Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 18.02.2009 - I-26 W 3/08 (AktE)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,10069
OLG Düsseldorf, 18.02.2009 - I-26 W 3/08 (AktE) (https://dejure.org/2009,10069)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.02.2009 - I-26 W 3/08 (AktE) (https://dejure.org/2009,10069)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Februar 2009 - I-26 W 3/08 (AktE) (https://dejure.org/2009,10069)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,10069) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Judicialis

    SpruchG § 2 Abs. 1 Satz 1; ; SpruchG § ... 2 Abs. 1 Satz 2; ; SpruchG § 2 Abs. 1 Satz 3; ; SpruchG § 4 Abs. 1; ; SpruchG § 4 Abs. 1 Nr. 1; ; SpruchG § 4 Abs. 1 S. 2; ; SpruchG § 4 Abs. 2; ; SpruchG § 15 Abs. 1; ; HGB § 15 Abs. 3; ; ZPO § 233; ; ZPO § 281; ; AktG § 246; ; BGB §§ 186 ff; ; BGB § 187 Abs. 1; ; BGB § 206; ; BGB § 209; ; BGB § 1600b Abs. 1

  • rewis.io
  • spruchverfahren-direkt.de PDF
  • spruchverfahren-direkt.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SpruchG § 4 Abs. 1 S. 2; SpruchG § 4 Abs. 1 S. 1
    Wahrung der Spruchfrist durch Einreichung eines Antrags bei einem unzuständigen Gericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 30.07.2008 - XII ZR 18/07

    Wahrung der Frist für die Anfechtungsklage des leiblichen Vaters gegenüber dem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.02.2009 - 26 W 3/08
    Diese Vorschrift findet auch auf materiell-rechtliche Ausschlussfristen, wie die Frist für die Anfechtung der Vaterschaft gemäß § 1600b Abs. 1 BGB Anwendung (BGH, NJW 2008, 3061, 3062; NJW 1994, 2752, 2753 - zu § 203 Abs. 2 a.F.).

    Zwar schließt schon ein geringes Anwaltsverschulden höhere Gewalt aus (BGH, NJW 2008, 3061, 3062).

  • OLG Düsseldorf, 04.04.2005 - 19 W 2/05

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Antragsfrist

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.02.2009 - 26 W 3/08
    Kann aber im Fall mehrerer zuständiger Gerichte die Frist nur durch die Einreichung bei einem von diesen gewahrt werden, dann hat dies auch bei nur einem zuständigen Gericht zu gelten (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 4. April 2005, Az.: I-19 W 2/05 (AktE), NZG 2005, 719 - Gelsenwasser).

    Bei materiellen Ausschlussfristen wie der des § 4 Abs. 1 SpruchG ist jedoch für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kein Raum (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 4. April 2005, Az.. I 19 W 2/05 (AktE), NZG 2005, 719 - Gelsenwasser).

  • RG, 01.09.1939 - VII B 28/39

    Tritt mit der Beendigung der Fristhemmung auch die Beendigung der zum Nachweise

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.02.2009 - 26 W 3/08
    Auf ihren Beginn findet § 187 Abs. 1 BGB keine Anwendung, die Hemmung setzt sofort ein (RGZ 161, 125, 127).

    Dieser Zusatz umfasste zumindest den ganzen als nicht verbraucht, da die Frist des § 4 Abs. 1 SpruchG nach vollen Tagen, nicht nach Stunden zu bemessen ist (vgl. RGZ 161, 125, 127).

  • BVerfG, 01.08.1996 - 1 BvR 121/95

    Effektivität des Rechtsschutzes bei Übermittlung einer Prozesserklärung per

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.02.2009 - 26 W 3/08
    Von einem Rechtsanwalt, der sich darauf eingerichtet hat, seinen Schriftsatz durch Fax zu übermitteln, kann nicht verlangt werden, dass er innerhalb kürzester Zeit eine andere als die gewählte, vom Gericht offiziell eröffnete Zugangsart sicherstellt (BVerfG, NJW 1996, 2857, 2858).
  • BGH, 13.03.2006 - II ZB 26/04

    Einhaltung der Antragsfrist im Spruchverfahren durch Einreichung bei einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.02.2009 - 26 W 3/08
    Die nach In-Kraft-Treten des Spruchverfahrensgesetzes ergangene Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13. März 2006, wonach zur Fristwahrung die Einreichung des Antrages bei einem unzuständigen Gericht genügt, betraf noch die alte Rechtslage (BB 2006, 1069).
  • BGH, 06.07.1994 - XII ZR 136/93

    Einhaltung der Frist für die Anfechtung der Ehelichkeit eines Kindes; Vertrauen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.02.2009 - 26 W 3/08
    Diese Vorschrift findet auch auf materiell-rechtliche Ausschlussfristen, wie die Frist für die Anfechtung der Vaterschaft gemäß § 1600b Abs. 1 BGB Anwendung (BGH, NJW 2008, 3061, 3062; NJW 1994, 2752, 2753 - zu § 203 Abs. 2 a.F.).
  • BGH, 09.11.2004 - X ZA 5/04

