Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 27.10.2011 - I-2 U 84/10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
PatG § 139 Abs. 1
Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für eine kollabierbare medizinische Vorrichtung, da die angegriffene Ausführungsform das Klagepatent nicht verletzt - rechtsportal.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verletzung eines Patents für eine kollabierbare medizinische Vorrichtung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 22.06.2010 - 4b O 57/09
- OLG Düsseldorf, 27.10.2011 - I-2 U 84/10
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (9)
- BGH, 10.05.2011 - X ZR 16/09
Okklusionsvorrichtung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.2011 - 2 U 84/10
Mit Urteil vom 10. Mai 2011 hat der Bundesgerichtshof (Az. X ZR 16/09) die Verletzungsklage rechtskräftig abgewiesen.Sie bezieht sich insbesondere auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Verletzungsverfahren X ZR 16/09.
Der Bundesgerichtshof hat in dem dem vorliegenden Schadenshöheprozess zugrundeliegenden Verletzungsverfahren X ZR 16/09 rechtskräftig entschieden, dass die streitbefangenen A der Beklagten das europäische Patent 0 808 XXX der Klägerin nicht benutzen.
- OLG Düsseldorf, 22.12.2008 - 2 U 65/07
Unterlassung der Herstellung und des Inverkehrbringens kollabierbarer …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.2011 - 2 U 84/10
Die Ansprüche aus dem Gebrauchsmuster sind als neuer Streitgegenstand und ihre Einführung in den Prozess damit als Klageerweiterung im Sinne von § 533 ZPO zu bewerten (Senat, InstGE 10, 248 - A; InstGE 6, 47 - Melkautomat; OLG München InstGE 6, 57 - Kassieranlage;… vgl. auch Haedicke/Kamlah, Festschrift für Mes, 2009, 153, 155 f.).Rn. 45 In Patent- oder Gebrauchsmusterverletzungsstreitigkeiten liegt eine solche Fallgestaltung in aller Regel vor, wenn der bisherige Verletzungsgegenstand nachträglich aus einem weiteren Patent oder Gebrauchsmuster angegriffen wird, ohne dass der Schutzrechtsinhaber hierzu nach § 145 PatG gezwungen ist (Senat, InstGE 10, 248 - A).
Das gilt erst recht, wenn die Schutzfähigkeit eines neu eingeführten Gebrauchsmusters oder die Erfolgsaussichten eines Rechtsbehelfs gegen die Erteilung des weiteren Klagepatentes geprüft werden müssen und der hierzu entgegengehaltene Stand der Technik ebenfalls bisher nicht bekannt war (Senat, InstGE 10, 248 - A).
- BGH, 30.11.1999 - VI ZR 219/98
Schadensminderungspflicht bei Veräußerung eines Unfallfahrzeugs mit Totalschaden
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.2011 - 2 U 84/10
Sie hängt davon ab, ob eine Entscheidung auch über die geänderte Klage in demselben Verfahren objektiv prozesswirtschaftlich ist, weil sie den Streitstoff des anhängigen Verfahrens zumindest teilweise ausräumt und einem anderenfalls zu gewärtigenden weiteren Rechtsstreit vorbeugt (BGH, NJW 2000, 800, 803 m.w.N.;… Musielak/Foerste, ZPO, 6. Aufl., § 263 Rdnr. 7).Die wesentliche Voraussetzung für eine Anerkennung der Sachdienlichkeit ist deshalb, dass für die Beurteilung der geänderten Anträge der bisherige Prozessstoff verwendet werden kann; zu verneinen ist sie demgemäß, wenn ein völlig neuer Streitstoff eingeführt würde, bei dessen Beurteilung das Ergebnis der bisherigen Prozessführung nicht verwertbar ist (BGH, NJW 2000, 800, 803; NJW 1985, 1841, 1842; NJW 1977, 49; NJW-RR 1994, 1143;… Musielak/Foerste, a.a.O., Rdnr. 7).
