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| BGH, 29.03.1968 - I ZR 53/66 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Garantie eines Mindeststundenlohnes - Absehen von einer erneuten Vernehmung der bereits im ersten Rechtszug vernommenen Zeugen - Erneute Vernehmung eines Zeugen über dasselbe Beweisthema - Grundlage für eine Schadensberechnung oder für eine Schadensschätzung - ...
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.12.1951 - IV ZR 123/51
Öffentlichrechtliche Verwahrung
Auszug aus BGH, 29.03.1968 - I ZR 53/66
Für die Darlegung und den Beweis der Tatsachen, aus denen die Verpflichtung einer Person zum Schadensersatz hergeleitet wird, gelten die allgemeinen Regeln des § 286 ZPO (RGZ 45, 356; 98, 58; JW 1937, 2226), ebenso für die Feststellung, ob der Ersatz Begehrende von diesen Umständen überhaupt betroffen ist (BGHZ 4, 192, 196 [BGH 13.12.1951 - IV ZR 123/51] ; LM Kro 5 zu § 287 ZPO; LM Nr. 19 zu § 286/B). - RG, 19.01.1920 - VI 390/14
Jagdunfall; Zu § 830 Abs. 1 Satz 2 BGB
Auszug aus BGH, 29.03.1968 - I ZR 53/66
Für die Darlegung und den Beweis der Tatsachen, aus denen die Verpflichtung einer Person zum Schadensersatz hergeleitet wird, gelten die allgemeinen Regeln des § 286 ZPO (RGZ 45, 356; 98, 58; JW 1937, 2226), ebenso für die Feststellung, ob der Ersatz Begehrende von diesen Umständen überhaupt betroffen ist (BGHZ 4, 192, 196 [BGH 13.12.1951 - IV ZR 123/51] ; LM Kro 5 zu § 287 ZPO; LM Nr. 19 zu § 286/B). - RG, 06.11.1899 - VI 241/99
C.P.O. § 260 (287 n. F.)
Auszug aus BGH, 29.03.1968 - I ZR 53/66
Für die Darlegung und den Beweis der Tatsachen, aus denen die Verpflichtung einer Person zum Schadensersatz hergeleitet wird, gelten die allgemeinen Regeln des § 286 ZPO (RGZ 45, 356; 98, 58; JW 1937, 2226), ebenso für die Feststellung, ob der Ersatz Begehrende von diesen Umständen überhaupt betroffen ist (BGHZ 4, 192, 196 [BGH 13.12.1951 - IV ZR 123/51] ; LM Kro 5 zu § 287 ZPO; LM Nr. 19 zu § 286/B).
- BGH, 16.05.1972 - GSZ 1/72
Kostenstreitwert bei Aufrechnung
Er sieht sich daran durch Beschlüsse des I. Zivilsenats (I ZR 53/66 vom 29. März 1968), des V. Zivilsenats (V ZR 29/66 vom 12. Juli 1968 = NJW 1968, 2061) und des VII. Zivilsenats vom 11. November 1968 (VII ZR 144/65) gehindert.
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