Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 17.07.2009 - I-2 W 29/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
BGB § 247
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 91 Abs. 1
Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Übersetzung von Schriftstücken im Patentverletzungsverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Übersetzung von Schriftstücken im Patentverletzungsverfahren
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2009, 448 (Ls.)
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (2)
- OLG Köln, 15.07.2002 - 17 W 6/02
Erstattungsfähigkeit von Fahrradkurier-, Dolmetscher-, Patentanwalts- und …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.07.2009 - 2 W 29/09
Das hat auch der Kartellsenat des erkennenden Beschwerdegerichtes in seinem von der Klägerin zitierten Beschluss vom 14. Dezember 2005 (VI - W (Kart) 10/05) zutreffend so gesehen (vgl. ferner OLG Köln, JurBüro 2002, 591, 593f.; OLG Düsseldorf [10. ZS.], AnwBl. 1983, 560, 561f.;… Zöller/Herget, ZPO, 27. Auflage, § 91 Rdn. 13, Stichwort "Übersetzungskosten" m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 14.12.2005 - W (Kart) 10/05
Hinderung an der Festsetzung der in erster Instanz angefallenen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.07.2009 - 2 W 29/09
Das hat auch der Kartellsenat des erkennenden Beschwerdegerichtes in seinem von der Klägerin zitierten Beschluss vom 14. Dezember 2005 (VI - W (Kart) 10/05) zutreffend so gesehen (vgl. ferner OLG Köln, JurBüro 2002, 591, 593f.; OLG Düsseldorf [10. ZS.], AnwBl. 1983, 560, 561f.;… Zöller/Herget, ZPO, 27. Auflage, § 91 Rdn. 13, Stichwort "Übersetzungskosten" m.w.N.).
- OLG Nürnberg, 16.07.2020 - 8 W 2303/20
Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Übersetzung von Klageschrift und …
Der Aufwand für solche Übersetzungen ist nicht als ein der Information zuzurechnender Aufwand mit der Prozessgebühr abgegolten (vgl. OLG Düsseldorf, BeckRS 2009, 25832; OLG Köln, JurBüro 2002, 591). - OLG Hamburg, 27.01.2016 - 8 W 60/15
Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit von Übersetzungskosten einer …
Der 2. Zivilsenat des OLG Düsseldorf hat in seinem Beschluss vom 17.09.2009 - 2 W 29/09 - ausgeführt, dass die Übersetzungskosten, die eine der deutschen Sprache nicht mächtige ausländische Partei aufwendet, um jederzeit dem Rechtsstreit folgen zu können und an ihm beteiligt zu bleiben, sind zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig.Der fragliche Schriftsatz, der ein Entwurf für ein Duplik darstellt, enthält juristische und technische Fachbegriffe, deren korrekte Wiedergabe in einer fremden Sprache besondere Kenntnisse voraussetzt, die im Rahmen der allgemeinen Korrespondenz nicht benötigt werden und die auch von einem international tätigen Rechtsanwalt nicht erwartet werden können (vergl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.09.2009 - 2 W 29/09 -).