    Verspätete Übermittlung eines Telefaxes wegen nicht hinreichend rechtzeitiger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.02.2009 - 26 W 3/08
    Die Versäumung einer Frist wegen einer Verzögerung bei der Übermittlung eines Telefaxes kann dann nicht angerechnet werden, wenn die Partei oder ihr Verfahrensbevollmächtigter mit der ordnungsgemäßen Nutzung eines funktionsfähigen Sendegeräts und der korrekten Eingabe der Sendenummer alles zur Fristwahrung Erforderliche getan haben (BGH, Beschluss vom 9. November 2004, Az.. X ZA 5/04, BeckRS 2004 12536).
  • LG Düsseldorf, 25.01.2008 - 39 O 204/07

    Beherrschungs- und Gewinabführungsvertrag Schwarz Pharma AG

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.02.2009 - 26 W 3/08
    unter Abänderung des Beschlusses des Landgerichts Düsseldorf vom 25. Januar 2008 mit dem Aktenzeichen 39 O 204/07 (AktE) die Antragsteller zum Spruchverfahren mit den Anträgen aus der Antragsschrift vom zuzulassen,.
  • LG Düsseldorf, 10.02.2015 - 39 O 97/07

    Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Schwarz Pharma AG

    Die Antragsgegnerin trägt die Kosten dieses Verfahrens und des Beschwerdeverfahrens 1-26 W 3/08 AktE OLG Düsseldorf sowie die Kosten des gemeinsamen Vertreters mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Antragsteller, die diese selbst zu tragen haben.

    Nach dem Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 18.2.2009 (1-26 W 3/08 AktE [Blatt 128 ff des Ausgangsverfahrens 39 0 205/07]) war die Frist jedoch wegen eines Defekts am Faxgerät des Landgerichts gehemmt, sodass der Antrag rechtzeitig eingegangen ist.

    Hierzu gehören auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens im Ausgangsverfahren 39 0 204/07, nämlich 1-26 W 3/08 AktE, die nach dem Beschluss vom 18.2.2009 vom weiteren Verfahrensablauf abhängen sollen.

  • OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 26 W 22/14

    Wahrung der Frist zur Einleitung eines Spruchverfahrens

    Nach § 4 Abs. 1 S. 1 und 2 SpruchG in der vorliegend anzuwendenden, seit dem 25.04.2007 geltenden Fassung kann der Antrag auf gerichtliche Entscheidung in einem Spruchverfahren nur binnen drei Monaten beim örtlich zuständigen Gericht gestellt werden; für eine Fristwahrung durch die Einreichung bei einem unzuständigen Gericht in entsprechender Anwendung von § 281 ZPO ist seit In-Kraft-Treten des Spruchverfahrensgesetzes kein Raum mehr (Senat, Beschluss v. 18.02.2009 - I-26 W 3/08 (AktE) - Rn. 25 ff., juris; ebenso OLG Frankfurt, Beschluss v. 04.05.2009 - 20 W 84/09 -, Rn. 9 f., NZG 2009, 1225; OLG München, Beschluss v. 08.02.2010 - 31 Wx 148/09 - Rn. 9 f., NZG 2010, 306 f.; Wälzholz in: Widmann/Mayer, Umwandlungsrecht, Stand 01.10.2015, § 4 SpruchG Rn. 20; Kubis in: MünchKomm AktG, 4. Aufl. 2015, § 4 SpruchG Rn. 11; Klöcker in: K. Schmidt/Lutter, AktG, 3. Aufl. 2015, § 4 SpruchG Rn. 8; Mennicke in: Lutter, Umwandlungsgesetz, 5. Aufl., § 4 SpruchG Rn. 8; Wasmann in: Kölner Kommentar zum AktG, 3. Aufl., § 4 SpruchG Rn. 6; a. A. wohl LG Stuttgart, Beschluss v. 29.06.2011 - 31 O 179/08 KfH AktG - Rn. 25, juris ; vgl. zur alten Rechtslage vor Inkrafttreten des SpruchG BGH, Beschluss v. 13.03.2006 - II ZB 26/04 -, BGHZ 166, 329 ff.; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 01.04.2015 - 12a W 7/15 - Rn. 44, AG 2015, 549 ff.).
  • LG Hamburg, 26.04.2019 - 403 HKO 10/18

    Gemeinsamer Vertreter im Spruchverfahren wegen Beherrschungs- und

    Vor diesem Hintergrund folgt die Kammer dem in der obergerichtlichen Rechtsprechung herrschenden Gesetzesverständnis, wonach ein Spruchverfahrensantrag bei einem örtlich unzuständigen Gericht nur dann rechtzeitig ist, wenn er vor Fristablauf an das zuständige Gericht abgegeben oder verwiesen wird (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. vom 18.02.2009, I-26 W 3/08 AktE, juris-Rn. 25 f.; OLG Düsseldorf NZG 2005, 719, juris-Rn. 16; OLG München NZG 2010, 306, juris-Rn. 8; OLG Frankfurt, Beschl. vom 04.05.2009, 20 W 84/09, juris-Rn. 9; OLG Frankfurt NZG 2006, 272/273; a.A. LG Stuttgart, Beschl. vom 29.06.2011, 31 O 179/08 KfH AktG, juris-Rn. 25 ff.).
  • LG Köln, 22.04.2009 - 91 O 59/07

    Heilung eines wegen Stimmrechtsverlusts aufgrund Verstoßes gegen

    Auf den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 18.02.2009 (I-26 W 3/08 (AktE) kann sich der Kläger zu 3) in diesem Zusammenhang nicht berufen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht