Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 26.03.2009 - 2 U 87/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wettbewerbsverhältnis bei Ankauf von Schmuck und Juwelierwaren bei Fehlen des Schmuckverkaufes bei einem der Mitbewerber
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 25.06.2008 - 39 O 148/07
- OLG Stuttgart, 26.03.2009 - 2 U 87/08
- LG Stuttgart, 03.06.2011 - 39 O 148/07
- OLG Stuttgart, 23.09.2011 - 2 W 40/11
- BGH, 06.02.2013 - I ZB 79/11
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (21)
- BGH, 13.02.1981 - I ZR 63/79
Anforderungen an das Rechtsschutzbedürfnis - Mandat eines Anwalts zur Verfolgung …
Auszug aus OLG Stuttgart, 26.03.2009 - 2 U 87/08
Das Wettbewerbsverhältnis wird in diesem Fall durch die konkrete Handlung begründet, so beispielsweise unter dem Aspekt der Behinderung, wenn ein Unternehmen für Kaffee als Geschenk mit dem Hinweis "Statt Blumen O.-Kaffee" wirbt (…BT-Drs. a.a.O. S. 16; BGH GRUR 1990, 375 [juris Tz. 32] - Steuersparmodell;… Köhler a.a.O. 64 und 67; vgl. auch BGH GRUR 1981, 529 [juris Tz. 22] - Rechtsberatungsanschein).Es genügt, dass die Behinderung des anderen Unternehmens sich aus der irrigen Annahme des Verkehrs von der Substituierbarkeit der angebotenen Güter ergeben kann (BGH GRUR 1981, 529 [juris Tz. 23] - Rechtsberatungsanschein;… Köhler a.a.O. 64).
- BGH, 16.12.2004 - I ZR 222/02
Epson-Tinte
Auszug aus OLG Stuttgart, 26.03.2009 - 2 U 87/08
Dabei ist maßgeblich, wie der angesprochene Verkehr die beanstandete Werbung aufgrund ihres Gesamteindrucks versteht (BGH GRUR 2005, 438 [II 2] - Epson-Tinte; vgl. auch BGH GRUR 2007, 251, 253 [Tz. 24] - Regenwaldprojekt II).Denn eine Werbung ist in ihrem Gesamteindruck zu beurteilen, sie darf nicht in isolierte Einzelbestandteile zerlegt werden (BGH GRUR 2005, 438 [juris Tz. 29 und 30] - Epson-Tinte).
- BGH, 19.04.2007 - I ZR 35/04
Internet-Versteigerung II
Auszug aus OLG Stuttgart, 26.03.2009 - 2 U 87/08
Jedenfalls in Fällen, in denen ein Tatbestandsmerkmal zwischen den Parteien umstritten ist, reicht es nicht aus, nur den - nicht hinreichend bestimmten - Gesetzestext in den Antrag aufzunehmen (BGH GRUR 2008, 532 [Tz. 16 und 32] - Umsatzsteuerhinweis; 2007, 708 [Tz. 50] - Internet-Versteigerung II).
