Rechtsprechung
| BGH, 29.11.2018 - I ZR 5/18 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Gehörsverletzung bei übersteigerten Anforderungen an die Substanziierung eines Bestreitens mit Nichtwissen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 138 Abs 4 ZPO, Art 103 Abs 1 GG
Gehörsverletzung bei übersteigerten Anforderungen an die Substanziierung eines Bestreitens mit Nichtwissen - IWW
§ 544 Abs. 7 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 138 Abs. 4 ZPO, § 138 Abs. 3 ZPO, § 296a Satz 2, § 156 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 139 ZPO
- Wolters Kluwer
Zahlungsanspruch eines Maklerhonorars als Provision aufgrund Maklervertrags i.R.d. Schaffung der Bereitschaft zur Investition in das Projekt
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 103 Abs. 1
Zahlungsanspruch eines Maklerhonorars als Provision aufgrund Maklervertrags i.R.d. Schaffung der Bereitschaft zur Investition in das Projekt - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)
Anspruch auf Maklerprovision gegen eine Projektgesellschaft
Verfahrensgang
- LG München I, 12.06.2017 - 15 HKO 218/17
- OLG München, 07.12.2017 - 23 U 2440/17
- BGH, 29.11.2018 - I ZR 5/18
Papierfundstellen
- MDR 2019, 242
- MDR 2019, 403
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (5)
- BGH, 22.01.2013 - XI ZR 471/11
Negative Feststellungsklage eines Girokontoinhabers: Darlegungs- und …
Auszug aus BGH, 29.11.2018 - I ZR 5/18
Eine solche eindeutig falsche Anwendung des § 138 Abs. 4 ZPO, die dazu führt, dass ein nach § 138 Abs. 3 ZPO wirksames Bestreiten unberücksichtigt bleibt, findet in der Zivilprozessordnung keine Stütze (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 29. November 1991 - 1 BvR 729/91, juris Rn. 12;… BVerfG, NJW 2001, 1565, 1655 [juris Rn. 21]; BGH, Beschluss vom 21. Januar 2013 - XI ZR 471/11, NJW-RR 2013, 948 Rn. 7). - BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 1030/00
Übergehen eines Beweisangebots im Zivilprozeß; Wiedereinsetzung in den vorigen …
Auszug aus BGH, 29.11.2018 - I ZR 5/18
Eine solche eindeutig falsche Anwendung des § 138 Abs. 4 ZPO, die dazu führt, dass ein nach § 138 Abs. 3 ZPO wirksames Bestreiten unberücksichtigt bleibt, findet in der Zivilprozessordnung keine Stütze (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 29. November 1991 - 1 BvR 729/91, juris Rn. 12; BVerfG, NJW 2001, 1565, 1655 [juris Rn. 21]; BGH…, Beschluss vom 21. Januar 2013 - XI ZR 471/11, NJW-RR 2013, 948 Rn. 7). - OLG München, 07.12.2017 - 23 U 2440/17
Bestimmung des Vertretenen durch Auslegung und der Fälligkeit des Maklerlohns …
Auszug aus BGH, 29.11.2018 - I ZR 5/18
Der daraus resultierende Honoraranspruch des Klägers sei spätestens im Januar 2017 fällig geworden (OLG München, Urteil vom 7. Dezember 2017 - 23 U 2440/17, juris). - BGH, 07.07.1988 - III ZR 111/87
Wirksamkeit der Beschränkung eines Kündigungsrechtes bei Darlehen - Zulässigkeit …
Auszug aus BGH, 29.11.2018 - I ZR 5/18
Unternimmt diese Partei gleichwohl - wie die Beklagte hier mit ihrem Vortrag, von einer aktiven Mitwirkung des Klägers sei bereits im zweiten Quartal 2015 wenig zu spüren gewesen - den Versuch, ihr Bestreiten näher zu begründen, führt das auch dann nicht zur Unbeachtlichkeit ihrer Erklärung mit Nichtwissen, wenn sie dabei eine Behauptung ins Blaue hinein aufstellt (BGH, Urteil vom 7. Juli 1988 - III ZR 111/87, NJW-RR 1989, 41, 43 [juris Rn. 34]). - BVerfG, 29.11.1991 - 1 BvR 729/91
Auszug aus BGH, 29.11.2018 - I ZR 5/18
Eine solche eindeutig falsche Anwendung des § 138 Abs. 4 ZPO, die dazu führt, dass ein nach § 138 Abs. 3 ZPO wirksames Bestreiten unberücksichtigt bleibt, findet in der Zivilprozessordnung keine Stütze (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. November 1991 - 1 BvR 729/91, juris Rn. 12;… BVerfG, NJW 2001, 1565, 1655 [juris Rn. 21]; BGH…, Beschluss vom 21. Januar 2013 - XI ZR 471/11, NJW-RR 2013, 948 Rn. 7).
