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   OLG Düsseldorf, 30.11.2017 - I-2 U 77/16   

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OLG Düsseldorf, 30.11.2017 - I-2 U 77/16 (https://dejure.org/2017,64047)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.11.2017 - I-2 U 77/16 (https://dejure.org/2017,64047)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. November 2017 - I-2 U 77/16 (https://dejure.org/2017,64047)
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    Anforderungen an die Inanspruchnahme einer Diensterfindung durch den Arbeitgeber

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 14.02.2017 - X ZR 64/15

    Arbeitnehmererfindung: Schriftformerfordernis für die Erfindungsmeldung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2017 - 2 U 77/16
    Für Erfindungen, die - wie im Streitfall - vor dem 1. Oktober 2009 gemeldet wurden, ist § 5 ArbNErfG a.F. einschließlich der hierzu ergangenen Judikatur weiterhin maßgeblich (BGH, GRUR 2017, 504 (Rn. 19) - Lichtschutzfolie).

    Der Zeitpunkt, zu dem die Frist beginnt, muss angesichts der einschneidenden Folgen, die damit für beide Seiten verbunden sein können, von Anfang an erkennbar sein (BGH, GRUR 2017, 504 (Rn. 21) - Lichtschutzfolie).

    Da das klägerische Schreiben vom 26.01.2005 technisch-inhaltlich jedoch praktisch vollständig mit der späteren Meldung vom 15.04.2005 übereinstimmt und ihm nichts Nennenswertes hinzufügt, bestätigt sich, dass bereits das Schreiben vom Januar 2005 eine geeignete Grundlage für die Entscheidung der Beklagten über die Inanspruchnahme der Erfindung bilden konnte (vgl. BGH, GRUR 2017, 504 (Rn. 16) - Lichtschutzfolie).

    Deshalb bedarf es in Fällen der vorliegenden Art besonderer Anhaltspunkte dafür, dass sich der Arbeitnehmererfinder der von ihm bereits erlangten Rechtsposition bewusst ist und diese zu Gunsten des Arbeitgebers aufgeben will (BGH, GRUR 2017, 504 (Rn. 27-28) - Lichtschutzfolie).

    Ein treuwidriges Verhalten in diesem Sinne liegt jedenfalls nicht schon dann vor, wenn der Arbeitnehmer auf Verlangen des Arbeitgebers eine inhaltsgleiche formgerechte Erfindungsmeldung ein zweites Mal nachreicht (vgl. BGH, GRUR 2017, 504 (Rn. 30-31) - Lichtschutzfolie).

    Da die Erfindungsmeldung als solche die erforderliche Klarheit für den Arbeitgeber herzustellen hat, ist bereits aus grundsätzlichen Erwägungen heraus äußerst fraglich, ob für die Frage des Vorliegens einer Erfindungsmeldung und im Hinblick auf diejenigen Personen, für die sie abgegeben sein soll, auf solche Umstände abgestellt werden darf, die erst nachträglich eingetreten oder erkennbar geworden sind (vgl. BGH, GRUR 2017, 504 (Rn. 21) - Lichtschutzfolie).

    Auch ohne Vorliegen einer ordnungsgemäßen Erfindungsmeldung des Diensterfinders wird die Inanspruchnahmefrist zwar in Gang gesetzt, wenn der Arbeitgeber durch eine für die Diensterfindung unternommene Patentanmeldung hinreichend deutlich dokumentiert, dass er im Besitz der ihm durch die Erfindungsmeldung zu verschaffenden Kenntnisse ist, so dass das weitere Beharren auf einer Erfindungsmeldung des Arbeitnehmers reine Förmelei wäre (BGH, GRUR 2017, 504 (Rn. 20-23) - Lichtschutzfolie).

  • BGH, 12.04.2011 - X ZR 72/10

    Initialidee

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2017 - 2 U 77/16
    Nach der einschlägigen Rechtsprechung des BGH hat das in § 5 ArbNErfG a.F. normierte Erfordernis einer gesonderten schriftlichen Erfindungsmeldung den Zweck, sicherzustellen, dass dem Arbeitgeber Diensterfindungen seiner Arbeitnehmer und die insoweit maßgeblichen Umstände auf eine Weise bekannt werden, dass er den Erfindungscharakter und die an der Erfindung beteiligten Personen erkennen kann und in der Lage ist, sachgerecht über eine Inanspruchnahme oder Freigabe, über den der gemachten Erfindung gerecht werdenden Inhalt einer Schutzrechtsanmeldung und über die Festsetzung einer Vergütung allen Miterfindern gegenüber zu entscheiden (BGHZ 167, 118 = GRUR 2006, 754 (Rn. 26) - Haftetikett; BGH, GRUR 2011, 733 (Rn. 14) - Initialidee).

