Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 16.06.2015 - I-20 U 42/14 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- damm-legal.de
Ist der Wortbestandteil einer Wort-/Bildmarke schutzunfähig, kann er nicht den Gesamteindruck der Marke prägen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verletzung einer zusammengesetzten Wort-/Bildmarke durch die Benutzung des Wortes allein
- kanzlei.biz
Wort-/Bildmarke wird nicht allein durch Wort geprägt
- ra.de
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
§ 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG
Verletzung einer zusammengesetzten Wort-/Bildmarke durch die Benutzung des Wortes allein - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Ist der Wortbestandteil einer Wort-/Bildmarke schutzunfähig, kann er nicht den Gesamteindruck der Marke prägen
- anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)
Auswirkungen international bekannter Begrifflichkeiten
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Schutzunfähiger Wortbestandteil von kombinierter Wort-/Bildmarke Gesamteindruck nicht prägen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Schutzunfähiger Wortbestandteil von kombinierter Wort-/Bildmarke Gesamteindruck nicht prägen
Besprechungen u.ä.
- it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)
Vorteil: Wort-/Bildmarke?
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 12.02.2014 - 2a O 204/13
- OLG Düsseldorf, 16.06.2015 - I-20 U 42/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (13)
- BGH, 14.05.2009 - I ZR 231/06
airdsl
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.2015 - 20 U 42/14
Um die Zeichenähnlichkeit zu bejahen, reicht in der Regel bereits eine Ähnlichkeit in einem der genannten Wahrnehmungsbereiche aus (BGH, GRUR 2009, 1055 Rn. 26 - airdsl; EuGH, GRUR 1998, 387 Tz. 23 f. - Sabèl).Für die Beurteilung der Zeichenähnlichkeit ist der jeweilige Gesamteindruck der sich gegenüberstehenden Zeichen zu berücksichtigen (BGH, GRUR 2009, 1055 Rn. 23 - airdsl).
- BGH, 22.04.2010 - I ZR 17/05
Pralinenform II
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.2015 - 20 U 42/14
Die Rechte aus der Marke nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, deren Anwendung das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr voraussetzt, sind auf diejenigen Fälle beschränkt, in denen die Benutzung des Zeichens durch einen Dritten die Hauptfunktion, d. h. die Gewährleistung der Herkunft der Ware oder Dienstleistung gegenüber dem Verbraucher, beeinträchtigt oder immerhin beeinträchtigen könnte (…EuGH, GRUR 2008, 698 Rn. 57 - O 2 und O 2 [UK]/H3G;… BGH, GRUR 2009, 502 Rn. 22 - pcb; GRUR 2010, 1103 Rn. 25 - Pralinenform II).Die Beurteilung, ob der Verkehr eine Bezeichnung als Herkunftshinweis versteht, obliegt im Wesentlichen dem Tatrichter (BGH, GRUR 2005, 414, 415 - Russisches Schaumgebäck; GRUR 2010, 1103 Rn. 26 - Pralinenform II).
- BGH, 03.02.2005 - I ZR 45/03
Russisches Schaumgebäck
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.2015 - 20 U 42/14
Aus der Bindung des Verletzungsrichters an die Eintragung der Klagemarke folgt nicht, dass eine mit der geschützten Klagemarke identische Bezeichnung oder Gestaltung in der konkreten Verletzungsform vom Verkehr als Herkunftshinweis verstanden wird (BGH, GRUR 2005, 414, 416 - Russisches Schaumgebäck).Die Beurteilung, ob der Verkehr eine Bezeichnung als Herkunftshinweis versteht, obliegt im Wesentlichen dem Tatrichter (BGH, GRUR 2005, 414, 415 - Russisches Schaumgebäck;… GRUR 2010, 1103 Rn. 26 - Pralinenform II).
