/70 - Kopplung im Kaffeehandel, GRUR 1971, 582 [unter II 3]; Urteil vom 5. Juni 1956 - I ZR 4/55 - Bünder Glas, GRUR 1957, 23 [24]).
  • BGH, 10.04.1962 - I ZR 1/61

    Rechtsmittel

    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist es nicht mit den Grundsätzen eines lauteren Wettbewerbs vereinbar, den Arbeitserfolg und guten Ruf der Erzeugnisse eines Wettbewerbers zu dessen Nachteil als Vorspann für den eigenen Wettbewerb durch Bezugnahme auf den Wettbewerber auszunutzen, wenn eine solche nicht unbedingt geboten ist (vgl. BGH in GRUR 1957, 23 - Bünder Glas).

    Abgesehen von dem Fehlen einer Abwehrlage übersieht die Revision, daß der Abwehrgedanke nur als Rechtfertigungsgrund für notwendige (BGH GRUR 1957, 23 - Bünder Glas; GRUR 1961, 288, 289 - Zahnbürsten), taugliche (BGH GRUR 1952, 582, 584 - Sprechstunde; GRUR 1961, 237, 241 - TOK-Band) und vor allem wahrheitsgemäße (BGH GRUR 1954, 337, 341 - Radschutz; I ZR 220/53 vom 11. Oktober 1955 - Holzwirtschaft) Werbebehauptungen herangezogen werden kann.

  • BGH, 03.05.1974 - I ZR 52/73

    Rückruf bzw. Vernichtung wettbewerbswidrigen Werbematerials - Auskunftsanspruch, …

  • BGH, 06.04.1989 - I ZR 59/87

    "Die echte Alternative"; Unzulässigkeit bezugnehmender, rufausbeutender Werbung

  • BGH, 11.02.1988 - I ZR 24/86

    Ansprechpartner

  • OLG Köln, 02.05.1997 - 6 U 18/90

    Einschieben in fremde Serie, Mischsystem, unmittelbare Leistungsübernahme

  • OLG Stuttgart, 01.03.1996 - 2 U 205/95

    Anspruch auf Unterlassung unlauteren Wettbewerbs; Recht eines …

  • OLG Dresden, 29.10.1998 - 7 U 1117/98
  • BGH, 04.12.1968 - I ZR 17/67

    Unzulässigkeit einer unwahren und herabsetzenden vergleichenden Werbung - …

  • KG, 16.02.1999 - 5 U 9177/97

    Anspruch auf Unterlassung der Zugabe zu einer Ware oder Leistung im …

  • BGH, 26.06.1959 - I ZR 81/58

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von Preisvergleichen in Mitteilungen einer …

  • OLG Dresden, 29.10.1999 - 7 U 1117/98

    Anspruch eines privaten Kfz-Schilderprägers auf Unterlassung des Abschlusses von …

  • OLG Stuttgart, 13.02.1987 - 2 U 265/86

    Bestehen eines wettbewerblichen Unterlassungsanspruchs ; Handeln zum Zwecke des …

  • KG, 25.03.1986 - 5 U 6150/85

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …

  • LG Nürnberg-Fürth, 16.05.1991 - 1 HKO 3060/90

    Neuprogrammierung eines bereits existenten Programms

  • BGH, 24.05.1967 - Ib ZR 106/65

    Herstellung von Ölfeuerungsanlagen - Anspruch auf Schadensersatz - Verstoß gegen …

  • BGH, 26.10.1966 - Ib ZR 126/64

    "Kleidung wie nach Maß" als unzulässige anlehnende Werbung - Suggestive Wirkung …

  • BGH, 20.04.1966 - Ib ZR 31/64

    Rechtsmissbräuchlichkeit einer Klage - Beiderseitige unlautere …

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