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Rechtsprechung
   BGH, 08.02.2024 - I ZR 91/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,7187
BGH, 08.02.2024 - I ZR 91/23 (https://dejure.org/2024,7187)
BGH, Entscheidung vom 08.02.2024 - I ZR 91/23 (https://dejure.org/2024,7187)
BGH, Entscheidung vom 08. Februar 2024 - I ZR 91/23 (https://dejure.org/2024,7187)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

    Großhandelszuschläge II

  • rechtsinformationen.bund.de

    Wettbewerbswidrige Preisgestaltung durch Gewährung von Skonti bei Vertrieb von Arzneimitteln - Großhandelszuschläge II

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Großhandelszuschläge II

    § 2 AMPreisV vom 27.03.2014, § 2 Abs 1 S 1 Halbs 2 AMPreisV vom 06.05.2019, § 2 AMPreisV vom 19.07.2023
    Wettbewerbswidrige Preisgestaltung durch Gewährung von Skonti bei Vertrieb von Arzneimitteln - Großhandelszuschläge II

  • IWW

    § 78 AMG, § 2 Abs. 1 Satz 1 AMPrei... sV, § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 15a Abs. 1 UWG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 8 Abs. 1 Satz 1, § 3 Abs. 1, § 3a UWG, § 78 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 3 AMG, § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG, § 15a Abs. 2 UWG, § 8 Abs. 1 Satz 1 UWG, § 3 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 78 Abs. 1 AMG, § 2 AMPreisV, § 2 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 AMPreisV, § 78 Abs. 2 Satz 2 AMG, § 78 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 AMG, § 78 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AMG, § 78 Abs. 1 Satz 3 AMG, § 4 Abs. 22 AMG, § 2 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 AMPreisV, § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG, § 2 Abs. 1 AMPreisV, § 3 AMPreisV, § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 AMPreisV, § 129 Abs. 5e SGB V, § 3 Abs. 2 Nr. 1 AMPreisV, § 78 Abs. 2 Satz 1 AMG, § 52b AMG, § 52b Abs. 1 AMG, § 16 GWB, § 15 GWB, Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG, § 78 Abs. 3 Satz 1 AMG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Betriebs-Berater

    Großhandelszuschläge II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einhaltung eines Mindestpreises durch den pharmazeutischen Großhandel bei der Abgabe von Fertigarzneimitteln an Apotheken; Führen der Gewährung von Skonti oder sonstigen Preisnachlässen zur Unterschreitung des Mindestpreises

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Großhandelszuschläge II

  • datenbank.nwb.de

    Großhandelszuschläge II

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Unterschreitung des in § 2 Abs. 1 Satz 1 der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) festgelegten Mindestpreises

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Pharmazeutischer Großhandel darf keine Skonti oder sonstigen Preisnachlässe gewähren die zur Unterschreitung des Mindestpreises nach § 2 Abs. 1 Satz 1 AMPreisV führen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unterlassungsanspruch gegenüber Importeuer wegen Verstoßes gegen Preisvorschriften

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2024, 850
  • MDR 2024, 726
  • GRUR 2024, 704
  • BB 2024, 897 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 15.02.1962 - KVR 1/61

    Barrabatte und Preisbindung

    Auszug aus BGH, 08.02.2024 - I ZR 91/23
    Rn. 38 (4) Dem steht die Entscheidung des Kartellsenats des Bundesgerichtshofs "Rollfilme" (BGH, Urteil vom 15. Februar 1962 - KVR 1/61, BGHZ 36, 370) nicht entgegen.

    Diese Vorschrift erlaubte dem Hersteller von Markenware unter bestimmten Voraussetzungen - in Ausnahme von dem in § 15 GWB normierten Grundsatz, nach dem sogenannte vertikale Beschränkungen in der Freiheit der Gestaltung von Preisen nichtig sind - die rechtliche wie die wirtschaftliche Bindung der folgenden Wirtschaftsstufen oder auch einzelner Wirtschaftsstufen, also etwa des Großhandels oder des Einzelhandels, an bestimmte Preise (vgl. BGHZ 36, 370 [juris Rn. 5] - Rollfilme).

    In dem Verfahren, das dieser Entscheidung zugrunde lag, ging es um die Frage, ob Hersteller von Markenware berechtigt waren, Händler vertraglich dazu zu verpflichten, die gebundenen Preise nicht durch Barzahlungsrabatte gemäß § 2 des mit Ablauf des 24. Juli 2001 außer Kraft getretenen Rabattgesetzes (RabattG) zu unterschreiten (BGHZ 36, 370 [juris Rn. 2] - Rollfilme).

