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Rechtsprechung
   BGH, 06.06.1980 - I ZR 97/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,347
BGH, 06.06.1980 - I ZR 97/78 (https://dejure.org/1980,347)
BGH, Entscheidung vom 06.06.1980 - I ZR 97/78 (https://dejure.org/1980,347)
BGH, Entscheidung vom 06. Juni 1980 - I ZR 97/78 (https://dejure.org/1980,347)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verbot des Gebrauchs einer Bezeichnung "L. Marzipan" - Irreführende Werbeangabe über Ursprung/ örtliche Herkunft eines Produkts - Berücksichtigung der Verkehrsauffassung/ angesprochenen Verbraucherkreise - Angabe über die Beschaffenheit in Form der Sortenbezeichnung - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1981, 118
  • GRUR 1981, 71
 
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Wird zitiert von ... (43)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.05.1960 - I ZR 16/59

    Alterswerbung Sekt (=Sektwerbung)

    Auszug aus BGH, 06.06.1980 - I ZR 97/78
    Die bloße Unrichtigkeit einer solchen Angabe reicht allerdings, wie das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes angenommen hat, nicht in jedem Falle aus, um sie auch als irreführend im Sinne des § 3 UWG anzusehen; die Vorschrift bezweckt die Vermeidung der Gefahr eines durch Täuschung erreichten, noch vor dem Kaufentschluß liegenden Anlockens (für den Fall der unrichtigen Alterswerbung BGH GRUR 1960, 563, 565 - Sektwerbung m.w.N.).
  • BGH, 13.12.1955 - I ZR 86/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.06.1980 - I ZR 97/78
    Für den Fall, daß eine Angabe über die örtliche Herkunft sich im Laufe der Zeit zunehmend zu einer Beschaffenheitsangabe oder Gattungsbezeichnung entwickelt, bedeutet dies, daß rechtlich eine solche Entwicklung erst dann als abgeschlossen behandelt wird - und damit eine Irreführung im Sinne des § 3 UWG entfällt - wenn nur noch ein "ganz unbeachtlicher" Teil der beteiligten Verkehrskreise in der Angabe einen Hinweis auf die örtliche Herkunft der Ware erblickt (so schon RG GRUR 1934, 62 - Nordhäuser; BGH GRUR 1956, 270, 271 - Rügenwalder Teewurst).
  • BGH, 09.12.1964 - Ib ZR 29/63
    Auszug aus BGH, 06.06.1980 - I ZR 97/78
    Es steht auch im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, wenn das Berufungsgericht es für die Annahme einer geographischen Herkunftsangabe als ausreichend angesehen hat, wenn auch nur ein nicht unerheblicher Teil des Verkehrs in der Angabe einen solchen Hinweis sieht (vgl. BGH GRUR 1965, 317, 318 - Kölnisch Wasser).
  • BGH, 31.03.2016 - I ZR 86/13

    Himalaya Salz - Schutz geografischer Herkunftsangaben: Kennzeichenrechtlich …

    Rn. 12 aa) Vor Inkrafttreten des Markengesetzes war der Schutz geografischer Herkunftsangaben vor einer irreführenden Benutzung und gegen Rufanlehnung und -ausbeutung rein wettbewerbsrechtlich begründet (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juni 1980 - I ZR 97/78, GRUR 1981, 71, 73 = WRP 1981, 18 - Lübecker Marzipan; Urteil vom 4. Juni 1987 - I ZR 109/85, GRUR 1988, 453, 455 = WRP 1988, 25 - Ein Champagner unter den Mineralwässern).
  • BGH, 19.09.2001 - I ZR 54/96

    Warsteiner III; Ausräumung eines auf eine unrichtige geographische …

    Ausgangspunkt dieser Abwägung ist, daß im allgemeinen kein schutzwürdiges Interesse Dritter besteht, eine unrichtige geographische Herkunftsangabe zu verwenden (vgl. BGH, Urt. v. 6.6.1980 - I ZR 97/78, GRUR 1981, 71, 72 = WRP 1981, 18 - Lübecker Marzipan;… Gloy, Festschrift für Piper, S. 543, 559;… Großkomm./Lindacher, § 3 UWG Rdn. 573).

    Dies findet seine Rechtfertigung darin, daß geographischen Herkunftsangaben ein möglichst wirksamer Schutz gegen unrichtige Verwendung gewährt werden soll und daß im allgemeinen kein schutzwürdiges Interesse Dritter besteht, unrichtige Angaben über die Herkunft zu verwenden (BGH GRUR 1981, 71, 72 - Lübecker Marzipan).

  • OLG Köln, 27.06.2025 - 6 U 52/25

    Dubai-Schokolade muss grundsätzlich aus Dubai stammen

    Die Bezugnahme auf einen "ganz unbeachtlichen Teil der Verkehrskreise" bedeutet, dass es nicht ausreichend ist, wenn lediglich die Mehrheit der angesprochenen Verkehrskreise annimmt, es handele sich bei "Dubai" um einen Hinweis auf eine bestimmte Zubereitungsart (BGH GRUR 1981, 71, 73 - Lübecker Marzipan: "nur" 40% der Verbraucher sahen hierin eine Herkunftsangabe), vielmehr muss festzustellen bzw. glaubhaft gemacht sein, dass nur ein zu vernachlässigender Teil dieser Verkehrskreise von einer Herkunftsangabe ausgeht (vgl. Jehle GRUR 2025, 215, 220 m.w.N.).
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