- BGH, 04.10.2007 - I ZR 22/05
Umsatzsteuerhinweis
Auszug aus OLG Stuttgart, 26.03.2009 - 2 U 87/08
Jedenfalls in Fällen, in denen ein Tatbestandsmerkmal zwischen den Parteien umstritten ist, reicht es nicht aus, nur den - nicht hinreichend bestimmten - Gesetzestext in den Antrag aufzunehmen (BGH GRUR 2008, 532 [Tz. 16 und 32] - Umsatzsteuerhinweis; 2007, 708 [Tz. 50] - Internet-Versteigerung II). - BGH, 03.04.2008 - I ZR 49/05
Schuhpark
Auszug aus OLG Stuttgart, 26.03.2009 - 2 U 87/08
Rn. 52 b) Doch auch dann, wenn die Klagebegründung zur Auslegung dieses Klagantrages herangezogen (vgl. hierzu BGH GRUR 2009, 73 [Tz. 20] - Telefonieren für 0 Cent!; 2008, 1002 [Tz. 17] - Schuhpark) oder der zu weit gefasste Klageantrag, der nicht auf die Umstände abstellt, dahin verstanden wird, dass hilfsweise auf die konkreten Verletzungshandlungen abgestellt wird (vgl. hierzu BGH GRUR 2007, 802 [Tz. 28] - Testfotos III), ist ein solcher Klagantrag unbegründet. - BGH, 25.01.2007 - I ZR 133/04
Testfotos III
Auszug aus OLG Stuttgart, 26.03.2009 - 2 U 87/08
Rn. 52 b) Doch auch dann, wenn die Klagebegründung zur Auslegung dieses Klagantrages herangezogen (vgl. hierzu BGH GRUR 2009, 73 [Tz. 20] - Telefonieren für 0 Cent!; 2008, 1002 [Tz. 17] - Schuhpark) oder der zu weit gefasste Klageantrag, der nicht auf die Umstände abstellt, dahin verstanden wird, dass hilfsweise auf die konkreten Verletzungshandlungen abgestellt wird (vgl. hierzu BGH GRUR 2007, 802 [Tz. 28] - Testfotos III), ist ein solcher Klagantrag unbegründet. - BGH, 20.09.2007 - I ZR 171/04
Saugeinlagen
Auszug aus OLG Stuttgart, 26.03.2009 - 2 U 87/08
Daneben ist dies ohnehin bei Irreführung zu vermuten (BGH GRUR 2008, 443 [Tz. 29] - Saugeinlagen). - BGH, 17.07.2008 - I ZR 139/05
Telefonieren für 0 Cent!
Auszug aus OLG Stuttgart, 26.03.2009 - 2 U 87/08
Rn. 52 b) Doch auch dann, wenn die Klagebegründung zur Auslegung dieses Klagantrages herangezogen (vgl. hierzu BGH GRUR 2009, 73 [Tz. 20] - Telefonieren für 0 Cent!; 2008, 1002 [Tz. 17] - Schuhpark) oder der zu weit gefasste Klageantrag, der nicht auf die Umstände abstellt, dahin verstanden wird, dass hilfsweise auf die konkreten Verletzungshandlungen abgestellt wird (vgl. hierzu BGH GRUR 2007, 802 [Tz. 28] - Testfotos III), ist ein solcher Klagantrag unbegründet. - BGH, 23.10.2008 - I ZR 121/07
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Zulässigkeit einer …
Auszug aus OLG Stuttgart, 26.03.2009 - 2 U 87/08
Dies unterscheidet den vorliegenden Fall von demjenigen, über den der BGH in seinem von der Klägerin nachgereichten Beschluss vom 23.10.2008 - I ZR 121/07 befunden hat. - BGH, 07.12.1989 - I ZR 3/88
Steuersparmodell
Auszug aus OLG Stuttgart, 26.03.2009 - 2 U 87/08
Das Wettbewerbsverhältnis wird in diesem Fall durch die konkrete Handlung begründet, so beispielsweise unter dem Aspekt der Behinderung, wenn ein Unternehmen für Kaffee als Geschenk mit dem Hinweis "Statt Blumen O.-Kaffee" wirbt (…BT-Drs. a.a.O. S. 16; BGH GRUR 1990, 375 [juris Tz. 32] - Steuersparmodell;… Köhler a.a.O. 64 und 67; vgl. auch BGH GRUR 1981, 529 [juris Tz. 22] - Rechtsberatungsanschein). - BGH, 09.07.1987 - I ZR 120/85
Gratis-Sehtest; Werbung mit üblicherweise gratis vorgenommenem Sehtest
- OLG Stuttgart, 18.12.2008 - 2 U 53/08
- BGH, 09.10.2008 - I ZR 126/06
Gebäckpresse
- BGH, 13.07.2006 - I ZR 241/03
Prostitutionswerbung und Jugendschutz
- BGH, 26.10.2006 - I ZR 97/04
Regenwaldprojekt II
- BGH, 11.01.2007 - I ZR 87/04