    Bei den zuletzt genannten Rabatten rechnet der Verkäufer das Entgelt für eine vom Käufer nicht geschuldete Leistung mit seiner Kaufpreisforderung auf, so dass ihm im Ergebnis nur ein geringerer Preis als der vorgeschriebene tatsächlich gezahlt wird (vgl. BGHZ 36, 370 [juris Rn. 6] - Rollfilme).

    Der Bundesgerichtshof hat in der Entscheidung "Rollfilme" entschieden, dass der Hersteller von Markenware Barzahlungsnachlässe jedenfalls dann nicht hinnehmen muss, wenn es sich nicht um Vergünstigungen für Zahlungen vor Fälligkeit bei Kreditkäufen handelt, sondern um ein Entgelt für Leistungen des Käufers, die nicht über seine vertraglichen Pflichten hinausgehen (vgl. BGHZ 36, 370 [juris Rn. 9 und 12] - Rollfilme).

    Rn. 41 Der Bundesgerichtshof hat sich in der Entscheidung "Rollfilme" bereits nicht mit der Frage befasst, ob die Gewährung echter Skonti im Rahmen von vertraglich vereinbarten Rabattverboten zulässig ist; diese Frage ist vielmehr offengeblieben (vgl. BGHZ 36, 370 [juris Rn. 9] - Rollfilme).

    Der Bundesgerichtshof hat allein entschieden, dass der Händler, dem vertraglich vom Hersteller die Gewährung von Rabatten untersagt worden ist, kein Entgelt für die unverzügliche ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Pflichten des Käufers (unechte Skonti) gewähren darf, und der Wirksamkeit dieses Verbots die Vorschrift des § 16 GWB in der damaligen Fassung nicht entgegensteht (vgl. BGHZ 36, 370 [juris Rn. 12] - Rollfilme).

  • BGH, 05.10.2017 - I ZR 172/16

    Zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit von Rabatten und Skonti im …

    Auszug aus BGH, 08.02.2024 - I ZR 91/23
    Rn. 14 2. Zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, dass es sich bei § 78 Abs. 1 AMG und § 2 AMPreisV um Marktverhaltensregelungen im Sinne von § 3a UWG handelt, weil sie nach ihrem Zweck dazu bestimmt sind, den (Preis-)Wettbewerb unter den Pharmagroßhändlern zu regeln (vgl. BGH, Urteil vom 5. Oktober 2017 - I ZR 172/16, GRUR 2017, 1281 [juris Rn. 22] = WRP 2018, 60 - Großhandelszuschläge I, mwN; allgemein zu den arzneimittelpreisrechtlichen Regelungen vgl. BGH…, Urteil vom 18. November 2021 - I ZR 214/18, GRUR 2022, 391 [juris Rn. 61] = WRP 2022, 434 - Gewinnspielwerbung II).

    Für die Festlegung eines Mindestpreises hätte der Gesetzgeber Begriffe verwenden müssen, aus denen sich ergibt, dass der Großhandel auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers "mindestens" den genannten Festzuschlag aufschlagen "muss" (vgl. BGH, GRUR 2017, 1281 [juris Rn. 29] - Großhandelszuschläge I).

    Durch die Formulierung im Imperativ, dass bestimmte Zuschläge "zu erheben sind" oder ein Festzuschlag "zu erheben ist", wird deutlich, dass die Apotheken bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Fertigarzneimitteln keinen preislichen Spielraum haben (vgl. BGH, GRUR 2017, 1281 [juris Rn. 33] - Großhandelszuschläge I).

    Rn. 27 (1) Bei der Änderung des § 2 AMPreisV mit Wirkung ab dem 11. Mai 2019 handelt es sich um eine Reaktion auf die Senatsentscheidung "Großhandelszuschläge I", nach der § 2 Abs. 1 Satz 1 AMPreisV aF den Großhandel nicht hindert, auf den Festzuschlag von 70 Cent zu verzichten (BGH, GRUR 2017, 1281 [juris Rn. 23] - Großhandelszuschläge I).

  • BGH, 06.06.2019 - I ZR 206/17

    Gewährung von Werbegaben durch Apotheken

    Auszug aus BGH, 08.02.2024 - I ZR 91/23
    Bei dieser Beurteilung sind diejenigen Zwecke zu berücksichtigen, die die Einordnung der Vorschrift als Marktverhaltensregelung rechtfertigen, weil sie die Interessen der Marktteilnehmer betreffen (BGH, Urteil vom 6. Juni 2019 - I ZR 206/17, GRUR 2019, 1071 [juris Rn. 54] = WRP 2019, 1296 - Brötchen-Gutschein, mwN).

