Rechtsprechung
| BGH, 22.02.1957 - I ZR 68/56 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- DFR
Werbung durch Massenverteilung von Warenproben
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 23, 365
- NJW 1957, 748
- GRUR 1957, 365
- DB 1957, 328
Wird zitiert von ... (42) Zitiert selbst (5)
- RG, 24.06.1939 - II 190/38
Zum Begriff der Warenprobe.
Auszug aus BGH, 22.02.1957 - I ZR 68/56
Dabei darf unter Umständen auch eine solche Warenmenge als Probe abgegeben werden, die regelmäßig auch für einen entgeltlichen Warenabsatz in Betracht kommt, wenn anders eine wirkliche Erprobung vom Publikum nicht vorgenommen werden kann (Bestätigung von RG GRUR 1938, 207 ff; 1938, 849 ff; RGZ 160, 385).Allerdings ist es nicht zu beanstanden, wenn das Berufungsgericht von dem auch vom Reichsgericht mehrfach vertretenen Standpunkt (vgl. GRUR 1938, 207 [210] - Persil; 1938, 849 [850] - Eierbrikett; RGZ 160, 385 [389] = GRUR 1939, 862 [864] - Lockenwickler) ausgeht, daß die Abgabe von Warenproben dann gestattet sei, wenn dem Verbraucher durch ihre kostenlose Verteilung Gelegenheit gegeben werden solle, sich über die Güte und Brauchbarkeit des ihm angebotenen Erzeugnisses zu unterrichten.
Unter der Voraussetzung, daß die Warenabgabe nicht die Menge übersteige, deren es bedürfe, um die Ware sachgemäß ausprobieren zu können, könne selbst die Abgabe einer solchen Menge zulässig sein, die regelmäßig auch für einen entgeltlichen Warenabsatz in Betracht komme, wenn andere eine Erprobung nicht vorgenommen werden könne (RGZ 160, 385 [389]).
- BGH, 30.10.1956 - I ZR 199/55
Underborg; Underberg
Auszug aus BGH, 22.02.1957 - I ZR 68/56
Bei dieser Sachlage durfte sie sich nicht auf den Rat ihrer Rechtsvertreter verlassen und ihr Verhalten nach der ihr günstigeren Rechtsanschauung richten (BGHZ 8, 88 [97]; Urteil vom 30. Oktober 1956 - I ZR 199/55 - Underberg). - BGH, 27.01.1956 - I ZR 146/54
Wettbewerb durch Anzeigenblatt
Auszug aus BGH, 22.02.1957 - I ZR 68/56
Der Senat hat bereits im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts ausgesprochen (BGHZ 19, 392 [BGH 27.01.1956 - I ZR 146/54] [395 ff]), daß es Sinn jeden Wettbewerbs sei, in den Kundenkreis des Mitbewerbers einzudringen, um ihm durch Güte und Preise der eigenen gewerblichen Leistungen die Kunden abspenstig zu machen. - BGH, 21.11.1952 - I ZR 56/52
Schallplatte und Magnettonband. Urheberrecht
Auszug aus BGH, 22.02.1957 - I ZR 68/56
Bei dieser Sachlage durfte sie sich nicht auf den Rat ihrer Rechtsvertreter verlassen und ihr Verhalten nach der ihr günstigeren Rechtsanschauung richten (BGHZ 8, 88 [97]; Urteil vom 30. Oktober 1956 - I ZR 199/55 - Underberg). - BGH, 12.03.1954 - I ZR 201/52
Radschutz
Auszug aus BGH, 22.02.1957 - I ZR 68/56
Unabhängig von der Frage, ob die Abwehrmaßnahmen unumgänglich notwendig waren (BGH GRUR 1954, 337 [341]), folgt ihre Unzulässigkeit bereits aus der Tatsache, daß die Beklagte mit ihrer Werbung nicht nur in die Belange der Klägerinnen, sondern darüber hinaus in die Rechte Dritter, nämlich der übrigen Mitbewerber, eingegriffen hat.