    Nach der Rechtsprechung des BGH (GRUR 2011, 733 - Initialidee) erfasst ein gesetzlicher Rechtsübergang an der Erfindung darauf beruhende Schutzrechtspositionen nicht, weswegen dann, wenn ein Arbeitnehmer eine vom Arbeitgeber wirksam in Anspruch genommene Diensterfindung in seinem (des Arbeitnehmers) Namen zu einem Schutzrecht anmeldet, eine gesonderte materiellrechtliche Übertragung des auf die Diensterfindung angemeldeten/erteilten Schutzrechts erforderlich ist.

    Hierdurch werden diese von der Pflicht zur (eigenen) Erfindungsmeldung nicht frei (BGH, GRUR 2011, 733, 735 - Initialidee).

  • BGH, 07.03.2013 - VII ZR 223/11

    Zulässigkeit einer Zwischenfeststellungsklage bei Klage und Widerklage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2017 - 2 U 77/16
    Darunter sind auch einzelne auf einem umfassenderen Rechtsverhältnis beruhende Ansprüche oder Rechte zu verstehen, nicht hingegen einzelne Vorfragen (BGH, NJW 2013, 1744).

    Beispielsweise kann ein Kündigungsgrund oder die Frage, ob eine Kündigung als freie oder als außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund zu betrachten ist, allein das Rechtsverhältnis darstellen, wenn die Kündigung oder ihre Rechtsnatur selbst bereits zu bestimmten Rechtsfolgen führt (BGH, WM 1967, 419; NJW 2013, 1744).

  • BGH, 16.09.2008 - VI ZR 244/07

    Rechtsschutzbedürfnis und Feststellungsbedürfnis der Klage eines Theaterverlags

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2017 - 2 U 77/16
    "Rechtsverhältnis" bezeichnet eine bestimmte, rechtlich geregelte Beziehung einer Person zu anderen Personen oder einer Person zu einer Sache (BGH, NJW 2009, 751).
  • BGH, 16.02.1967 - II ZR 171/65

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Feststellung eines Kündigungsgrunde im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2017 - 2 U 77/16
    Beispielsweise kann ein Kündigungsgrund oder die Frage, ob eine Kündigung als freie oder als außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund zu betrachten ist, allein das Rechtsverhältnis darstellen, wenn die Kündigung oder ihre Rechtsnatur selbst bereits zu bestimmten Rechtsfolgen führt (BGH, WM 1967, 419; NJW 2013, 1744).
  • BGH, 04.04.2006 - X ZR 155/03

    Haftetikett

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2017 - 2 U 77/16
    Nach der einschlägigen Rechtsprechung des BGH hat das in § 5 ArbNErfG a.F. normierte Erfordernis einer gesonderten schriftlichen Erfindungsmeldung den Zweck, sicherzustellen, dass dem Arbeitgeber Diensterfindungen seiner Arbeitnehmer und die insoweit maßgeblichen Umstände auf eine Weise bekannt werden, dass er den Erfindungscharakter und die an der Erfindung beteiligten Personen erkennen kann und in der Lage ist, sachgerecht über eine Inanspruchnahme oder Freigabe, über den der gemachten Erfindung gerecht werdenden Inhalt einer Schutzrechtsanmeldung und über die Festsetzung einer Vergütung allen Miterfindern gegenüber zu entscheiden (BGHZ 167, 118 = GRUR 2006, 754 (Rn. 26) - Haftetikett; BGH, GRUR 2011, 733 (Rn. 14) - Initialidee).
  • BGH, 11.04.2006 - X ZR 139/03

    Schneidbrennerstromdüse

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2017 - 2 U 77/16
    Als Folge des Freiwerdens (und Freibleibens) der Diensterfindung steht dem Kläger gegen die Beklagte ein Vindikationsanspruch gemäß § 8 Satz 1, 2 PatG, jedenfalls aber nach den Grundsätzen des Bereicherungsrechts (§ 812 Abs. 1 Satz 1 BGB) zu, der sich, nachdem der Kläger lediglich Miterfinder neben anderen ist, in einem Anspruch auf Einräumung einer seinem Erfinderanteil entsprechenden Mitberechtigung an den von der Beklagten angemeldeten Schutzrechten ausdrückt (BGH, GRUR 2006, 747 - Schneidbrennerstromdüse).
  • OLG Düsseldorf, 24.10.2013 - 2 U 24/12