- BGH, 22.07.2021 - I ZR 123/20
Vorstandsabteilung - Irreführende geschäftliche Handlung im Internet: …
Unternimmt diese Partei gleichwohl den Versuch, ihr Bestreiten näher zu begründen, führt das auch dann nicht zur Unbeachtlichkeit ihrer Erklärung mit Nichtwissen, wenn sie dabei eine Behauptung ins Blaue hinein aufstellt (BGH, Beschluss vom 29. November 2018 - I ZR 5/18, MDR 2019, 242 Rn. 10). - BGH, 26.02.2026 - V ZR 83/25
Mangelverdacht = Mangel?
Rn. 6 1. Das Berufungsgericht hat zum einen den Anspruch der Beklagten auf rechtliches Gehör verletzt, indem es die Anforderungen, die an die Substantiierung eines gemäß § 138 Abs. 4 ZPO zulässigen Bestreitens mit Nichtwissen zu stellen sind, überspannt (dazu BGH, Beschluss vom 29. November 2018 - I ZR 5/18, MDR 2019, 242 Rn. 9). - OLG Stuttgart, 12.04.2022 - 1 U 205/18
Schadensersatz für Käufer von Vorzugsaktien im Zusammenhang mit dem sogenannten …
Rn. 44 cc) Der von der Beklagten im Schriftsatz vom 13.1.2022 (…Rn. 155 ff.) hiergegen eingewandte Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 29.11.2018 (I ZR 5/18, MDR 2019, 242 Rn. 10) betrifft Vorgänge außerhalb der Wahrnehmung der bestreitenden Partei und ist nicht übertragbar.
- OLG München, 08.05.2023 - 38 U 6499/22
Darlegungs- und Beweislast des Versicherers bei der Prämienanpassung in der …
Unternimmt der Beweisgegner gleichwohl den Versuch, sein Bestreiten näher zu begründen, führt das auch dann nicht zur Unbeachtlichkeit seiner Erklärung mit Nichtwissen, wenn er dabei eine Behauptung ins Blaue hinein aufstellt (BGH, Beschluss vom 29.11.2018 - I ZR 5/18, BeckR 2018, 34954 Rn. 10). - BGH, 22.07.2021 - I ZR 212/17
Markenrechtsschutz: Maßgeblicher Zeitpunkt für den Ablauf des ununterbrochenen …
Unternimmt diese Partei gleichwohl den Versuch, ihr Bestreiten näher zu begründen, führt das auch dann nicht zur Unbeachtlichkeit ihrer Erklärung mit Nichtwissen, wenn sie dabei eine Behauptung ins Blaue hinein aufstellt (BGH, Beschluss vom 29. November 2018 - I ZR 5/18, MDR 2019, 242 Rn. 10). - OLG Düsseldorf, 22.06.2022 - 15 U 38/21
Nutzungsrechte an Sortenschutzrechten Unterlassungsansprüche bezüglich …
Darf sich eine Partei gemäß § 138 Abs. 4 ZPO mit Nichtwissen erklären, kommt die Annahme einer Verpflichtung zum substanziierten Bestreiten nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschl. v. 29.11.2018 - I ZR 5/18, BeckRS 2018, 34954 Rn. 10;… BGH, GRUR 2021, 1422 Rn. 25 - Vorstandsabteilung). - OLG Brandenburg, 11.06.2025 - 11 U 139/24 Unternimmt diese Partei gleichwohl den Versuch, ihr Bestreiten näher zu begründen, führt das auch dann nicht zur Unbeachtlichkeit ihrer Erklärung mit Nichtwissen, wenn sie dabei eine Behauptung "ins Blaue hinein" aufstellt (BGH, Beschl. v. 29.11.2018 - I ZR 5/18, juris Rn. 10).