- BGH, 07.02.2006 - KZR 33/04
Probeabonnement
Während in der Vergangenheit für die Frage der Unlauterkeit maßgeblich auf das Anstandsgefühl des verständigen Durchschnittsgewerbetreibenden (vgl. BGHZ 23, 365, 373 - Suwa; 37, 30, 32 - Selbstbedienungsgroßhandel; 34, 264, 274 - Einpfennig-Süßwaren; 43, 359, 364 - Warnschild; 81, 291, 296 - Bäckerfachzeitschrift) sowie auf die Verkehrssitte und damit auf die im Verkehr herrschende tatsächliche Übung (…vgl. BGH, Urt. v. 5.6.1956 - I ZR 4/55, GRUR 1957, 23, 24 = WRP 1956, 244 - Bünder Glas;… Urt. v. 4.12.1964 - Ib ZR 38/63, GRUR 1965, 315, 316 = WRP 1965, 95 - Werbewagen) abgestellt wurde, besteht heute Einigkeit darüber, dass der Wettbewerb in bedenklicher Weise beschränkt würde, wenn das Übliche zur Norm erhoben würde (…vgl. Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm aaO § 3 UWG Rdn. 39;… Harte/Henning/Schünemann aaO § 3 Rdn. 99 ff.). - BGH, 26.02.1965 - Ib ZR 51/63
Kleenex
Dient die unentgeltliche Verteilung von Gutscheinen zum Bezug von "Originalware" (Ware in handelsüblicher Einheit, hier Allzwecktücher aus Zellstoff) der Einführung völlig neuartiger Ware innerhalb neuer Käuferkreise, die Ware dieser Gattung bis dahin nicht zu verwenden pflegten, so kann die Verteilung zu Probezwecken auch dann statthaft sein, wenn sie in größerer Breite vorgenommen wird (Abgrenzung gegen BGHZ 23, 365 - Suwa).Die vom Bundesgerichtshof im SUWA-Urteil (BGHZ 23, 365 = GRUR 1957, 365) vertretene Auffassung, daß für die Wirkung der Verteilung auf den fraglichen Bezirk abzustellen sei, sei nicht zutreffend, soweit nicht typische Teilmärkte bestehen.
Zwar hat das Berufungsgericht richtig gesehen, daß der zur Entscheidung stehende Sachverhalt sich in einem wesentlichen Umstände von dem der SUWA-Entscheidung des Ersten Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGHZ 23, 365 ff) zugrunde liegenden Tatbestand unterscheidet.
Für Fälle dieser Art hat der Erste Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in der sich auf eine Abgabe von Waschmittelpaketen beziehenden SUWA-Entscheidung (BGHZ 23, 365) die Auffassung vertreten, das Verschenken von Originalware sei, auch wenn es sich im Rahmen des Erprobungszwecks halte, jedenfalls dann als wettbewerbswidrig anzusehen, wenn es zeitlich und Örtlich konzentriert in einem so erheblichen Umfange erfolge, daß der Bestand des Wettbewerbs mindestens vorübergehend aufgehoben werde.
Bei der rechtlichen Beurteilung des Verschenkens von Originalware haben allerdings die in der Rechtsprechung des Reichsgerichts zugrunde gelegten wirtschaftspolitischen, der heutigen Wirtschafts- und Wettbewerbsordnung nicht mehr entsprechenden Erwägungen auszuscheiden; es kommt deshalb nicht darauf an, ob der Werbende bei wiederholter Anwendung des Verschenkens von Originalware objektiv gegen anerkannte betriebswirtschaftliche Grundsätze verstößt und sich damit selbst schädigt; es ist entgegen einer im Suwa-Urteil (BGHZ 23, 365, 371) [BGH 22.02.1957 - I ZR 68/56] enthaltenen Wendung auch nicht entscheidend, ob die mittleren und kleineren Mitbewerber wirtschaftlich in der Lager sind, sich derselben Werbemethode zu bedienen.
In bewußter Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 23, 365, 373) [BGH 22.02.1957 - I ZR 68/56] hat das Berufungsgericht seiner rechtlichen Würdigung den örtlichen Markt (Wiesbaden), an dem die Beklagte die Gutscheinverteilung durchgeführt hat bzw. durchzuführen begonnen hatte, in Betracht gezogen und die hier beabsichtigte Verteilung von etwa 25.000 Gutscheinen zu der Einwohnerzahl des gesamten Bundesgebiets in Beziehung gesetzt; dann, so führt das Berufungsgericht aus, sei mit der Verteilung der Gutscheine in Wiesbaden nur etwa 1.600, der gesamten Einwohnerzahl der Bundesrepublik erfaßt worden und deshalb keine ernstliche Behinderung der Mitbewerber auf dem Markt des gesamten Bundesgebiets gegeben.
Es sind auch die Auswirkungen auf die Wettbewerbslage bei den Händlern in Betracht zu ziehen (BGHZ 23, 365, 373 [BGH 22.02.1957 - I ZR 68/56];… Baumbach/Hefermehl a.a.O. Anm. 197 zu § 1 UWG); denn eine massenhafte Verteilung von Gutscheinen auf den unentgeltlichen Bezug der Ware kann gerade auch zum Schaden des Handels geschehen und dazu führen, daß das Publikum weitgehend vom entgeltlichen Erwerb der Ware absieht, ohne noch einen Vergleich der ihm von Handel angebotenen Waren derselben Art vorzunehmen.