    Da die Regelungen in § 78 AMG und § 2 AMPreisV dazu bestimmt sind, den (Preis-)Wettbewerb unter den Pharmagroßhändlern zu regeln (…s. o. Rn. 14), dürfen sie nicht dadurch unterlaufen werden, dass ein dagegen erfolgter Verstoß als nicht spürbar eingestuft und damit als nicht wettbewerbswidrig angesehen wird (vgl. BGH, GRUR 2019, 1071 [juris Rn. 57] - Brötchen-Gutschein).

  • BGH, 21.12.2023 - I ZR 24/23

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Werbung für ein Medizinprodukt mit Bezug …

    Auszug aus BGH, 08.02.2024 - I ZR 91/23
    Nicht entscheidend ist die subjektive Vorstellung der am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Organe oder einzelner ihrer Mitglieder über die Bedeutung der Bestimmung, zumal sich Versuche, das Vorstellungsbild der am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Personen zu ermitteln, oftmals im Spekulativen bewegen (BGH, Urteil vom 21. Dezember 2023 - I ZR 24/23, GRUR 2024, 476 [juris Rn. 27] = WRP 2024, 465 - Corona-Prophylaxe, mwN).

    Ein unlauteres Verhalten wird nicht dadurch zulässig, dass es in der Branche üblich ist (BGH, GRUR 2024, 476 [juris Rn. 56] - Corona-Prophylaxe, mwN).

  • BVerfG, 27.01.2011 - 1 BvR 3222/09

    Verfassungsbeschwerde gegen die Neufassung des Bauforderungssicherungsgesetzes …

    Auszug aus BGH, 08.02.2024 - I ZR 91/23
    Dies bedeutet aber nicht, dass sich die erforderlichen Vorgaben ohne weiteres aus dem Wortlaut des Gesetzes ergeben müssen; es genügt, dass sie sich mit Hilfe allgemeiner Auslegungsgrundsätze erschließen lassen (BVerfG, NJW 2011, 1578 [juris Rn. 33]).
  • BVerfG, 20.03.1991 - 1 BvR 381/90

    Verfassungsmäßigkeit der Buchpreisbindung

    Auszug aus BGH, 08.02.2024 - I ZR 91/23
    Dem Gesetzgeber kommt dabei eine weite Gestaltungsfreiheit zu, insbesondere wenn die Vorschrift - wie hier - keinen unmittelbar berufsregelnden Charakter hat (zur Buchpreisbindung vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. März 1991 - 1 BvR 381/90, juris Rn. 13).
  • BGH, 07.04.2022 - I ZR 212/20

    AGB von Paketdienstleister teilweise unwirksam

    Auszug aus BGH, 08.02.2024 - I ZR 91/23
    Aus diesem Grund steht der Klägerin gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG in der vorliegend gemäß § 15a Abs. 2 UWG maßgeblichen, bis zum 1. Dezember 2020 geltenden Fassung auch der geltend gemachte Anspruch auf Ersatz der Abmahnkostenpauschale nebst Zinsen zu (vgl. BGH, Urteil vom 7. April 2022 - I ZR 212/20, TranspR 2022, 285 [juris Rn. 114] mwN).
  • BGH, 18.11.2021 - I ZR 214/18

    Gewinnspielwerbung II - Wettbewerbsverstoß durch Versandapotheke: Werbung für das …

    Auszug aus BGH, 08.02.2024 - I ZR 91/23
    Rn. 14 2. Zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, dass es sich bei § 78 Abs. 1 AMG und § 2 AMPreisV um Marktverhaltensregelungen im Sinne von § 3a UWG handelt, weil sie nach ihrem Zweck dazu bestimmt sind, den (Preis-)Wettbewerb unter den Pharmagroßhändlern zu regeln (vgl. BGH…, Urteil vom 5. Oktober 2017 - I ZR 172/16, GRUR 2017, 1281 [juris Rn. 22] = WRP 2018, 60 - Großhandelszuschläge I, mwN; allgemein zu den arzneimittelpreisrechtlichen Regelungen vgl. BGH, Urteil vom 18. November 2021 - I ZR 214/18, GRUR 2022, 391 [juris Rn. 61] = WRP 2022, 434 - Gewinnspielwerbung II).
  • OLG Brandenburg, 06.06.2023 - 6 U 86/21