Irreführender Kontoauszug
- BGH, 17.01.2002 - I ZR 215/99
"Lottoschein"; Begriff des Mitbewerbers bei Branchenverschiedenheit der Angebote
- BGH, 20.01.2005 - I ZR 96/02
Direkt ab Werk
- BGH, 24.02.2005 - I ZR 101/02
Vitamin-Zell-Komplex
- OLG München, 31.07.2008 - 29 U 3580/07
Unlautere Werbung: Einseitige Hervorhebung der Möglichkeit eines besonders hohen …
- BGH, 30.10.1997 - I ZR 127/95
D-Netz-Handtelefon - Irreführung/Vorratsmenge
- BGH, 06.02.2013 - I ZB 79/11
Zwangsvollstreckung wegen Zuwiderhandlung gegen ein Unterlassungsgebot: Einlegung …
Rn. 1 I. Das Oberlandesgericht Stuttgart (Urteil vom 26. März 2009 - 2 U 87/08) hat der Schuldnerin unter Androhung von Ordnungsmitteln verboten, im Zuge einer geschäftlichen Handlung wie folgt zu werben:. - LG Heilbronn, 08.05.2018 - 21 O 14/18
Werbekennzeichnung bei Instagram
Das OLG Stuttgart hat die betreffenden Voraussetzungen in seinem Urteil vom 26.03.2009 - 2 U 87/08 - wie folgt in maßgeblicher Weise charakterisiert (Juris-Rn.17):. - OLG Stuttgart, 23.09.2011 - 2 W 40/11
Zwangsvollstreckung wegen Zuwiderhandlung gegen ein Unterlassungsgebot: Einlegung …
Gegen die Schuldnerin wird wegen Verstoßes gegen das Unterlassungsgebot/ Urteilstenor Ziff. 1. c) des Urteils des Landgerichts Stuttgart vom 25.06.2008 - 39 O 148/07 KfH, in der Fassung des Urteils des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 26.03.2009 - 2 U 87/08, ein (weiteres) Ordnungsgeld in Höhe von 7.000,00 EUR verhängt.Rn. 4 Der Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 03.06.2011 wird, soweit der Vollstreckungsantrag der Gläubigerin vom 14.01.2011 zurückgewiesen wurde (Tenor II) aufgehoben und gegen die Schuldnerin wird wegen eines Verstoßes gegen das Unterlassungsgebot aus dem Urteil des Landgerichts Stuttgart, AZ: 39 O 148/07 KfH vom 25.06.2008 in der Fassung des Urteils des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 26.03.2009, AZ: 2 U 87/08 im Tenor Ziffer 1 lit. c) ("in den ersten 10 Jahren mit einem Gesamtumsatz von 129 Millionen DM") ein Ordnungsgeld in Höhe von EUR 7.000,00 verhängt.
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 14.07.2009 - I-2 U 87/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- d-prax.de
Anode-zu-Kathode-Inputverhältnis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 940 ; PatG § 9
Eilbedürftigkeit einer einstweiligen Verfügung wegen Patentverletzung - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Eilbedürftigkeit einer einstweiligen Verfügung wegen Patentverletzung
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (8)
- OLG Düsseldorf, 29.05.2008 - 2 W 47/07
Olanzapin
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.07.2009 - 2 U 87/08
§ 12 Abs. 2 UWG ist wegen der besonderen Komplexität der Sach- und Rechtslage nicht - auch nicht entsprechend - anwendbar (vgl. zum Ganzen Senat, GRUR 1983, 79, 80 - AHF-Konzentrat; Mitt 1982, 230 - Warmhaltekanne; GRUR 1994, 508; Mitt 1996, 87, 88 - Captopril; InstGE 9, 140, 144 = Mitt. 2008, 327 = GRUR-RR 2008, 329 - Olanzapin).Zweifel an der grundsätzlich zu respektierenden Schutzfähigkeit des Verfügungspatentes können das Vorliegen eines Verfügungsgrundes anerkanntermaßen ausschließen; sie spielen eine wesentliche Rolle im Rahmen der vorzunehmenden Interessenabwägung (vgl. Senat, GRUR 1983, 79, 80 - AHF-Konzentrat; Mitt 1996, 87, 88 - Captopril; InstGE 9, 140, 146 - Olanzapin; OLG Karlsruhe, GRUR 1988, 900 - Dutralene; OLG Hamburg, GRUR 1984, 1005 - Früchteschneidemesser).