- BGH, 04.07.2002 - I ZR 38/00
Zugabenbündel
Echte Warenproben waren auch zugaberechtlich grundsätzlich erlaubt (vgl. BGHZ 23, 365, 367 - SUWA;… Baumbach/ Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Aufl., § 1 ZugabeVO Rdn. 38).
- BGH, 07.02.2006 - KZR 27/05
Günstige Probeabonnements für Zeitschriften zulässig -BGH schränkt die Bedeutung …
Während in der Vergangenheit für die Frage der Unlauterkeit maßgeblich auf das Anstandsgefühl des verständigen Durchschnittsgewerbetreibenden (vgl. BGHZ 23, 365, 373 - Suwa; 37, 30, 32 - Selbstbedienungsgroßhandel; 34, 264, 274 - Einpfennig-Süßwaren; 43, 359, 364 - Warnschild; 81, 291, 296 - Bäckerfachzeitschrift) sowie auf die Verkehrssitte und damit auf die im Verkehr herrschende tatsächliche Übung (…vgl. BGH, Urt. v. 5.6.1956 - I ZR 4/55, GRUR 1957, 23, 24 = WRP 1956, 244 - Bünder Glas;… Urt. v. 4.12.1964 - Ib ZR 38/63, GRUR 1965, 315, 316 = WRP 1965, 95 - Werbewagen) abgestellt wurde, besteht heute Einigkeit darüber, dass der Wettbewerb in bedenklicher Weise beschränkt würde, wenn das Übliche zur Norm erhoben würde (…vgl. Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm aaO § 3 UWG Rdn. 39;… Harte/Henning/Schünemann aaO § 3 Rdn. 99 ff.). - BGH, 27.10.1988 - I ZR 29/87
Preiskampf
Auf ihrer Grundlage begegnet die Annahme des Berufungsgerichts, es liege eine von der Beklagten jedenfalls mitverursachte wettbewerbswidrige Marktstörung vor, keinen rechtlichen Bedenken, und zwar um so weniger, als "Preiskämpfe" der hier zur Beurteilung stehenden Art wegen des ihnen zukommenden Aufmerksamkeits- und Werbewertes die Gefahr der Nachahmung - auch über den Bereich des Schallplattenmarktes hinaus - begründen und damit auch ganz allgemein zu Störungen des Leistungswettbewerbs führen können; auch solche mittelbaren Auswirkungen eines Wettbewerbsverhaltens sind aber nach ständiger Rechtsprechung in die Gesamtwürdigung der Frage seiner Zulässigkeit einzubeziehen (vgl. BGHZ 23, 365, 372 - SUWA; BGHZ 43, 278, 282 - Kleenex;… BGH, Urt. v. 17.12.1976 - I ZR 77/75, GRUR 1977, 619, 621 WRP 1977, 183 - Eintrittsgeld; BGHZ 82, 375, 395 f - Brillen-Selbstabgabestellen I).Ein solches setzt jedoch nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs außer einem - hier gegebenen - rechtswidrigen Angriff eines Wettbewerbsteilnehmers zusätzlich voraus, daß diesem Angriff durch Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe nicht ausreichend gewehrt werden kann (…vgl. BGH, Urt. v. 7.6.1967 - Ib ZR 34/65, GRUR 1968, 382, 385 = WRP 1967, 363 - Favorit II;… BGH, Urt. v. 22.1.1971 - I ZR 76/69, GRUR 1971, 259, 260 = WRP 1971, 222 - WAZ) und daß durch die Abwehrmaßnahme gegenüber dem angreifenden Konkurrenten nicht in Rechte oder berechtigte Interessen am Streit unbeteiligter Dritter eingegriffen wird (BGHZ 23, 365, 376 - SUWA;… BGH, Urt. v. 2.2.1984 - I ZR 4/82, GRUR 1984, 461, 463 = WRP 1984, 321 - Kundenboykott).
