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Rechtsprechung
   BGH, 22.10.2009 - I ZR 73/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1177
BGH, 22.10.2009 - I ZR 73/07 (https://dejure.org/2009,1177)
BGH, Entscheidung vom 22.10.2009 - I ZR 73/07 (https://dejure.org/2009,1177)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 2009 - I ZR 73/07 (https://dejure.org/2009,1177)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

    Hier spiegelt sich Erfahrung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Behauptung einer Spitzenstellung eines Wettbewerbers i.R.d. prozessualen Aufklärungspflicht der Richtigkeit einer aufgestellten Alleinstellungsbehauptung; Aufklärungspflicht bei positiver Kenntnis des Wettbewerbers über die Richtigkeit einer beanstandeten Behauptung

  • info-it-recht.de
  • ra.de
  • sewoma.de

    Darlegungslast bei einer behaupteten Spitzenstelllung - Hier spiegelt sich Erfahrung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 5 Abs. 1 Nr. 3; UWG § 2004 § 5 Abs. 2 Nr. 3
    Behauptung einer Spitzenstellung eines Wettbewerbers i.R.d. prozessualen Aufklärungspflicht der Richtigkeit einer aufgestellten Alleinstellungsbehauptung; Aufklärungspflicht bei positiver Kenntnis des Wettbewerbers über die Richtigkeit einer beanstandeten Behauptung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hier spiegelt sich Erfahrung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wettbewerbsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 3, 5 Abs. 1 Nr. 3 UWG
    Wer hat zu beweisen, dass eine behauptete Alleinstellung nicht besteht? / Umkehr der Beweislast

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Darlegungslast bei einer behaupteten Spitzenstelllung - Hier spiegelt sich Erfahrung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Alleinstellungswerbung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Beweislastverteilung bei Alleinstellungsbehauptung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kompetenz, "die am Markt ihresgleichen sucht " Das ist keine unlautere Werbung, mit der sich ein Unternehmen einer "Spitzenstellung" rühmt

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Kein Wettbewerbsverstoß durch Werbeaussage "Hier spiegelt sich 100-jährige Erfahrung"

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Hier spiegelt sich Erfahrung

  • ra-dr-graf.de (Kurzinformation)

    "Hier spiegelt sich Erfahrung" - Zur Aufklärungspflicht hinsichtlich der Richtigkeit einer Alleinstellungsbehauptung (Spitzenstellungswerbung)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Reklame-Aussage "Erfahrene Spezialisten" keine unzulässige Spitzenstellung

  • ra-dr-graf.de (Kurzinformation)

    "Hier spiegelt sich Erfahrung" - Zur Aufklärungspflicht hinsichtlich der Richtigkeit einer Alleinstellungsbehauptung (Spitzenstellungswerbung)

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    100 Jahre gebündelte Spezialisten-Erfahrung stellt keine irreführende Werbung dar

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Welcher Zeitpunkt ist für die Erstattung von Abmahnkosten maßgeblich?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Beweislastverteilung bei einer Alleinstellungsbehauptung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 921
  • MDR 2010, 764
  • GRUR 2010, 13
  • GRUR 2010, 352
  • MIR 2010, Dok. 044
  • DB 2010, 1289
  • DB 2010, 8
  • AnwBl 2010, 132
 
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Wird zitiert von ... (37)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.01.2005 - I ZR 96/02

    Direkt ab Werk

    Auszug aus BGH, 22.10.2009 - I ZR 73/07
    Der im Streitfall auf Wiederholungsgefahr gestützte Unterlassungsanspruch besteht allerdings nur, wenn die beanstandete Verhaltensweise auch schon zum Zeitpunkt ihrer Begehung wettbewerbswidrig war (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 20.1. 2005 - I ZR 96/02, GRUR 2005, 442 = WRP 2005, 474 - Direkt ab Werk;… Urt. v. 28.6. 2007 - I ZR 153/04, GRUR 2008, 186 Tz. 17 = WRP 2008, 220 - Telefonaktion).

    Demgegenüber kommt es für den Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten allein auf die Rechtslage zum Zeitpunkt der Abmahnung an (…vgl. BGH, Urt. v. 19.4. 2007 - I ZR 57/05, GRUR 2007, 981 Tz. 15 = WRP 2007, 1337 - 150 % Zinsbonus), während für die Feststellung der Schadensersatzpflicht und die Auskunftserteilung die Rechtslage zum Zeitpunkt der Begehung der angegriffenen Handlung maßgeblich ist (BGH GRUR 2005, 442 - Direkt ab Werk).

