Rechtsprechung
| BGH, 20.10.1978 - I ZR 5/77 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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Papierfundstellen
- NJW 1979, 2561
- MDR 1979, 473
- GRUR 1979, 402
- DB 1979, 931
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.06.1961 - I ZR 1/60
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 20.10.1978 - I ZR 5/77
Im Streitfall kann offenbleiben, ob dabei bereits die Ankündigung allein als Verwirklichung des Tatbestandes des § 1 Abs. 1 der AO in Betracht kommen kann, wie das Landgericht im Streitfall angenommen hat, oder ob der Gesichtspunkt der Vortäuschung einer Sonderveranstaltung als Verstoß gegen die §§ 1 und 3 UWG heranzuziehen wäre (vgl. BGH GRUR 1962, 42, 44 - Sonderveranstaltung II, mit Anm. Heydt). - BGH, 12.11.1974 - I ZR 43/73
Ermittlung des Gegenstandes des Hauptantrages - Werberechtliche Anforderungen an …
Auszug aus BGH, 20.10.1978 - I ZR 5/77
Denn die Verkehrsauffassung orientiert sich über das, was regelmäßiger Geschäftsverkehr ist, vor allem an dem, was ihr in der betreffenden Branche auf dem Markt begegnet (vgl. BGH GRUR 1975, 144 - Vorsaison-Preis m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 16.01.1976 - 2 U 56/75
Auszug aus BGH, 20.10.1978 - I ZR 5/77
Soweit die Revision dagegen unter Berufung auf Entscheidungen der Oberlandesgerichte Oldenburg ( GRUR 1975, 30), Düsseldorf ( GRUR 1977, 501) und Schleswig (2 U 56/75 vom 16. Januar 1976) geltend macht, auf bestimmte Tage abgestellte Ankündigungen von Verkäufen ab Lkw drängten den Lesern entsprechender Zeitungsanzeigen die Vorstellung auf, sie könnten die angekündigten Waren nur an dem angekündigten Tag auf besonders einfache und billige Weise erlangen, und sie müßten daher die einmalige Gelegenheit sofort wahrnehmen, wenn sie nicht zu spät kommen wollten, womit der für Sonderveranstaltungen im Sinne der AO typische Effekt hervorgerufen werde, verallgemeinert die Revision in unzulässiger Weise.
- BGH, 06.04.2000 - I ZR 114/98
Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von …
Es hat rechtsfehlerfrei festgestellt, die Werbung für einen Verkauf von Computerartikeln "direkt ab Lkw" schaffe einen besonderen Kaufanreiz, weil sie die Vorstellung einer einmaligen und zeitlich begrenzten - jahrmarktähnlichen - Gelegenheit zur Beschaffung preislich besonders attraktiver Waren vermittle (vgl. BGH, Urt. v. 20.10.1978 - I ZR 5/77, GRUR 1979, 402, 404 = WRP 1979, 357 - Direkt ab LKW). - BGH, 17.06.1999 - I ZR 149/97
Last-Minute-Reise
Denn der Verkehr orientiert sich nach der Lebenserfahrung vor allem daran, was ihm in der Branche begegnet (…vgl. BGH, Urt. v. 12.11.1974 - I ZR 43/73, GRUR 1975, 144 - Vorsaisonpreis; Urt. v. 20.10.1978 - I ZR 5/77, GRUR 1979, 402, 404 = WRP 1979, 357 - Direkt ab LKW). - BGH, 02.10.1981 - I ZR 116/79
Unlauterer Wettbewerb - Zulässige Werbung - Sonderveranstaltung
Das Berufungsgericht ist zwar rechtsfehlerfrei davon ausgegangen, daß es für die Frage, ob eine Verkaufsveranstaltung außerhalb des regelmäßigen Geschäftsverkehrs liegt, entscheidend auf die Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise ankommt und daß diese Auffassung in erster Linie davon beeinflußt wird, ob entsprechende Verkaufsveranstaltungen in der betreffenden Branche üblich sind (BGH GRUR 1975, 144 - Vorsaison-Preis - GRUR 1979, 402, 404 - Direkt ab Lkw -).Bei der Prüfung der Frage, ob die Werbung der Beklagten als eine solche billigungswerte Fortentwicklung erscheint, hat es das Berufungsgericht jedoch zu einseitig auf die Auswirkungen, insbesondere die Gefahr des Mißbrauchs, der Werbemaßnahme abgestellt, ohne hinreichend zu beachten, daß die Beurteilung der wirtschaftlichen Vernünftigkeit einer Entwicklung die Prüfung und Abwägung aller, und zwar besonders aus dem Blickwinkel des angesprochenen Verkehrs, in Betracht kommenden Umstände des konkreten Falles erfordert und daß dabei keine zu strengen Maßstäbe angelegt werden dürfen, da § 1 Abs. 1 AO eine Ausnahmevorschrift darstellt, die der Bekämpfung von Mißbräuchen dienen, nicht aber vernünftigen Fortentwicklungen im Wege stehen soll (BGH GRUR 1975, 144, 145 - Vorsaison-Preis - GRUR 1975, 491, 492 - Schräger Dienstag - GRUR 1979, 402, 404 - Direkt ab Lkw -).