- OLG Karlsruhe, 16.06.2026 - 20 UF 135/23
Zur Auferlegung von Übersetzungskosten für einen der deutschen Sprache nicht …
Rn. 26 Bei Kosten für die Übersetzung von im Verfahren gewechselten Schriftsätzen, Urkunden, Gutachten sowie gerichtlichen Protokollen, Verfügungen und Entscheidungen für einen der deutschen Sprache nicht mächtigen Verfahrensbeteiligten handelt es sich grundsätzlich um zur Durchführung des Verfahrens notwendige Auslagen (vgl. zu § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO: Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Beschluss vom 15.03.2023 - 6 W 116/23 -, Rn. 2, juris; KG Berlin…, Beschluss vom 17.02.2014 - 2 W 165/13 -, Rn. 9, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.07.2009 - 2 W 29/09 -, BeckRS 2009, 25832;… Herget in: Zöller, Zivilprozessordnung, 36. Auflage, 10/2025, § 91 ZPO, Rn. 13.100).Schon aus Gründen der Gleichstellung eines der deutschen Sprache nicht mächtigen Beteiligten mit einem solchen, der die deutsche Sprache beherrscht, ist es geboten, die diesbezüglichen Übersetzungskosten im Obsiegensfall als erstattungsfähig anzuerkennen, denn ohne die entsprechenden Übersetzungen der wesentlichen Schriftstücke und gerichtlichen Entscheidungen wäre der Beteiligte nicht in der Lage, seinen Verfahrensbevollmächtigten hinreichend zu informieren und den Fortgang des Rechtsstreits zu verfolgen; dem Beteiligten soll eine möglichst genaue und vollständige Kenntnis über den aktuellen Sach- und Streitstand des Verfahrens und eine Entscheidungsgrundlage über das weitere Vorgehen im Verfahren verschafft werden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.07.2009 - 2 W 29/09 -, BeckRS 2009, 25832; KG Berlin…, Beschluss vom 17.02.2014 - 2 W 165/13 -, Rn. 9, juris).Es kann einem Beteiligten grundsätzlich nicht zugemutet werden, sich insoweit nur auf den Rat seines anwaltlichen Vertreters zu verlassen, vielmehr muss er auch die entsprechenden Schriftstücke daraufhin überprüfen können, ob sie inhaltlich den eigenen Standpunkt zutreffend wiedergeben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.07.2009 - 2 W 29/09 -, BeckRS 2009, 25832).
- OLG Frankfurt, 29.07.2025 - 30 W 110/25
Ersatz von Übersetzungskosten für deutschunkundige Prozesspartei
Danach sind grundsätzlich einer der deutschen Sprache nicht kundigen ausländischen Prozesspartei die Kosten der Übersetzung aller wesentlichen Schriftstücke, gerichtlichen Entscheidungen und Verfügungen zu erstatten (vgl. OLG Frankfurt a.M. Beschluss v. 11.11.2013 - 18 W 31/13; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 17.7.2009 - 2 W 29/09, juris; KG Berlin, Beschluss v. 17.2.2014 - 2 W 165/13, juris; Hans. OLG Hamburg, Rpfl 2016, 504 ff.;… Herget in: Zöller, Zivilprozessordnung, 35. Auflage 2024, § 91 ZPO, Rn. 13_100).Das gilt insbesondere für die Übersetzung der im Prozess gewechselten Schriftsätze, von Urkunden, Beweisprotokollen und Gutachten sowie gerichtlichen Protokollen, Verfügungen und Entscheidungen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Juli 2009 - I-2 W 29/09 -, Rn. 3 - 4, juris).
Der Aufwand für solche Übersetzungen ist nicht als ein der Information zuzurechnender Aufwand mit der Prozessgebühr abgegolten (vgl. OLG Köln JurBüro 2002, 591; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.07.2009 - 2 W 29/09 -, juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 16.07.2020 - 8 W 2303/20 -, juris;… OLG Frankfurt a. M. BeckRS 2020, 29020 Rn. 15) Ob auch die wörtliche Übersetzung aller Schriftsätze unter Erstattungsgesichtspunkten einer der deutschen Sprache nicht mächtigen Partei zuzubilligen ist oder ob sie sich gegebenenfalls mit einer mündlichen Information oder einer gerafften Zusammenfassung des Prozessstoffes begnügen muss, ist eine Frage des Einzelfalles (vgl. BVerfG NJW 1990, 3072; LG Osnabrück JurBüro 1990, 729; OLG Hamburg Rechtspfleger 1996, 370) und bestimmt sich u.a. nach der Komplexität des Sachverhalts, der Bedeutung einer schriftlichen Übersetzung für das prozessuale Vorgehen und der Relation der dadurch entstehenden Kosten zu dem Wert der Klageforderung (Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Beschluss vom 15. Dezember 2023 - 6 W 116/23 -, Rn. 5, juris).