- BGH, 18.12.1968 - I ZR 113/66
Unentgeltliche Abgabe von Anzeigenblättern
Darüber hinaus ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wiederholt betont worden, daß bei der Beurteilung einer Werbemaßnahme im Zweifelsfalle auch zu prüfen ist, ob die ernstliche Gefahr besteht, daß diese Maßnahme auch von anderen Mitbewerbern durchgeführt und dann zu einer gemeinschaftsschädigenden Störung den Wettbewerbs führen würde (vgl. BGHZ 23, 365 - Suwa; BGHZ 43, 278 - Kleenex).Vielmehr ist seine wettbewerbsrechtliche Beurteilung bislang von Umfang, Intensität und Wirkung dieser Maßnahme abhängig gemacht worden (vgl. etwa RG GRUR 1936, 810 - Diamantine; 1938, 207 - Persil; RGZ 160, 385 - Lockenwickler; BGHZ 23, 365 - Suwa; GRUR 1957, 363 - Sunil; GRUR 1957, 600 - Westfalenblatt; GRUR 1959, 31 - Feuerzeug; GRUR 1959, 544 - Modenschau; BGHZ 43, 278 - Kleenex; GRUR 1967, 254 - Waschkugel; GRUR 1968, 649 - Aschenbecher;… vgl. ferner Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 9. Aufl., Anm. 91 ff zu § 1 UWG).
- BGH, 27.02.1962 - I ZR 118/60
Großprojektion von Fernsehsendungen in Lichtspieltheatern
Nur wenn der Mitbewerber durch seine Handlungen den Bestand des freien Wettbewerbs aufhebe und dem Verletzten die Möglichkeit raube, an dem grundsätzlich allen offenstehenden Wettbewerb teilzunehmen, könne ein unzulässiger Behinderungswettbewerb angenommen werden (BGHZ 23, 365, 371 [BGH 22.02.1957 - I ZR 68/56] - Suwa; Lindenmaier-Möhring Nr. 43 zu § 1 UWG - Sunil). - BGH, 26.02.1965 - Ib ZR 37/63
Einführung eines neuen Massenartikels durch Koppelung mit einer …
Die Klägerin, die sich hierbei unter anderem auf die eine frühere Werbung der Beklagten betreffende Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 22. Februar 1957 (BGHZ 23, 365 - "Suwa") bezieht, betrachtet das Vorgehen der Beklagten in mehrfacher Hinsicht als wettbewerbswidrig.Die Revision macht demgegenüber geltend, im Streitfalle müsse der Anreiz, den die Beklagte dem Handel biete, schon deshalb als sittenwidrig angesehen werden, weil zumal die kleineren und weniger erfahrenen Händler zur Abnahme der Normalpakete durch die sachfremde Überlegung bewogen würden, daß sich beim Absatz der für den Verbraucher preisgünstigen Einführungspakete, deren Bezug mit dieser Abnahme gekoppelt sei, ein müheloser Barverdienst erzielen lasse; insoweit sei der Fall ähnlich gelagert wie der in BGHZ 23, 365 = GRUR 1957, 365 - "Suwa" entschiedene Sachverhalt, daß ein Waschmittelhersteller den Händlern einen prozentual nach der bestellten Menge berechneten Teil der Ware zum Endverbraucherpreis sofort gegen bar wieder abkaufe; auch dort werde die Aussicht auf eine mühelose Bareinnahme als Anreiz zur Aufgabe übermäßiger Bestellungen mißbraucht.
Auch in diesem Falle kann der Anreiz zur Eindeckung mit Normalpaketen, den die Verdienstmöglichkeiten beim Verkauf der Einführungspakete auf den Handel ausüben können, nicht der Wirkung eines prozentual mit dem Einkauf gekoppelten Warenrückkaufs durch den Hersteller gleichgestellt werden, wie er in der Suwa-Entscheidung (insoweit nur in GRUR 1957, 365 ff abgedruckt) mißbilligt worden ist.