    Verhängung von Ordnungsgeld und Ordnungshaft; Zulässigkeit der Gewährung von …

    Auszug aus BGH, 08.02.2024 - I ZR 91/23
    Auf die dagegen gerichtete Berufung der Beklagten hat das Berufungsgericht die Klage abgewiesen, soweit sich die Klägerin gegen die Gewährung von Rabatten durch die Beklagte gewendet hat; soweit es die Verurteilung zur Unterlassung der Gewährung von Skonti und zur Zahlung von Abmahnkosten nebst Zinsen angeht, hat das Berufungsgericht die Berufung der Beklagten zurückgewiesen (OLG Brandenburg, PharmR 2023, 449).
  • OLG Celle, 19.12.2019 - 13 U 87/18

    Unterschreitung des Abgabepreises des pharmazeutischen Unternehmers durch …

    Auszug aus BGH, 08.02.2024 - I ZR 91/23
    Da die Regelung nach ihrem im Imperativ gefassten Wortlaut keine Ausnahmen von der Erhebung des Mindestpreises zulässt, sind Skonti, die dazu führen, dass die Summe aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers, des Festzuschlags von 70 Cent (seit dem 27. Juli 2023: 73 Cent) und der Umsatzsteuer unterschritten wird, unzulässig (vgl. OLG Celle, PharmR 2020, 278 [juris Rn. 49];… MünchKomm.UWG/Köber, 3. Aufl., D. Arzneimittelrecht, § 78 AMG Rn. 70).
  • BGH, 22.02.1984 - I ZR 13/82

    Begriff des geltenden Herstellerabgabepreises

  • BGH, 31.07.2025 - I ZR 170/24

    Werbung mit Vorher-Nachher-Darstellungen für Nasen- oder Kinnkorrektur durch …

    Dem Gesetzgeber kommt dabei eine weite Gestaltungsfreiheit zu, insbesondere wenn die Vorschrift keinen unmittelbar berufsregelnden Charakter hat (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 20. März 1991 - 1 BvR 381/90, juris Rn. 13 mwN; BGH, Urteil vom 8. Februar 2024 - I ZR 91/23, GRUR 2024, 704 [juris Rn. 45] = WRP 2024, 696 - Großhandelszuschläge II).
  • OLG Frankfurt, 18.12.2024 - 6 U 206/23

    Kündigungsfrist von sechs Wochen für Probe-Ermäßigungskarte von …

    aa) Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu (§ 5 UKlaG i.V.m.) § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG aF ("Soweit die Abmahnung berechtigt ist, kann der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt werden") stünde dem Kläger als Verband bzw. Verbraucherverein die Abmahnkostenpauschale im vollen Umfang zu (vgl. z.B. BGH…, Urteil vom 07.04.2022 - I ZR 212/20, juris Rn. 114 mwN; Urteil vom 08.02.2024 - I ZR 91/23, GRUR 2024, 704 Rn. 12 - Großhandelszuschläge II).
  • LG Aschaffenburg, 25.07.2024 - 1 HKO 29/24

    Unzulässigkeit eines Rabatts auf den Gesamtumsatz einer Apotheke bei einem …

    Rn. 8 Die neuen Einkaufskonditionen der Verfügungsbeklagten wurden in Fachkreisen bereits Ende Mai/Anfang Juni 2024 zur Kenntnis genommen und wurden Teil der Berichterstattung im Nachgang an das für die Branche folgenschwere Urteil des BGH vom 8.2.2024, Az. I ZR 91/23, in welchem festgestellt wurde, dass jegliche Skontierung von unter § 2 Abs. 1 S.1 AMPreisV fallenden Arzneimitteln unzulässig sei, wenn dies zu einer Unterschreitung des Mindestpreises führe.

    Rn. 11 Die Verfügungsbeklagte nehme im Rahmen ihrer den Apotheken gewährten Preiskonditionen Skontierungen vor, welche der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 08.02.2024, Aktenzeichen I ZR 91/23 als in jeder Hinsicht unzulässig erklärt habe.

    Rn. 44 Auch wird kein Skonto gewährt bei Einhaltung von bestimmten Zahlungsterminen, wie dies auch nach Angaben der Verfügungsbeklagten noch vor dem Urteil des BGH vom 8.2.24, Az. I ZR 91/23 Gegenstand der Zahlungsbedingungen war.

