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   OLG Hamm, 30.07.2020 - 34 U 125/19   

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OLG Hamm, 30.07.2020 - 34 U 125/19 (https://dejure.org/2020,22214)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.07.2020 - 34 U 125/19 (https://dejure.org/2020,22214)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. Juli 2020 - 34 U 125/19 (https://dejure.org/2020,22214)
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  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Vorzeitiger Abbruch einer eBay-Auktion

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.05.2019 - VIII ZR 182/17

    Indizien für ein Vorgehen als "Abbruchjäger" bei eBay-Internetauktionen

    Auszug aus OLG Hamm, 30.07.2020 - 34 U 125/19
    Es hängt vielmehr von der dem Tatrichter obliegenden Gesamtwürdigung der konkreten Einzelfallumstände ab, ob die jeweils vorliegenden Indizien einen solchen Schluss tragen (Bestätigung von BGH BeckRS 2019, 12860, Rn. 22, 24-25).

    Die zugrunde zu legenden Kriterien hat der BGH in der - den Bruder und Vertreter der Klägerin betreffenden - Entscheidung vom 22.05.2019 (VIII ZR 182/17) aufgestellt.

    Es hängt vielmehr von der dem Tatrichter obliegenden Gesamtwürdigung der konkreten Einzelfallumstände ab, ob die jeweils vorliegenden Indizien einen solchen Schluss tragen (BGH, Urteil vom 22. Mai 2019 - VIII ZR 182/17 -, Rn. 22, 24-25, juris).

    An der Beurteilung dieser Ausgangslage ändert sich auch dann nichts, wenn ein Bieter sich in einer Vielzahl von Fällen solche für den Verkäufer riskanten Auktionsangebote zunutze macht, um ein für ihn günstiges "Schnäppchen" zu erzielen, weil allein die Quantität eines von der Rechtsordnung im Einzelfall gebilligten Vorgehens in der Regel nicht zu dessen Missbilligung führt (BGH, Urteil vom 22. Mai 2019 - VIII ZR 182/17 -, Rn. 23, juris, m.w.N.).

    Stattdessen zielt die Vorgehensweise in einer den Internetauktionen immanenten und nicht zu missbilligenden Weise darauf ab, bei einer geringen Anzahl von Auktionen, dann aber zu einem aufbringbaren "Schnäppchenpreis", zum Zuge zu kommen (BGH, Urteil vom 22. Mai 2019 - VIII ZR 182/17 -, Rn. 29, juris).

  • BGH, 24.08.2016 - VIII ZR 100/15

    Schadensersatzanspruch nach Preismanipulation des Verkäufers bei eBay-Auktion

    Auszug aus OLG Hamm, 30.07.2020 - 34 U 125/19
    Dabei richtet sich der Erklärungsgehalt der zu beurteilenden Willenserklärungen (§§ 133, 157 BGB) auch nach den Bestimmungen über den Vertragsschluss in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay, denen die Parteien vor der Teilnahme an der Internetauktion zugestimmt haben (BGH, Urteil vom 24. August 2016 - VIII ZR 100/15 -, BGHZ 211, 331- 349, Rn. 19).

    Denn anders kann einem in der Praxis dieser zeitlich gestreckten Bietverfahren bestehenden Bedürfnis, den sich entwickelnden Auktionsverlauf aktiv zu begleiten, um auf Gebotserhöhungen von Bietkonkurrenten reagieren zu können, nur schwer Rechnung getragen werden (BGH, Urteil vom 24. August 2016 - VIII ZR 100/15 -, BGHZ 211, 331-349, Rn. 26).

    Vielmehr muss sich der Rechtsmissbrauch aus dem Bieterverhalten bei der jeweils streitgegenständlichen eBay-Auktion ergeben (BGH, Urteil vom 24. August 2016 - VIII ZR 100/15 -, BGHZ 211, 331- 349, Rn. 50).

