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Weitere Entscheidungen unten: OLG Düsseldorf, 13.09.2013 | OLG Düsseldorf | BSG, 28.02.2012

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 24.10.2013 - I-2 U 24/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,42366
OLG Düsseldorf, 24.10.2013 - I-2 U 24/12 (https://dejure.org/2013,42366)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.10.2013 - I-2 U 24/12 (https://dejure.org/2013,42366)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Oktober 2013 - I-2 U 24/12 (https://dejure.org/2013,42366)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • d-prax.de

    Haltesystem für Werbeprints II

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.02.2005 - X ZR 214/02

    Rechte des Erfinders gegenüber dem bösgläubigen Patentinhaber

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.10.2013 - 2 U 24/12
    Der BGH hat nämlich in der Entscheidung "Schweißbrennerreinigung" (GRUR 2005, 567) klargestellt, dass dem gutgläubigen Patentinhaber Arglist nicht vorgeworfen werden könne, wenn er im Verletzungsrechtsstreit von der verfestigten Rechtsposition Gebrauch macht, die ihm das Gesetz mit Blick auf seinen gutgläubigen Erwerb gemäß § 8 S. 5 PatG zuweist.

    Der BGH hat einem Weiterbenutzungsrecht sogar für den Fall, dass der wahre Berechtigte den Gegenstand der Erfindung vor Ablaut der Frist im eigenen Betrieb in Benutzung nahm, eine eindeutige Absage erteilt (GRUR 2005, 567, 568 - Schweißbrennerreinigung).

    Vor diesem Hintergrund ist kein Raum für Billigkeitserwägungen im Rahmen des Verletzungsverfahrens; es steht dem (vermeintlich) wahren Berechtigten vielmehr frei, seinen lnteressen auf andere Weise Geltung zu verschaffen (vgl. BGH, GRUR 2005, 567, 568 - Schweißbrennerreinigung).

  • BGH, 20.02.1979 - X ZR 63/77

    Biedermeiermanschetten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.10.2013 - 2 U 24/12
    Wie nämlich in §§ 6 S. 2 und 8 S. 1, 2 PatG (i.V.m. § 13 Abs. 3 GebrmG) zum Ausdruck kommt, ist der an einer Erfindung Beteiligte gezwungen, seinen Anspruch auf Einräumung eines Anteils am Schutzrecht gegen denjenigen zu verfolgen, der kraft Eintragung formell allein Rechtsinhaber ist (vgl. BGH, GRUR 1979, 540- Biedermeiermanschetten; vgl. Busse/Keukenschrijver, PatG; 7. A.,§ 8 Rn 6).

    Ausreichend für einen derartigen Schuldvorwurf kann der Umstand sein, dass der Anmelder weiß oder sich bewusst der Erkenntnis verschließt, dass ein anderer einen wesentlichen Beirag zum Zustandekommen der angemeldeten Erfindung geleistet hat (BGH, GRUR 1979, 540 - Biedermeier- Manschetten).

  • BGH, 25.04.2012 - I ZR 105/10

    DAS GROSSE RÄTSELHEFT

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.10.2013 - 2 U 24/12
    Grob fahrlässig ist eine Unkenntnis, wenn sie darauf beruht, dass der Schutzrechtserwerber die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich grobem Maße verletzt und auch ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt oder naheliegende Erkenntnis- und lnformationsquellen nicht genutzt und unbeachtet gelassen hat, was jedem hätte einleuchten müssen, so dass ihm persönlich ein schwerer Obliegenheitsverstoß vorzuwerfen ist (vgl. BGH, GRUR 2012, 1279 - Das große Rätselheft).
  • BGH, 12.04.2011 - X ZR 72/10

    Initialidee

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.10.2013 - 2 U 24/12
    Der BGH (GRUR 2011, 733 -Initialidee m.w.N.) hat kürzlich darüber entschieden, ob ein gesetzlicher Rechtsübergang an der Erfindung auch darauf beruhende Schutzrechtspositionen (Patent/Gebrauchsmuster) erfasst.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 13.09.2013 - I-2 U 24/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,29383
OLG Düsseldorf, 13.09.2013 - I-2 U 24/12 (https://dejure.org/2013,29383)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.09.2013 - I-2 U 24/12 (https://dejure.org/2013,29383)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. September 2013 - I-2 U 24/12 (https://dejure.org/2013,29383)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Verletzung eines Patents zur Herstellung von Drospirenon bei fehlendem Gebrauchmachen von der technischen Lehre des Verfügungspatents durch die angegriffene Ausführungsform

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.05.2011 - X ZR 16/09

    Okklusionsvorrichtung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.09.2013 - 2 U 24/12
    Rn. 74 In der Entscheidung "Okklusionsvorrichtung" (GRUR 2011, 701, 740 Tz. 25) hat der BGH bereits in Erwägung gezogen, aus einer dem Klagepatent zugrunde liegenden und weiter als das erteilte Patent gefassten Offenlegungsschrift beschränkende Rückschlüsse auf den Schutzbereich des späteren Patents zu ziehen.
  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 43/01

    Kunststoffrohrteil

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.09.2013 - 2 U 24/12
    Bei allem ist der Patentinhaber an die technische Lehre gebunden, die er unter Schutz hat stellen lassen (BGH, GRUR 2002, 511 - Kunststoffrohrteil).
  • BGH, 13.09.2011 - X ZR 69/10