- OLG Düsseldorf, 13.09.2013 - 2 W 30/13
Erstattungsfähigkeit von Übersetzungskosten im Patentverletzungsverfahren
Rn. 7 Zwar sind Übersetzungskosten, die eine der deutschen Sprache nicht mächtige ausländische Partei in einem Patentverletzungsprozess aufwendet, um jederzeit dem Rechtsstreit folgen zu können und an ihm beteiligt zu bleiben, grundsätzlich zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig und damit im Rahmen der Kostenausgleichung erstattungsfähig (vgl. Beschluss vom 25.07.2013 - I-2 W 13/13; Beschluss vom 26.07.2012 - I-2 W 10/12; Beschluss vom 23.07.2012 - I-2 W 20/12, GRUR-RR 2012, 493; Beschluss vom 29.04.2010 - I-2 W 6/10; Beschluss vom 30.09.2009 - I-2 W 39/09, Beschluss vom 17.07.2009 - I-2 W 29/09, InstGE 12, 177 = GRUR-RR 2009, 448 [LS]; Beschluss vom 22.07.2009 - I-2 W 24/09, juris;… Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 6. Aufl., Rdnr. 592).Eine nur sinngemäße inhaltliche Wiedergabe kann diesem Zweck nicht gerecht werden, vielmehr bedarf es einer genauen Kenntnis dessen, was beide Parteien bisher vorgetragen haben, und in diesem Zusammenhang kann es auch auf die wörtliche Kenntnis der beiderseitigen Schriftsätze ankommen (Senat, Beschluss vom 17.07.2009 - I-2 W 29/09, InstGE 12, 177; Beschluss vom 30.09.2009 - I-2 W 39/09, m. w. Nachw.).
- OLG Frankfurt, 05.10.2020 - 26 W 22/20
Erforderlichkeit der Übersetzung von Schriftsätzen
Der Aufwand für solche Übersetzungen ist nicht als ein der Information zuzurechnender Aufwand mit der Prozessgebühr abgegolten (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 15.07.2002 - 17 W 6/02 -, JurBüro 2002, 591; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.07.2009 - 2 W 29/09 -, juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 16.07.2020 - 8 W 2303/20 -, juris). - OLG Koblenz, 20.01.2017 - 14 W 22/17
Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Übersetzungskosten für ein …
Rn. 6 Im Ergebnis kann letztlich dahin stehen, ob die Beklagte die Urkunde selbst hätte übersetzen können, da auch in diesem Fall die entstandenen Kosten nach Maßgabe des § 11 Abs. 1 S. 3 JVEG erstattungsfähig sind, d.h. mit einem höheren Zeilensatz als vorliegend festgesetzt (KG RVGReport 2014, 400 Düsseldorf 17.7.2009, 2 W 29/09 Zöller/Herget, ZPO, 31. Aufl., § 91 Rn. 13 - Übersetzungskosten). - BPatG, 03.08.2016 - 2 Ni 30/05 Es kann ihr nicht zugemutet werden, sich insoweit nur auf den Rat ihrer anwaltlichen Vertreter zu verlassen, vielmehr muss sie auch deren Schriftsätze daraufhin überprüfen können, ob sie inhaltlich den eigenen Standpunkt zutreffend wiedergeben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Juli 2009 - I-2 W 29/09, 2 W 29/09 -, juris sowie GRUR-RR 2009, 448 (red. Ls.)).
Eine nur sinngemäße inhaltliche Wiedergabe kann diesem Zweck nicht gerecht werden, vielmehr bedarf es einer genauen Kenntnis dessen, was das Gutachten erörtert, was nur durch eine Kenntnis des genauen Wortlauts gewährleistet ist (vgl. zur Problematik bei Schriftsätzen OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Juli 2009 - I- 2 W 29/09, 2 W 29/09 -, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Juli 2013 - I 2 W 13/13, 2 W 13/13 -, juris).