Rn. 44 Auch wenn es keine festen Anforderungen an die Rechtsbeständigkeit gibt, kann sie - was der Senat auch in seiner Entscheidung "Olanzapin" (InstGE 9, 140, 146) ausdrücklich betont hat - im Allgemeinen nur dann als ausreichend gesichert angesehen werden, wenn die Patentfähigkeit des Antragsschutzrechtes bereits in einem kontradiktorischen Verfahren zumindest durch eine erstinstanzliche Entscheidung anerkannt worden ist, oder aber - unabhängig davon - der Bestand des Verfügungspatents bereits jetzt so eindeutig zugunsten des Antragstellers zu beantworten ist, dass eine fehlerhafte Entscheidung nicht ernstlich zu erwarten ist, zumindest aber unwahrscheinlich ist.
- OLG Düsseldorf, 18.05.2009 - 2 U 140/08
Vorliegen eines Verfügungsgrundes in Patentverletzungsstreitigkeiten
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.07.2009 - 2 U 87/08
In diesem Zusammenhang kommt es nicht entscheidend darauf an, ob ein etwaiger Hauptsacheprozess in erster Instanz auszusetzen wäre (Senat, Urt. v. 18.05.2009 - I-2 U 140/08).Maßgeblich ist vielmehr, ob jetzt eine Situation gegeben ist, dass der Rechtsbestand des Verfügungspatents derart gesichert ist, dass ein in der erforderlichen Rechtssicherheit ausgesprochenes, die Hauptsache praktisch vorwegnehmendes Vertriebsverbot ergehen kann (Senat, Urt. v. 18.05.2009 - I-2 U 140/08).
- OLG Düsseldorf, 21.10.1982 - 2 U 67/82
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.07.2009 - 2 U 87/08
§ 12 Abs. 2 UWG ist wegen der besonderen Komplexität der Sach- und Rechtslage nicht - auch nicht entsprechend - anwendbar (vgl. zum Ganzen Senat, GRUR 1983, 79, 80 - AHF-Konzentrat; Mitt 1982, 230 - Warmhaltekanne; GRUR 1994, 508; Mitt 1996, 87, 88 - Captopril; InstGE 9, 140, 144 = Mitt. 2008, 327 = GRUR-RR 2008, 329 - Olanzapin).Zweifel an der grundsätzlich zu respektierenden Schutzfähigkeit des Verfügungspatentes können das Vorliegen eines Verfügungsgrundes anerkanntermaßen ausschließen; sie spielen eine wesentliche Rolle im Rahmen der vorzunehmenden Interessenabwägung (vgl. Senat, GRUR 1983, 79, 80 - AHF-Konzentrat; Mitt 1996, 87, 88 - Captopril; InstGE 9, 140, 146 - Olanzapin; OLG Karlsruhe, GRUR 1988, 900 - Dutralene; OLG Hamburg, GRUR 1984, 1005 - Früchteschneidemesser).