- EuGH, 11.11.1997 - C-251/95
SABEL
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.2015 - 20 U 42/14
Um die Zeichenähnlichkeit zu bejahen, reicht in der Regel bereits eine Ähnlichkeit in einem der genannten Wahrnehmungsbereiche aus (…BGH, GRUR 2009, 1055 Rn. 26 - airdsl; EuGH, GRUR 1998, 387 Tz. 23 f. - Sabèl). - EuGH, 04.05.1999 - C-108/97
Windsurfing Chiemsee
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.2015 - 20 U 42/14
Die Vorschrift setzt noch nicht einmal ein konkretes, aktuelles oder ernsthaftes Freihaltebedürfnis voraus (EuGH, GRUR 1999, 723 Rn. 35 - Chiemsee). - BGH, 22.01.2009 - I ZR 139/07
pcb - Zulässigkeit der Verwendung fremder Marken bei Google Adwords
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.2015 - 20 U 42/14
Die Rechte aus der Marke nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, deren Anwendung das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr voraussetzt, sind auf diejenigen Fälle beschränkt, in denen die Benutzung des Zeichens durch einen Dritten die Hauptfunktion, d. h. die Gewährleistung der Herkunft der Ware oder Dienstleistung gegenüber dem Verbraucher, beeinträchtigt oder immerhin beeinträchtigen könnte (…EuGH, GRUR 2008, 698 Rn. 57 - O 2 und O 2 [UK]/H3G; BGH, GRUR 2009, 502 Rn. 22 - pcb;… GRUR 2010, 1103 Rn. 25 - Pralinenform II). - EuGH, 12.11.2002 - C-206/01
DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.2015 - 20 U 42/14
Eine markenmäßige Benutzung oder - was dem entspricht - eine Verwendung als Marke setzt voraus, dass die Bezeichnung im Rahmen des Produkt- oder Leistungsabsatzes jedenfalls auch der Unterscheidung der Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer dient (vgl. EuGH, GRUR 2003, 55 Rnrn. 51 ff - Arsenal FC). - BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04
Malteserkreuz
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.2015 - 20 U 42/14
Marken können auf die mit ihnen angesprochenen Verkehrskreise in klanglicher, bildlicher und begrifflicher Hinsicht wirken, die Frage der Ähnlichkeit einander gegenüberstehender Zeichen ist folglich nach deren Ähnlichkeit im Klang, im Bild und im Bedeutungs- oder Sinngehalt zu beurteilen (BGH, GRUR 2006, 859 Rn. 17 - Malteserkreuz). - BGH, 28.08.2003 - I ZR 257/00
Streit um Rechte aus der Bezeichnung "Kinder"
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.2015 - 20 U 42/14
Dies setzt allerdings die Feststellung voraus, dass dem Wortbestandteil - für sich genommen - nicht wegen des Bestehens absoluter Schutzhindernisse jeglicher Markenschutz zu versagen ist; der schutzunfähige Wortbestandteil einer kombinierten Wort-/Bildmarke kann ohne Verkehrsdurchsetzung aus Rechtsgründen keine Prägung des Gesamteindrucks bewirken (BGH, GRUR 2003, 1040, 1043 - Kinder). - EuGH, 12.06.2008 - C-533/06
O2 kann sich nicht auf ihre Markenrechte berufen, um die Benutzung eines …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.2015 - 20 U 42/14
Die Rechte aus der Marke nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, deren Anwendung das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr voraussetzt, sind auf diejenigen Fälle beschränkt, in denen die Benutzung des Zeichens durch einen Dritten die Hauptfunktion, d. h. die Gewährleistung der Herkunft der Ware oder Dienstleistung gegenüber dem Verbraucher, beeinträchtigt oder immerhin beeinträchtigen könnte (EuGH, GRUR 2008, 698 Rn. 57 - O 2 und O 2 [UK]/H3G;… BGH, GRUR 2009, 502 Rn. 22 - pcb;… GRUR 2010, 1103 Rn. 25 - Pralinenform II). - BGH, 14.01.2010 - I ZR 92/08
DDR-Logo
- BGH, 25.02.2010 - I ZB 19/08
Malteserkreuz II
- BGH, 22.11.2001 - I ZR 111/99
BIG; Verwechslungsgefahr einer Marke unter dem Aspekt des Serienzeichens
Rechtsprechung
OLG Köln, 18.07.2014 - 20 U 42/14 |
Kurzfassungen/Presse
- bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)
Die Versicherungsprämie im Basistarif ist nicht einkommensabhängig zu bemessen