Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 23.11.2010 - I-20 U 130/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Unzulässige Werbung mit Heilwirkung von Lebensmitteln - Distanzierung von Äußerungen Dritter
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aussagen von Seiten Dritter zur Wirksamkeit eines Mittels i.R. einer Werbesendung sind bei fehlender Distanzierung des Senders von diesen Äußerungen wettbewerbswidrig; Nach Art. 5 Abs. 1a der Health-Claims-Verordnung (HCVO) sind gesundheitsbezogene Angaben nur bei ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
LFGB § 12 Abs. 1; LFGB § 11 Abs. 1 S. 1
Wettbewerbswidrigkeit der Werbung mit auf die Linderung von Krankheiten bezogenen Äußerungen Dritter - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- vsw.info , S. 4 (Leitsatz)
§§ 11 I Nr. 2, 12 I Nr. 4 LFGB; § 4 Nr. 11 UWG
Werbung für Lebensmittel mit Äußerungen Dritter - it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation und Auszüge)
Werbung für Nahrungsergänzungsmittel: Urteil über Werbung mit Aussagen Dritter und eine "völlig bescheuerte" Rechtslage
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Düsseldorf, 31.01.2008 - 20 U 127/07
Unterlassungsanspruch und Anspruch auf Zahlung von Abmahnkosten bezüglich …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.11.2010 - 20 U 130/09
Die Beklagte ist der Ansicht, im Hinblick auf das Produkt "W.A." fehle der Klage das Rechtsschutzbedürfnis, da ihr eine kerngleiche Aussage bereits durch das Urteil des Senats in dem Verfahren 20 U 127/07 verboten sei.In dem in Bezug genommenen Verfahren 20 U 127/07 ist der Beklagten die Werbung für das Produkt "W.A." mit der Aussage verboten worden, "Ich bin ja gut drei Jahre Kunde schon da, und ich hab ja auch von die Wechseljahre diese Sachen genommen auch.
- OLG Düsseldorf, 08.03.2010 - 20 U 131/09
Ausräumung der Begehungsgefahr einer Wettbewerbsverletzung durch Abgabe einer …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.11.2010 - 20 U 130/09
Dies wäre nur dann zu verneinen, wenn sich die Beklagte ausdrücklich und ernsthaft von den Äußerungen der Zuschauerinnen distanziert hätte (vgl. Senat, Urt. v. 8.3.2010, I-20 U 131/09 Rn. 15 - zit. n. juris).
Rechtsprechung
OLG Köln, 20.01.2010 - 20 U 130/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Beweislast des Versicherers für die Unrichtigkeit der Erklärung des Versicherungsnehmers i.R. des Abschlusses einer Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeitzusatzversicherung; Prüfung der subjektiven Voraussetzung der Arglist anhand einer Gesamtschau des Verhaltens des ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln - 9 O 435/08
- OLG Köln, 20.01.2010 - 20 U 130/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 26.10.1994 - IV ZR 151/93
Arglistige Täuschung bei Abschluss eines Versicherungsvertrages; Pflicht zur …
Auszug aus OLG Köln, 20.01.2010 - 20 U 130/09
Wesentliche Indizien für das Vorliegen einer Täuschungsabsicht können sich aus Art, Umfang und Bedeutung der unrichtigen und unvollständigen Angaben ergeben(vgl. BGH, VersR 1994, 1457 ff.). - BGH, 19.02.1981 - IVa ZR 43/80
Offenstehenlassen einer Terrassentür als Gefahrerhöhung und fahrlässige …
Auszug aus OLG Köln, 20.01.2010 - 20 U 130/09
Steht fest, dass der Versicherungsnehmer in einem bedeutsamen Punkt objektiv die Unwahrheit gesagt hat, wird man von ihm erwarten können, dass er eine Erklärung dafür gibt, wie es zu diesem Fehler gekommen ist; bringt er plausible Entschuldigungsgründe vor, dann ist es allerdings Sache des Versicherers, diese zu widerlegen (BGH VersR 1981, 446). - OLG Köln, 29.10.1992 - 5 U 166/91
Hemmung eines Eintritts der Rechtskraft durch die Einlegung eines Rechtsmittels …
Auszug aus OLG Köln, 20.01.2010 - 20 U 130/09
Für eine arglistige Täuschung ist es erforderlich, dass der Erklärende sich bewusst ist, dass der Versicherer seinen Antrag bei wahrheitsgemäßen Angaben möglicherweise überhaupt nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen annehmen werde (vgl. OLG Köln, RuS 1993, 72 ff.), und er zumindest billigend in Kauf nimmt, durch die Falschangabe auf die Entschließung des Versicherers Einfluss zu nehmen (vgl. BGH, VersR 1987, 91).