- BGH, 10.01.1985 - III ZR 93/83
Sachdienlichkeit einer Klageänderung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.2011 - 2 U 84/10
Die wesentliche Voraussetzung für eine Anerkennung der Sachdienlichkeit ist deshalb, dass für die Beurteilung der geänderten Anträge der bisherige Prozessstoff verwendet werden kann; zu verneinen ist sie demgemäß, wenn ein völlig neuer Streitstoff eingeführt würde, bei dessen Beurteilung das Ergebnis der bisherigen Prozessführung nicht verwertbar ist (BGH, NJW 2000, 800, 803; NJW 1985, 1841, 1842; NJW 1977, 49; NJW-RR 1994, 1143;… Musielak/Foerste, a.a.O., Rdnr. 7). - BGH, 30.11.2005 - XII ZR 112/03
Zulässigkeit der Berufung bei ausschließlicher Verfolgung einer Klageerweiterung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.2011 - 2 U 84/10
Rn. 48 Gründe der Prozessökonomie, die dafür sprechen könnten, ein ausschließlich auf Klageerweiterung gerichtetes Rechtsmittel im Interesse einer baldigen Erledigung des Rechtsstreits zuzulassen, haben ebenfalls kein solches Gewicht, dass sie es rechtfertigen könnten, das grundlegende Erfordernis aller Rechtsmittel aufzugeben, wonach der Angriff des Rechtsmittelführers auf die Beseitigung der im vorinstanzlichen Urteil enthaltenen Beschwer gerichtet sein und die Richtigkeit dieses Urteils in Frage gestellt werden muss (BGH, NJW-RR 2006, 442, 443). - BGH, 13.04.1994 - XII ZR 168/92
Umdeutung der Zeugenbenennung eines Organs in einen Antrag auf Parteivernehmung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.2011 - 2 U 84/10
Die wesentliche Voraussetzung für eine Anerkennung der Sachdienlichkeit ist deshalb, dass für die Beurteilung der geänderten Anträge der bisherige Prozessstoff verwendet werden kann; zu verneinen ist sie demgemäß, wenn ein völlig neuer Streitstoff eingeführt würde, bei dessen Beurteilung das Ergebnis der bisherigen Prozessführung nicht verwertbar ist (BGH, NJW 2000, 800, 803; NJW 1985, 1841, 1842; NJW 1977, 49; NJW-RR 1994, 1143;… Musielak/Foerste, a.a.O., Rdnr. 7). - OLG München, 22.12.2005 - 6 U 4351/02
Patentrecht, Zivilprozessrecht
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.2011 - 2 U 84/10
Die Ansprüche aus dem Gebrauchsmuster sind als neuer Streitgegenstand und ihre Einführung in den Prozess damit als Klageerweiterung im Sinne von § 533 ZPO zu bewerten (Senat, InstGE 10, 248 - A; InstGE 6, 47 - Melkautomat; OLG München InstGE 6, 57 - Kassieranlage;… vgl. auch Haedicke/Kamlah, Festschrift für Mes, 2009, 153, 155 f.). - BGH, 04.10.1976 - VIII ZR 139/75
Alleinvertrieb von Markenerzeugnissen - Rechtsverhältnis zwischen einem …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.2011 - 2 U 84/10
Die wesentliche Voraussetzung für eine Anerkennung der Sachdienlichkeit ist deshalb, dass für die Beurteilung der geänderten Anträge der bisherige Prozessstoff verwendet werden kann; zu verneinen ist sie demgemäß, wenn ein völlig neuer Streitstoff eingeführt würde, bei dessen Beurteilung das Ergebnis der bisherigen Prozessführung nicht verwertbar ist (BGH, NJW 2000, 800, 803; NJW 1985, 1841, 1842; NJW 1977, 49; NJW-RR 1994, 1143;… Musielak/Foerste, a.a.O., Rdnr. 7). - OLG Düsseldorf, 15.12.2005 - 2 U 53/05
Sachdienlichkeit einer Klageänderung in einem Patentnichtigkeitsverfahren
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.2011 - 2 U 84/10
Die Ansprüche aus dem Gebrauchsmuster sind als neuer Streitgegenstand und ihre Einführung in den Prozess damit als Klageerweiterung im Sinne von § 533 ZPO zu bewerten (Senat, InstGE 10, 248 - A; InstGE 6, 47 - Melkautomat; OLG München InstGE 6, 57 - Kassieranlage;… vgl. auch Haedicke/Kamlah, Festschrift für Mes, 2009, 153, 155 f.).
- OLG Düsseldorf, 18.02.2021 - 2 U 33/20
Ansprüche wegen Verletzung des deutschen Teils eines europäischen Patents …
Sie hängt davon ab, ob eine Entscheidung auch über die geänderte (erweiterte) Klage in demselben Rechtsstreit objektiv prozesswirtschaftlich ist, weil sie den Streitstoff des anhängigen Verfahrens zumindest teilweise ausräumt und einem andernfalls zu gewärtigenden weiteren Rechtsstreit vorbeugt (BGH, NJW 2000, 800, 803; OLG Düsseldorf, Urt. v. 27.10.2011, Az.: I-2 U 84/10, BeckRS 2011, 16948).Rn. 81 Letzteres ist in Patent- oder Gebrauchsmusterverletzungsverfahren in der Regel der Fall, wenn derselbe Verletzungsgegenstand aus einem weiteren Schutzrecht angegriffen wird, ohne dass der Schutzrechtsinhaber hierzu nach § 145 PatG gezwungen ist (OLG Düsseldorf, InstGE 10, 428 - Occluder; OLG Düsseldorf; Urt. v. 27.10.2011, Az.: I-2 U 84/10, BeckRS 2011, 26948;… Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 13. Aufl., Abschn. E, Rz. 82).