    Haltesystem für Werbeprints II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2017 - 2 U 77/16
    Für die umgekehrte Konstellation, dass der Arbeitgeber eine frei gewordene Diensterfindung für sich selbst zum Schutzrecht anmeldet, kann - wie der Senat (Urteil vom 24.10.2013 - I-2 U 24/12) bereits entschieden hat - nichts anderes gelten.
  • LG Düsseldorf, 03.11.2016 - 4c O 79/15

    Anforderungen an die wirksame Meldung einer Arbeitnehmererfindung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2017 - 2 U 77/16
    Am 08.04.2005 (Anlage K 8 im Verfahren 4c O 79/15) forderte die Beklagte den Kläger auf, eine Erfindungsmeldung unter Verwendung eines bei ihr gebräuchlichen Formblatts zu machen.
  • OLG Düsseldorf, 22.08.2019 - 2 U 29/17

    Ansprüche gegen den ehemaligen Geschäftsführer einer GmbH wegen Inanspruchnahme

    Kommt der Arbeitnehmer dem Übertragungsverlangen nicht freiwillig nach, obliegt es deshalb dem Arbeitgeber, die erforderliche Rechtsübertragung des Schutzrechts im Wege einer Vindikationsklage durchzusetzen (OLG Düsseldorf, Urt. v. 30.11.2017, Az.: I-2 U 77/16).
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   OLG Düsseldorf, 09.07.2020 - 2 U 77/16   

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https://dejure.org/2020,79976
OLG Düsseldorf, 09.07.2020 - 2 U 77/16 (https://dejure.org/2020,79976)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.07.2020 - 2 U 77/16 (https://dejure.org/2020,79976)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Juli 2020 - 2 U 77/16 (https://dejure.org/2020,79976)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.02.2017 - X ZR 64/15

    Arbeitnehmererfindung: Schriftformerfordernis für die Erfindungsmeldung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.07.2020 - 2 U 77/16
    Da das klägerische Schreiben vom 26.01.2005 technisch-inhaltlich jedoch praktisch vollständig mit der späteren Meldung vom 15.04.2005 übereinstimmt und ihm nichts Nennenswertes hinzufügt, bestätigt sich, dass bereits das Schreiben vom Januar 2005 eine geeignete Grundlage für die Entscheidung der Beklagten über die Inanspruchnahme der Erfindung bilden konnte (vgl. BGH, GRUR 2017, 504 (Rn. 16) - Lichtschutzfolie).
  • BGH, 17.12.2019 - X ZR 148/17

    Anspruch auf Einräumung einer Mitberechtigung an auf eine Erfindung angemeldeten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.07.2020 - 2 U 77/16
    Mit Urteil vom 17.12.2019 (X ZR 148/17) hat der BGH das vorgenannte Berufungsurteil im Umfang der Vindikationsverurteilung sowie der Zwischenfeststellung aufgehoben und die Sache insoweit an den Senat zurückverwiesen.
  • LG Düsseldorf, 03.11.2016 - 4c O 79/15

    Anforderungen an die wirksame Meldung einer Arbeitnehmererfindung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.07.2020 - 2 U 77/16
    Am 08.04.2005 (Anlage K 8 im Verfahren 4c O 79/15) forderte die Beklagte den Kläger auf, eine Erfindungsmeldung unter Verwendung eines bei ihr gebräuchlichen Formblatts zu machen.
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   BSG, 14.06.2016 - B 2 U 77/16 B   

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https://dejure.org/2016,40400
BSG, 14.06.2016 - B 2 U 77/16 B (https://dejure.org/2016,40400)
BSG, Entscheidung vom 14.06.2016 - B 2 U 77/16 B (https://dejure.org/2016,40400)
BSG, Entscheidung vom 14. Juni 2016 - B 2 U 77/16 B (https://dejure.org/2016,40400)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1382/10

    Reichweite der Begründungserleichterungen für letztinstanzliche, unanfechtbare

    Auszug aus BSG, 14.06.2016 - B 2 U 77/16 B
    Von einer weiteren Begründung sieht der Senat ab, weil diese nicht geeignet ist, zur Klärung der Voraussetzung der Revisionszulassung beizutragen (§ 160a Abs. 4 Satz 2 Halbs 2 SGG; zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer solchen Verfahrensweise vgl BVerfG vom 8.12.2010 - 1 BvR 1382/10 - NJW 2011, 1497).
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