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   OLG Düsseldorf, 17.07.2009 - I-2 W 29/09   

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OLG Düsseldorf, 17.07.2009 - I-2 W 29/09 (https://dejure.org/2009,7722)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.07.2009 - I-2 W 29/09 (https://dejure.org/2009,7722)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Juli 2009 - I-2 W 29/09 (https://dejure.org/2009,7722)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BGB § 247

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 1
    Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Übersetzung von Schriftstücken im Patentverletzungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 448 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 15.07.2002 - 17 W 6/02

    Erstattungsfähigkeit von Fahrradkurier-, Dolmetscher-, Patentanwalts- und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.07.2009 - 2 W 29/09
    Das hat auch der Kartellsenat des erkennenden Beschwerdegerichtes in seinem von der Klägerin zitierten Beschluss vom 14. Dezember 2005 (VI - W (Kart) 10/05) zutreffend so gesehen (vgl. ferner OLG Köln, JurBüro 2002, 591, 593f.; OLG Düsseldorf [10. ZS.], AnwBl. 1983, 560, 561f.; Zöller/Herget, ZPO, 27. Auflage, § 91 Rdn. 13, Stichwort "Übersetzungskosten" m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 14.12.2005 - W (Kart) 10/05

    Hinderung an der Festsetzung der in erster Instanz angefallenen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.07.2009 - 2 W 29/09
    Das hat auch der Kartellsenat des erkennenden Beschwerdegerichtes in seinem von der Klägerin zitierten Beschluss vom 14. Dezember 2005 (VI - W (Kart) 10/05) zutreffend so gesehen (vgl. ferner OLG Köln, JurBüro 2002, 591, 593f.; OLG Düsseldorf [10. ZS.], AnwBl. 1983, 560, 561f.; Zöller/Herget, ZPO, 27. Auflage, § 91 Rdn. 13, Stichwort "Übersetzungskosten" m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 27.01.2016 - 8 W 60/15

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit von Übersetzungskosten einer

    Der 2. Zivilsenat des OLG Düsseldorf hat in seinem Beschluss vom 17.09.2009 - 2 W 29/09 - ausgeführt, dass die Übersetzungskosten, die eine der deutschen Sprache nicht mächtige ausländische Partei aufwendet, um jederzeit dem Rechtsstreit folgen zu können und an ihm beteiligt zu bleiben, sind zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig.

    Der fragliche Schriftsatz, der ein Entwurf für ein Duplik darstellt, enthält juristische und technische Fachbegriffe, deren korrekte Wiedergabe in einer fremden Sprache besondere Kenntnisse voraussetzt, die im Rahmen der allgemeinen Korrespondenz nicht benötigt werden und die auch von einem international tätigen Rechtsanwalt nicht erwartet werden können (vergl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.09.2009 - 2 W 29/09 -).

  • OLG Düsseldorf, 13.09.2013 - 2 W 30/13

    Erstattungsfähigkeit von Übersetzungskosten im Patentverletzungsverfahren

    Zwar sind Übersetzungskosten, die eine der deutschen Sprache nicht mächtige ausländische Partei in einem Patentverletzungsprozess aufwendet, um jederzeit dem Rechtsstreit folgen zu können und an ihm beteiligt zu bleiben, grundsätzlich zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig und damit im Rahmen der Kostenausgleichung erstattungsfähig (vgl. Beschluss vom 25.07.2013 - I-2 W 13/13; Beschluss vom 26.07.2012 - I-2 W 10/12 ; Beschluss vom 23.07.2012 - I-2 W 20/12, GRUR-RR 2012, 493; Beschluss vom 29.04.2010 - I-2 W 6/10; Beschluss vom 30.09.2009 - I-2 W 39/09, Beschluss vom 17.07.2009 - I-2 W 29/09, InstGE 12, 177 = GRUR-RR 2009, 448 [LS] ; Beschluss vom 22.07.2009 - I-2 W 24/09, juris; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 6. Aufl., Rdnr. 592).