- OLG Düsseldorf, 01.03.2007 - 2 U 98/06
Unterlassungsanspruch wegen Verletzung des Patents eines Schaltmechanismus für …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.07.2009 - 2 U 87/08
Da infolge des Eilcharakters eine Aussetzung des Verfügungsverfahrens nicht in Betracht kommt, ist in dieser Situation der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückzuweisen (vgl. Senat, InstGE 7, 147, 148 - Kleinleistungsschalter). - LG Düsseldorf, 18.03.2008 - 4a O 4/08
Dosierinhalator
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.07.2009 - 2 U 87/08
In einem solchen Fall ist die Beschlussverfügung schon dann zu bestätigen, wenn der entgegengehaltene Stand der Technik keinen Anlass zur Aussetzung eines Hauptsacheprozesses gegeben hätte (LG Düsseldorf, InstGE 5, 231 - Druckbogenstabilisierer, bestätigt vom Senat, Urteil v 23.3.2006 - 2 U 55/05; LG Düsseldorf, InstGE 9, 110 - Dosierinhalator). - OLG Düsseldorf, 23.03.2006 - 2 U 55/05
Stabilisierung von Förderstrecken-Druckprodukten
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.07.2009 - 2 U 87/08
In einem solchen Fall ist die Beschlussverfügung schon dann zu bestätigen, wenn der entgegengehaltene Stand der Technik keinen Anlass zur Aussetzung eines Hauptsacheprozesses gegeben hätte (LG Düsseldorf, InstGE 5, 231 - Druckbogenstabilisierer, bestätigt vom Senat, Urteil v 23.3.2006 - 2 U 55/05; LG Düsseldorf, InstGE 9, 110 - Dosierinhalator). - LG Düsseldorf, 19.08.2004 - 4b O 199/04
Verfügungspatent hinsichtlich eines Verfahren zum Beschneiden von mehrlagigen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.07.2009 - 2 U 87/08
In einem solchen Fall ist die Beschlussverfügung schon dann zu bestätigen, wenn der entgegengehaltene Stand der Technik keinen Anlass zur Aussetzung eines Hauptsacheprozesses gegeben hätte (LG Düsseldorf, InstGE 5, 231 - Druckbogenstabilisierer, bestätigt vom Senat, Urteil v 23.3.2006 - 2 U 55/05; LG Düsseldorf, InstGE 9, 110 - Dosierinhalator). - OLG Düsseldorf, 22.12.1993 - 2 W 97/93
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.07.2009 - 2 U 87/08
§ 12 Abs. 2 UWG ist wegen der besonderen Komplexität der Sach- und Rechtslage nicht - auch nicht entsprechend - anwendbar (vgl. zum Ganzen Senat, GRUR 1983, 79, 80 - AHF-Konzentrat; Mitt 1982, 230 - Warmhaltekanne; GRUR 1994, 508; Mitt 1996, 87, 88 - Captopril; InstGE 9, 140, 144 = Mitt. 2008, 327 = GRUR-RR 2008, 329 - Olanzapin).
- OLG Düsseldorf, 29.04.2010 - 2 U 126/09
Verfügungsgrund im Patentverletzungsverfahren
Voraussetzung ist selbstverständlich, dass der Angriff auf das Verfügungspatent so rechtzeitig initiiert und substantiiert wird, dass der Antragsteller bei gehöriger Anstrengung Übersetzungen noch rechtzeitig vor dem Verhandlungstermin beibringen kann (Senat, Urteil vom 14.07.2009 - I-2 U 87/08). - OLG Düsseldorf, 06.12.2012 - 2 U 46/12
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Verfügung wegen der Verletzung eines …
Vielmehr ist es notfalls Sache des Antragstellers, diejenigen Übersetzungsarbeiten zu leisten, die erforderlich sind, um dem Verletzungsgericht die Gewissheit zu verschaffen, dass der unternommene Angriff gegen den Rechtsbestand des Verfügungspatentes aussichtslos ist (Senat, InstGE 12, 114 - Harnkatheterset; Senat, Urteil vom 14.07.2009 - I-2 U 87/08).Da infolge des Eilcharakters eine Aussetzung des Verfügungsverfahrens nicht in Betracht kommt, ist in dieser Situation der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückzuweisen (vgl. Senat, InstGE 7, 147, 148 - Kleinleistungsschalter; Urteil vom 14.07.2009 - I-2 U 87/08).