- BGH, 20.11.2003 - I ZR 120/00
Vertrieb von Gratiszeitung nicht wettbewerbswidrig
b) Die Revision verweist darauf, daß die Möglichkeiten der massenweisen unentgeltlichen Abgabe von Originalware zum Zwecke der Markterprobung und -einführung von der Rechtsprechung eingeschränkt worden seien (BGHZ 23, 365 - SUWA; 43, 278 - Kleenex). - BGH, 26.04.1990 - I ZR 71/88
Anzeigenpreis I - Verdrängungswettbewerb
Ein wettbewerbsrechtlich zulässiges Abwehrverhalten setzt außer einem hier gegebenen - rechtswidrigen Angriff eines Wettbewerbsteilnehmers zusätzlich voraus, daß durch die Abwehrmaßnahmen gegenüber dem angreifenden Konkurrenten nicht in Rechte oder berechtigte Interessen Dritter eingegriffen wird (BGHZ 23, 365, 376 - Suwa;… BGH, Urt. v. 2.2.1984 - I ZR 4/82, GRUR 1984, 461, 463 - Kundenboykott) und daß diesem Angriff durch Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe nicht ausreichend gewehrt werden kann (…vgl. BGH, Urt. v. 7.6.1967 - Ib ZR 34/65, GRUR 1968, 382, 385 - Favorit II;… Urt. v. 22.1.1971 I ZR 76/69, GRUR 1971, 259, 260 - W.A. Z.;… Urt. v. 27.10.1989 - I ZR 29/87, WRP 1989, 468, 471 - Preiskampf). - BGH, 30.10.1962 - I ZR 128/61
- Zahnprothese-Pflegemittel -, Werbung mit Konkurrenzerzeugnissen, Beipacken …
- BGH, 10.07.1957 - 4 StR 5/57
Ermächtigung des deutschen Gerichts zur Vernehmung eines Angeklagten ohne …
- BGH, 13.07.1959 - I ZR 96/58
Rechtsmittel
- BGH, 07.02.2006 - KZR 39/03
Günstige Probeabonnements für Zeitschriften zulässig -BGH schränkt die Bedeutung …
- BGH, 27.06.1958 - I ZR 109/56
Direktverkäufe der Großhändler an Endverbraucher
- BGH, 16.04.1957 - I ZR 115/56
Rechtsmittel
- OLG Köln, 19.10.1998 - 6 U 41/97
Warenprobe; Erprobungszweck; Naßrasierer
- BGH, 06.10.1983 - I ZR 39/83
Verkauf unter Einstandspreis II
- BGH, 22.12.1961 - I ZR 58/60
Rechtsmittel
- BGH, 10.02.1978 - I ZR 149/75
Golfrasenmäher
- BGH, 08.03.1962 - KZR 8/61
Ausnutzung fremden Vertragsbruchs
- BGH, 03.12.1976 - I ZR 34/75
Irreführung des Publikums durch unzulässige Schaufenstermiete - Voraussetzung …
- BGH, 13.06.1973 - I ZR 65/72
Vorliegen eines Rabattverstosses bei Verteilung von Wertscheinen unmittelbar an …
- BGH, 26.03.1971 - I ZR 128/69
Stuttgarter Wochenblatt II
- BGH, 22.01.1971 - I ZR 76/69
Grenzen der guten Sitten bei der Abwehr eines unlauteren Wettbewerbers - Anzeigen …
- BGH, 08.04.1960 - I ZR 24/59
Kfz-Nummernschilder
- BGH, 28.04.1978 - I ZR 157/76
Unlauterer Wettbewerb durch unsachliche Beeinflussung der Käufer - Anlocken und …
- BGH, 17.12.1976 - I ZR 26/75
Sittenwidrigkeit des Verschenkens einer journalistischen Leistung - …
- BGH, 14.07.1965 - Ib ZR 81/63
Verbot des Anbietens einer Zugabe - Voraussetzungen für das Vorliegen einer …
- BGH, 22.01.1969 - I ZR 49/67
Klage gegen einen Weinhändler wegen Verstoßes gegen die guten Sitten im …
- BGH, 13.03.1964 - Ib ZR 117/62
Möglichkeit zum Waschen von Kraftfahrzeugen auf Waschplätzen eines …
- BGH, 23.01.1959 - I ZR 130/58
Rechtsmittel
- BGH, 06.10.1983 - I ZR 71/81
Ruf- und Absatzschädigung des Herstellers und seines Markenartikels durch Verkauf …
- BGH, 14.06.1974 - I ZR 104/73
Colgate
- OLG Naumburg, 13.01.1993 - 2 U 372/92
Wiederaufleben der Dringlichkeitsvermutung; Wettbewerbsrechtliche einstweilige …
- BGH, 30.04.1968 - I ZR 20/66
Verstoß gegen die Zugabeverordnung (ZugVO) durch die Ausgabe von Kaufkarten vom …
- BGH, 23.01.1959 - I ZR 158/57
Rechtsmittel
- BGH, 15.01.1969 - I ZR 24/67
Voraussetzungen für einen Verstoß gegen § 1 Abs. 1 Zugabeverordnung (ZugabeVO) - …
- BGH, 22.02.1957 - I ZR 205/55
Rechtsmittel
- BGH, 14.06.1974 - I ZR 105/73
Unentgeltliche Verteilung von Warenproben - Verschenken von Ware zu …
- BGH, 27.11.1968 - I ZR 7/67
Rechtmäßigkeit einer unentgeltlichen Abgabe von Waren zum Zwecke der Erprobung - …
- BGH, 13.02.1961 - I ZR 100/59
Rechtsmittel
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