  • KG, 28.01.2025 - 5 U 13/22

    Zulässigkeit einer Internetwerbung für ärztliche Fachzentren für ambulante …

    Ob eine Eignung zur spürbaren Interessenbeeinträchtigung besteht, ist nach dem Schutzzweck der jeweils verletzten Marktverhaltensregelung unter Berücksichtigung der Zwecke für die Einordnung der Vorschrift als Marktverhaltensregelung zu beurteilen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 8. Februar 2024 - I ZR 91/23, A&R 2024, 94 [juris Rn. 50] - Großhandelszuschläge II, mwN), und im Streitfall mit Blick auf die durch § 5 GOÄ bezweckte Transparenz privatärztlicher Liquidationen zugunsten der zahlungspflichtigen Patienten (s.o.) ohne weiteres zu bejahen.
  • KG, 03.12.2024 - 5 U 9/24

    Online-Werbung für osteopathische Behandlungen ohne gesichert wissenschaftliche …

    Ob eine Eignung zur spürbaren Interessenbeeinträchtigung besteht, ist nach dem Schutzzweck der jeweils verletzten Marktverhaltensregelung unter Berücksichtigung der Zwecke für die Einordnung der Vorschrift als Marktverhaltensregelung zu beurteilen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 8. Februar 2024 - I ZR 91/23, A&R 2024, 94 [juris Rn. 50] - Großhandelszuschläge II, mwN), und im Streitfall mit Blick auf den durch § 3 HWG bezweckten Gesundheitsschutz (s.o.) ohne weiteres zu bejahen.
  • LG Hamburg, 08.06.2026 - 416 HKO 71/26
    Ob eine Eignung zur spürbaren Interessenbeeinträchtigung besteht, ist nach dem Schutzzweck der jeweils verletzten Marktverhaltensregelung unter Berücksichtigung der Zwecke für die Einordnung der Vorschrift als Marktverhaltensregelung zu beurteilen (BGH, Urteil vom 8. Februar 2024, Az. I ZR 91/23) und im Streitfall mit Blick auf den bezweckten Gesundheitsschutz ohne weiteres zu bejahen.
  • KG, 02.12.2025 - 5 U 87/22

    Wettbewerbswidriger Verstoß gegen Marktverhaltensregelung § 312a Abs. 3 BGB durch …

    Ob eine Eignung zur spürbaren Interessenbeeinträchtigung besteht, ist nach dem Schutzzweck der jeweils verletzten Marktverhaltensregelung unter Berücksichtigung der Zwecke für die Einordnung der Vorschrift als Marktverhaltensregelung zu beurteilen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 8. Februar 2024 - I ZR 91/23, A&R 2024, 94 [juris Rn. 50] - Großhandelszuschläge II, mwN), und im Streitfall mit Blick auf den bezweckten Verbraucherschutz ohne weiteres zu bejahen.
  • OLG Bamberg, 27.11.2024 - 3 UKl 7/24

    Unberechtigte außerordentliche Kündigung eines Telekommunikationsvertrags durch …

    Nicht entscheidend ist die subjektive Vorstellung der am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Organe oder einzelner ihrer Mitglieder über die Bedeutung der Bestimmung, zumal sich Versuche, das Vorstellungsbild der am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Personen zu ermitteln, oftmals im Spekulativen bewegen" (BGH, Urteil vom 08.02.2024 - I ZR 91/23, Rn. 29).
  • KG, 12.11.2025 - 5 U 6/25

    Zulässigkeit von Kündigungsbutton mit Passwortabfrage

    Ob eine Eignung zur spürbaren Interessenbeeinträchtigung besteht, ist nach dem Schutzzweck der jeweils verletzten Marktverhaltensregelung unter Berücksichtigung der Zwecke für die Einordnung der Vorschrift als Marktverhaltensregelung zu beurteilen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 8. Februar 2024 - I ZR 91/23, A&R 2024, 94 [juris Rn. 50] - Großhandelszuschläge II, mwN), und im Streitfall mit Blick auf den bezweckten Verbraucherschutz ohne weiteres zu bejahen.
  • KG, 13.01.2025 - 5 U 115/23

    Unterlassung der Werbung von Unterspritzungen mit Hyaluronsäure mit sog. …

    Ob eine Eignung zur spürbaren Interessenbeeinträchtigung besteht, ist nach dem Schutzzweck der jeweils verletzten Marktverhaltensregelung unter Berücksichtigung der Zwecke für die Einordnung der Vorschrift als Marktverhaltensregelung zu beurteilen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 8. Februar 2024 - I ZR 91/23, A&R 2024, 94 [juris Rn. 50] - Großhandelszuschläge II, mwN), und im Streitfall mit Blick auf den durch § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 HWG bezweckten Gesundheitsschutz (s.o.) ohne weiteres zu bejahen.
  • LG Hamburg, 27.11.2025 - 416 HKO 86/25
  • KG, 24.07.2025 - 5 W 105/25

    Medizinprodukt: Kennzeichnungspflicht beim Inverkehrbringen eines …

  • LG Berlin II, 02.12.2025 - 52 O 108/25

    Hyaluron-Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern auf Instagram verboten

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