- LG Düsseldorf, 08.05.2014 - 4a O 67/13
Modularer Roboter
Rn. 118 In einem solchen Fall ist eine Beschlussverfügung grundsätzlich schon dann zu bestätigen, wenn der entgegengehaltene Stand der Technik keinen Anlass zur Aussetzung eines Hauptsacheverfahrens gegeben hätte (OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.07.2009 - Az. 2 U 87/08, Rn. 52 bei Juris; LG Düsseldorf, InstGE 5, 231, 233 - Druckbogenstabilisierer;… Kühnen, Hdb. der Patentverletzung, 6. Aufl. 2013, Rn. 1757;… Haedicke/Timmann-Zigann, Hdb. des Patentrechts, 2012, § 11 Rn. 325).
- LG Düsseldorf, 08.05.2014 - 4a O 68/13
Roboterarbeitsbereichbeschränkungssystem
Rn. 126 In einem solchen Fall ist die Beschlussverfügung bereits dann zu bestätigen, wenn der entgegengehaltene Stand der Technik in einem Hauptsacheverfahren keinen Anlass zur Aussetzung des Verfahrens gegeben hätte (OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.07.2009 - Az. 2 U 87/08, Rn. 52 bei Juris; LG Düsseldorf, InstGE 5, 231, 233 - Druckbogenstabilisierer;… Kühnen, Hdb. der Patentverletzung, 6. Aufl. 2013, Rn. 1757;… Haedicke/Timmann-Zigann, Hdb. des Patentrechts, 2012, § 11 Rn. 325). - LG Düsseldorf, 08.05.2014 - 4a O 65/13
Multimodale Roboterbedeckung
Rn. 133 In einem solchen Fall ist die Beschlussverfügung bereits dann zu bestätigen, wenn der entgegengehaltene Stand der Technik in einem Hauptsacheverfahren keinen Anlass zur Aussetzung des Verfahrens gegeben hätte (OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.07.2009 - Az. 2 U 87/08, Rn. 52 bei Juris; LG Düsseldorf, InstGE 5, 231, 233 - Druckbogenstabilisierer;… Kühnen, Hdb. der Patentverletzung, 6. Aufl. 2013, Rn. 1757;… Haedicke/Timmann-Zigann, Hdb. des Patentrechts, 2012, § 11 Rn. 325). - LG Düsseldorf, 08.05.2014 - 4a O 66/13
Abdeckungsrobotermobilität
Rn. 107 In einem solchen Fall ist die Beschlussverfügung daher schon dann zu bestätigen, wenn der entgegengehaltene Stand der Technik keinen Anlass zur Aussetzung eines Hauptsacheprozesses gegeben hätte (OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.07.2009 - Az. 2 U 87/08, Rn. 52 bei Juris, LG Düsseldorf, InstGE 5, 231, 233 - Druckbogenstabilisierer;… Kühnen, Hdb. der Patentverletzung, 6. Aufl. 2013, Rn. 1757;… Haedicke/Timmann-Zigann, Hdb. des Patentrechts, 2012, § 11 Rn. 325). - LG Düsseldorf, 08.12.2015 - 4a O 129/15
Dosiermodule
In einem solchen Fall ist die Beschlussverfügung schon dann zu bestätigen, wenn der entgegengehaltene Stand der Technik keinen Anlass zur Aussetzung eines Hauptsacheprozesses gegeben hätte (OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.07.2009 - Az. I-2 U 87/08, Rn. 52 bei Juris). - LG Düsseldorf, 06.10.2016 - 4b O 50/16
Antikörpernachweisverfahren
Denn die Verfügungsbeklagten haben zu den einzelnen relevanten Behauptungen der Verfügungsklägerin im Einzelnen Stellung genommen (vgl. OLG Düsseldorf, BeckRS 2010, 22211) und ihrerseits konkrete Versuchsergebnisse bezogen auf die angegriffenen Ausführungsformen vorgelegt und diese ebenfalls mittels eidesstattlicher Versicherungen glaubhaft gemacht. - LG München I, 22.01.2015 - 7 O 13885/14