Das gilt erst recht, wenn die Erfolgsaussichten eines Rechtsbehelfs gegen die Erteilung des weiteren Klagepatents oder die Schutzfähigkeit eines neu eingeführten Gebrauchsmusters geprüft werden müssen und der hierzu entgegengehaltene Stand der Technik ebenfalls bisher nicht bekannt war (OLG Düsseldorf, InstGE 10, 248 - Occluder; Urt. v. 27.10.2011, Az.: I-2 U 84/10, BeckRS 2011, 26948).
- OLG Düsseldorf, 30.09.2021 - 2 U 14/21
Ansprüche wegen Verletzung des deutschen Teils eines europäischen Patents …
Sie hängt davon ab, ob eine Entscheidung auch über die geänderte (erweiterte) Klage in demselben Rechtsstreit objektiv prozesswirtschaftlich ist, weil sie den Streitstoff des anhängigen Verfahrens zumindest teilweise ausräumt und einem andernfalls zu gewärtigenden weiteren Rechtsstreit vorbeugt (BGH, NJW 2000, 800, 803; OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.10.2011 - I-2 U 84/10 = BeckRS 2011, 16948).Rn. 75 Letzteres ist in Patent- oder Gebrauchsmusterverletzungsverfahren in der Regel der Fall, wenn derselbe Verletzungsgegenstand aus einem weiteren Schutzrecht angegriffen wird, ohne dass der Schutzrechtsinhaber hierzu nach § 145 PatG gezwungen ist (OLG Düsseldorf, InstGE 10, 428 - Occluder; OLG Düsseldorf; Urteil vom 27.10.2011 - I-2 U 84/10 = BeckRS 2011, 26948;… Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 13. Aufl. 2021, Kap. E. Rn. 82).
Das gilt erst recht, wenn die Erfolgsaussichten eines Rechtsbehelfs gegen die Erteilung des weiteren Klagepatents oder die Schutzfähigkeit eines neu eingeführten Gebrauchsmusters geprüft werden müssen und der hierzu entgegengehaltene Stand der Technik ebenfalls bisher nicht bekannt war (OLG Düsseldorf, InstGE 10, 248 - Occluder; Urteil vom 27.10.2011, - I-2 U 84/10 = BeckRS 2011, 26948).
- OLG Düsseldorf, 01.02.2018 - 2 U 33/15
Umfang des Patentschutzes für ein Verfahren
Da die Einschätzung, ob die Voraussetzungen des § 145 PatG gegeben sind, insbesondere ob der Gegenstand der Klagerweiterung dieselbe oder eine gleichartige Handlung im Sinne dieser Bestimmung betrifft, in jedem konkreten Einzelfall besonderen Schwierigkeiten unterliegt und sich häufig auch nicht hinreichend sicher vorhersehen lässt, wie die in einem erneuten Verfahren mit der Sache befassten Gerichte die Frage entscheiden werden, kann vom Kläger nicht verlangt werden, dass er das Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen dieser Bestimmung zutreffend einschätzt; die Sachdienlichkeit fehlt deshalb erst dann, wenn § 145 PatG ersichtlich nicht einschlägig ist (vgl. OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2013, GRUR-RR 2013, 1, 2 - Haubenstretchautomat; InstGE 10, 248 - Occluder; Urt. v. 27.10.2011, Az.: I-2 U 84/10 = GRUR-Prax 2012, 212). - OLG Rostock, 25.08.2020 - 4 U 26/19
Berufung gegen ein Schlussurteil: Übergang von durch Teilanerkenntnisurteil …
Aufgabe des Berufungsgerichtes ist die Überprüfung landgerichtlicher Entscheidungen und nicht die erstinstanzliche Prüfung neu gestellter Ansprüche an Stelle des hierfür nach dem Gesetz zuständigen Eingangsgerichtes (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.10.2011, Az.: 2 U 84/10, - zitiert nach juris -, Rn. 27). - KG, 28.08.2012 - 5 U 48/06 Die diesbezügliche (erneute) zweitinstanzliche Klageänderung (gegen den Widerspruch der Beklagten) ist nach dem Dafürhalten des Senats gemäß § 533 ZPO unzulässig (siehe auch OLG Düsseldorf, Urt. v. 27.10.2011, 2 U 84/10, juris-Rdn. 26 ff.), und zwar mit Blick auf zahlreiche insoweit in diesem Rechtsstreit erstmals zum Tragen kommende markenrechtliche Fragen, so etwa (und nicht zuletzt) die (zwischen den Parteien auf tatsächlicher wie rechtlicher Ebene umstrittene) Frage der klägerischen markenrechtlichen Aktivlegitimation (…vgl. dazu auch OLG Düsseldorf, Urt. v. 08.11.2011, 20 U 37/11, juris-Rdn. 20 ff.), sodass hier auch nicht etwa Gesichtspunkte der Prozesswirtschaftlichkeit eine andere Sichtweise geböten.