  • BGH, 23.09.2015 - VIII ZR 284/14

    Schadensersatz wegen einer vorzeitig abgebrochenen eBay-Auktion

    Auszug aus OLG Hamm, 30.07.2020 - 34 U 125/19
    Aufgrund des grundsätzlichen Verweises in den eBay-Bedingungen auf die gesetzliche Berechtigung zur Angebotsstreichung kommen allerdings nur derartige Umstände in der Person des Bieters in Betracht, die Umständen vergleichbar sind, die zur Anfechtung des Angebots (§§ 119 ff. BGB) oder zum Rücktritt vom Vertrag (§ 323 Abs. 4 BGB) führen würden (Bestätigung von BGH BeckRS 2015, 17443, Rn. 16).

    Dies ist nicht nur im engeren Sinn als Verweisung auf die gesetzlichen Bestimmungen über die Anfechtung von Willenserklärungen (§§ 119 ff. BGB) zu verstehen, sondern wird durch Hinweise von eBay zur Angebotsbeendigung erläutert, die auch andere Tatbestände, wie etwa den unverschuldeten Verlust der Ware oder eine fehlerhafte Beschreibung des Artikels bezeichnen (vgl. BGH, Urteil vom 23. September 2015 - VIII ZR 284/14 -, Rn. 16, juris, m.w.N.).

  • BGH, 12.11.2014 - VIII ZR 42/14

    "Schnäppchenpreis" bei einer eBay-Auktion

    Auszug aus OLG Hamm, 30.07.2020 - 34 U 125/19
    Zudem hat der Beklagte in der hier gegebenen Fallgestaltung durch seinen freien Entschluss zum nicht gerechtfertigten Abbruch der Auktion die Ursache dafür gesetzt, dass sich das Risiko verwirklicht (vgl. BGH, Urteil vom 12. November 2014 - VIII ZR 42/14 -, Rn. 12, juris).
  • BGH, 23.06.2015 - XI ZR 536/14

    Verjährungshemmende Wirkung einer Zustellung des Mahnbescheids:

    Auszug aus OLG Hamm, 30.07.2020 - 34 U 125/19
    Bei einer vom Vertreter vorgenommenen Erklärung, muss sich der Vertretene das rechtsmissbräuchliche Verhalten des Vertreters über § 166 Abs. 1 BGB zwar entgegenhalten lassen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. März 2017 - XI ZR 160/16 -, juris; BGH, Urteil vom 23. Juni 2015 - XI ZR 536/14 -, Rn. 27, juris).
  • BGH, 14.03.2017 - XI ZR 160/16

    Verbraucherdarlehen: Rechtsmissbräuchliche Ausübung des Widerrufsrechts durch

    Auszug aus OLG Hamm, 30.07.2020 - 34 U 125/19
    Bei einer vom Vertreter vorgenommenen Erklärung, muss sich der Vertretene das rechtsmissbräuchliche Verhalten des Vertreters über § 166 Abs. 1 BGB zwar entgegenhalten lassen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. März 2017 - XI ZR 160/16 -, juris; BGH, Urteil vom 23. Juni 2015 - XI ZR 536/14 -, Rn. 27, juris).
  • BGH, 11.05.2011 - VIII ZR 289/09

    Zur vertraglichen Haftung des Kontoinhabers bei unbefugter Nutzung seines

    Auszug aus OLG Hamm, 30.07.2020 - 34 U 125/19
    Ohne Vollmacht oder nachträgliche Genehmigung des Inhabers eines eBay- Mitgliedskontos unter fremdem Namen abgegebene rechtsgeschäftliche Erklärungen sind dem Kontoinhaber nur unter den Voraussetzungen der Duldungs- oder der Anscheinsvollmacht zuzurechnen (BGH, Urt. v. 11.5.2011 - VIII ZR 289/09, NJW 2011, 2421, beck-online).
  • KG, 14.04.2020 - 18 U 19/19