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.01.2013 - 9 Ta 246/12
Erstattungsfähigkeit von Übersetzungskosten einer ausländischen Partei
Rn. 9 Die Beschwerdekammer folgt der überwiegend vertretenen Ansicht (…vgl. etwa Zöller/Herget, ZPO, 28. Aufl., § 91 ZPO Rz. 13 "Übersetzungskosten";… Prütting-Gehrlein, ZPO, 3. Aufl., § 91 ZPO Rz. 57; LAG Nürnberg 10.11.1992 -4 Ta 86/92-, OLG Düsseldorf 17.7.2009 -I-2 W 29/09-; OLG Hamburg 27.2.1996 -8 W 23/96-;OLG Brandenburg 15.2.2002 -15 WF 33/02-; OLG Oldenburg 21.1.1991 -6 W 11/91, alle zitiert nach juris), wonach Übersetzungskosten, die eine ausländische, der deutschen Sprache nicht mächtige Prozesspartei aufwendet, um jederzeit dem Rechtsstreit folgen und entscheiden zu können, ob und in welcher Weise der Rechtsstreit weiter geführt wird, grundsätzlich zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind. - BPatG, 03.08.2016 - 2 ZA(pat) 40/15
Erstattungsfähigkeit der Übersetzungskosten für ein Privatgutachten; Erinnerung …
Es kann ihr nicht zugemutet werden, sich insoweit nur auf den Rat ihrer anwaltlichen Vertreter zu verlassen, vielmehr muss sie auch deren Schriftsätze daraufhin überprüfen können, ob sie inhaltlich den eigenen Standpunkt zutreffend wiedergeben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Juli 2009 - I-2 W 29/09, 2 W 29/09 -, sowie GRUR-RR 2009, 448 (red. Ls.)).Eine nur sinngemäße inhaltliche Wiedergabe kann diesem Zweck nicht gerecht werden, vielmehr bedarf es einer genauen Kenntnis dessen, was das Gutachten erörtert, was nur durch eine Kenntnis des genauen Wortlauts gewährleistet ist (vgl. zur Problematik bei Schriftsätzen OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Juli 2009 - I-2 W 29/09, 2 W 29/09 -, ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Juli 2013 - I 2 W 13/13, 2 W 13/13 -, ).
- BPatG, 03.08.2016 - 2 ZA (pat) 40/15
- OLG Düsseldorf, 25.07.2013 - 2 W 13/13
- OLG Düsseldorf, 23.04.2010 - 2 W 6/10
Erstattungsfähigkeit von Übersetzungskosten
- OLG Düsseldorf, 26.07.2012 - 2 W 10/12
Erstattungsfähigkeit von Übersetzungskosten
- OLG Düsseldorf, 22.07.2009 - 2 W 24/09
Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Übersetzung von Schriftstücken im …
- KG, 17.02.2014 - 2 W 165/13
- BPatG, 23.03.2011 - 2 ZA (pat) 43/10
Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss hinsichtlich der Kosten einer …
- BPatG, 07.07.2010 - 2 Ni 34/07
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 27.04.2009 - 2 W 29/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 42 ZPO
Befangenheitsantrag: Ablehnung eines gesamten Spruchkörpers - Judicialis
ZPO § 42
- rechtsportal.de
ZPO § 42
Zulässigkeit der Ablehnung eines Spruchkörpers im Ganzen - Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
Zulässigkeit der Ablehnung eines Spruchkörpers im Ganzen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Befangenheitsantrag: Ablehnung eines gesamten Spruchkörpers
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.02.2002 - II ARZ 1/01
Ablehnung sämtlicher Richter eines Gerichts
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.04.2009 - 2 W 29/09
Es entspricht ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass nur einzelne Mitglieder eines Gerichtes wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden können, dass aber eine pauschale Ablehnung eines Spruchkörpers unzulässig ist (BGH NJW-RR 2002, 789;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 27. Aufl., § 42, Rdnr. 3).
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