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| BGH, 02.12.1952 - I ZR 58/52 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 27.06.1961 - VI ZR 205/60
unbeschrankter Bahnübergang - § 1 HPflG, §§ 846, 254 BGB; § 1359, § 426 BGB, …
Denn wer hinnehmen muß, daß mit einer Forderung, deren Schuldner er nicht ist, gegen eine ihm zustehende Forderung aufgerechnet wird (§ 406 BGB), kann in der Regel auch die dem Schuldner der Aufrechnungsforderung zustehenden Einreden geltend machen (BGH I ZR 58/52 v 2. Dezember 1952 = LM BGB § 390 Nr. 1). - BGH, 22.01.1954 - I ZR 34/53
Abtretung eines Befreiungsanspruchs
Im vorliegenden Falle hat der Kläger, der als Zessionar in dem hier in Betracht kommenden Rahmen zur Geltendmachung der seinem Zedenten zustehenden Einwendungen berechtigt ist (vgl. das Urteil des erkennenden Senats vom 2. Dezember 1952 - I ZR 58/52 -), die Gegenforderung, die der Beklagte aus der Beschlagnahme der mit dem Lastzug des Klägers beförderten Ladung gegen die Firma R. & Co. herleitet, dem Grunde nach substantiiert bestritten, so dass diese Gegenforderung weiterer Aufklärung bedarf. - BGH, 16.03.1994 - VIII ZR 246/92
Remissionsrecht aus einem Auslieferungsvertrag - Beziehung zu zwei Verlagen als …
Zwar kann die Klägerin grundsätzlich alle Einreden der Zedentin erheben (BGHZ 35, 317, 327; BGH, Urteil vom 2. Dezember 1952 - I ZR 58/52 = LM BGB § 390 Nr. 1). - BGH, 27.03.1956 - I ZR 191/54
Rechtsmittel
Dem steht die Entscheidung des erkennenden Senats vom 2.12.1952 I ZR 58/52 nicht entgegen. - BGH, 21.02.1962 - VIII ZR 210/60
Rechtsmittel
Urteil des Bundesgerichtshofs vom 2. Dezember 1952 - I ZR 58/52 - (LM BGB § 390 Nr. 1) zugunsten des Beklagten etwas anderes entnehmen zu können, ist nicht ersichtlich.
dejure.org
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