    Eine nur sinngemäße inhaltliche Wiedergabe kann diesem Zweck nicht gerecht werden, vielmehr bedarf es einer genauen Kenntnis dessen, was beide Parteien bisher vorgetragen haben, und in diesem Zusammenhang kann es auch auf die wörtliche Kenntnis der beiderseitigen Schriftsätze ankommen (Senat, Beschluss vom 17.07.2009 - I-2 W 29/09, InstGE 12, 177; Beschluss vom 30.09.2009 - I-2 W 39/09, m. w. Nachw.).

  • OLG Nürnberg, 16.07.2020 - 8 W 2303/20

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Übersetzung von Klageschrift und

    Der Aufwand für solche Übersetzungen ist nicht als ein der Information zuzurechnender Aufwand mit der Prozessgebühr abgegolten (vgl. OLG Düsseldorf, BeckRS 2009, 25832; OLG Köln, JurBüro 2002, 591).
  • OLG Frankfurt, 05.10.2020 - 26 W 22/20

    Erforderlichkeit der Übersetzung von Schriftsätzen

    Der Aufwand für solche Übersetzungen ist nicht als ein der Information zuzurechnender Aufwand mit der Prozessgebühr abgegolten (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 15.07.2002 - 17 W 6/02 -, JurBüro 2002, 591; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.07.2009 - 2 W 29/09 -, juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 16.07.2020 - 8 W 2303/20 -, juris).
  • OLG Koblenz, 20.01.2017 - 14 W 22/17

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Übersetzungskosten für ein

    Im Ergebnis kann letztlich dahin stehen, ob die Beklagte die Urkunde selbst hätte übersetzen können, da auch in diesem Fall die entstandenen Kosten nach Maßgabe des § 11 Abs. 1 S. 3 JVEG erstattungsfähig sind, d.h. mit einem höheren Zeilensatz als vorliegend festgesetzt (KG RVGReport 2014, 400 Düsseldorf 17.7.2009, 2 W 29/09 Zöller/Herget, ZPO, 31. Aufl., § 91 Rn. 13 - Übersetzungskosten).
  • BPatG, 03.08.2016 - 2 Ni 30/05
    Es kann ihr nicht zugemutet werden, sich insoweit nur auf den Rat ihrer anwaltlichen Vertreter zu verlassen, vielmehr muss sie auch deren Schriftsätze daraufhin überprüfen können, ob sie inhaltlich den eigenen Standpunkt zutreffend wiedergeben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Juli 2009 - I-2 W 29/09, 2 W 29/09 -, juris sowie GRUR-RR 2009, 448 (red. Ls.)).

    Eine nur sinngemäße inhaltliche Wiedergabe kann diesem Zweck nicht gerecht werden, vielmehr bedarf es einer genauen Kenntnis dessen, was das Gutachten erörtert, was nur durch eine Kenntnis des genauen Wortlauts gewährleistet ist (vgl. zur Problematik bei Schriftsätzen OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Juli 2009 - I- 2 W 29/09, 2 W 29/09 -, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Juli 2013 - I 2 W 13/13, 2 W 13/13 -, juris).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.01.2013 - 9 Ta 246/12

    Erstattungsfähigkeit von Übersetzungskosten einer ausländischen Partei

    Die Beschwerdekammer folgt der überwiegend vertretenen Ansicht (vgl. etwa Zöller/Herget, ZPO, 28. Aufl., § 91 ZPO Rz. 13 "Übersetzungskosten"; Prütting-Gehrlein, ZPO, 3. Aufl., § 91 ZPO Rz. 57; LAG Nürnberg 10.11.1992 -4 Ta 86/92-, OLG Düsseldorf 17.7.2009 -I-2 W 29/09-; OLG Hamburg 27.2.1996 -8 W 23/96-;OLG Brandenburg 15.2.2002 -15 WF 33/02-; OLG Oldenburg 21.1.1991 -6 W 11/91, alle zitiert nach juris), wonach Übersetzungskosten, die eine ausländische, der deutschen Sprache nicht mächtige Prozesspartei aufwendet, um jederzeit dem Rechtsstreit folgen und entscheiden zu können, ob und in welcher Weise der Rechtsstreit weiter geführt wird, grundsätzlich zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind.
  • BPatG, 03.08.2016 - 2 ZA (pat) 40/15
    Es kann ihr nicht zugemutet werden, sich insoweit nur auf den Rat ihrer anwaltlichen Vertreter zu verlassen, vielmehr muss sie auch deren Schriftsätze daraufhin überprüfen können, ob sie inhaltlich den eigenen Standpunkt zutreffend wiedergeben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Juli 2009 - I-2 W 29/09, 2 W 29/09 -, juris sowie GRUR-RR 2009, 448 (red. Ls.)).