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Rechtsprechung
| BSG, 27.04.2010 - B 2 U 84/10 B |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Stuttgart - S 9 U 3112/08
- LSG Baden-Württemberg, 10.02.2010 - L 6 U 5341/09
- BSG, 27.04.2010 - B 2 U 84/10 B
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BSG, 13.12.2005 - B 4 RA 220/04 B
Anforderungen an die Rüge einer überlangen Verfahrensdauer
Auszug aus BSG, 27.04.2010 - B 2 U 84/10 B
Insoweit ist versäumt worden, eine abstrakte Rechtsfrage klar zu formulieren (BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 11 RdNr 19 und Nr. 9 RdNr 4, jeweils mwN). - BSG, 28.05.1997 - 9 BV 194/96
Aufrechterhaltung des Beweisantrags im sozialgerichtlichen Verfahren
Auszug aus BSG, 27.04.2010 - B 2 U 84/10 B
3 Soweit der Kläger eine unzureichende Sachverhaltsaufklärung rügt (§ 160 Abs. 2 Nr. 3, § 103 SGG), fehlt es an der Bezeichnung eines in der abschließenden mündlichen Verhandlung gestellten oder aufrecht erhaltenen prozessordnungsgemäßen Beweisantrags (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 20 und 31 sowie BVerfG SozR 3-1500 § 160 Nr. 6), mit dem sowohl das Beweismittel als auch das Beweisthema angegeben und aufgezeigt wird, über welche Tatsachen im Einzelnen Beweis erhoben werden soll (BSG vom 19.11.2007 - B 5a/5 R 382/06 B). - BSG, 19.11.2007 - B 5a/5 R 382/06 B
Unzulässiger Angriff auf die Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren …
Auszug aus BSG, 27.04.2010 - B 2 U 84/10 B
3 Soweit der Kläger eine unzureichende Sachverhaltsaufklärung rügt (§ 160 Abs. 2 Nr. 3, § 103 SGG), fehlt es an der Bezeichnung eines in der abschließenden mündlichen Verhandlung gestellten oder aufrecht erhaltenen prozessordnungsgemäßen Beweisantrags (…vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 20 und 31 sowie BVerfG SozR 3-1500 § 160 Nr. 6), mit dem sowohl das Beweismittel als auch das Beweisthema angegeben und aufgezeigt wird, über welche Tatsachen im Einzelnen Beweis erhoben werden soll (BSG vom 19.11.2007 - B 5a/5 R 382/06 B). - BVerfG, 19.02.1992 - 1 BvR 1935/91
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung - …
Auszug aus BSG, 27.04.2010 - B 2 U 84/10 B
3 Soweit der Kläger eine unzureichende Sachverhaltsaufklärung rügt (§ 160 Abs. 2 Nr. 3, § 103 SGG), fehlt es an der Bezeichnung eines in der abschließenden mündlichen Verhandlung gestellten oder aufrecht erhaltenen prozessordnungsgemäßen Beweisantrags (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 20 und 31 sowie BVerfG SozR 3-1500 § 160 Nr. 6), mit dem sowohl das Beweismittel als auch das Beweisthema angegeben und aufgezeigt wird, über welche Tatsachen im Einzelnen Beweis erhoben werden soll (BSG vom 19.11.2007 - B 5a/5 R 382/06 B).
- LSG Baden-Württemberg, 21.03.2017 - L 9 U 2434/15 Die Nichtzulassungsbeschwerde wurde durch das BSG (B 2 U 84/10 B) mit Beschluss vom 27.04.2010 als unzulässig verworfen.
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