  • BGH, 19.04.2007 - I ZR 57/05

    150 % Zinsbonus

    Auszug aus BGH, 22.10.2009 - I ZR 73/07
    Demgegenüber kommt es für den Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten allein auf die Rechtslage zum Zeitpunkt der Abmahnung an (vgl. BGH, Urt. v. 19.4. 2007 - I ZR 57/05, GRUR 2007, 981 Tz. 15 = WRP 2007, 1337 - 150 % Zinsbonus), während für die Feststellung der Schadensersatzpflicht und die Auskunftserteilung die Rechtslage zum Zeitpunkt der Begehung der angegriffenen Handlung maßgeblich ist (BGH GRUR 2005, 442 - Direkt ab Werk).
  • BGH, 28.06.2007 - I ZR 153/04

    Telefonaktion

    Auszug aus BGH, 22.10.2009 - I ZR 73/07
    Der im Streitfall auf Wiederholungsgefahr gestützte Unterlassungsanspruch besteht allerdings nur, wenn die beanstandete Verhaltensweise auch schon zum Zeitpunkt ihrer Begehung wettbewerbswidrig war (st. Rspr.;… vgl. BGH, Urt. v. 20.1. 2005 - I ZR 96/02, GRUR 2005, 442 = WRP 2005, 474 - Direkt ab Werk; Urt. v. 28.6. 2007 - I ZR 153/04, GRUR 2008, 186 Tz. 17 = WRP 2008, 220 - Telefonaktion).
  • BGH, 24.10.2002 - I ZR 100/00

    Sparvorwahl

    Auszug aus BGH, 22.10.2009 - I ZR 73/07
    Zutreffend hat das Berufungsgericht für die Beurteilung der Aussage "Hier spiegelt sich Erfahrung" darauf abgestellt, wie der angesprochene Verkehr die beanstandete Werbung aufgrund des Gesamteindrucks des Prospekts versteht (vgl. BGH, Urt. v. 24.10.2002 - I ZR 100/00, GRUR 2003, 361, 362 = WRP 2003, 1224 - Sparvorwahl).
  • BGH, 08.03.2012 - I ZR 202/10

    Marktführer Sport

    Sowohl § 5 Abs. 2 Nr. 3 UWG 2004 als auch § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 UWG nennen als Beispiele für eine Irreführung insbesondere irreführende Angaben über die Eigenschaften oder die Befähigung des Unternehmers (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 2009 - I ZR 73/07, GRUR 2010, 352 Rn. 10 = WRP 2010, 636 - Hier spiegelt sich Erfahrung).

    Dabei ist der Gesamteindruck maßgeblich, den die werbliche Darstellung vermittelt (vgl. BGH, GRUR 2010, 352 Rn. 11 - Hier spiegelt sich Erfahrung).

  • BGH, 24.07.2014 - I ZR 53/13

    Spezialist für Familienrecht - Wettbewerbsverstoß: Werbung eines Rechtsanwalts …

    Nach der Senatsrechtsprechung muss der Beklagte, der eine Spitzenstellung - nichts anderes gilt für die Zugehörigkeit zu einer Spitzengruppe - für sich in Anspruch nimmt, die sie begründenden Tatsachen darlegen und beweisen, wenn seine Werbung als unrichtig beanstandet wird und die klagende Partei diese Tatsachen entweder überhaupt nicht oder nur mit erheblichen Schwierigkeiten aufklären kann (BGH, Urteil vom 22. Oktober 2009 - I ZR 73/07, GRUR 2010, 352 Rn. 22 = WRP 2010, 636 - Hier spiegelt sich Erfahrung).
  • OLG Nürnberg, 21.08.2018 - 3 U 1138/18

    Sinupret - Wettbewerbsverstoß, Zuwiderhandlung, Vertragsstrafe, Arzneimittel, …

    Rn. 53 b) Im Bereich der Spitzenstellungswerbung besteht eine prozessuale Aufklärungspflicht des Werbenden (BGH, Urteil vom 22. Oktober 2009 - I ZR 73/07, Rn. 22 - Hier spiegelt sich Erfahrung).
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