    Eine nur sinngemäße inhaltliche Wiedergabe kann diesem Zweck nicht gerecht werden, vielmehr bedarf es einer genauen Kenntnis dessen, was das Gutachten erörtert, was nur durch eine Kenntnis des genauen Wortlauts gewährleistet ist (vgl. zur Problematik bei Schriftsätzen OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Juli 2009 - I-2 W 29/09, 2 W 29/09 -, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Juli 2013 - I-2 W 13/13, 2 W 13/13 -, juris).

  • BPatG, 03.08.2016 - 2 ZA(pat) 40/15

    Erstattungsfähigkeit der Übersetzungskosten für ein Privatgutachten; Erinnerung

    Es kann ihr nicht zugemutet werden, sich insoweit nur auf den Rat ihrer anwaltlichen Vertreter zu verlassen, vielmehr muss sie auch deren Schriftsätze daraufhin überprüfen können, ob sie inhaltlich den eigenen Standpunkt zutreffend wiedergeben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Juli 2009 - I-2 W 29/09, 2 W 29/09 -, sowie GRUR-RR 2009, 448 (red. Ls.)).

    Eine nur sinngemäße inhaltliche Wiedergabe kann diesem Zweck nicht gerecht werden, vielmehr bedarf es einer genauen Kenntnis dessen, was das Gutachten erörtert, was nur durch eine Kenntnis des genauen Wortlauts gewährleistet ist (vgl. zur Problematik bei Schriftsätzen OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Juli 2009 - I-2 W 29/09, 2 W 29/09 -, ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Juli 2013 - I 2 W 13/13, 2 W 13/13 -, ).

  • OLG Düsseldorf, 25.07.2013 - 2 W 13/13
    Gleiches gilt für die gegnerischen Schriftsätze (nebst Anlagen), zu denen zu erwidern ist, sowie für Urkunden, Beweisprotokolle und Gutachten sowie gerichtliche Protokolle, Verfügungen und Entscheidungen (vgl. Beschluss vom 26. Juli 2012 - I-2 W 10/12; Beschluss vom 29. April 2010 - I-2 W 6/10 sowie Beschlüsse vom 17. Juli 2009 - I-2 W 29/09 und vom 22. Juli 2009 - I-2 W 24/09; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 6. Aufl., Rdnr. 592 ff. m.w.N. aus der Rechtsprechung des Senats).
  • OLG Düsseldorf, 23.04.2010 - 2 W 6/10

    Erstattungsfähigkeit von Übersetzungskosten

  • OLG Düsseldorf, 26.07.2012 - 2 W 10/12

    Erstattungsfähigkeit von Übersetzungskosten

  • OLG Düsseldorf, 22.07.2009 - 2 W 24/09

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Übersetzung von Schriftstücken im

  • KG, 17.02.2014 - 2 W 165/13
  • BPatG, 07.07.2010 - 2 Ni 34/07
  • BPatG, 23.03.2011 - 2 ZA (pat) 43/10

    Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss hinsichtlich der Kosten einer

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   OLG Frankfurt, 27.04.2009 - 2 W 29/09   

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https://dejure.org/2009,21505
OLG Frankfurt, 27.04.2009 - 2 W 29/09 (https://dejure.org/2009,21505)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.04.2009 - 2 W 29/09 (https://dejure.org/2009,21505)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. April 2009 - 2 W 29/09 (https://dejure.org/2009,21505)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.02.2002 - II ARZ 1/01

    Ablehnung sämtlicher Richter eines Gerichts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.04.2009 - 2 W 29/09
    Es entspricht ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass nur einzelne Mitglieder eines Gerichtes wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden können, dass aber eine pauschale Ablehnung eines Spruchkörpers unzulässig ist (BGH NJW-RR 2002, 789; Zöller/Vollkommer, ZPO, 27. Aufl., § 42, Rdnr. 3).
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