    Diglycidverbindung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.09.2013 - 2 U 24/12
    Außer Betracht zu bleiben haben solche Effekte, die zwar mit der Verwendung des im Wortsinn des Patentanspruchs liegenden Mittels objektiv verbunden sein mögen, denen das Patent jedoch keine Beachtung schenkt, weil ihnen im Kontext der erfindungsgemäßen Lehre keine Bedeutung zukommt (BGH, GRUR 2012, 45 - Diglycidverbindung).
  • BGH, 17.04.2007 - X ZR 1/05

    Pumpeinrichtung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.09.2013 - 2 U 24/12
    Es reicht auch nicht aus, die Gleichwertigkeit isoliert für das abgewandelte Mittel festzustellen; vielmehr muss die angegriffene Ausführungsform in ihrer für die Merkmalsverwirklichung relevanten Gesamtheit eine auffindbar gleichwertige Lösung darstellen (BGH, GRUR 2007, 959 - Pumpeneinrichtung).
  • BGH, 17.07.2012 - X ZR 113/11

    Palettenbehälter II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.09.2013 - 2 U 24/12
    Es kommt mithin darauf an, dass sich - Erstens - trotz der gegebenen Abwandlung vom Wortsinn des Patenta n spruchs (zumindest im Wesentlichen) die jenigen Wirkungen einstellen, die mit der patentgemäßen Lehre in ihrer Gesamtheit angestrebt werden, und es ist - Zweitens - erforderlich, dass darüber hinaus auch s peziell diejenigen Vorteile realisiert we r den, die von der Erfindung dem ausgetauschten wortsinngemäßen Mittel zugedacht sind ( BGH, GRUR 2012, 1122 - Palettenbehälter III ) .
  • BGH, 28.06.2000 - X ZR 128/98

    Bratgeschirr

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.09.2013 - 2 U 24/12
    Es ist gleichzeitig der geschützte Gegenstand als Ganzes zu berücksichtigen (BGH, GRUR 1983, 497 - Absetzvorrichtung; BGH, GRUR 2000, 1005, 1006 - Bratgeschirr).
  • BGH, 22.03.1983 - X ZR 9/82

    Auslegung des Klagepatents durch den Verletzungsrichter - Einrichtung an …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.09.2013 - 2 U 24/12
    Es ist gleichzeitig der geschützte Gegenstand als Ganzes zu berücksichtigen (BGH, GRUR 1983, 497 - Absetzvorrichtung; BGH, GRUR 2000, 1005, 1006 - Bratgeschirr).
  • LG Düsseldorf, 03.04.2014 - 4b O 114/12

    Pemetrexeddinatrium

    Es mag zwar sein, dass sich der Fachmann bei chemischen Zusammensetzungen nicht selten durch unterschiedliche Eigenschaften auch verwandter Stoffe und Verbindungen gehindert sieht, eine bestimmte Komponente durch eine andere zu ersetzen und zu einem solchen Austausch nur dann greifen wird, wenn ihn die Patentschrift deutlich darauf hinweist, dass der betreffende Ersatzstoff in seinen im Rahmen der Erfindung maßgeblichen Eigenschaften mit dem im Patenanspruch ausdrücklich genannten Stoff übereinstimmt und mögliche abweichende Eigenschaften für die unter Schutz gestellte technische Lehre keine Bedeutung haben (…OLG Düsseldorf, Urt. v. 19.01.2012, Az. I-2 U 111/10 - Wasser-in-Öl-Emulsion; Urt. v. 13.09.2013, Az. I-2 U 24/12 - Drospirenon).

    Einmal war Gegenstand des Patents die stoffliche Zusammensetzung einer chemischen Verbindung (…OLG Düsseldorf, Urt. v. 19.01.2012, Az. I-2 U 111/10 - Wasser-in-Öl-Emulsion), ein anderes Mal war es ein chemisches Verfahren, in dem eine bestimmte chemische Verbindung, die zur Verwirklichung eines Verfahrensschrittes von entscheidender Bedeutung war, durch eine andere Verbindung ersetzt werden sollte (OLG Düsseldorf Urt. v. 13.09.2013, Az. I-2 U 24/12 - Drospirenon).

  • LG Düsseldorf, 28.07.2016 - 4a O 62/15

    Anforderungen an die Geltendmachung der Verletzung eines europäischen Patents …

    Rn. 238 Für im Rahmen von Einspruchs- und Nichtigkeitsentscheidungen geänderte Patente ist anerkannt, dass bei der Auslegung des Klagepatents ein Abgleich zwischen ursprünglicher und geänderter Patentschrift geboten ist, und dass eine sich aus diesem Abgleich ergebende Beschränkung des Patents nicht durch Schutzbereichserwägungen wieder rückgängig gemacht werden darf (OLG Düsseldorf, Urt. v. 13.09.2013, Az.: I-2 U 24/12, Seite 8, 1it.

    b), zitiert nach BeckRS 2013, 18741).

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf - 2 U 24/12   

Anhängiges Verfahren
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https://dejure.org/9999,130271
OLG Düsseldorf - 2 U 24/12 (https://dejure.org/9999,130271)
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Rechtsprechung
   BSG, 28.02.2012 - B 2 U 24/12 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,7482
BSG, 28.02.2012 - B 2 U 24/12 B (https://dejure.org/2012,7482)
BSG, Entscheidung vom 28.02.2012 - B 2 U 24/12 B (https://dejure.org/2012,7482)
BSG, Entscheidung vom 28. Februar 2012 - B 2 U 24/12 B (https://dejure.org/2012,7482)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Berlin - S 25 U 1021/08
  • LSG Berlin-Brandenburg - L 2 U 72/10
  • BSG, 28.02.2012 - B 2 U 24/12 B
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