- LG München I, 29.11.2023 - 12 S 8899/23
Erfolglose Klage gegen Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung
Rn. 101 Der Beschluss des BGH vom 29.11.2018, Az. I ZR 5/18 (juris), auf den sich das OLG München im Urteil vom 17.11.2022, Az. 25 U 1527/22 (nicht veröffentlicht), und im Hinweisbeschluss vom 08.05.2023, Az. 38 U 6499/22 (…BeckRS 2023, 13103, Rn. 21) bezieht, um zu begründen, dass der Versicherungsnehmer die materielle Rechtmäßigkeit der Beitragsanpassungen auch ins Blaue hinein bestreiten dürfe, steht dem nicht entgegen: Denn in der o.g. Entscheidung des BGH ging es nicht um ein vermeintlich rechtsmissbräuchliches Bestreiten, sondern um die Anwendung üblicher Beweiserhebungsregeln. - OLG München, 17.05.2023 - 38 W 533/23
Schutz von Geheimhaltungsinteressen im Zivilrechtsstreit
Unternimmt der Beweisgegner gleichwohl den Versuch, sein Bestreiten näher zu begründen, führt das auch dann nicht zur Unbeachtlichkeit seiner Erklärung mit Nichtwissen, wenn er dabei eine Behauptung ins Blaue hinein aufstellt (BGH, Beschluss vom 29.11.2018 - I ZR 5/18, BeckR 2018, 34954 Rn. 10). - OLG Brandenburg, 08.01.2025 - 11 U 303/23
Wirksamkeit von Prämienanpassungen i.R.e. privaten Krankenversicherung; …
Unternimmt diese Partei gleichwohl den Versuch, ihr Bestreiten näher zu begründen, führt das auch dann nicht zur Unbeachtlichkeit ihrer Erklärung mit Nichtwissen, wenn sie dabei eine Behauptung ins Blaue hinein aufstellt (BGH, Beschl. v. 29.11.2018 - I ZR 5/18, juris Rn. 10). - AG Hamburg-St. Georg, 17.01.2025 - 980a C 21/24
Vermietender Eigentümer muss seinen Mieter an die Kandare nehmen
- OLG Brandenburg, 04.06.2025 - 11 U 125/24
Wirksamkeit von Prämienanpassungen im Rahmen einer privaten Krankenversicherung
- OLG Brandenburg, 29.01.2025 - 11 U 286/23
Rechtmäßigkeit einer Anpassung des Versicherungstarifs und der …
- OLG Brandenburg, 08.01.2025 - 111 U 303/23
- VerfG Brandenburg, 11.10.2024 - VfGBbg 16/22
- OLG Brandenburg, 09.07.2025 - 11 U 159/24
Rechtmäßigkeit von Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung
- LG Offenburg, 21.07.2023 - 2 S 1/23
Auskunftsanspruch des Mandanten bei Geltendmachung von Zahlungsanspruch
- OLG Hamburg, 29.10.2021 - 11 U 159/19
Insolvenzverwalterhaftung wegen Insiderveräußerung einer insolventen GmbH: …
- LG Heidelberg, 04.08.2022 - 5 S 72/21
Mit gewerblicher Weitervermietung einverstanden: § 565 BGB greift!
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".