Danach hätte es nahe gelegen zu prüfen, ob sich dem Verkehr, auf dessen Anschauung es für die Beurteilung maßgeblich ankommt (BGH GRUR 1979, 402, 404 - Direkt ab Lkw -), bei einem pelzähnlichen Kleidungsstück die Gewährung eines herabgesetzten Sommerpreises nicht als ebenso naheliegend und wirtschaftlich vernünftig darstellen kann wie bei Pelzwaren selbst.
- BGH, 03.03.1988 - I ZR 69/86
Kfz-Versteigerung
a) Ob eine Verkaufsveranstaltung zum regelmäßigen Geschäftsverkehr des Veranstalters gehört oder ob sie eine Unterbrechung desselben darstellt, richtet sich nach der Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise, die ihrerseits in erster Linie davon beeinflußt wird, ob entsprechende Verkaufsveranstaltungen in der in Frage stehenden Branche üblich sind; denn die Verkehrsauffassung bildet und orientiert sich regelmäßig an dem, was ihr in der Branche begegnet (…BGH Urt. vom 12. November 1974 - I ZR 43/73, GRUR 1975, 144 = WRP 1975, 39 - Vorsaisonpreis; Urt. vom 20. Oktober 1978 - I ZR 5/77, GRUR 1979, 402, 404 = WRP 1979, 357 - Direkt ab LKW;… Urt. vom 2. Oktober 1981 - I ZR 116/79, GRUR 1982, 56, 57 - WRP 1982, 22 - Sommerpreis;… Urt. vom 29. März 1984 - I ZR 41/82, GRUR 1984, 664, 665 = WRP 1984, 396 - Winterpreis).c) Das Berufungsgericht hat weiter auch nicht verkannt, daß es nach den in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen nicht in jedem Fall auf eine bereits bestehende Branchenübung ankommt, sondern daß die angesprochenen Verkehrskreise auch neue, noch unübliche Werbe- oder Verkaufsmethoden als zum regelmäßigen Geschäftsverkehr des Unternehmens gehörig ansehen, wenn diese Methoden als wirtschaftlich vernünftige, sachgerechte und deshalb billigenswerte Fortentwicklung des Bisherigen erscheinen (…BGH Urt. vom 29. März 1984 - I ZR 41/82, GRUR 1984, 664, 665 = WRP 1984, 396 - Winterpreis m. w. Nachw.) und sich im Rahmen der von der Rechtsordnung gebilligten Ziele halten (BGH Urt. vom 20. Oktober 1978 - I ZR 5/77, GRUR 1979, 402, 404 = WRP 1979, 357 - Direkt ab LKW).
- BGH, 29.03.1984 - I ZR 41/82
Werbung mit Winterpreisen für Motorräder
Es ist davon ausgegangen, daß es für die hier zu beurteilende Frage, ob die Verkaufsveranstaltung der Beklagten außerhalb des regelmäßigen Geschäftsverkehrs liege, entscheidend auf die Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise ankommt und daß diese Auffassung in erster Linie davon beeinflußt wird, ob entsprechende Verkaufsveranstaltungen in der infrage stehenden Branche üblich sind (BGH GRUR 1975, 144 = WRP 1975, 39 - Vorsaisonpreis; GRUR 1979, 402, 404 = WRP 1979, 753 - Direkt ab Lkw; GRUR 1982, 56 = WRP 1982, 22, 23 - Sommerpreis). - BGH, 02.12.1982 - I ZR 106/80
Einstufung einer Werbung mit einer "Fülle von Sonderangeboten" als Vorwegnahme …
Diese wird - wie der Bundesgerichtshof bereits wiederholt ausgeführt hat - einerseits davon beeinflußt, ob ähnliche Verkaufsveranstaltungen in der Branche des Veranstalters häufig vorkommen und daher als üblich erscheinen (BGH GRUR 1975, 144 - Vorsaison-Preis - GRUR 1979, 402, 404 = WRP 1979, 357 - Direkt ab Lkw - GRUR 1982, 56, 57 - WRP 1982, 22 - Sommerpreis -); andererseits spielt für die Bewertung der Veranstaltung auch die Art ihrer Ankündigung eine nicht unerhebliche Rolle, da vielfach erst letztere den Eindruck einer nicht zum regelmäßigen Geschäftsverkehr gehörigen Sonderveranstaltung vermittelt (BGH GRUR 1962, 42, 44 = WRP 1961, 275 - Sonderveranstaltung II - GRUR 1979, 402, 404 = WRP 1979, 357 - Direkt ab Lkw - GRUR 1980, 112, 113 - Sensationelle (bzw. Radikale) Preissenkungen -).
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