Tonerkatusche: erfolgreicher Eilrechtsschutz
Wenn - wie vorliegend - das Verfügungsverfahren praktisch wie ein Hauptsacheverfahren geführt wird, ist die Beschlussverfügung schon dann zu bestätigen, wenn der entgegengehaltene Stand der Technik keinen Anlass zur Aussetzung eines Hauptsacheprozesses gegeben hätte (LG Düsseldorf, BeckRs 2014, 10847 ff.; OLG Düsseldorf - 2 U 87/08, Rdnr. 82 bis juris;… Haedicke/Timmann-Zigann, Hdb. des Patentrechts, 2012, § 11 Rdnr. 324). - LG Düsseldorf, 11.02.2010 - 4b O 271/08
Bremsscheibe
Beschränkt sich die Stellungnahme des Beklagten im Ergebnis auf eine Erklärung mit Nichtwissen über die Beschaffenheit der angegriffenen Ausführungsform, so ist dies gemäß § 138 Abs. 4 ZPO unwirksam, wenn die Beschaffenheit der angegriffenen Ausführungsform Gegenstand der Wahrnehmung des Beklagten ist, etwa weil er die angegriffene Ausführungsform selber herstellt oder von einem Hersteller bezieht, bei dem er sich über die entsprechenden tatsächlichen Umstände erkundigen kann und muss (vgl. zum Ganzen OLG Düsseldorf, Urteil vom 4. Juni 2009, I-2 U 87/08, unter B; LG Düsseldorf, Urteil vom 27. August 2009, 4b O 150/08, Seite 16). - LG Düsseldorf, 27.08.2009 - 4b O 150/08
Kunststofffilm
- LG Düsseldorf, 29.07.2010 - 4b O 109/10
Isolierrohre
- LG Düsseldorf, 11.08.2009 - 4b O 104/09
Clopidogrel
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Rechtsprechung
| BSG, 28.05.2008 - B 2 U 87/08 B |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Stuttgart - S 1 U 7422/05
- LSG Baden-Württemberg, 27.02.2008 - L 10 U 3963/07
- BSG, 28.05.2008 - B 2 U 87/08 B
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BSG, 22.06.2004 - B 2 U 78/04 B
Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes im sozialgerichtlichen Verfahren
Auszug aus BSG, 28.05.2008 - B 2 U 87/08 B
Denn ein Beweisantrag nach § 109 SGG - wie er vorliegend nach der Beschwerdebegründung vor dem LSG hinsichtlich Dr. H. gestellt wurde - enthält nicht gleichzeitig einen Beweisantrag nach § 103 SGG, vielmehr muss dies, wenn es gewollt wird, durch eine entsprechende Antragstellung klargestellt werden (…BSG SozR 1500 § 160 Nr. 67; BSG Beschluss vom 22. Juni 2004 - B 2 U 78/04 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 4). - BSG, 24.11.1988 - 9 BV 39/88
Revision - Amtsermittlungspflicht - Beweisantrag
Auszug aus BSG, 28.05.2008 - B 2 U 87/08 B
Denn ein Beweisantrag nach § 109 SGG - wie er vorliegend nach der Beschwerdebegründung vor dem LSG hinsichtlich Dr. H. gestellt wurde - enthält nicht gleichzeitig einen Beweisantrag nach § 103 SGG, vielmehr muss dies, wenn es gewollt wird, durch eine entsprechende Antragstellung klargestellt werden (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 67;… BSG Beschluss vom 22. Juni 2004 - B 2 U 78/04 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 4).
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Rechtsprechung
| SG Lüneburg, 29.10.2012 - S 2 U 87/08 |
Verfahrensgang
- SG Lüneburg, 29.10.2012 - S 2 U 87/08
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.09.2016 - L 14/9 U 233/12
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