    Kaufvertrag auf eBay: Feststellung des Höchstgebots bei Einsatz eines

    Auszug aus OLG Hamm, 30.07.2020 - 34 U 125/19
    Das folgt bereits aus der Natur einer solchen Auktion mit unbestimmten Teilnehmerkreis, bei der das Verkaufsangebot an eine unbestimmte Vielzahl von Personen gerichtet ist und das Zustandekommen eines Kaufvertrages ganz bestimmten, von Ebay festgesetzten und vom Verkäufer nicht beeinflussbaren Regeln folgt (KG Beschl. v. 14.4.2020 - 18 U 19/19, GRUR-RS 2020, 9312 Rn. 18, beckonline).
  • BVerfG, 04.03.2024 - 2 BvR 184/22

    Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Ausdrücklich äußert sich in diese Richtung die - von der Beschwerdeführerin bereits in der Anhörungsrüge sowie auch in der Beschwerdebegründung zitierte - oberlandesgerichtliche Rechtsprechung (vgl. OLG Nürnberg, Urteil vom 26. Februar 2014 - 12 U 336/13 -, juris, Rn. 156 ff.; OLG Stuttgart, Urteil vom 16. Juli 2019 - 12 U 14/19 -, BeckRS 2019, 16119 Rn. 12; OLG Hamm, Urteil vom 30. Juli 2020 - 34 U 125/19 -, NJOZ 2020, S. 1426 ).
  • OLG Braunschweig, 13.10.2022 - 7 U 593/20

    EBay-Abbruchjäger; sekundäre Darlegungslast des Bieters

    Dass der Einwand unzulässiger Rechtsausübung eingreifen kann, wenn sich feststellen lässt, dass es dem Teilnehmer an der Auktion nicht um den erfolgreichen Abschluss eines Kaufgeschäftes, sondern um die "Generierung" von Schadensersatzansprüchen geht, wird vom Kammergericht und vom OLG Hamm in den von der Klägerin genannten Entscheidungen nicht etwa in Abrede gestellt, sondern ebenfalls bejaht (vgl. KG Beschl. v. 14.4.2020 - 18 U 19/19, BeckRS 2020, 9312 Rdn. 20; OLG Hamm Urt. v. 30.7.2020 - I-34 U 125/19, BeckRS 2020, 18650 Rdn. 68) und entspricht auch der o.g. Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes.
  • OLG Schleswig, 23.08.2021 - 16 U 119/20

    Kaufvertragsabschluss auf einer eBay-Auktion: Rechtsmissbräuchliche

    Das ist im vorliegenden Fall so gewesen und ebenfalls in dem von der Klägerseite zitierten Fall des OLG Hamm (Urteil vom 30. Juli 2020, I-23 U 125/19, BeckRS 2020, 18650) sowie in den vom Beklagten angeführten Entscheidungen des LG Görlitz (Urteil vom 8. Juli 2015 - 2 S 213/14 -, juris) und des Amtsgerichts Groß-Gerau.
  • OLG Frankfurt, 26.03.2021 - 15 U 102/18

    Großer Schadenersatz wegen Nichterfüllung eines über eBay geschlossenen

    Dass dieser Preis in etwa dem Marktwert des Fahrzeugs entspricht, folgt bereits daraus, dass andernfalls die Intention des Beklagten, den Preis "hoch zu treiben", keinen Sinn ergäbe, da er bei einem Preis weit jenseits des Marktwertes nicht damit rechnen konnte, dass das Eigengebot von einem redlichen Bieter noch überboten wird und damit zu einem erfolgreichen Verkauf führt, was gerade Ziel jeder Auktion ist (vgl. zur Schätzung des Marktwerts anhand von Eigengeboten bzw. dem vom Bieter geforderten Betrag auch BGH, Urteil vom 24. August 2016 - VIII ZR 100/15 -, juris, Rn. 46 sowie OLG Hamm, Urteil vom 30. Juli 2020 - 34 U 125/19 - NJOZ 2020, 1426, 1429 f. Rn. 62).
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